Demonstration gegen Brechmittel: Das war Mord! he was murdered! C’est un meurtre! (Dt, Eng, Fr)

Pressinfo: Das war Mord, Brechmitteleinsatz vor Gericht
-Brechmitteleinsatz vor Gericht
-DER POLIZEI MUSS DER EINSATZ VON BRECHMITTELN VERBOTEN WERDEN
-Brechmittelfreies Bremen?
-Mitteilung der Karawane Bremen am 09.Januar 2005
-In der Vergangenheit in Bremen zahlreiche Beschwerden und Strafanzeigen wg. Brechmitteleinsätzen
-Senat: Kein Brechmitteleinsatz mehr unter Zwang, Weserkurier 25.1.2005
Demo gegen Brechmittel: Das war Mord, Herr Röwekamp
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Demonstration am Samstag, den 15. Januar 2005
11 Uhr Hauptbahnhof Bremen

Am 27. Dezember 2004 wurde der 35jährige Laye Kondé aus Sierra Leone in Räumen des Bremer Polizeipräsidiums ertränkt. Ein sog. „Arzt“ des ärztlichen Beweissicherungsdienstes von Dr. Birkholz hatte ihm zusammen mit zwei Polizeibeamten mittels einer Nasensonde gewaltsam so viel Wasser eingeflößt bis die Lungen volliefen. Infolge Sauerstoffmangels führte dies zum Hirntod, am 7. Januar verstarb der Laye Kondé.
Fakt ist:
Hätte nicht ein hinzugezogener Notarzt Anzeige gegen den „Arzt“ des Beweissicherungsdienstes erstattet, wäre der Vorgang vertuscht worden. Es ist in Bremen also möglich, dass in der Zentrale der Polizei Menschen umgebracht werden, ohne dass daraufhin irgendwelche Ermittlungen eingeleitet werden.

Innensenator Röwekamp belügt die Öffentlichkeit indem er über eine Woche später behauptet, der Betroffene habe sich vergiftet und sei daher an seinem Tod selbst schuld.
Alle Verantwortlichen in Bremen kannten aufgrund zahlreicher warnender Stellungnahmen von Fachärzten die Risiken der Brechmittelvergabe. In den letzten Jahren gab es wiederholt Strafanzeigen gegen Polizeibeamte und Angehörige des ärztlichen Beweissicherungsdienstes. Dabei wurde stets dargelegt, dass die Art der Brechmittelvergabe sämtlichen medizinischen Standards widerspricht.

Die polizeiliche Brechmittelvergabe hat bereits vor drei Jahren das Leben des 19-jährigen Nigerianers Achidi John gefordert, den eine Ärztin und mehrere Hamburger Polizisten auf ähnliche Weise umbrachten. Die Bremer Behörden sahen darin keinen Grund, ihre Praxis zu ändern.

Bereits 1995 hat Amnesty International die Maßnahme als erniedrigende unmenschliche Behandlung im Sinne der europäischen Menschenrechtskonvention qualifiziert, und die Bremer Behörden deswegen verurteilt. Geht es um den EU Beitritt der Türkei, ist die Einhaltung der Menschenrechte für Scherf, Röwekamp und Co immer ein Thema. In Bremen werden sie von denselben Herren mit Füßen getreten.

Wir haben es hier also nicht mit einem ärztlichen Kunstfehler oder einer lediglich verunglückten Polizeiaktion zu tun. Dieser Todesfall war die logische Konsequenz einer seit Jahren von der Bremer Justiz und Polizei gnadenlos durchexekutierten Misshandlungspraxis, die sich fast ausschließlich gegen Afrikaner richtet. Er ist das Ergebnis einer politisch gewollten rassistischen Sonderbehandlung.

Die Hauptverantwortlichen für diese Folterpraxis sind Justizsenator Henning Scherf, der als Dienstherr der Staatsanwaltschaft die juristische Verantwortung trägt, Innensenator Thomas Röwekamp, dessen Polizei die Gewalttaten ausübt, sowie der Rechtsmediziner Birkholz und seine „Ärzte“. Wir fordern, dass die rassistische Polizeifolter in Bremen und anderswo ein Ende findet, und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir trauern um Laye Kondé und rufen auf zu einer Brechmitteleinsätze sind Folter

Schluss mit rassistischer Polizeigewalt Rücktritt von Innensenator Röwekamp

Zur Demonstration rufen auf: African Community, AfrikaFreundInnen Bremen, Anti-Lager-Tour – AG Bremen, AntiRassismusBüro, Bluna Bremen, Bündnis gegen sexualisierte Polizeigewalt, Deutsch Afrikanische Freundschaft (CAGA), Flüchtlingsrat Hamburg, FrauenLesbenGruppe F.L.O.P., FrauenLesbenGruppe Hugg, FrauenLesbenGruppe no borders, gr.appa HB, Infoladen Bremen, Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Medinetz, Roma Solidarität Bremen, Sozialplenum, Stadtkommune Alla Hopp, Andiamo - Projekt linke Basis

Weitere Infos unter: http://www.antirassismus-buero.de,
http://www.brechmitteleinsatz.de
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ENGLISH:

It was murder, Mr. Röwekamp

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demonstration on Saturday 15th January 2005
11 o’clock, central station (Hauptbahnhof) Bremen

On 27th December 2004 the 35-year Laye Kondé from Sierra Leone was drowned in the Polizeipräsidium Bremen, the police headquarters. A so called “doctor” of the medical service for the preservation of evidence assisted by two police officers forcefully pumped by means of a probe via the nose water into the body of Mr. Kondé. This water finally filled up the lungs and caused a severe lack of oxygen leading to brain death. On 7th January Kondé died.

