Erklärung von Mbolo Yufanyi an das Gericht gegen Kollaboration Deportation in der nigerianischen Botschaft am 15.10.2012
Amtsgericht Tiergarten/Moabit
Turmstraße 91
10559 Berlin
Betr.: Stellungnahme - im Gericht 26.09.13
Sehr geehrte Frau Richterin, sehr geehrter Herr Staatsanwalt
Ich werde den Prozesstag dazu nutzen, um die Rechtmäßigkeit unseres Protestes sowie die Angemessenheit unserer Ausdrucksmittel und Reaktionen auf polizeiliche Übergriffe zu belegen und im Gegenzug eine Anklage gegen die gewalttätige Polizeipraxis und die manipulative Konstruktion der Anklage zu etablieren. Ich möchte an dieser Stelle auch, dass die Stellungnahmen von Thomas Ndindah, Claudio Feliziani, Mahdiye Tayefeh Kalhori und Hatef Soltani in mein Verfahrensprotokoll eingebracht werden. Die deutsche Staatsanwaltschaft und das Gericht wollen uns einzeln verfolgen, indem sie versuchen, unsere Prozesse individuell und nicht gemeinsam zu behandeln. Hier möchte ich beweisen, dass wir am 15.10.2012 einen gemeinsamen friedlichen politischen Protest durchgeführt haben, bis die Polizei gewalttätig geworden ist.
Ich bin als politischer Flüchtling vor fünfzehn Jahre nach Deutschland gekommen und musste zweieinhalb Jahre im Asyllager mit jeglicher Angst vor Abschiebung verbringen. Vier Jahre nach meiner Ankunft und der Stellung meines Asylantrags wurde mein Asylantrag vor Gericht verhandelt, nachdem er vom BAMF abgelehnt worden war, obwohl ich in meinem Land politisch verfolgt wurde. Auch vom Gericht habe ich eine Ablehnung bekommen und wenn ich nicht wegen familiären Gründen in Deutschland geblieben wäre, wäre ich schon längst ins Elend abgeschoben worden. Vielleicht hätte mensch von mir nicht mehr gewusst. Also, ich kenne die Angst vor Abschiebung aus der Erfahrung am eigenen Leib.
Ich bin ein Aktivist der Flüchtlingsselbstorganisation The VOICE Refugee Forum und arbeite seit fünfzehn Jahren mit Flüchtlingen und MigrantInnen überall in Deutschland, also seit meiner Ankunft in Deutschland. Ich kenne Flüchtlinge, die Selbstmord begangen haben wegen der Angst vor Abschiebung. Ich kenne auch Flüchtlinge, die über ein Jahr im Gefängnis verbracht haben, weil sie in Ihre Heimatländer zurückgeschickt werden sollten. Ich kenne auch afrikanische Flüchtlinge, die nicht in ihre eigenen Länder abgeschoben wurden, weil eine andere afrikanische Botschaft die falsche Papiere ausgestellt hatte. Wir (The VOICE Refugee Forum) haben in den vergangenen Jahren auch Berichte bekommen, dass Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung gefoltert und sogar ermordet wurden. Ich will hier nur eines sagen: Ich kenne den Schmerz, der uns durch Abschiebung zugefügt wird. Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord, und solange ich lebe, werde ich alles in meiner Kraft Stehende tun, um diese koloniale und neokoloniale Verfolgung und Verbrechen zu stoppen.
Bezüglich kolonialer Verfolgung möchte ich dieses Gericht, die Richterin und die Staatsanwaltschaft daran erinnern, dass Deutschland verantwortlich für den Genozid in Namibia der 1904 bis 1908 war, der in der Wissenschaft als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts gilt. Der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte laut HistorikerInnen. zwischen 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet. Über die Verluste anderer afrikanischer Völkerschaften, z. B. in Kamerun oder Togo durch deutsche Kolonialverbrechen liegen keine zuverlässigen Zahlen vor. Der Genozid wurde durch die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 beschlossene Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes als Völkermord anerkannt. Dennoch hielt die Bundesregierung auch noch 2012 daran fest, dass es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Völkermord gehandelt habe.
Heute vor zwei Jahren, also am 26. September 2011, reisten etwa 50 Mitglieder einer Delegation aus Namibia nach Berlin, um hier die sterblichen Überreste ihrer Ahnen abzuholen, der Herero und Nama. Ich und einige Schwarze AktivistInnen haben sich mit dieser Delegation getroffen. Einer der Stammesältesten hat mich gefragt, von wo auf unserem Kontinent ich stamme. Als ich ihm geantwortet habe, dass ich aus Kamerun bin, hat er mir erzählt, dass einige Hereros in der Kolonialzeit nach Kamerun abgeschoben wurden. Abschiebung ist eine deutsche koloniale Tradition.
Schon seit vielen Jahren gibt es Demonstrationen, Diskussionen und Aufrufe in Deutschland, um gegen die Kollaboration zwischen einigen afrikanischen Regierungen und den EU Ländern zu protestieren – besonders gegen die enge Kooperation zwischen der nigerianischen Botschaft und den deutschen Abschiebebehörden. Das Problem ist seit mindestens 10 Jahren bekannt. Unsere Kenntnisse als Flüchtlingsorganisation, die seit Jahren gegen diese Kollaboration politisch protestiert, bestätigen die Feststellungen von Mahdiyeh Tayefeh Kalhori in ihrer Erklärung vom 13.08.2013: „Für jede Abschiebung aus Deutschland durch die Zuordnung der nigerianischen Nationalität kassiert die nigerianische Botschaft 500 Euro, 250 Euro für das Verhör und 250 Euro nach Erfolg, wenn sie Papiere der nigerianischen Staatsangehörigkeit ausstellt. Es werden auch dort Asylbewerber aus anderen afrikanischen Staaten anerkannt, um sie später von Nigeria aus nach Togo, Liberia, Uganda, Sudan oder Sierra Leone weiterzuschieben. Das ist ein reines Geschäft mit Menschenleben, ein Verbrechen und die Missachtung der Rechte diese Menschen.
