Solidaritätskundgebung für Felix Otto in Suhl
Am Donnerstag, 16. Juli 2009: Treffpunkt: Am Diana-Brunnen in Am Steinweg, 13.30Uhr
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Information in English: Residenzpflicht appeal - The Fight against the Residence Obligation Law in Germany
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
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Der Kampf gegen die Residenzpflicht in Deutschland
Sehr geehrte/r Herr/Frau
wir wenden uns in einer besonders bedeutsamen Angelegenheit an Sie. Felix Otto ist ein Flüchtling aus Kamerun, der seit neun Jahren in Deutschland lebt. Seit dem 30. März 2009 ist Felix Otto in der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen gefangen. Er wurde zu acht Monaten Haft verurteilt. Felix Otto hat nicht irgendein schweres Verbrechen begangen. Felix Otto hat lediglich sein natürliches Recht auf Bewegungsfreiheit genutzt.
Daher bitte ich Sie, für seine sofortige Freilassung aus der Haft und die Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes einzutreten.
Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem ein Gesetz zur Residenzpflicht in Kraft ist. Diesem Gesetz zufolge sind Flüchtlinge dazu verpflichtet, sich in einem ihnen zugewiesenen Landkreis aufzuhalten und ihn nicht zu verlassen. Unabhängig von der Begründung oder der Dringlichkeit diesen zu verlassen, benötigen sie eine schriftliche Genehmigung der Ausländerbehörde. Ein Flüchtling, der gegen dieses Gesetz verstößt, wird mit einer Geld- oder Haftstrafe oder beidem belegt. Die Strafe kann bis zu 2500 Euro betragen, die Haftstrafe bis zu einem Jahr.
Anträge von Flüchtlingen auf die Erlaubnis, den Landkreis zu verlassen, werden zumeist willkürlich durch die Ausländerbehörde abgelehnt. Die Ablehnung erfordert keinerlei Begründung durch die Behörde. Darüber hinaus gibt es keine andere Möglichkeit, gegen die Ablehnung vorzugehen, als über eine Eingabe bei Gericht. Dadurch wird die Antragstellung zur Farce. In einigen Landkreisen müssen Flüchtlinge, die 40 Euro pro Monat zur Verfügung haben, für jede Erlaubnis 10 Euro bezahlen. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, sind die Flüchtlinge gezwungen, gegen die Residenzpflicht zu verstoßen. Sie werden dann als Verbrecher behandelt und mit Haftstrafen belegt, so wie Felix Otto.
Ein Blick in die Geschichte:
Es sei an den 22. August 1938 erinnert. An diesem Tag trat im Rahmen der von den Nationalsozialisten eingeführten Ausländerpolizeiverordnung eine sehr ähnliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland in Kraft. Die Strafe bei Verstoß gegen diese Verordnung war wie heute eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Betrachtet man die Ähnlichkeiten in Sprache, Strafe und Konsequenzen der Verordnungen von Heute und von 1938, kann es kaum einen Zweifel darüber geben, dass die heutige Verordnung aus der rassistischen Gesetzgebung des Naziregimes übernommen wurde. Damals war es ein rassistisches Gesetz und so ist es die Residenzpflicht heute ebenfalls. Es ist an der Zeit, die Residenzpflicht mit den anderen Relikten des Nationalsozialismus abzuschaffen.
Seit Jahren kämpfen Flüchtlinge in Deutschland für die Abschaffung der Residenzpflicht. Sie kämpfen gegen ihre Strafverfolgung und Kriminalisierung, weil das Gesetz den natürlichen Bedürfnissen des Menschen widerspricht und ihre fundamentalen Menschenrechte verletzt. Zu Recht bezeichnen Flüchtlinge die Diskussion über Integration als Scheindebatte aufgrund der bewussten Ausgrenzung und Isolation von Menschen durch das Residenzpflichtgesetz. Viele Flüchtlinge müssen vollständig abgesondert in heruntergekommenen Lagern leben und haben keine andere Entfaltungsmöglichkeit, als ein System aus Zermürbung und Erniedrigung auszuhalten. Das Leben in den Lagern führt zu ernst zu nehmenden physischen wie psychischen Erkrankungen der Flüchtlinge. Sie wollen diese Situation beenden.
Flüchtlinge leisten Widerstand gegen ihre Stigmatisierung und Kriminalisierung durch dieses Gesetz. Polizeikontrollen werden flächendeckend aufgrund des Aussehens der Menschen durchgeführt. Das äußert sich zum Beispiel darin, dass bei Personenkontrollen in Zügen diejenigen Menschen kontrolliert werden, die nicht wie weiße Deutsche aussehen. Dabei trifft es Flüchtlinge ohne Behördengenehmigung am härtesten.
