Mitschrift der Gerichtsverhandlung
Am 9. Dezember 2009 fand um 8:30 Uhr im Amtsgericht Apolda eine Gerichtsverhandlung gegen den Gerichtsmediziner Dr. Maqsud Agaew statt. Dr. Agaew wurde beschuldigt, die Amtsärztin Frau Dr. Krombholz mit Worten wie „Nazi“, „Dr. Goebbels“ und „Dummkopf“ beleidigt zu haben und dabei den Hitlergruß gezeigt zu haben. Auf einen diesbezüglichen Strafbefehl hatte Dr. Agaew fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Der Rechtsbeistand Dr. Agaews, RA Adam aus Göttingen hatte sich entschuldigen müssen, weil er bei der Anreise auf halbem Wege mit Getriebeschaden auf der Autobahn liegengeblieben war.
Als Zeugen waren Herr Michael Rauch, stellvertretender Sozialamtsleiter und Herr Abdulajew anwesend, der die Aussage stellvertretend für seinen Sohn machte, welcher seine Aussage aufgeschrieben hatte, aber durch Arbeit verhindert war. Zur Übersetzung war eine Dolmetscherin anwesend.
Die Richterin Johannes eröffnete die Sitzung und gab Dr. Agaew Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern.
Dr. Agaew führte zur Vorgeschichte der Anschuldigungen gegen ihn aus, dass er im Mai 2008 aus dem Asylbewerberlager Katzhütte nach Apolda gekommen sei, wo er Unterschriften für die Schließung dieses Lagers gesammelt habe. Er betonte, dass die Unterbringung in Apolda tausendmal besser sei als die in Katzhütte, dennoch sei Katzhütte nicht geschlossen worden. Eine Auseinandersetzung mit Herrn Rauch sei deswegen zustande gekommen, weil er von diesem gefordert hatte, bei der Zuteilung der Kleidung diese in Form von Geld oder Gutscheinen vorzunehmen, statt Flüchtlinge dadurch zu diskriminieren und ihnen zustehende Leistungen zu verweigern, indem er ihnen extrem minderwertige Klamotten zuteile. Er wertete die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen als Methode, ihn politisch unter Druck zu setzen, weil er als Vorsitzender der Thüringer Flüchtlingsgemeinschaft und Mitglied der Flüchtlingsorganisationen „The Voice“ und „Karawane“ den Behörden unbequem geworden sei.
Bezüglich Frau Dr. Krombholz erläuterte Dr. Agaew, dass es Streit gegeben habe, da er aufgrund eines ärztlichen Attestes in Katzhütte einen gewissen Mehrbetrag zur Verpflegung erhalten hatte, welcher ihm dann in Apolda verweigert wurde. Er hatte gegen die Kürzung dieses Betrages geklagt aber damit keinen Erfolg gehabt.
Auf die Frage der Richterin, ob er die ihm zur Last gelegten Äußerungen gesagt habe, antwortete er „ich habe das nicht gesagt“ und fügte hinzu, dass er Arzt sei und einen höflichen Umgang pflege. Weil sein Deutsch nicht gut sei, habe er ein zweites Mal mit Frau Dr. Krombholz in Gegenwart von Herrn Abdulajew als Dolmetscher gesprochen. Er habe nicht mit Herrn Rauch gesprochen aber mit Frau Zieger. Was das Wort „Dummkopf“ betrifft, habe er gefragt, ob man denn denke, dass die Ärzte in Aserbaidschan Dummköpfe seien (Offenbar bezog sich dies auf ein Gutachten aserbaidschanischer Ärzte, welche ihm eine Diagnose gestellt hatten, welche zu der Gewährung eines zusätzlichen Verpflegungsbetrages geführt hatte).
Zum Vorwurf des Hitlergrußes räumte Dr. Agaew ein, dass es in seiner Heimat üblich wäre, mit angewinkeltem Arm den Unterarm zum Gruß zu erheben und dass dies möglicher Weise als Hitlergruß missdeutet worden sei. Er wies darauf hin, dass sein einer Großvater 1943 in Kerch in der Ukraine von den Nazis ermordet worden sei und sein anderer Großvater in Dachau inhaftiert gewesen sei, habe aber überlebt und später in Köln als Rechtsanwalt gearbeitet. Er betonte, wie absurd ein solcher Vorwurf gegen ihn sei, wie könne er bei solchem Leid, dass die Nazis seiner Familie zugefügt haben, den Hitlergruß zeigen? Er könne sich diese Anschuldigung nur dadurch erklären, dass er seit zwei Jahren an Demos (The Voice / Karawane) teilgenommen habe, in denen er die Behörden öffentlich kritisiert habe und nun nach Wegen gesucht werde, ihn zu kriminalisieren und mundtot zu machen.
