Protokolle: Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed
Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed Sameer’s zweiter Prozesstag in zweiter Instanz, 13.12.2004
Befragung der Zeugin Frau Steuer durch die Richterin
Richterin: Es geht hier um die Praxis der Urlaubsscheinvergabe bei Asylbewerbern. Inwieweit sind sie damit befasst?
Sachbearbeiterin: Ja, also ich mache meistens die Sprechstunde, wo die Asylbewerber vorsprechen, wenn sie einen Urlaubsschein haben möchten. Ich frag dann, wo sie hinmöchten und aus welchem Grund. Und wir halten uns eigentlich an die Richtlinien der Handakte, die Sie einsehen könnten. Über Urlaub gibt es eigentlich keine rechtliche Grundlage, also (darüber) wie viel Tage (gegeben werden sollen) ist nichts Konkretes festgelegt. Und die Handakte sagt da einige ... Detailles aus, eine Kann-Bestimmung, dass wir einen Urlaub erteilen können. Wir handhaben das bei uns in der ... Regel so, das ist eine interne Vereinbarung, dass wir einmal im Monat drei Tage Urlaub geben, es sei denn es sind Vorsprachen vor Gericht oder für Behördengänge usw., dann gibt’s natürlich einen Urlaubsschein.
Richterin: ... dann brauchen sie ja auch keinen.
Sachbearbeiterin: Die meisten kommen dann trotzdem und wollen einen haben.
Aber da gibt’s ja überhaupt keine Probleme.
Richterin: Warum machen sie einmal im Monat drei Tage, wer ist darauf gekommen?
Sachbearbeiterin: Das war eine interne Abmachung. Wir wollten die Asylbewerber gleichbehandeln, damit wir ungefähr sagen können, nur die drei Tage. Weil, es steht ja im Gesetz nichts konkretes drin, wie wir das handhaben sollen.
Richterin: Aus welchem Grund wird nun abgelehnt?
Sachbearbeiterin: Abgelehnt wird z.B., wenn einer schon Urlaub gehabt hat, weil er einen Freund besuchen wollte und so, und er kommt acht Tage später und sagt, „ich möchte wieder einen Urlaubsschein haben“, dann sagen wir „nein, Sie haben schon“...., wenn er nur einen Freund besuchen will, oder so. ... Das ist Gesetz und wir müssen das Gesetz vertreten.
Richterin: Frau Steuer, wenn jetzt einer einen Freund besuchen war und möchte jetzt eine Woche später an einer politischen Versammlung teilnehmen, wie würden sie das jetzt handhaben, als Beispiel.
Sachbearbeiterin: Politische Versammlungen sollten eigentlich auch erstmal so gehandhabt werden, dass die Möglichkeit des Umkreises, also im Bezirk die Möglichkeit (wahrgenommen wird). Ansonsten ist es auch so ne Entscheidungssache, die eigentlich ich mit meiner Fachdienstleiterin abspreche. Solche speziellen Sachen, über die drei Tage hinaus....., dann spreche ich das mit meiner Fachdienstleiterin ab... .
Richterin: Wie wird’s denn gehandhabt Frau Steuer. Wie würden sie denn entscheiden.
Sachbearbeiterin: In so einer speziellen Sache, wie gesagt, spreche ich das ab.
Richterin: Und was kommt dann da raus?
Sachbearbeiterin: Meistens ne Ablehnung. Das kann ich Ihnen sagen, die
Fachdienstleiterin sagt nein...
Richterin: Also gut, es kommt jetzt also eine Ablehnung, ja....... . Wie erklären sie, warum?
Sachbearbeiterin: wegen der politischen Sachen da eben (unverständlich), ja. Gerade sein Fall war, er wollte zum politischen Treffen nach Frankreich, damit hatte er vorgesprochen.
Richterin: Können Sie jetzt erst mal ganz kurz meine Frage beantworten.Auf ihn kommen wir gleich noch zu sprechen. Ich wollte fragen, wie sie das jetzt erklären, wenn es keinen Urlaub gibt. Wie machen sie das, jetzt rein technisch.
Sachbearbeiterin: Wenn.. (unverständlich)
Richterin: Doch können Sie. Frau Steuer, ich glaube, wir müssen hier
einfach mal zwei Schritte zurückgehen. Frau Steuer, was ist denn das, wenn Sie ihm sagen, er darf oder er darf nicht. Rein technisch gesehen. Ein Verwaltungsakt, da sind wir uns doch beide einig. So, und wenn einer einen Verwaltungsakt, den er beantragt nicht bekommt, was steht ihm denn dann zu? Nicht nur dem Herrn Sameer, also mir und Ihnen, wenn Sie zum Bauamt gehen oder dem Herrn Staatsanwalt, also allen, das hat jetzt nichts mit Asylbewerbern zu tun. Was steht ihnen denn zu?