The following facts are clear:
the incident would have been hushed up if an emergency doctor, who was called in, hadn’t informed against the “medic” of the service for the preservation of evidence. In Bremen it is obviously possible to kill people in the police headquarters without any investigations being started afterwards.

the Senator of Interior Röwekamp lied to the public in saying – more than a week after the incident – that the man had poisoned himself and would therefore be responsible for his own death.

All persons in charge in Bremen knew about the dangers related to the administration of emetics and have been warned by medical specialists. In the last years there have been several complaints against police officers and members of the medical service for the preservation of evidence. At these occasions it was regularly pointed out that the administration of emetics by force is contrary to all medical standards.

Three years ago the administration of emetics by the police already took the life of 19-year old Nigerian Achidi John, who was killed in a similiar way by one doctor and several policemen in Hamburg. For the authorities in Bremen this was no reason to change their practice.

Already in 1995 amnesty international classified this measure as humiliating treatment in the sense of the European Convention of Human Rights and condemned the authorities in Bremen therefore. If talk is about the accession of Turkey to the EU the respect of human rights is always a big issue for Scherf, Röwekamp and their acolytes. In Bremen the same gentlemen ride roughshod over them.

We are not confronted with a diagnostic error or a police action accidentally gone wrong. This decease was the logical consequence of a cruel practice which justice as well as police mercilessly executed and which was almost exclusively applied to Africans. It is the result of a racist special treatment which is politically wanted.

Responsible for this torture are in the first place Hennig Scherf, who as Senator of Justice and therefore in control of the Public Prosecution Service caries the legal responsibility, Thomas Röwekamp, Senator of Interior whose police is committing these cruelties, as well as the forensic medic Birkholz and his “doctors”. We demand this racist police torture to be stopped in Bremen and everywhere. We also demand that the persons involved in these tortures are called to account. We are mourning about Laye Kondé and call for a

The use of emetics is torture
Stop racist police violence
Resignement of Senator Röwekamp
The demonstration is supported by: African Community, AfrikaFreundInnen Bremen, Anti-Lager-Tour – AG Bremen, AntiRassismusBüro, Bluna Bremen, Bündnis gegen sexualisierte Polizeigewalt, Deutsch Afrikanische Freundschaft (CAGA), Flüchtlingsrat Hamburg, FrauenLesbenGruppe F.L.O.P.,FrauenLesbenGruppe Hugg, FrauenLesbenGruppe no borders, gr.appa HB, Infoladen Bremen, Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Medinetz, Roma Solidarität Bremen, Sozialplenum, Stadtkommune Alla Hopp, Andiamo – Projekt linke Basis

Further information: : www.antirassismus-buero.de, www.brechmitteleinsatz.de
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FRENCH:

C’est un meurtre! M. Röwekamp!

Manifestation le samedi, 15. janvier 2005
11.00 heure à la gare principale de Brême

emprimez le tracte: http://thecaravan.org/filestore/download/238

Le 27. décembre 2004 un jeune Sierra Léonais, qui s’appelle Laye Kondé s’est retrouvé noyé à la préfecture de la police de Brême. Un soi-disant médecin de la police, Dr. Birkholz avec deux policiers lui ont versé tellement d’eau par sonde du nez jusqu´á ce que son poumon en soit rempli. Puis ils lui ont donné un produit pour vomir. À cause de l` intoxication, Layé Kondé est mord le 7 Janvier 2005.

Voici les faits:
Si le médecin d´urgence n’avait pas porté plainte le „médecin“ de la police, l’affaire serait dissimuler. Cela veux dire, ici à Brême, il est possible, que dans les commissariat de Police on tue des gens, sans enquêtes qui en suivent.

Le sénateur de l’intérieur M. Röwecamp a fait remarquer une semaine plus tard, que la victime s’était empoisonné lui-même et qu’il est le seul responsable de sa mord. C’est du mensonge au public.

Toutes les principaux responsables de Brême connaissent les risques du vomitif. Dans les dernières années il y avait eu plusieurs déclarations contre des policiers et des membres de service médical spécial pour la recherche des preuves. Dans ces déclarations, il était chaque fois développé que l’application du vomitif est contraire au principe médicale.
Trois années au paravent, il y avait eu déjà un meurtre à cause de l’application de vomitif à Nigérian de Hambourg, John Achidi qui avait 19 ans et avait été assassiné dans le cas similaire par un médecin et plusieurs policiers de Hambourg. Après ce scandale, l‘ administration de Brême n’a pas changé cette procédure criminelle.