Durch die Proteste der Flüchtlinge gegen das inhumane und erniedrigende Residenzpflichtgesetz wurde gezeigt, dass es sich bei der Residenzpflicht um ein deutsches Apartheid Gesetz handelt. Niemand mit einem Bewusstsein und einem Gespür für Menschenwürde kann ein solches Gesetz tolerieren. Der Widerstand der Flüchtlinge gegen dieses Gesetz durch zivilen Ungehorsam und die bewusste Missachtung der unsichtbaren, aber stets präsenten Grenzen, verdient jede Art der Solidarität und Unterstützung als Anerkennung des existentiellen Kampfes für die Verbesserung der ganzen Gesellschaft.
Die Residenzpflicht widerspricht Artikel 13 der UN-Menschenrechtscharta. Die Verfolgung und Bestrafung von Flüchtlingen mittels der Residenzpflicht sind gravierende Menschenrechtsverletzungen.
Deshalb appellieren wir an Sie, alles in Ihrer Kraft stehende zu tun und Ihre Stimme den Stimmen der Flüchtlinge hinzuzufügen, die die Beseitigung der Residenzpflicht fordern sowie eine Amnestie für alle Menschen, die verurteilt wurden wegen der Verletzung der Residenzpflicht und für eine mögliche Entschädigung aller dieser Menschen.
In Erwartung Ihrer zeitnahen Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Solidarität mit Felix Otto vor dem Knast -JVA Goldlauter in Suhl
Kundgebung in Suhl, Am Donnerstag, 16. Juli 2009, dem 27. Jahrestag der Einführung des Residenzpflichtgesetzes, führen wir unter dem Motto "Solidarität mit Felix Otto" eine Kundgebung vor der JVA Goldlauter in Suhl durch,um gegen seine Inhaftierun und für die Abschaffung des Gesetzes zu demonstrieren.
Treffpunkt ist um 13.30 in Suhl im Stadtzentrum
Um 15.00 findet dann die Kundgebung vor dem Knast-JVA Goldlauter, Zellaer Str. 154 statt
Die Kundgebeung wird von afrikanischer Percussion - Buggy Djembe Jive (Bongo Man - Savannah Beats) begleitet.
Mit der Teilnahme von Flüchtlings-Community Thüringen, die über das unmenschliche System von Law and Order sprechen werden, das ihnen durch die staatliche Politik der Abschiebebehörden auferlegt worden ist, über ihre prekäre Situation der Ghettoisierung in ehemaligen Militärkasernen und heutigen Isolationslagern in Thüringen.
Mannheim - Aufruf zum Aktionstag gegen die Residenzpflicht
Grenzenlos glücklicher – Residenzpflicht abschaffen!
Flüchtlinge in Deutschland werden mit rassistischen Sondergesetzen schikaniert. Im Besonderen wird ihre Bewegungsfreiheit durch die seit 1982 bestehende so genannte Residenzpflicht empfindlich eingeschränkt. Diese Enschränkung der Bewegungsfreiheit per Gesetz ist in Europa einmalig und wird nur in Deutschland praktiziert. Sie weist eine Nähe zu den Apartheidgesetzen des früheren rassistischen Südafrika auf.
Die Residenzpflicht bedeutet die Verpflichtung von Asylsuchenden und Geduldeten, ihren Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis zu nehmen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde ist. Wollen die Flüchtlinge diesen Bereich verlassen, um zum Beispiel Verwandte zu besuchen, müssen sie dies vorher schriftlich beantragen, also eine Erlaubnis erbitten. Der Verstoß gegen die Residenzpflicht wird mit einem Bußgeld bestraft. Im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren. Es kann eine Strafe bis zu einem Jahr Haft verhängt werden.
Die Residenzpflicht schränkt nicht nur die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen empfindlich ein, sie ist auch ein Mittel, um sie zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Da die Residenzpflicht von den zuständigen Ausländerbehörden meist sehr eng ausgelegt wird, wird sie notgedrungen von den Betroffenen immer wieder „verletzt“!
Kürzlich wurde der Flüchtling Felix O. vom Amtsgericht Bad Lobenstein zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er mehrmals gegen die Residenzpflicht „verstoßen“ hatte!
„FORDERUNG – Abschaffung der Residenzpflicht (5. Mai 2009)
Es sollte daran erinnert werden, dass es während der Kolonialisierung Togos, Kameruns und weiterer Länder durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen.
Die deutschen Kolonialbehörden kontrollierten und beschränkten die Bewegung der Bevölkerung, um damit jedem antikolonialem Treffen und Widerstand entgegenzuwirken. Heute befinden sich Flüchtlinge in Deutschland grundsätzlich wieder in der gleichen Situation. Die Residenzpflicht macht es nahezu unmöglich, sich zu organisieren. Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen und Veranstaltungen sowie Diskussionsforen oder kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis geht mit dem Risiko einer Kontrolle und Verfolgung sowie der Zahlung einer Strafe von bis zu 2500 € oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr einher.