Sachbearbeiterin: .....unverständlich..... .
Richterin: Kriegt er denn ne Rechtsmittelbelehrung in die Hand.
Sachbearbeiterin: Nein. .... unverständlich.... .
Richterin: Woher soll er denn das dann wissen, erzählen Sie ihm das?
Sachbearbeiterin: .. unverständlich...
Richterin: Aber einen Widerspruch haben sie noch nicht bekommen.
Sachbearbeiterin: Nein.
Richterin: Frau Steuer, womit ich ein bisschen ein Problem habe ist, dass Sie sagen – wir kommen gleich noch zur Handakte – aber eine Ermessensentscheidung, heißt schon, dass man in jedem Einzelfall dann auch prüfen muss, bevor man versagt oder gestattet. Es gibt ja Fälle, wo man sagt „nein, es geht jetzt nicht“, aber dann muss man das ja irgendwie begründen.
Sachbearbeiterin: ......, man muss auch unterscheiden.... , es gibt nicht nur immer strikt die drei Tage.
Richterin: In welchen Fällen gibt man denn über drei Tage.
Sachbearbeiterin: Ja zum Beispiel ... bei Familien mit Kindern, Mutter oder Vater, wo die Kinder hier als Asylbewerber sind, oder eben überhaupt hier leben oder krank sind oder eben wirklich einen Grund haben. ....., dann sagen wir: Menschliche Entscheidung. Und dann geben wir natürlich auch mehr Urlaub.
Richterin: Sagen Sie das auch bei politischen Sachen, also, wenn sich jemand politisch betätigen will?
Sachbearbeiterin: ....... Er ist oftmals gekommen (spricht von Ahmed Sameer) und wollte einen Urlaubsschein haben...
Richterin: Sie kennen den Herrn Sameer. Und der ist öfter bei Ihnen.
Sachbearbeiterin: Ja.
Richterin: Also der Herr Sameer ist öfter zu Ihnen gekommen, um einen Urlaubsschein zu beantragen.
Sachbearbeiterin: ...... Das eine mal weiß ich ganz genau, weil, da wollte er nach Frankreich. Da habe ich auch bei Frau ... nachgefragt, weil die Fachdienstleiterin ist. Und da hat sie gesagt: „Ins Ausland das geht ja gar nicht, weil, wenn er wieder einreist, dann verliert er seine Asylgrundlage.“
Richterin: Und erinnern Sie sich noch an andere Fälle?
Sachbearbeiterin: Nein. Man hat ja viele Leute und da erinnert man sich nicht an jeden einzelnen Fall... . Aber Sie erinnern sich, dass er öfter da war. Ja, er kommt ja immer, um seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
......
Richterin: Stehen in der Handakte Richtlinien oder Empfehlungen: Frau Seidel (andere Sachbearbeiterin, Zeugin am ersten Verhandlungstag) sagte uns, dass seinen keine Richtlinien, sondern das seien Empfehlungen.
Sachbearbeiterin: Nein, also meiner Meinung nach sind das richtige Richtlinien... .
Richterin verliest Auszug aus der Handakte:
Also, das ist die Anlage 6 zum Thema 5:
...Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen beim Verlassen des
Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung.... unverständlich.
Blatt 3 zur politischen Betätigung (Ermessensentscheidung): Hier ist zwischen Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und der Gefahr der Schaffung nachträglicher Asylgründe abzuwägen. Nach § 37 Ausländergesetz besteht die Möglichkeit, politische Betätigung von Ausländern zu beschränken oder zu untersagen, wenn die Gesetze nicht beachtet werden. In
der Regel wird eine politische Betätigung auch im Geltungsbereich der
Aufenthaltsgestattung möglich sein. Während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung ist keine Verlassenserlaubnis zur politischen Betätigung zu erteilen, da der möglichen Schaffung von Nachfluchtgründen besonderes Gewicht zukommt. Eine solche Einschränkung während eines Zeitraumes von höchstens drei Monaten ist als verhältnismäßig anzusehen.
Richterin: Dass heißt, die politischen Betätigungen, wenn ich das jetzt richtig verstehe vom Lesen her wird eher abgelehnt. Ich meine in (nennt Landkreis: wie Eisershausen oder Albershausen) ist die Möglichkeit der politischen Betätigung nicht wirklich prickelnd, ne.
Sachbearbeiterin: Was soll ich jetzt dazu sagen?
Richterin: Ist nicht wichtig. Es gibt doch Orte, wo die politische
Aktivitäten vielleicht größer sind, ob das nun Erfurt oder Jena ist.... .
.....
Richterin: Bei der Ablehnung eines Urlaubsscheines muss es eine schriftliche Begründung geben. Sie müssen bei einer Ermessensentscheidung,den Grund wissen, warum der Herr A das bekommt und der Herr B nicht.... .
