Elf Wochen nach dem Feuertod eines Afrikaners
- Gegen zwei Polizisten wird noch ermittelt Tragödie in Dessauer Zelle:
War genügend Zeit zur Rettung?
VON Jan Wätzold, 17.03.05, 21:03h
-1 Monat nach dem Tod von Oury Jalloh im DessauerPolizeigewahrsam - PressespiegelAsylbewerber war gefesselt
http://www.thevoiceforum.org/1month-after.
Dessau/MZ. Elf Wochen nach dem Feuertod eines Afrikaners im Dessauer Polizeirevier wird noch gegen zwei am Tattag Dienst tuende Beamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung ermittelt. Gegen einen dritten Polizisten besteht laut taatsanwaltschaft kein Verdacht mehr.
Dass Oury Jallow, der am 7. Januar dieses Jahres in einer Zelle im Keller des Polizeireviers Dessau verbrannte, das Feuer selbst gelegt hat, teht für die Kripo mittlerweile außer Frage. Zur Begründung heißt es: Weil nach der letzten Belegung vor der Einlieferung des Asylbewerbers die Zelle gründlich gereinigt worden sei, müsse das später in den Brandresten entdeckte Feuerzeug von dem 21-Jährigen mitgebracht worden sein. Eine Erklärung dafür, wie Jallow den verbotenen Gegenstand trotz Kontrolle in die Zelle bringen konnte, glaubt Dessaus Oberstaatsanwalt Folker Bittmann ebenfalls zu haben: Der Mann aus Sierra Leone sei nach Angaben der Ermittler von zwei verschiedenen Beamten "arbeitsteilig" durchsucht worden.
Weil der Asylbewerber aus Sierra Leone zu diesem Zeitpunkt am Oberkörper nur mit einem T-Shirt bekleidet gewesen sein soll, "besteht gegen den Polizeibeamten, welcher Jallow am Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht mehr", so Bittmann. Es sei anzunehmen, dass der Afrikaner das Feuerzeug in der Hose trug. Dennoch: "Damit ist noch keine Entscheidung darüber verbunden, wie die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten, welcher die Kleidung Jallows am Unterkörper durchsuchte, abgeschlossen werden."
Fest steht damit aber, dass noch gegen zwei Beamte ermittelt wird. Der schwerste Verdacht lastet auf dem Dienstgruppenleiter, der am Unglückstag zunächst den Feueralarm ignoriert hatte. Laut jüngster Ermittlungen wäre es möglich gewesen, die Zelle spätestens zwei Minuten nach dem Ausbruch des Matratzenbrandes zu erreichen. Laut Gerichtsmedizin war der Afrikaner sechs Minuten nach dem Erstalarm gestorben.
Asylbewerber in Polizeizelle verbrannt
18. Mär 20:22
http://www.netzeitung.de/deutschland/330406.html
Unter ungeklärten Umständen ist ein 21-jähriger Asylbewerber durch ein Feuer in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen.
Der 21-jährige Oury Jalloh starb Anfang Januar wenige Stunden nach seiner Festnahme in einer polizeilichen Gewahrsamszelle in Dessau. In der Zelle war ein Feuer ausgebrochen, Oury Jalloh verbrannte bei lebendigem Leibe.
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am Morgen des 7. Januar festgenommen worden, weil er in Dessau stark betrunken mehrere Frauen belästigt haben soll.
Bei der Festnahme soll es ein Handgemenge gegeben haben, danach stufte die Polizei den Afrikaner als gewaltbereit ein. Er wurde auf das Polizeirevier gebracht. Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft brach das Feuer etwa zwei Stunden später aus.
Suizid bezweifelt
Unmittelbar nach dem Vorfall vom 7. Januar waren die Dessauer Behörden offiziell noch von einem Selbstmord ausgegangen. Der in Gewahrsam genommene Oury Jalloh habe sich selbst in der Polizeizelle angezündet, hieß es damals. An dieser Version gibt es jedoch inzwischen ernst zu nehmende Zweifel.