En 1995 Amnesty international avait proclamé cette procédure comme torture et inhumaine dans sens de Déclaration d’Européenne de Droit de l’Homme. Ils avaient censuré l’administration de Brême à cause de cela. Dans la discussion de l’accession de la Turquie dans l´Europe Unie, l‘observation des Droit de l’Homme a pris toujours une grande importance pour M. Scherf, M. Röwekamp et les autres. A Brême ces mêmes personnes ne pensent pas les respecter.

Il ne s’agit pas d‘un cas de faute professionnelle ou juste d‘un action infortuné de la police. Ce cas de meurtre est la conséquence logique d’une procédure brutale de la police et le la justice de Brême. Une procédure qui existe depuis des années et qui tombe presque tout le temps sur les noirs.

C’est le résultat d’une procédure raciste, qui est voulu par la politique.
Les responsables pour cette torture sont le sénateur de justice Henning Scherf, qui porte la responsabilité juridique comme chef de la magistrature,le sénateur de l’intérieur Thomas Röwekamp dont les policiers avaient pratiqué ces actes de forces, le médecin de législatif Birkholz et ces „médecins“.

On réclame, que la torture raciste de la police á Brême et partout finissent et que les responsables rendent compte. On est en deuil pur de Laye Kondé et appelle une

Manifestion, samedi le 15.1.2005
11.00 heure à la gare principale de Brême

Le don de vomitif c’est le torture!
Arrêtez la force raciste de la police!
Démission de senateur de l’intérieur Thomas Röwecamp!

Cette Manifestation est supporté par:
African Community, AfrikaFreundInnen Bremen,
Anti-Lager-Tour – AG Bremen, AntiRassismusBüro, Bluna Bremen, Bündnis gegen
sexualisierte Polizeigewalt, Deutsch Afrikanische Freundschaft (CAGA),
Flüchtlingsrat Hamburg, FrauenLesbenGruppe F.L.O.P., FrauenLesbenGruppe
Hugg, FrauenLesbenGruppe no borders, gr.appa HB, Infoladen Bremen, Karawane
für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Medinetz, Roma Solidarität
Bremen, Sozialplenum, Stadtkommune Alla Hopp, Andiamo - Projekt linke Basis

Pressinformation:

-Brechmitteleinsatz vor Gericht
-DER POLIZEI MUSS DER EINSATZ VON BRECHMITTELN VERBOTEN WERDEN
-Brechmittelfreies Bremen?
-Mitteilung der Karawane Bremen am 09.Januar 2005
-In der Vergangenheit in Bremen zahlreiche Beschwerden und Strafanzeigen wg. Brechmitteleinsätzen
-Senat: Kein Brechmitteleinsatz mehr unter Zwang, Weserkurier 25.1.2005

http://www.taz.de/pt/2005/01/11/a0068.nf/text

Brechmitteleinsatz vor Gericht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüft, ob der Einsatz von Brechmitteln zulässig ist. Nach Tod eines Afrikaners in Bremen fordern Politiker ein Ende der Zwangsmethode BERLIN taz Ob der brechmitteleinsatz durch deutsche Behörden zulässig ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)entscheiden. Im Dezember erklärte der Straßburger Gerichtshof die Beschwerde des Ratinger Rechtsanwalts Ulrich Busch für "zulässig". Sein Mandant, ein Mann aus Sierra Leone, war 1993 in Wuppertal mit Ipecacuanha-Sirup behandelt worden. Er erbrach mehrere Portionen Kokain. In Deutschland blieben alle Rechtsmittel gegen den Brechmitteleinsatz erfolglos. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache muss nun die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer in Straßburg über den Brechmitteleinsatz entscheiden.
Nach dem Tod eines Afrikaners in Bremen am Samstag hinterfragen auch Innenpolitiker in Berlin die umstrittenen Brechmitteleinsätze. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, forderte zu prüfen, "ob solche Maßnahmen überhaupt so ablaufen können, dass sie nicht in die gefährliche Nähe zur Folter geraten". Sie selbst halte die Methode für "zu Recht umstritten". Petra Pau, für die PDS im Innenausschuss,sprach ebenfalls von einer "Nähe zur Folter". Auch die Arbeitsgemeinschaft der Juristen in der Bremer SPD verlangt eine Beendigung der Polizeimethode, weil die Gefahren für das Leben der Beschuldigten nicht zu beherrschen seien.
Den Foltervergleich halten die Innenexperten von Grünen und FDP, Volker Beck und Max Stadler, für "deplatziert". Folter sei dadurch definiert, dass mit Zwang ein Geständnis erzwungen werde, was in Bremen jedoch nicht geschehen sei. Beck hält das Verabreichen von Brechmitteln allerdings "nicht für gerechtfertigt, weil es mildere Mittel gibt". Beide forderten eine Debatte über die Zwangsverabreichung.
Dagegen warnt der stellvertretende CDU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach davor, "diesen tragischen Fall zum Anlass zu nehmen, den Einsatz von Brechmitteln zu verbieten". Die einzige Alternative wäre, Polizeibeamte "mit ihren Fingern in den Exkrementen der Verdächtigen wühlen zu lassen". Das sei mit den Menschenrechten der Polizisten unvereinbar. Den Foltervergleich hält der Innenexperte für absurd. Gewaltanwendung sei der Polizei gestattet, sonst könne sie nicht arbeiten. "Und Gewaltanwendung ist nicht sofort mit Folter vergleichbar", sagte Bosbach. " DANIEL SCHULZ