Befragung der Zeugin Steuer durch den Anwalt Klinggräff
Anwalt: Haben Sie überhaupt schon mal einem Ausländer, der nach einem sogenannten Urlaubsschein gefragt hat, um sich an einer politischen Aktion zu beteiligen, einen Urlaubsschein ausgestellt.
Zeugin: Kann ich nicht sagen.
Anwalt: Kann es sein, dass es das noch überhaupt nicht gegeben hat, dass ein Ausländer.... Zeugin unterbricht.
Zeugin: Das möchte ich auch nicht sagen......
Anwalt: Kann ich daraus schließen, dass, wenn es das überhaupt jemals irgendwann gegeben haben sollte, dass es eine ganz extreme Ausnahme war.
... also bei einer politischen Geschichte, also z.B. Beteiligung an einer Demonstration.
Zeugin: .... Einmal haben wir die Information vom Innenministerium bekommen ...., wenn die Leute zu dieser politischen Veranstaltung wollen, dann können wir Urlaub geben.
Anwalt: Wann war das genau?
Zeugin: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen, aber ich weiß, das war schon mal so.
Anwalt: Hatten Sie speziell da nachgefragt?
.....
Anwalt: Haben Sie denn eine Ahnung, welche Art von politischer Betätigung mein Mandant macht?
Zeugin: Nein.
Anwalt: Die Verwaltungsrichtlinie lautet: Abwägung zwischen auf der einen Seite "Recht auf freie Meinungsäußerung" und auf der anderen Seite "Schaffung von Nachfluchtgründen". Müssten Sie da nicht eigentlich, wenn sie über so einen Urlaubsscheinantrag entscheiden ... , genau kucken, was ist das eigentlich für eine politische Aktion? Wissen Sie überhaupt.... Zeugin unterbricht?
Sachbearbeiterin: Ich weiß sowieso nicht, was er macht ....
Anwalt: Zu Frankreich gab’s mal was... .
Sachbearbeiterin: Ja, da war was und da hab ich eben nachgefragt, weil es auch nicht in meinem Ermessen ist, das zu entscheiden.... .
Anwalt: Aber wenn die Entscheidung nach den Vorgaben des Innenministeriums sein sollte, zu verhindern, dass Nachfluchtgründe geschaffen werden, dann müssten Sie sich doch eigentlich fragen, was ist das für eine politische Aktion. .... . Anders gefragt, wissen Sie überhaupt, wann Nachfluchtgründe geschaffen werden?
Sachbearbeiterin: ... ich weiß nicht was Sie damit jetzt....
Anwalt: Zum Beispiel Beteiligung bei Aktionen gegen die sogenannte Residenzpflicht, ob ein Asylbewerber damit Nachfluchtgründe schafft oder nicht, dass ist Ihnen nicht klar, oder?
Sachbearbeiterin: Nein.
Anwalt: Ganz allgemein: Nachfluchtgründe werden im Verfahren dann angenommen, wenn jemand hier in besonders extremer ... Art und Weise politische Aktivitäten macht zum Ersten, und zum Zweiten, das Aktivitäten sind, wo man davon ausgehen muss, dass durch diese Aktivitäten bei einer Abschiebung die Personen dann in ihrer Heimat verfolgt werden könnten. Der Klassiker sind Demonstrationen, militante Demonstrationen vielleicht auch noch, vor der eigenen Botschaft... .
Sachbearbeiterin: Das ist mir klar.
Anwalt: Wo soll dann so eine beispielsweise bei Demonstrationen zur Abschaffung der Residenzpflicht sein?
Sachbearbeiterin: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Anwalt: Sie machen gar nicht so eine konkrete Abwägung. Sozusagen, hier ist mal eine politische Aktion, die könnte einen Nachfluchtgrund ergeben,und hier ist ne andere die....
Sachbearbeiterin: Er war eigentlich der Einzige, der danach gefragt hat, also, was mir bekannt ist. ..... können wir ja nicht nachvollziehen.
Anwalt: Die wissen, dass sie das (Urlaubsschein wegen politischer Betätigung) nicht kriegen würden, wahrscheinlich. Wenn Sie selber sagen, das wird ausgesprochen restriktiv gehandhabt... .
.....
Anwalt: Aber Sie unterscheiden doch Urlaub beispielsweise, ob jemand Freund/Freundin oder Familienangehörige besucht, wo Sie sagen, das würden Sie eher liberal handhaben, also da würden Sie diese drei Tage Monat potenziell geben. Und, wenn es dann beispielsweise um politische Aktivitäten geht eher zurückhaltend restriktiv, wenn überhaupt, dann erstmal mit Vorgesetzten sprechen. So sieht’s aus. Was ist eigentlich
besser daran an der Möglichkeit, einen Urlaubsschein zu geben, einen Verwandten zu besuchen, als an einer Demonstration teilzunehmen. Wird das einfach nicht so gerne gesehen, dass sich Asylbewerber politisch betätigen?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so.
