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Ausländerbehörde Wittenberg unterliegt vor Sozialgericht Dessau am 14.12.2012

By voice, 20 December, 2012

Leistungskürzungen des Menschenrechtsaktivisten Salomon Wantchoucou rechtswidrig
Bericht zur Gerichtsverhandlung Salomon Wantchoucou
vs. Ausländerbehörde Wittenberg vor Sozialgericht Dessau am 14.12.2012

Salomon Wantchoucou

english: Foreigners’ Office of Wittenberg defeated in the social court of Dessau-Roßlau 0n 14.12.2012

Einige Tage, nachdem der Landkreis Wittenberg offiziell bekanntgab, dass das Isolationslager Möhlau nach einem jahrelangen Kampf der Flüchtlinge geschlossen wird, stecken die Behörden die nächste Niederlage ein.

Sie hatten dem Aktivisten Salomon Wantchoucou über zwei Jahre hinweg die Sozialleistungen auf das Minimum von AsylbLG § 1a gekürzt, mit der Behauptung, dass er angeblich die „Mitwirkungspflichten“ verletzt habe. Richter Ashauer hatte bereits in der Anhörung vom 24.2.2012 (http://thecaravan.org/node/3214) die Mitwirkungspflichten als von der Ausländerbehörde nicht eindeutig formuliert kritisiert. Da Salomon Wantchoucou an Botschaftsanhörungen mit Beamten der Botschaften Benins und Nigerias teilnahm und sogar sich um eine Geburtsurkunde von Cotonou, Benin bemühte und vorgelegt.

hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits im Februar 2010 den von Wittenberg beantragten Sprache Test ins Abschiebelager Halberstadt mit Verweis auf die erfüllten Mitwirkungspflichten abgelehnt. Die Verweigerung, im Jahr 2009 an einem Haussa-Sprachtest teilzunehmen konnte ihm nicht angelastet werden, da dies nicht seine Lokalsprache ist.

Salomon Wantchoucou nahm sich während des Verfahrens den Raum, die politische Dimension des Ganzen aufzuzeigen, indem er seine Geschichte resümierte und auf seine Retraumatisierung durch die deutschen Behörden hinwies.

Die Dolmetscherin, die etwas langsam und nicht immer vollständig übersetzte, verdrehte – wie es in vielen Verfahren passiert – zunächst die Kernaussagen des Klägers Wantchoucou. Während er ausführte, wie er nach einem politischen Attentat traumatisiert in Deutschland ankam und erneute Entrechtung und Repressalien erfahren musste, übersetzte sie zweimal, dass er die Abschiebung fürchte, weil er in Benin Verfolgungsgefahr wittere. Doch Salomon Wantchoucou unterbrach sie daraufhin und machte seine Ausführung auf Deutsch.

Obwohl der Richter ihn bereits unterbrach, um ihn darauf hinzuweisen, dass hier politische Fragen nicht relevant seien, ließ sich der Flüchtlingsaktivist nicht beirren:

„Ich verlange von einem souveränen Rechtsstaat, dass er nicht nur eigene Bürger, sondern alle Menschen gerecht behandelt. […] Meine zweite Flucht von Deutschland in die Schweiz hatte als einzigen Grund die Repressalien und die Retraumatisierung durch die deutschen Behörden!“

Darüber hinaus kritisierte Wantchoucou die Anhörungspraxis der Botschaften, die dazu beitragen, sein Leben zu gefährden: Der „Sprachtest“ der Lokalsprache habe einzig aus einem „Wie geht’s?“, „Gut.“ bestanden. Und die behauptete Feststellung der nigerianischen Beamter durch die Ausländerbehörde und daraufhin der Ausländerbehörde Wittenberg, er könnte aufgrund eines vermeintlichen Akzents im Französischen aus einem anglophonen Land stammen, sei absichtlich formuliert und mutwillig falsch, da weiterhin sein jahrelanger Aufenthalt während seiner Kindheit im englischsprachigen Südafrika und sein Umgang mit überwiegend englischsprachigen Freundinnen in Deutschland negiert werde.

Ohne zur Praxis der Identitätsfeststellung eingehen zu wollen, führte Richter Ashauer aus, dass er die erfolgte Kürzung von Bargeld und Kleidung für äußerst fragwürdig halte, da somit angesichts des Urteils vorm Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG Leistungen, die ohnehin grundrechtswidrig waren, auf ein Niveau reduziert würden, das seinem Begriff nach ein „No Go“ sei. Darüber hinaus sei auch die Kürzung an sich rechtswidrig gewesen, weil Herr Wantchoucou einerseits die ihm konkret auferlegten Maßnahmen zur Identitätsklärung befolgt habe und weiterhin die Mitwirkungspflichten nicht präzise formuliert worden wären. Darum seien für den Zeitraum von 2008 bis 2010 Leistungen von monatlich 40,90 € nachzuzahlen.

Die Vertreter der Ausländerbehörde Wittenberg behielten sich vor, Rechtsmittel einzulegen, was ein jahrelanges Warten auf die Bearbeitung vom Landessozialgericht bedeuten könnte.

Nichtsdestotrotz war die erfolgte Entscheidung ein Rückschlag und ein Warnsignal für die Wittenberger Behörden, widerständische unschuldige Flüchtlinge willkürlich zu schikanieren und durch den nahezu vollständigen Entzug von materiellen Mitteln zu zermürben und ihnen ihr Recht zu verweigern

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