CHRISTIAN RATH
inland SEITE 7
meinung und diskussion SEITE 12
taz Nr. 7561 vom 11.1.2005, Seite 1, 82 Zeilen (TAZ-Bericht), DANIEL SCHULZ
/ CHRISTIAN RATH

http://www.taz.de/pt/2005/01/11/a0172.nf/text

DER POLIZEI MUSS DER EINSATZ VON BRECHMITTELN VERBOTEN WERDEN

Gefährlich, entwürdigend, unnötig
Nur zwei Stunden befinden sich verschluckte Drogenpäckchen im Magen, dann wandern sie in den Darm. Der Brechmitteleinsatz muss also schnell vor sich gehen. Er wird immer in Hektik stattfinden. An vernünftige Voruntersuchungen der Verdächtigen ist nicht zu denken. Schon das führt zu unannehmbaren Risiken. Wie die zwei Todesfälle in Hamburg und Bremen gezeigt haben, ist es lebensgefährlich, eine Magensonde bei sich heftig wehrenden Gefangenen zu legen.
Der Brechmitteleinsatz bei der Polizei ist deshalb abzuschaffen. Er ist gefährlich, entwürdigend und unnötig. Nach dem zweiten Todesfall in drei Jahren kann nicht mehr von bedauernswerten Einzelfällen gesprochen werden.
Vielmehr ist die ganze Methode unzulässig. Dass es auch anders geht, zeigen zahlreiche Länderpolizeien, die auf das natürliche Ausscheiden verschluckter Drogenpäckchen warten. Wenn selbst Bayern auf Brechmittel verzichtet, dann kann es wohl wirklich keine polizeiliche Notwendigkeit dafür geben.
Es bleibt deshalb der Vorwurf, dass es der Polizei im Norden um eine gezielte Machtdemonstration fürs Publikum geht: "Wir lassen die Dealer kotzen." Das Erbrechen wäre demnach nicht die unangenehme Begleiterscheinung
einer notwendigen Beweiserhebung, sondern Zweck an sich. Wie im Hollywood-Film wird der Ermittler auch gleich zum Vollstrecker. Mit rechtsstaatlichem Denken hat das nichts zu tun. Dass die Maßnahme fast nur bei Schwarzafrikanern angewandt wird, legt nahe, dass hier auch Rassismus eine Rolle spielt.
Bei der (ebenso rechtswidrigen) Folterdrohung des Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner gegenüber einem kaltblütigen Entführer galt die Maxime "Der Zweck heiligt die Mittel". Beim Brechmitteleinsatz scheint dagegen die Widerlichkeit der Methode der eigentliche Zweck zu sein. Bei Polizei und Publikum fehlt es dabei in erschreckender Weise an Respekt für die Verdächtigen. Der Brechmitteleinsatz steht damit in einer Reihe mit den vielen von amnesty international dokumentierten Fällen von Polizeigewalt im Einsatz. Das Wesen der Menschenwürde ist aber, dass sie jedem zukommt - völlig unabhängig von Wohl-oder Fehlverhalten. "

CHRISTIAN RATH
taz Nr. 7561 vom 11.1.2005, Seite 12, 48 Zeilen (Kommentar), CHRISTIAN RATH

http://www.taz.de/pt/2005/01/11/a0280.nf/text.ges,1

Brechmittelfreies Bremen?

Bremen taz So schnell wie möglich will die SPD geklärt haben, "wie in Bremen in Zukunft ohne Brechmitteleinsatz Beweismittel sichergestellt werden". Die gewaltsame Verabreichung solcher Mittel lehnt die Fraktion für die Zukunft einstimmig ab. Sie sei nicht zu verantworten.
Fraktionsvorsitzender Jens Böhrnsen nannte die Umstände, die zum Tod des mutmaßlichen Drogenhändlers führten, sowie die Darstellung von Innensenator Thomas Röwekamp über dessen Gesundheitszustand hanebüchen. Solche
"Peinlichkeiten" dürften sich nicht wiederholen. Unterdessen gab es bei der Fraktionssitzung der CDU Rückendeckung für Röwekamp. Mit langem Applaus signalisierten die Parteikollegen dem in die Kritik geratenen Senator ihr Vertrauen. Rolf Helderhorst erinnerte in diesem Zusammenhang an die 1000 Brechmitteleinsätze, die in den vergangenen zwölf Jahren ohne Probleme verlaufen seien. Ein vorübergehender Verzicht auf entsprechende Mittel soll den Handlungsdruck von den Untersuchungen nehmen. Die sollen übrigens - da sind sich CDU uns SPD einig - lückenlos sein.
taz Bremen Nr. 7561 vom 11.1.2005, Seite 21, 2 Zeilen (TAZ-Bericht)