Wir wissen aus Erzählungen und Beobachtungen, auf welche Weise die Flüchtlinge teilweise zu diesen Anhörungen gebracht werden. Mit polizeilichem Zwang wurden in der jüngsten Vergangenheit AfrikanerInnen von Montag bis Freitag aus der ganzen Republik zur Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe transportiert. Die nigerianische Botschaft mit Sitz in Berlin führt solche Abschiebeanhörungen immer wieder in verschiedenen Städten durch. Sie sind Teil eines korrupten und neokolonialen Abschiebehandels zwischen der nigerianischen Botschaft und den deutschen Behörden auf Kosten der Flüchtlinge. Gegen solche sogenannte "Identitätsverstellungen", die eigentlich jeglichen internationalen Rechten widersprechen sind, haben wir von The VOICE Refugee Forum mindestens seit 2007 protestiert.
Vom 9. bis 11. Mai 2012 haben wir in Berlin eine friedliche Kundgebung vor der nigerianischen Botschaft abgehalten und Rex Osa und andere Aktivisten haben Beamten an der Botschaft eine Petition überreicht. Die Tage vom 9. bis 11. Mai 2012 in Berlin sind auch genutzt worden, die Rolle der EU-Grenzschutzagentur Frontex bei Massenabschiebungen zu skandalisieren. Mehrere tausend Menschen wurden mit international koordinierten Frontex-Sammelcharterflügen nach Nigeria abgeschoben. Im Januar 2012 schloss Nigeria mit Frontex einen neuen Kooperationsvertrag für Rückführungsoperationen. Verpflichtungen zur Rückübernahme von Abgeschobenen und zur Kontrolle von Migration sind heute Bestandteil der Kooperationsabkommen zwischen EU-Staaten und afrikanischen Staaten. Deutschland ist Hauptsponsor von Frontex und nimmt eine Vorreiterrolle dabei ein, von anderen Ländern Kollaboration bei Abschiebungen zu erzwingen. Es ist das Anliegen von The VOICE und unseres Protestes, die neokolonialen Elemente der EU-Migrationsabwehr bloßzustellen. Die afrikanischen Regierungen müssen aufhören, den europäischen Staaten, die bis heute von der Zerstörung unserer Länder profitieren, beim Abschieben zu helfen. Abschiebungen sind nicht nur rassistisch, sondern eine Praxis kolonialistischer Verfolgung!
Vor diesem Hintergrund ist der Protest in der nigerianischen Botschaft, den Sie als Besetzung bezeichnen, gegen unrechtmäßige, korrupte und menschenverachtende Praktiken legitim. Mit weniger spektakulären Mitteln konnte bislang dieser menschenverachtenden Praxis keinen nachvollziehbarer Einhalt geboten werden konnte. Damit es für das Gericht klar wird: Der Protestaktion in der nigerianischen Botschaft vom Oktober 2012 richtete sich gegen die Abschiebeanhörungen, die im normalen Sprachgebrauch auch als „Botschaftsanhörungen“ bezeichnet werden - ein verschleiernder Begriff, der das Verbrechen der Abschiebung nicht nennen soll.
Es ist nach wie vor fragwürdig, warum am 15.10.2012 die deutsche Polizei in die Botschaft eines anderen Landes eindrang und begann, die Bürger dieses Landes zu verhaften, zu deren Schutz die Botschaft eigentlich verpflichtet wäre. Es war zu diesem Zeitpunkt, als die polizeiliche Brutalität begann.
Brutalität und rassistische Gewalt durch die Polizei und juristische Straflosigkeit sind in Deutschland kein Einzelfall. Um diese gewalttätige Polizeipraxis aufzuzeigen, möchte ich zuerst ein paar Namen von Schwarzen Leuten nennen, die durch Polizeigewalt ermordet wurden. Wie in den Fällen von Christy Schwundeck, Ndeye Mariem Sarr, Laye Conde, Dominique Koumadio sind auch im Falle des qualvoll in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh vor acht Jahren die Täter nicht für ihre Tat bestraft worden. Das Gerichtsverfahren ist mit einem Freispruch für eine angeklagte Polizisten und einer geringen Geldstrafe für einen anderen zu Ende gegangen. Im Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Dessau und später gegen einen der beiden im Revisionsprozess in Magdeburg waren und sind noch immer zahlreiche Widersprüche, Lügen seitens der Angeklagten, Einschüchterungsversuche gegen die Nebenkläger, Vertuschungen und die Unterdrückung von Beweisen, die während des Prozesses von Staatsanwalt und Richtern erlaubt wurden, die Realität.
Alles weitere, was ich zu sagen habe, erzähle ich frei und möchte aber auch, dass es in das Protokoll dieser Verhandlung aufgenommen wird.
Yufanyi Movuh.
Prozessbericht kommt später.
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