Anwalt: Das ist nun der Hintergrund.
Sachbearbeiterin: Ja.
Anwalt: Es wird als Störung auch empfunden?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so erst mal, ein bisschen .... .
....
Anwalt: Ich weiß, Sie sind in einer etwas unglücklichen Rolle hier heute,
das seh ich ja auch ein, ja. Aber, diese Maßgaben, die vom
Innenministerium gekommen sind, die würden Sie schlicht so verstehen, dass
politische Aktivitäten von Asylbewerbern tendenziell unerwünscht sind. ...
Die dürfen vielleicht zur Woche des ausländischen Mitbürgers hingehen, wenn die ... im Landkreis stattfindet, aber Berlin z.B. das ist eher nicht so angesagt.
Sachbearbeiterin: Das kann zutreffen.
Anwalt: Wenn ich mir jetzt die Ausländerakte von meinem Mandanten angucken würde, wann und wie oft er Urlaubsscheine beantragt hat. Sie haben ja gesagt, es gibt keine schriftliche Ablehnung, machen Sie einen Vermerk in die Akte?
Sachbearbeiterin weist auf die Erwähnung der beantragte Frankreichreise hin.
Anwalt belehrt Sachbearbeiterin, dass es ein Irrtum sei, dass bei Auslandsreisen, Asylgründe in Deutschland aufgehoben würden, nennt das Beispiel von jugendlichen Mandanten, Asylbewerbern, denen Klassenfahrten ins Ausland genehmigt wurden, ohne dass deren Asylverfahren beeinträchtigt wurde.
Anwalt weist ebenfalls darauf hin, dass für die französischen Behörden die
nichtgenehmigt Reise von Ahmed Sameer nach Frankreich keinerlei Problem darstellte: Er erhielt ein mehrtägiges Visum.
Verhandlungspause
Richterin: .... Ermessensentscheidungen (werden) so nicht getroffen, wo sie nötig sind. Das Gericht regt an Ihr Verfahren nach $153 StPO wegen geringer Schuld einzustellen. Die Staatsanwaltschaft würde einem solchen Verfahren zustimmen.
Anwalt: Auch mein Mandant stimmt dem zu.
Richterin: Dann ergeht folgender Beschluss. Das Verfahren wird gemäß $153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. ...
Beschlossen und verkündet. Herr Sameer, damit sind sie nicht vorbestraft.
... Das Verfahren ist eingestellt. Und an Sie noch folgendes: Ich habe mit dem Bundesamt für Asyl telephoniert, Ihre Akten befinden sich nicht in Jena, sondern in Nürnberg, falls Sie die suchen... . Ich habe eine Zusage bekommen, binnen drei Wochen wird eine Entscheidung (über Ihr Asylverfahren) eintreffen. Wie die aussieht weiß ich nicht, dass darf er mir auch am Telephon nicht sagen.
Richterin rät, grundsätzlich immer verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Urlaubsschein abgelehnt wird: Und solle sofort,wenn der Urlaub abgelehnt wird auch Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Nur wenn das in großen Mengen
geschehe, würde auch ein Nachdenken über dieses Gesetz einsetzen. ....
empfiehlt den rechtsstaatlichen Weg zu gehen... .
Anwalt: .... lobt die Einsichtigkeit des Gerichtes in die
Argumentationslinien der Verteidigung. Informiert über Notwendigkeit der Abschaffung des Gesetzes der Residenzpflicht. Erwähnt Aufbauschen der „Ausländer-Kriminalstatistik“ durch die Residenzpflicht. Erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die bis 1936 zurückgeht. Gesetz diene der Abschreckung von Asylbewerbern.
Weist auf Stellungnahme UNHCR hin: „Der UNHCR hat, als dieses Gesetz im Jahre 1982 neu, in einem etwas anderes Wortlaut in Gesetzesform gegossen worden ist, folgendes gesagt: „In Deutschland gibt es ein System, dass durch Zwangsinternierung in Zentren, ernsthafte Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Arbeitsverbot bei gleichzeitiger Verpflichtung zu
gemeinnützigen Diensten und Nichtanerkennung der Familieneinheit in Europa ein einzigartiges System zur Abschreckung von Asylbewerbern zu Tage gebracht hat.“
Protokoll entspricht dort, wo immer möglich dem Wortlaut. Trotz aller Bemühung den tatsächlichen Wortlaut wiederzugeben: für genaue Entsprechung keine Garantie! Die Akustik im Gerichtssaal war schlecht. Besonders die Zeugin, die ja mit dem Rücken zum Publikum saß, war schwer zu verstehen.
Zusammenfassungen durch die Protokollantin und (besonders) unsichere Wortlaute sind kursiv gesetzt.