Mitteilung der Karawane Bremen am 09.Januar 2005

Wie inzwischen gemeldet wurde, ist der zuvor im Koma liegende Laye-Alama C.vermutlich am Freitag abend im Krankenhaus St.-Joseph-Stift gestorben. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft soll die Leiche jetzt obduziert werden,allerdings nicht in Bremen, sondern von einem auswärtigen Gerichtsmediziner.

Skandalös ist, dass die Bremer Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den von der Polizei engagierten Arzt ermittelt, der im Polizeigewahrsam die Brechmittelvergabe durchgeführt hat, sondern jetzt auch gegen den herbei gerufenen Notarzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bzw. der Frage, ob es "unterlassene Hilfeleistung" war, dass er nicht früher eingriff. Aus unserer Sicht ist das sowohl als "Racheakt" der Behörden als auch als Einschüchterungsversuch gegenüber allen Ärzten zu werten, die sich vor eine ähnliche Situation gestellt sehen. Wenn jemand unter diesen Umständen, auch wenn er in der Situation nicht so gehandelt hat, wie man es sich gewünscht hätte, im Nachhinein die Zivilcourage zeigt und Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet, sollte er unbedingt unterstützt werden. Vielleicht wären hier mal, neben den anderen Protestaktionen, ein paar zünftige Leserbriefe und direkte Proteste bei der Staatswanwaltschaft fällig.

Die "Beweissicherung", unter die auch die Brechmittelvergabe fällt, als für die Polizei durchzuführende "Dienstleistung" liegt übrigens nach einer Neuausschreibung ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr beim Institut für Rechtsmedizin (in dessen Auftrag noch der am 27. Dezember eingesetzte Arzt agierte), sondern in den Händen einer 10-köpfigen Ärztetruppe um die niedergelassene Bremer Ärztin Dr. Monika Haenelt (siehe ebenfalls
taz-Artikel vom 06.01. im Anhang). Dr. Haenelt hat auf telefonische Nachfrage bezüglich ihrer Haltung zur Brechmittelvergabe schon mitgeteilt, dass diese Praxis von ihr und ihren Mitarbeitern bei entsprechender Legitimation durch die Behörden grundsätzlich fortgesetzt würde. Wenn wir sie richtig verstanden haben, soll dabei aber keine exzessive Gewalt mehr angewendet werden (5 Polizisten auf einer Person), sondern nur gerade so viel Gewalt, dass hinter dieser "Grenze" noch Platz ist für die ärztliche Ethik, die sie unterbringen müssen. Mit solchen Ärzten wird noch mal zu reden sein.

2AntiRassismusBüro Bremen
Sielwall 38
28203 Bremen
arab.bremen@web.de
Presseerklärung vom 14.1.2005:
In der Vergangenheit in Bremen zahlreiche Beschwerden und Strafanzeigen wg. Brechmitteleinsätzen