…………….
Besonders die Flüchtlinge, die sich für Menschenrechte und eine fortschrittliche Gesellschaftsentwicklung engagieren, sind verstärkt damit konfrontiert und werden zur Zielscheibe der Polizei und der Behörden, da sie den gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus, den sie alltäglich in Deutschland erfahren, benennen.
Schon während der Naziära gab es ähnliche Verordnungen. Bereits im Jahr 1938 wurden ähnliche Regelungen (diesmal alle Ausländer betreffend) in der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (Reichsgesetzblatt, Teil I, 25.August 1938, Nr. 132, S.1055) erlassen. Diese Form der Residenzpflicht ist jedoch vor dem Hintergrund der Diktatur der Nazis zu sehen und nur schwer mit der heutigen Residenzpflicht vergleichbar. Aber in der Tatsache, dass sie ebenso gegen eine ausländische Minderheit gerichtet war und Rassismus und Faschismus förderte, bestehen viele Ähnlichkeiten.
Daher fordern wir von den Behörden:
• Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge muss ohne weiteren Verzug beendet werden, indem das menschenverachtende Gesetz zur Residenzpflicht abgeschafft wird und das Recht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge wiederhergestellt wird!
• Die Gebühr von 10 € zum Verlassen des Landkreises muss aufgehoben werden!
• Die gezielten Polizeikontrollen von ausländisch aussehenden Menschen müssen gestoppt werden!
Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!
Die deutschen Behörden sagen auf der einen Seite, dass sie die Ausländer integrieren möchten. Auf der anderen Seite verhindern sie aber Integration durch die Residenzpflicht!
„ Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG, Art. 3.3.)“
(Auszug aus einem Aufruf vom Mai 2009) vom The Voice REFUGEE Forum, einer selbstorganisierten Flüchtlingsorganisation )
Wir unterstützen uneingeschränkt die Forderung von The Voice!
Wir kämpfen gegen alle ausgrenzenden und ausschließenden Sondergesetze für Flüchtlinge!
Die Residenzpflicht ist eine Apartheid-Maßnahme, die die Betroffenen ausgrenzt und ihre
Bewegungsfreiheit unzumutbar einschränkt. Die Residenzpflicht ist menschenverachtend und knüpft an rassistische, längst überwunden geglaubte kolonialistische Praktiken an. Sie erinnert sogar an faschistische Praktiken von Kontrolle und Entrechtung!
Protest-Aktion am 29. August 2009
An diesem Tag wollen wir mit vielen betroffenen und früher betroffenen Flüchtlingen und MigrantInnen – zusammen mit möglichst vielen „Herkunfts“-Deutschen – ein sichtbares Zeichen in der Öffentlichkeit gegen alle Formen diskriminierender Ausgrenzung und Apartheid setzen. Als geeigneten Ort für eine solche Protest-Aktion haben wir die Konrad-Adenauer-Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim ausgewählt:
Mitten auf der Brücke grenzen zwei Städte, zwei Landkreise und zwei Bundes-Länder aneinander. Ohne Hinweis-Schilder würden die meisten Menschen die Grenze, die sie täglich passieren, gar nicht bemerken. Aber die von der Residenzpflicht betroffenen Flüchtlinge, die die unsichtbare Grenze überqueren wollen, dürfen dies nicht ohne eine besondere – schon Tage vorher schriftlich beantragte – Erlaubnis. Sie wird oft nicht erteilt. Spontanes Überschreiten der Grenze ist daher nur „widerrechtlich“ möglich. Residenzpflicht und rassistische Personenkontrollen bestimmen oft jahrelang den Alltag von Flüchtlingen. Die Risiken von Geld- und Haftstrafen im Falle der „Verletzung“ der Residenzpflicht sollen die Kontrolle über die Flüchtlinge verstärken und sie einschüchtern.
Mit unserer Protestaktion „Grenzenlos glücklich(er) – Residenzpflicht abschaffen!“
heben wir die Residenzpflicht, symbolisch für einen Tag auf!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die entwürdigende Residenzpflicht vollständig und bald abgeschafft wird!
Darüberhinaus setzen wir uns ein für die „Globale Bewegungsfreiheit“ und folgerichtig für ein „Bleiberecht für alle“!
Gegen Staat, Nation, Landkreis und Kapital, grenzenlos glücklich und das global!
Kommt zahlreich zu unserem grenzenlosen Fest. Bringt Spaß und gute Laune mit!
Aktionsbündnis „Grenzenlos glücklicher – Residenzpflicht abschaffen!“