Auf die Frage, ob er „Dr. Goebbels“ gesagt habe, antwortete er, er habe das Wort „Dr. Goebbels“ nicht benutzt.
Die Richterin teilte nun mit, dass Frau Zieger, welche als Sekretärin für Herrn Rauch in dessen Büro sitzt, längerfristig nicht in der Lage sei, vor Gericht zu erscheinen und rief den Zeugen Rauch.
Herr Rauch führte aus, dass er über die Flüchtlingsproteste in Katzhütte informiert worden sei und im Mai 2008 gefragt worden sei ob er Agaew und Abdulajew, die sich dort als Anführer dieser Proteste profiliert hatten, übernehmen könne, was er zugesagt habe. Ihm sei von Seiten Agaews gedroht worden, wenn es hier wie in Katzhütte laufe, dann würden bald 200 Personen protestieren. Die Diagnose „Diabetes mellitus“ habe in Katzhütte zu Unrecht zur Gewährung eines Mehrbetrages zur Verpflegung geführt, der Mehrbetrag habe Agaew gar nicht zugestanden und am 17.06.2008 sei ein Ablehnungsbescheid ergangen.
Er beschuldigte Dr. Agaew, Frau Krombholz mit „Nazi“ und „Dr. Goebbels“ beleidigt zu haben und den Hitlergruß gezeigt zu haben, weiterhin geäußert zu haben, sie sei kein Arzt und dass sie dumm sei. Weiterhin sagte er, dass Dr. Agaew gesagt habe, dass er sich in seinem Land nicht an die Gesetze gehalten habe und dies hier auch nicht tue. Der Widerspruch von Agaew sei dann abgewiesen worden.
Er betonte, dass er sich strikt an die Gesetze halte und verwies auf das Asylbewerberleistungsgesetz, dass die Versorgung von Asylbewerbern vorrangig als Sachleistungen zu erbringen sei. Außerdem sei die Umstellung auf Gutscheine schwierig, da viele kleine Läden diese nicht haben wollten.
Weiterhin legte er seine Meinung dar, dass Agaew seine politische Betätigung lediglich mit der Absicht betreibe, persönliche Vorteile zu erlangen. Er habe gefordert, ihm die 30 Euro mehr zu gewähren oder es würden 200 Leute kommen um zu demonstrieren.
Die Richterin fragte Herrn Rauch, wie oft Agaew den Hitlergruß gezeigt habe, dieser antwortete viermal. Dann forderte sie ihn dazu auf, selbst vorzuführen, wie Agaew den Hitlergruß ausgeführt habe, fügte hinzu „Sie dürfen das hier tun“ und Herr Rauch zeigte den Hitlergruß mit ausgestreckter Hand. Weiter erwähnte er noch einen Artikel in der Jungen Welt in welchem ihm von Agaew vorgeworfen wird, dass er den Flüchtlingen Hemden gegeben habe, die in Billigdiscountern zu 1,99 Euro erhältlich waren, wofür diese dann unterschreiben mussten, solche zu 30 Euro erhalten zu haben.
Abschließend sagte Herr Rauch, es sei falsch, dass Agaew auf Grund seiner politischen Tätigkeit durch die Behörden verfolgt werde.
Dr. Agaew widersprach den Darstellungen des Herrn Rauch und behauptete, dass von den in der Anklage genannten Terminen lediglich ein Termin existiere, bei welchem Herr Rauch persönlich zugegen war, ansonsten wäre nur Frau Zieger zugegen gewesen.
Die Richterin frage Dr. Agaew, ob Herr Rauch ihm den Ablehnungsbescheid vorgelesen habe (Offenbar hatte Herr Rauch dargelegt, dass die beleidigenden Äußerungen von Agaew nach dem Vorlesen dieses Bescheids geäußert wurden).
Dr. Agaew antwortete „Nein, Herr Rauch hat mir den Bescheid nicht vorgelesen“.
Weiterhin fragte Dr. Agaew, weshalb eine erste Vorladung zu dieser Sache erst vom 18.02.2009 datiere (zeitlich nach den Vorfällen über die Kleidungsstücke), während die Anzeige ganze 7 Monate früher, nämlich vom 17.06.2008 datiere. Darauf erklärte die Richterin, dass die Polizei mit dringenderen Dingen überlastet sei und eine solche Verzögerung normal sei.
Nun wurde der Zeuge Abdulajew gerufen, welcher stellvertretend für seinen Sohn aussagte. Es wurde festgestellt, dass dieser weder verwandt noch verschwägert mit dem Angeklagten sei.
Abdulajew sagte, dass es nicht Dr. Agaew allein war, der sich über die Behandlung empörte, sondern sie (die Flüchtlinge) alle. Man habe ihnen die Klamotten wie einem Hund hingeworfen.