Der Fall beschäftigt inzwischen den Innenausschuss des Landtags in Sachsen-Anhalt. Nach der von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Chronologie wurde Jallohs Zelle vor dem Ausbruch des Brandes mehrfach kontrolliert. Unmittelbar vor Bemerken des Feuers soll der Dienstgruppenleiter allerdings die Wechselsprechanlage leise gestellt haben, mit der Jallohs Zelle überwacht wurde.
Danach soll sie zwar wieder laut gedreht worden sein, Geräusche aus der Zelle seien aber als Wasserplätschern wahrgenommen worden. Auch Signale des Brandmelders wurden von Polizisten laut der chronologischen Darstellung mehrfach ignoriert. Grund dafür seihen häufige Fehlalarme der Anlage gewesen.
An Händen und Füßen gefesselt
Laut Informationen der «Mitteldeutschen Zeitung», soll der 21-Jährige während des Brandes an ausgestreckten Händen und Füßen fest angebunden gewesen sein. Wie es ihm in dieser Stellung gelungen sein soll, mit einem am Körper versteckten Feuerzeug die Matratze zu entzünden, ist nicht geklärt. Die Rekonstrukteure des Falls haben dem Afrikaner eine noch dafür ausreichende Bewegungsfreiheit attestiert.
Ein Motiv für eine Selbstentzündung haben die Ermittler noch nicht gefunden, ebenso wenig ist die Frage geklärt, ob Jalloh damit eine Lösung seiner Fesseln erreichen wollte. Bisher wird noch überprüft, wie die feuerfeste Matratze in seiner Zelle überhaupt entflammen konnte.
Gerüchte über weitere Tätlichkeiten in der Zelle und angebrochene Handgelenke des Opfers bestätigte der Obduktionsbericht offenbar nicht.
Verdacht der Körperverletzung
Ermittelt wird nun gegen den Dienstgruppenleiter wegen Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge und gegen zwei weitere Beamte wegen Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die diensthabenden Polizisten waren bereits nach Bekannt werden der Vorwürfe strafversetzt worden.
Der leitende Polizeibeamte war bereits vor zwei Jahren mit einem Todesfall in Verbindung gebracht worden, als ein 36-Jähriger im gleichen Zellentrakt an inneren Verletzungen starb.
Der Chef der Staatsanwaltschaft Dessau, Folker Bittmann, schloss ein Fremdverschulden kategorisch aus. Es gebe keinerlei Anzeichen für die vorsätzliche Tat eines Dritten, sagte Bittmann gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung (MZ).
Großer Aufklärungsbedarf
Laut der Zeitung sehen nicht nur Landespolitiker im Zusammenhang mit dem Tod des afrikanischen Asylbewerbers großen Aufklärungsbedarf. Trotz einiger Antworten seien viele Fragen offen geblieben, zitierte die Mitteldeutsche Zeitung Bernward Rothe, SPD-Innenexperte in Sachsen-Anhalt.
Rothe kritisierte Polizei und Staatsanwaltschaft, weil die Ermittlungen erst wegen des erheblichen Mediendrucks intensiviert worden seien. Die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, sprach von bestürzenden Fehlern der Polizei.
Unterdessen hat sich in Dessau eine Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gegründet, die sich für eine schnelle Aufklärung seines Todes engagiert. (nz)
1 Monat nach dem Tod von Oury Jalloh im DessauerPolizeigewahrsam - PressespiegelAsylbewerber war gefesselt
Der Tod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle in Dessau beschäftigt die Ermittler in Sachsen-Anhalt. Nachdem zunächst vermutet wurde, der 21-Jährige aus Sierra Leone habe sich selbst angezündet, sind jetzt Zweifel aufgekommen: Der Mann soll einem Zeitungsbericht zufolge gefesselt gewesen sein.