Vom Bremer Innensenator ist in den vergangenen Tagen mehrfach behauptet worden, es
habe in der Vergangenheit in Bremen keinerlei Beschwerden über bzw. Komplikationen bei polizeilichen Brechmitteleinsätzen gegeben:
„Wir haben fast 1000 Fälle gehabt, mit denen es keine einzige Beanstandung gegeben hat und deswegen kann man davon ausgehen, dass das Verfahren an sich sicher ist, wenn es ordnungsgemäß angewandt wird.“ (Röwekamp gegenüber buten und binnen am 5.1.2005)
Diese Aussage ist nachweislich falsch, der Innensenator lügt auch in diesem Punkt. Vielmehr ist infolge von Recherchen des AntiRassismusBüro in den Jahren 1995 bis 1997 über das Thema so intensiv diskutiert worden, dass der Weser Kurier am 22.4.1996 schrieb:
„Das Thema hängt den meisten Beteiligten scheinbar inzwischen zum Hals raus: Die
Sozialbehörde will zur zwangsweisen Vergabe von Brechmittel „ab sofort nichts mehr
sagen“. Und auch der Leiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes, Dr. Michael Birkholz, schweigt und verweist auf die Gesundheitsbehörde. Die bittet, bei der Innenbehörde nachzufragen, welche auf die Zuständigkeit der Justiz verweist. Das Erbrechen unter Zwang ist zum Politikum geworden.“
Infolge der Diskussionen kündigte der Ltd. Oberstaatsanwalt Frischmuth damals (1996) an, auf die gewaltsame Vergabe von Brechmitteln zu verzichten und stattdessen eine Spezial- Toilette einzusetzen (vgl. WK vom 22.4.1996, taz HB vom 3.4.1996). Dies wurde aus uns nicht bekannten Gründen nicht umgesetzt.
Im Folgenden zeigen wir anhand mehrerer Fallbeispiele auf, welche konkreten Vorwürfe von Brechmittelbetroffenen in der Vergangenheit erhoben wurden. Es werden vier Fälle
herausgegriffen, die wir im Rahmen unserer Recherchen in den Jahren 1995 bis 1997
dokumentiert haben, und die zu Strafanzeigen führten. Angegeben ist auch das
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Alle Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und
Polizeibeamte wurden eingestellt.
1. Fall: Taffa A. Aktenzeichen StA: 15 Js 10412/95
Dem Betroffenen wurden am 15.7.1993 nachweislich Brechmittel und in Kombination als
Abführmittel Emser Salz und Rizinusöl verabreicht. Der Betroffene berichtete über Schläge und Bedrohungen (u.a. die Drohung, ihn zu erschießen) und tagelange gesundheitliche Beeinträchtigungen. Drogen wurden nicht gefunden. Rechtsanwalt Günter Werner erzwang beim OLG Bremen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen, nachdem zuvor Staatsanwaltschaft (StA) und Generalstaatsanwaltschaft (GStA) die Ermittlungen eingestellt hatten. Das OLG ordnete an, ein Gutachten einzuholen zur Frage der gemeinsamen Verabreichung von Brech- und Abführmitteln. Hiermit wurde von der GStA allerdings kein Pharmakologe oder Toxikologe beauftragt sondern der Münsteraner Rechtsmediziner Brinkmann. Das entsprechende Gutachten führte zur Einstellung des Verfahrens und ist von RA Werner heftig kritisiert worden.
Die Schilderung des Betroffenen finden Sie als Anlage 3 (S.63) der Broschüre „Polizisten, die zum Brechen reizen“, diese wiederum auf www.antirassismus-buero.de
2. Fall: George B. Aktenzeichen StA: 15 Js 10412/95 (SA 1)
Dem Betroffenen wurden am 23.8.1994 unter Zwang mittels einer Nasensonde Brechmittel
verabreicht. Drogen wurden nicht gefunden. Der Betroffene berichtete über Schläge durch die Polizeibeamten und den Arzt Dr. Männche. Er habe Blutungen aus der Nase erlitten.
Darüber hinaus sei er von dem Arzt ins Gesicht und auf die Augen geschlagen worden. Der Betroffene erlitt u.a. eine ärztlich attestierte Augenprellung mit monatelangen Sehstörungen.
Nach Auskunft eines Sozialarbeiters, der sich tags darauf bei Polizeiarzt Dr. Männche beschwerte, erklärte dieser, George B. sei gegen eine Heizung gefallen. Im
Ermittlungsverfahren gab Herr Männche an, dem Betroffenen seien aufgrund seiner
massiven Gegenwehr Äderchen im Auge geplatzt. Vertreten wurde George B. damals von
RAin Barbara Kopp.
Die Schilderung des Betroffenen finden Sie als Anlage 2 (S.61) der Broschüre „Polizisten, die zum Brechen reizen“, diese wiederum auf www.antirassismus-buero.de
3. Fall: Joao S. Aktenzeichen StA: 15 Js 10412/95 (SA 3)
Dem Betroffenen wurden am 21.6.1994 Brechmittel verabreicht. Nachdem er die in seinem Mund befindlichen Kokainkügelchen anlässlich einer Kontrolle dem einschreitenden Polizeibeamten übergeben hatte, ordnete dieser dennoch eine Exkorporation an, bei der dann keine Drogen mehr zu Tage gefördert wurden. Nachdem der Betroffene wieder zu Hause war, ergaben sich massive gesundheitliche Beschwerden (anhaltender Durchfall, unstillbares Erbrechen), so dass Herr S. in das Klinikum Bremen Nord gebracht wurde und dort 4 Tage verblieb. Vertreten wurde Joao S. damals von RAin Barbara Kopp.
Die Schilderung des Betroffenen finden Sie als Anlage 7 (S.75) der Broschüre „Polizisten, die zum Brechen reizen“, diese wiederum auf www.antirassismus-buero.de
4. Fall: Aliu B. Aktenzeichen StA: 100 Js 15683/96
Dem Betroffenen wurden am 18.4.1996 unter Zwang mittels einer Nasensonde Brechmittel
verabreicht. Drogen wurden nicht gefunden. Der Betroffene berichtete über Schläge durch den Arzt Dr. Ritter, der ihn auf diese Weise gezwungen habe, seinen Widerstand gegen die Einnahme des Brechmittels aufzugeben. Herr B. hat nach eigenen Angaben Blutungen aus der Nase erlitten. Im unmittelbaren Anschluss an die Brechmittelvergabe wurde der Betroffene gezwungen, den Boden aufzuwischen (was von einem beteiligten Polizisten gegenüber der StA als „Selbstverständlichkeit“ bezeichnet wurde). Herr B. wurde danach nicht weiter beobachtet sondern aufgefordert, zu gehen. Noch vor Ort (auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei) wurde er ohnmächtig. Seitens der Polizei wurde ein Rettungswagen
alarmiert, der Herrn B. ins Rote Kreuz Krankenhaus brachte, wo er mehrere Stunden
verblieb. Gegenüber der Besatzung des Rettungswagens gab die Polizei an, bei dem
Betroffenen bestünde Verdacht auf Drogenabusus – von einer Brechmittelvergabe wurde
nichts erwähnt. Vertreten wurde Aliu B. damals von RA Günter Werner.
Generell hatten die beteiligten Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft immer wieder mitgeteilt, dass die Art der Brechmittelvergaben den Regeln der ärztlichen Kunst widerspricht und hierbei auch auf die möglichen lebensbedrohlichen Komplikationen der Zwangsverabreichung hingewiesen. Diese Beschwerden wurden stets zurückgewiesen und abgebügelt.
Weiterhin hat der praktische Arzt H.-J. Streicher mehrfach über gesundheitliche Störungen wegen Brechmittelvergaben berichtet, u.a. in Schreiben an den damaligen Innensenator Borttscheller und die damalige Ärztekammerpräsidentin Dr. Auerswald. Auszüge:„Ich habe Ihnen gegenüber Klage zu führen über die grausame und entwürdigende Behandlung meines 17-jährigen Patienten A. D., eines afrikanischen Jugendlichen aus Giunea-Konakry. Dieser wurde am 0.5.06.96 von Polizeibeamten der Wache am Hauptbahnhof aufgegriffen und gezwungen ein stark wirkendes Brechmittel zu sich zu nehmen.
Es kam zunächst zu blutigem Erbrechen, später und noch am Folgetag zu Bauchkrämpfen
und Durchfällen. Am 07.06.96 ergab eine Blutuntersuchung erhöhte Werte der Leber- und Bauchspeicheldrüsenenzyme als Ausdruck einer entzündlichen Reizung.“
Schreiben an Innensenator Borttscheller v. 11.6.1996 (siehe auch WK vom 6.9.96 und
taz bremen vom 6.9.96)
„Wie bereits früher (vgl. mein Schreiben an Dr. Männche vom 28.4.95), so hatte ich erst kürzlich wieder in der Praxis Brechmittelgeschädigte zu behandeln. In dem besonders gravierenden Fall eines Jugendlichen mit Bluterbrechen und psychischer Traumatisierung habe ich mich im Juni d.J. beim Innensenator schriftlich beklagt (...). Derselbe Jugendliche wurde am 30.8. erneut der Prozedur des Zwangserbrechens unterworfen. Diesmal trat über 3 Tage blutiges Erbrechen auf, so daß ich eine Gastoskopie veranlasst habe, deren Ergebnis noch aussteht.

