Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geschäftsbereich Besondere Soziale „Hilfen“
Geschäftsbereichsleiter Herr Dreißt
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
d.eichler@rems-murr-kreis.de
In Kopie an
Landrat Johannes Fuchs
landrat.fuchs@rems-murr-kreis.de
Erster Landesbeamter Bernd Friedrich
b.friedrich@rems-murr-kreis.de
Betrifft: Ihr Anschreiben vom 24.5.13 – Hausverbot für Refugees
Liberation Bus Tour
Ihr Zeichen: 5511 fy
Sehr verehrter Herr Dreißt
Vielen Dank für Ihren vorauseilenden Gehorsam bezüglich des von Ihnen gewünschten Hausverbotes für Besuche von Geflüchteten Menschen in Ihrem Verantwortungsbereich im Rahmen unserer aktuellen „Refugees Liberation Bus Tour – Break Isolation Strike“.
Sie sind beileibe nicht der erste bürokratische Menschenverwalter von Asylsuchenden in Deutschland, der vergeblich versucht Hausverbote gegenüber Besuchen von Geflüchteten untereinander auszusprechen. An diese Form der versuchten Repression gemeinschaftlicher politischer Meinungsbildung von Betroffenen sind wir bereits leidlich gewöhnt.
Dass Ihnen persönlich genau diese Gemeinschaft und die damit verbundene politische und inhaltliche Aufklärung über Möglichkeiten des Widerstandes (gegen die auch von Ihrer Behörde zwanghaft umgesetzten, diskriminierenden Restriktionen) ein Dorn im Auge Ihrer Wahrnehmung von internationalen Menschenrechten und dem deutschen Grundgesetz sind, überrascht uns keinesfalls – obwohl Sie jedoch aktuell der erste und einzige sind, der versucht „vorsorglich“ illegitim wirksam zu werden.
Zunächst erst mal der Form halber:
„Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt. Der Begriff Hausverbot ist vage und unbestimmt. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich (insbesondere örtlich, zeitlich und sachlich) hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Insbesondere auf umgehendes Verlangen ist ein mündlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen (§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG).“
(http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot)
Ergo:
Ist das von Ihnen begründungslos erteilte Hausverbot ganz generell gesehen wirkungslos, da Sie sich entweder nicht die Mühe machen wollten eine nachvollziehbare (und damit auch anfechtbare!) Begründung abzugeben oder selbige bewusst gescheut haben.
Darüber hinaus können wir Ihnen versichern, dass unsere Tour genau wegen des von Ihnen geradezu beispielhaft zu Schau gestellten Repressionscharakters gegenüber Menschen stattfindet, die nicht zuletzt wegen deutscher Kriegführung, deutschen Waffenexporten, deutscher Ressourcenplünderung, deutschen Landraubes, deutscher Korruption und deutscher Ignoranz gegenüber den Folgen solcher Verbrechen erst gezwungen waren Ihre Heimatländer zu verlassen, nur um hier auf Asylantrag von „Verantwortungsträgern“ wie Ihnen entmündigt, in Lager gepfercht, in ihren Menschenrechten beschnitten, mit Zwangsessen versorgt, mit Gutscheinen abgespeist, permanent behördlich und polizeilich kontrolliert und eingeschüchtert, am selbstbestimmten Leben gehindert und quasi ständig mit Abschiebung bedroht zu werden.
Auch die von Ihnen angekündigte „Amtshilfe“ seitens der Polizei für Ihr unwirksames „Hausverbot“ kann uns in keiner Weise einschüchtern, da wir uns von solchen systematisierten Repressionsversuchen seit jeher nicht von unserem Kampf gegen die unrechtmäßige Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten in Deutschland haben abschrecken lassen!
Die Welt gehört allen Menschen und auch Deutschland oder „Ihr“ Landkreis
bildet da keine Ausnahme.
Solidarität unter Betroffenen unmenschlicher Behördenzwänge kann niemals verboten werden!
Mit solidarischen Grüßen
Refugee Liberation Bus Tour
Break Isolation Strike! 2013
LIBERATION BUS TOUR – FINALER AKTIONSTAG IN STUTTGART Kommt zur Demo am Samstag, 08. Juni in Stuttgart!
14 Uhr Lautenschlagerstr. (am HBF)
https://thevoiceforum.org/node/3233