Die Richterin fragte, ob er von der Diskussion um den krankheitsbedingten Mehrbedarf Agaews gehört habe. Ja, er habe davon gehört und Frau Dr. Krombholz habe Agaew gefragt, warum er denn hier sei, wenn ihm die Behandlung in Deutschland nicht passe, dann könne er doch wieder zurück nach Aserbaidschan gehen.
Dr. Agaew fragte den Zeugen, ob er von ihm beleidigende Äußerungen über Frau Krombholz gehört habe, der Zeuge antwortete mit Nein.
Die Richterin stellte fest, dass nun eine Entscheidung über Punkt 3 der Anklage herbeigeführt werden müsse, in welchem Frau Zieger die einzige Zeugin ist. Die Staatsanwältin beantragte das Verfahren zu beschränken und den Punkt 3 herauszunehmen, was von der Richterin beschlossen wurde. Sie stellte fest, dass bezüglich des BZR (Bundeszentralregister) der Angeklagte als nicht Vorbestraft gelte.
Nun gab die Richterin der Staatsanwältin das Wort für ihre abschließende Stellungnahme.
Sie stellte fest, dass sich Agaew in beleidigender Weise über die Amtsärztin beschwert habe. Durch den Zeugen Abdulajew seien dieser ausländerfeindliches Verhalten unterstellt worden. Sie brachte zum Ausdruck, dass die Staatsanwaltschaft keine Zweifel habe, dass die Aussage des Zeugen Abdulajew unglaubwürdig sei, da dieser als Landsmann von Agaew in einem Loyalitätskonflikt stehe.
Herr Rauch habe gesagt, dass es so nicht gehe und Agaew müsse das akzeptieren. Es sei klar, dass Agaew schuldig sei und es gehe nun darum, ein angemessenes Strafmaß zu finden. Letztendlich schlug sie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen vor.
Abschließend gab die Richterin Dr. Agaew das Wort.
Dieser fragte, ob die von Bundeskanzlerin Merkel geforderte Integration von Ausländern dahingehend zu verstehen sei, ungerechtfertigte Strafen hinzunehmen. Er erklärte, dass der wahre Grund, weshalb er angeklagt werde darin bestehe, dass er Missstände in der Behördenpraxis öffentlich mache, so wie er es gegenüber einer Delegation von ca. 100 Gästen im Rahmen des zehnjährigen Bestehens der Flüchtlingsorganisation „Karawane“ in der Unterkunft in Apolda getan habe.
Dr. Agaew legte ein Dokument Aserbaidschanischer Ärzte vor, in welchem ihm Diabetes mellitus II in mittelschwerer Form diagnostiziert ist, wies darauf hin, dass er selbst als Gerichtsmediziner ein Arzt sei und dass er lediglich gefragt habe, ob man wohl denke, dass aserbaidschanische Ärzte Dummköpfe seien, indem man deren Urteil ignoriere. Er sei gebildet und er pflege gute Sitten und derartige Beleidigungen, wie sie ihm unterstellt würden, lägen ihm völlig fern.
Am Ende der Verhandlung verkündete die Richterin das Urteil. Dr. Agaew wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu 40 Tagessätzen verurteilt, er habe darüber hinaus die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Als Begründung führte sie aus, dass sie sich „absolut sicher“ sei, dass Agaew die ihm unterstellten Handlungen begangen habe. Er habe die Grenzen dessen überschritten, was er dürfe und es seien strafbare Handlungen, die er begangen habe. Sie könne den Ärger über die Kürzung der krankheitsbedingten Zusatzleistungen verstehen und sei so zu einem Strafmaß von 40 Tagessätzen gelangt.
Sie wies darauf hin, dass als Rechtsmittel gegen dieses Urteil Berufung oder Revision möglich seien, die Frist dafür betrage eine Woche.
Ein schwarzer Tag für die deutsche Justiz
Kommentar von Michael Stade
Als ich als Prozessbeobachter der Verhandlung gegen Dr. Agaew beiwohnte, kam ich mir vor wie bei einem Déjà-vu-Erlebnis. Was sich da vor meinen Augen abspielte waren genau dieselben Verhaltensmuster, wie sie in einem in den USA verlegten Buch beschrieben waren, welches ich vor wenigen Jahren gelesen hatte. Darin berichtete ein bekannter Menschenrechtsaktivist, wie es ihm in der Zeit erging, in der er als Asylbewerber in Deutschland lebte, wie er dort für die Rechte der Flüchtlinge eintrat und mittels frei erfundener Anschuldigungen dann mit einer Beleidigungsklage konfrontiert war. Allerdings zeigten die in dem Buch beschriebenen Richter noch ein gewisses Maß an Professionalität.
