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Stellungnahme des Studierendenrates der TU Ilmenau Solidarität mit Miloud und Olesia L. Cherif – Residenzpflicht abschaffen!

By voice, 11 April, 2013

Stellungnahme des Studierendenrates der TU Ilmenau
Solidarität mit Miloud und Olesia L. Cherif – Residenzpflicht abschaffen!

Anfang des Jahres 2009 kamen Miloud und seine Frau Olesia nach Deutschland; ihr Asylantrag wurde im März 2009 abgelehnt, so dass sie akut von Abschiebung bedroht waren und nach Norwegen fliehen mussten. Im August 2010 kehrten sie nach Deutschland zurück und Miloud belegte ein Vorfachstudium an der TU Ilmenau. Zurzeit wohnen Olesia und Miloud im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Nun möchte Miloud sein Informatikstudium an der TU Ilmenau aufnehmen. Dass hierbei seine Wahl auf Ilmenau fällt, ist kein Zufall: Als Asylbewerber ist seine Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht stark eingeschränkt. Konkret bedeutet das für ihn, dass er sich nur innerhalb von Schmalkalden-Meiningen, umliegenden Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Suhl und Eisenach) aufhalten darf. Erfurt gehört nicht dazu. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit Bußgeldstrafen rechnen.

Am 20.11.2011 war Miloud auf dem Weg zu einer Konferenz der Flüchtlingsorganisation Karawane e.V., welche in Berlin stattfand. Nachdem die Polizei Miloud am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert hatte, wurde er nun zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 62 EUR aufgefordert. Da er sich weigert den Betrag zu bezahlen, droht ihm die Erzwingungshaft. Dies würde bedeuten, dass ihm für bis zu 6 Monate seine ohnehin schon eingeschränkte Freiheit entzogen werden könnte. Es wird ignoriert, dass jedem Menschen das Recht zusteht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen (Artikel 20), sowie das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter_innen mitzuwirken (Artikel 21). Wie sollen Miloud und Asylbewerber_innen im Allgemeinen dieses Recht wahrnehmen, wenn ihnen die Teilnahme an Konferenzen und anderen
kulturellen, sozialen und politischen Veranstaltungen durch die Residenzpflicht versagt wird, bzw. der Versuch an ihnen teilzunehmen gar mit einem Bußgeld belegt wird?
Milouds Weigerung das Bußgeld zu entrichten ist also vollkommen legitim und verständlich, denn wie jeder Mensch hat er das Recht und Bedürfnis, sich zu bewegen und aufzuhalten, wo er will, wie er will und wann er will.
Das Absprechen dieses Bewegungsrechts ist nicht mit der UN-Menschenrechts-
konvention vereinbar. Im Artikel 3 heißt es hier beispielsweise: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ und eindeutiger in Artikel 13, Absatz 1:
„Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen
Aufenthaltsort frei zu wählen.“ Dass dies Miloud in diesem Fall versagt wird, wie allen Asylbewerber_innen in Thüringen und anderen Bundesländern, zeigt, dass das Einhalten der UN-Menschenrechts-konvention durch die Bundesrepublik gerade im Bereich der Asylpolitik nicht wahrgenommen wird. Mit dem Beitritt zur UN im Jahr 1973 akzeptierten sowohl die DDR als auch die BRD die 1948 formulierte „Deklaration der Menschenrechte“. Somit ist die BRD ebenso der Gewährleistung des Artikels 15 – „Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“ – verpflichtet. Der Fall von Olesia und Miloud macht deutlich, dass dieses Recht des Artikel 15 den jährlich etwa 50.000 Asylbewerber_innen nicht zugestanden wird.

Der Asylantrag, den beide nach Ihrem Umzug nach Deutschland gestellt hatten, wurde im April letzten Jahres abgelehnt. Damit droht beiden jetzt im schlimmsten Fall die Abschiebung in ihre „Herkunftsländer“. Schon von Anfang an lebten sie mit der permanenten Angst, ausgewiesen zu werden. Denn die beiden leben im Herkunftsland der jeweils anderen Person in der Gefahr aufgrund bestehender antisemitischer und rassistischer Ressentiments in der Gesellschaft verfolgt zu werden. Als Mitgliedsstaat der UN hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, allen Menschen Asyl vor Verfolgung zu gewährleisten (Artikel 14, Absatz 1: „ Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“).
Olesia und Miloud werden derzeit lediglich „geduldet“. Dieser Status schränkt ihre Rechte stark ein, erschwert ihnen so beispielsweise den Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung. Ein solch menschenverachtendes Vorgehen ist, die Verpflichtungen durch die UN-Menschenrechtskonvention missachtend, leider gängige Praxis in der deutschen Asylpolitik. Es ist naheliegend, dass die Grausamkeit dieser inhumanen Behandlung zu schweren psychischen Problemen führen kann.

Der Studierendenrat der TU Ilmenau solidarisiert sich mit Miloud und Olesia L. Cherif und allen, die von der menschenverachtenden Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind.

Wir fordern daher
• die Abschaffung der Residenzpflicht,
• ein Ende der Illegalisierung von Menschen und
• das uneingeschränkte Einhalten der UN-Menschenrechtscharta!

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