Wenn bei meinem begrenzten Patientenkollektiv bereits mehrfach diese Dinge vorkommen, kann man von einer unbedeutend geringen Komplikationsrate wohl kaum reden.“ Schreiben an Kammerpräsidentin Auerswald v. 4.9.1996 (siehe auch WK vom 6.9.96 und taz bremen vom 6.9.96)
In einem Schreiben vom 29.6.1997 beschwerte sich Herr Streicher bei Herrn Dr. Birkholz, dass die Ärzte des Beweissicherungsdienstes ihn mit „krimineller Energie“ bedrängt hatten trotz medizinischer Kontraindikation einer Exkorporation zuzustimmen. Auszüge:
„Ich erhielt einen Anruf von einem Arzt des Beweissicherungsdienstes wegen eines 17-
jährigen Afrikaners aus Guinea, der angegeben habe, daß er magenkrank sei. Tatsächlich handelte es sich um einen jungen Mann mit einer chronischen heliobacterassoziierten Gastritis, der innerhalb weniger Monate wegen seiner Magenbeschwerden bereits einmal gastroskopiert und geröntgt worden war. (...) Als ich dem Arzt die Aussage des Jugendlichen, daß er magenkrank sei und unter Therapie stehe, bestätigte, bedrängte mich dieser mehrfach, ich möchte doch trotzdem als Hausarzt meine Zustimmung zur Ipecac-Anwendung geben. Er ließ erst nach mich zu bedrängen, nachdem ich ihm persönliche Konsequenzen angedroht hatte für den Fall, daß der Jugendliche einen Schaden davontrage. Kurze Zeit später erhielt ich erneut einen Anruf. Diesmal von Dr. Ritter vom ärztlichen Beweissicherungsdienst. Was sie denn machen sollten, die Polizei verlange, daß sie tätig würden und ich solle doch meine Zustimmung geben. Erneut wurde ich mehrfach bedrängt und musste schließlich mit der kategorischen Zurückweisung jeglicher Mitverantwortung das Gespräch beenden. Für die Öffentlichkeit dürfte zunächst die Tatsache interessant sein, mit welcher ich sage „kriminellen“ Energie die Ärzte des Instituts Birkholz mich als niedergelassenen Kollegen bedrängen, einer medizinisch nicht zu rechtfertigen Handlungsweise zuzustimmen. Denn sie wollten nicht nur trotz der offensichtlichen Kontraindikation exkorporieren, sondern auch noch mich als Hausarzt über das Abpressen meiner Zustimmung in das verwerfliche Tun einbeziehen.“
--