Hier nun hatte ein Herr Rauch als stellvertretender Sozialamtsleiter von Apolda gemeinsam mit der ihm unterstellten Sekretärin, Frau Zieger, eine Anzeige gegen Dr. Agaew auf den Weg gebracht. Jetzt trat Herr Rauch in der Verhandlung als einziger Zeuge der Anklage auf. Als Initiator des Strafbefehles, in dessen Folge dieser Prozess zustande kam, konnte er keinesfalls als unparteiisch gelten.
Herr Rauch sah sich von Seiten Dr. Agaews mit durchaus bedrohlichen Vorwürfen konfrontiert. Sollte es sich bestätigen, dass er Kleidungsstücke bei einem Billigdiscounter erworben hat um diese zu überteuerten Preisen an Asylbewerber abzugeben, dann begründet dies den Verdacht, dass er sich an Steuergeldern auf Kosten der ihm anvertrauten Menschen, deren staatliche Versorgungspflicht er umzusetzen hatte, aus niederen Beweggründen gesetzwidrig bereichert hat. Es liegt auf der Hand, dass solche Vorwürfe einen Beamten in seiner beruflichen Existenz bedrohen und auf alle Fälle seiner Karriere enorm schaden können.
Offensichtlich ist also, dass Herr Rauch hoch motiviert gewesen sein musste, diese Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Mit der Anzeige gegen Dr. Agaew bewies er, dass er sich nicht scheute, Arbeitskraft und öffentliche Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die geeignet war, einen aufwändigen Gerichtsprozess ins Leben zu rufen. Es stellt sich die Frage, weshalb er nun solche Mittel nicht eingesetzt hat, die Vorwürfe aufzuklären und aus der Welt zu schaffen, die ihn persönlich bedrohten, mit denen Dr. Agaew ihn konfrontiert hatte. Konnte er die Rechnungen über die eingekauften Kleidungsstücke etwa nicht vorlegen? Musste er befürchten, im Falle einer gerichtlichen Aufklärung die Vorwürfe von Dr. Agaew nicht widerlegen zu können? Wäre die Aufklärung dieser Frage nicht wesentlich für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Rauch gewesen?
Stattdessen setzte Herr Rauch nun Arbeitskraft, Nerven und Steuergelder dafür ein, die Ehre von Frau Dr. Krombholz wiederherzustellen, über welche er und seine Sekretärin behaupteten, beleidigende Äußerungen gehört zu haben. Es fällt schwer, dafür eine Motivation nachzuvollziehen, wenn man vermeiden will, die Absicht darin zu erkennen, Dr. Agaew mundtot zu machen und sich künftiger kritischer Äußerungen von dessen Seite zu entledigen.
Insofern sprechen durchaus nachvollziehbare Indizien dafür, dass die Aussagen von Dr. Agaew zutreffen. Auch die nachprüfbaren Fakten, die Dr. Agaew bezüglich seiner Großeltern anführte, lassen es zutiefst unglaubwürdig erscheinen, dass er den Hitlergruß gezeigt habe.
Dies sind nun die Umstände, unter denen Richterin Johannes laut ihrer Urteilsbegründung sich „absolut sicher“ ist, dass Agaew die ihm unterstellten Straftaten begangen habe. Woher nimmt sie diese Sicherheit? Offensichtlich doch nur aus der Aussage des einzigen Zeugen Rauch, der zudem der Initiator des gesamten Verfahrens ist und dessen Ruf darüber hinaus durch die Behauptungen von Dr. Agaew erheblich bedroht ist, was mithin die Motivation impliziert, diesem schaden zu wollen. Wie kann sich eine solche „absolute Sicherheit“ anders begründen als mit einem durch nichts zu rechtfertigenden Glauben an die absolute Unfehlbarkeit einer deutschen Amtsperson, und das in einer Zeit, da nicht einmal der Papst mehr Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nimmt?
Ich habe mich noch nie für ein Urteil im Namen des Volkes (also auch in meinem Namen) mehr geschämt, wie an diesem 9. Dezember 2009. Nicht nur, dass dieses Urteil in keiner Weise nachvollziehbar ist, es verletzt zugleich im plumper Weise solche elementaren Rechtsprechungsgrundsätze wie „in dubio pro reo“. Es ist besonders entwürdigend, dass eine solche Form praktizierter „Rechtsprechung“ die Justiz zu einem verlängerten Arm von Beamtenwillkür degradiert, obwohl doch eine unabhängige Justiz eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft darstellt.
Ist dies das Niveau, auf welchem im „Land der Dichter und Denker“, in der Stadt, aus welcher unsere Thüringer Ministerpräsidentin kommt, Recht gesprochen wird?
Michael Stade
End