Der iranische Asylbewerber Ali G. ist am 5. September 2011 in Pößneck in einen Hungerstreik getreten. Foto: Sandra Hoffmann
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Poessnecker-Asylbewerber…
Der iranische Asylbewerber Ali G. ist in den Hungerstreik getreten, weil sein Verfahren um seinen Aufenthaltsstatus ruht. Ohne diesen darf der in Pößneck wohnende Mann keinen Sprachkurs belegen, nicht arbeiten, kein Konto einrichten.
Pößneck. Der iranische Asylbewerber Ali G. ist am Montagmorgen in Pößneck in den Hungerstreik getreten. Er hofft, so die Wiederaufnahme seines seit drei Jahren ruhenden Verfahrens um seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erwirken.
"Ich bin verzweifelt. Ich komme nicht weiter", beschreibt Ali G. seine Not. Der heute 33-Jährige war im April 2004 aus dem Iran nach Deutschland geflohen. "Dort wurde ich politisch verfolgt", berichtet er. In Deutschland angekommen, hatte er beim damaligen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Dagegen erhob Ali G. Klage beim Verwaltungsgericht in Meiningen. Die Verhandlung dort fand im April 2008 statt. Beteiligt waren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten, dessen Amt zwar im August 2004 abgeschafft wurde, der aber seine damaligen Verfahren noch bis heute abwickelt.
Das Verwaltungsgericht in Meiningen habe im Ergebnis seiner Verhandlung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung für Ali G. vorliegen. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten habe daraufhin jedoch beantragt, Berufung zuzulassen. Zu klären sei, ob und in welchem Umfang "Ansprüche in Fällen befürchteter politischer Verfolgung wegen Religionszugehörigkeit abgeleitet werden können", heißt es in der Begründung. Dieser Antrag liege nun seit drei Jahren im Oberverwaltungsgericht in Weimar, ohne dass entschieden ist, ob dieser zugelassen wird oder nicht, erläuterte der Anwalt von Ali G.
"Der Bundesbeauftragte war bei der Verhandlung nicht dabei!", versteht Ali G. die Welt nicht. "Meine Akte bleibt liegen. Mein Anwalt hat alles getan und bittet ständig um Klärung und Weiterbearbeitung", schildert er die Bemühungen.
"Ich darf nach wie vor keinen Sprachkurs machen. Ich darf nicht arbeiten, kein Konto anlegen, keinen Führerschein machen, nichts ... Nur Tee trinken und warten", beschreibt Ali G. die Folgen seines fehlenden gesicherten Aufenthaltsstatus. "Ich will in Deutschland menschenwürdig leben, etwas aufbauen", sagt er.
Der Anwalt von Ali G. hatte zuletzt im März dieses Jahres das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Sitz in Nürnberg mit der Frage angeschrieben, ob es in diesem Fall nicht Abhilfe schaffen wolle. Eine Antwort sei ausgeblieben, berichtete der Anwalt.
Seinen Rechtsvertreter wie auch die Ausländerbehörde im Landratsamt Saale-Orla hat Ali G. schriftlich über seinen Hungerstreik informiert. Derzeit hält sich der 33-Jährige, der mit seinem Wohnsitz in Bad Lobenstein gemeldet ist, bei iranischen Freunden in Pößneck auf. Wegen seiner sozialen Kontakte in Pößneck werde im Landratsamt bereits daran gearbeitet, den Wohnort von Ali G. nach Pößneck zu verlegen. Hier sei in einer WG auch ein Zimmer frei, informierte die Pressestelle des Landratsamtes gestern. Hinsichtlich seines Hungerstreiks könne es nichts unternehmen, sei es doch seine freie Entscheidung.
Die Freunde von Ali G. werden in den nächsten Tagen auf ihn schauen. Sie verstehen, dass er kämpft, dauere sein Verfahren doch nun schon fast acht Jahre. Er habe keine Straftat begangen, nichts falsch gemacht, er sei ein guter Mensch. "Wieso hat er keine Chance auf ein normales Leben?", fragen sie.
Sandra Hoffmann / 07.09.11 / OTZ
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Poessnecker-Asylbewerber…
Asylbewerber im Hungerstreik geht es noch gut
Dem iranischen Asylbewerber Ali G., der am Montag in Pößneck in den Hungerstreik getreten ist, geht es nach eigenen Aussagen noch gut. Hinsichtlich seines Rechtsstreites um seinen Asylantrag, in dem sich seit drei Jahren nichts tut, gebe es allerdings nichts Neues.
Pößneck. Das bestätigte auf OTZ-Anfrage auch sein Anwalt. Die Ausländerbehörde im Landratsamt Saale-Orla behauptet hingegen über die Pressestelle, dass Ali G. durchaus arbeiten und seinen Führerschein machen könne. Er sei seit vier Jahren in Deutschland und müsste als Voraussetzung einen Identitätsnachweis, etwa in Form der Geburtsurkunde, vorlegen. Darüber sei der Iraner informiert worden.
Der Anwalt von Ali G. erklärte, dass dieser nur eine Aufenthaltsgestattung habe. Mit dieser dürfe er sich einen Arbeitgeber suchen, der eine Stellenbeschreibung formuliere, mit der Ali G. eine Arbeitserlaubnis beantragen könne. Danach führe die Agentur für Arbeit eine Vorrangprüfung durch und nur wenn sich kein Deutscher für die Arbeit finde, könne Ali G. diese aufnehmen. All das habe er schon oft vergebens versucht. Ohne Arbeit könne Ali G. wiederum einen Führerschein nicht finanzieren.
Sandra Hoffmann / 09.09.11 / OTZ
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Asylbewerber-im-Hungerst…
##
Sieben Jahre warten auf Asyl: 34-Jähriger tritt in Hungerstreik
Pößneck/Weimar - Seit mehr als sieben Jahren wartet ein inzwischen 34 Jahre alter Iraner in Ostthüringen auf Asyl in Deutschland - und ist nun in den Hungerstreik getreten. Zwar hatte ihm das Meininger Verwaltungsgericht 2008 Asyl zugebilligt, doch seit drei Jahren liegt der Fall nun beim Oberverwaltungsgericht in Weimar.
«Das ist nicht nachzuvollziehen», sagte sein Anwalt Rudolf Lienkamp am Mittwoch. Zumal es sich nur um einen Antrag des einstigen Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten auf Zulassung der Berufung handele. Für den Betroffenen Iraner hat das handfeste Folgen: Er darf nicht arbeiten und der Zugang zu einem Sprachkurs ist ihm verwehrt.
Um auf seine prekäre Lage aufmerksam zu machen hat er nun seit Wochenbeginn den Weg des Hungerstreiks gewählt. «Ich bin verzweifelt», sagte er. «Ich will in Deutschland menschenwürdig leben, etwas aufbauen.» Im Iran drohe ihm dagegen Verfolgung, weil er zum Christentum konvertiert ist.
Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam und so bald ist in Weimar nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Vielmehr wollen die Richter erst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Denn unklar sei, ob eine entsprechende EU-Richtlinie auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit schützt, erklärte der Sprecher des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Hans-Peter Hüsch. Wenn es gut laufe, dann träfen die europäischen Richter bis Ende des Jahres eine Entscheidung, die dann auch Grundlage für die Weimarer Richter ist. dpa
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/art834…