Weserkurier 25.1.2005

Senat: Kein Brechmitteleinsatz mehr unter Zwang

U-Haft oder Unterbringung als Alternative / Böhrnsen empfiehlt SPD-Fraktion,
Misstrauensantrag gegen CDU-Innensenator abzulehnen

Von unseren Redakteuren
Elke Gundel und Christian Dohle

BREMEN. In Bremen wird mutmaßlichen Dealern kein Brechmittel mehr zwangsweise
eingeflößt. Stattdessen soll abgewartet werden, bis die verschluckten, mit Drogen
gefüllten Kügelchen auf natürlichem Weg wieder ausgeschieden werden. Das hat der
Senat gestern beschlossen und damit den Kompromiss übernommen, der am Sonntag im
Koalitionsausschuss besprochen worden war. Die neue Praxis soll nach einem halben
Jahr ausgewertet und eventuell modifiziert werden.

Die CDU-Fraktion hat sich einstimmig hinter dem Kompromiss versammelt, und
CDU-Innensenator Thomas Röwekamp hat sogar in der SPD-Fraktion eine persönliche
Erklärung abgegeben. So kann Röwekamp beim morgigen Misstrauensvotum in der
Bürgerschaft mit einem guten Ergebnis rechnen. Er habe sich hinter das neue
Verfahren gestellt und den Tod des mutmaßlichen Drogenhändlers bedauert, hob
SPD-Fraktionschef Jens Böhrnsen die für seine Fraktion wichtigen Punkte hervor. Er,
Böhrnsen, habe seiner Fraktion deshalb empfohlen, den Misstrauensantrag abzulehen -
und dabei im Gegensatz zur Sitzung in der vergangenen Woche keinen Widerspruch
gehört.

Mit dem Kompromiss ist nicht der Brechmitteleinsatz insgesamt vom Tisch, heißt es in
einer Pressemitteilung von Justiz- und Innenressort. Mutmaßliche Dealer, die nach
Überzeugung der Polizei Drogen verschluckt haben, werden nach wie vor aufgefordert,
den Sirup zu sich zu nehmen, der den Brechreiz auslöst. Widersetzt sich ein
Verdächtiger, soll künftig "eine Haft beziehungsweise Unterbringung" erfolgen, um
dann die natürliche Darmtätigkeit abzuwarten. Nach Einschätzung der Verantwortlichen
müssen die Verdächtigen dafür drei bis vier Tage festgehalten werden. In der
Diskussion sind dabei zwei Möglichkeiten: Untersuchungshaft oder Unterbringung nach
Paragraph 81 a der Strafprozessordnung. Die Verdächtigen sollen in einer speziell
ausgestatteten Zelle untergebracht und überwacht werden.Lorenz Böllinger, Professor
für Strafrecht und Kriminologie an der Bremer Uni, hält eine Unterbringung nach
Paragraf 81 a in diesem Zusammenhang für ungeeignet. Die Vorschrift ermögliche es
zwar, !
Verdächtige für eine nötige medizinische Untersuchung festzuhalten. Die
Untersuchung müsse aber umgehend erfolgen. Ob ein mutmaßlicher Dealer auf dieser
Grundlage drei, vier Tage festgehalten werden kann, hält Böllinger deshalb für
fraglich. Zumal das Abwarten der natürlichen Darmtätigkeit keine medizinische
Untersuchung im eigentlichen Sinne sei - wie zum Beispiel eine Blutentnahme.Einen
Verdächtigen, der kein Brechmittel schlucken will, in U-Haft zu nehmen, ist nach
Böllingers Auffassung dagegen rein rechtlich machbar. Um einen dringenden
Tatverdacht zu begründen, reiche es aus, wenn die Polizei zum Beispiel folgendes
Szenario schlüssig darlegt: Der Betroffene hat am Sielwall-Eck immer wieder
offensichtlich Drogenabhängige angesprochen. Als die Ermittler seine Personalien
überprüfen wollen, hat er etwas herunter geschluckt.Auch die Frage, ob die U-Haft
verhältnismäßig ist, um die Beweismittel zu sichern, könne ein
Vorermittlungsrichter durchaus mit "Ja" beantworten. Zwar !
seien die Richter gehalten, das mildeste Mittel zu wählen. Wenn sich e
in Verdächtiger aber dagegen - also gegen das Brechmittel - sträube, bleibe die
U-Haft als mildestes Mittel.

http://www.antirassismus-buero.de/polizeipraxis/brechmittel/index.html