Dessau - Unmittelbar nach dem Vorfall vom 7. Januar waren die Dessauer Behörden offiziell noch von einem Suizid ausgegangen. Der in Gewahrsam genommene Oury Jalloh habe sich selbst in der Polizeizelle angezündet, hieß es damals. An dieser Version gibt es jedoch inzwischen ernst zu nehmende Zweifel. Laut Informationen der "Mitteldeutschen Zeitung", soll der 21-Jährige während des Brandes an ausgestreckten Händen und Beinen fest angebunden gewesen sein. Überdies seien bei der Obduktion der Leiche des Mannes Brüche an beiden Handgelenken festgestellt worden.
"Der Mann war fixiert", bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde jetzt den Zeitungsbericht. Wie der Westafrikaner trotz gefesselter Hände und Füße mit einem Feuerzeug die Matratze in seiner Arrestzelle anzünden konnte, sei unklar. Jan Wätzold von der "Mitteldeutschen Zeitung" sagte SPIEGEL ONLINE, die Leiche des Asylbewerbers sei in ausgestrecktem Zustand gefunden worden. Dies könne ein Hinweis darauf sein, dass der Afrikaner - wie zu Beginn der Ermittlungen vermutet - mit Handschellen an seine Pritsche gefesselt worden war. Nach Wätzolds Informationen war die Wechselsprechanlage zwischen Zelle und
Revierbereich bei Ausbruch des Feuers ausgeschaltet. Laut einem
Gutachten der Staatsanwaltschaft Dessau, das Anfang kommender Woche veröffentlicht werden soll, habe der Rauchmelder allerdings einwandfrei funktioniert.
Der Innenausschuss des Landtages hat mittlerweile rasche Aufklärung gefordert. Der PDS-Angeordnete Matthias Gärtner forderte, die Öffentlichkeit müsse umgehend darüber informiert werden, was tatsächlich vorgefallen sei. Jede weitere Verzögerung wäre ein Nährboden für Spekulationen und Vermutungen, an denen keinem gelegen sein könne.
Der Asylbewerber aus Afrika befand sich den Angaben zufolge in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen die alarmierten Polizeibeamten geleistet haben soll. Das Feuer sei aus ungeklärter Ursache ausgebrochen, hieß es zunächst. Ein Beamter habe versucht, die Flammen zu löschen, sei aber nicht mehr in die Zelle gelangt. Wegen der starken Rauchentwicklung sei für den Mann jede Hilfe zu spät gekommen. Bei den folgenden Untersuchungen entdeckten die Spezialisten des Landeskriminalamtes Magdeburg die Reste eines
Feuerzeuges. Kurz nach dem Brand in der Zelle hatte die Polizei zwei Dienst habende Beamte vorübergehend versetzt.
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Potsdam änderte Asylpraxis
Sachleistungen haben Vorrang / Zahl der Asylbewerber ging zurück Potsdam • Unter dem Druck der Landesregierung hat die Stadtverwaltung Potsdam ihre Praxis gegenüber Asylbewerbern geändert. Das meint Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) und hält ein
juristisches Tauziehen zwischen Stadt und Land für beendet.
Von Matthias Krauß
Wie sie jetzt mitteilte, hat das Land bei den Leistungen für Asylbewerber "klare Vorgaben" gemacht.
Vor einem Jahr haben Asylbewerber in Potsdam generell Bargeld erhalten, was vor einigen Monaten vom Sozialministerium als "rechtswidrig" und mit dem geltenden Gesetz nicht vereinbar bemängelt worden war. Laut Ministerin Ziegler hat die Landeshauptstadt ihre Praxis danach so geändert, dass Barleistungen nur nach Einzelfallprüfung gewährt werden. Sofern immer noch Bargeld überwiesen werde, sei dies "im Einzelfall zu begründen".
In Brandenburg gilt laut Ziegler der gesetzliche Sachleistungsvorrang, d. h. Asylbewerber erhalten die ihnen zustehenden Leistungen in Naturalien oder anderen Sachwerten. Dies habe das Sozialministerium in einem Rundschreiben an Kreise und kreisfreie Städte unterstrichen.
Barleistungen möglich
Zwar lässt das Asylbewerber-Leistungsgesetz die Auszahlung in Bargeld zu, bestätigt die Ministerin. Allerdings nur "soweit es nach den Umständen erforderlich ist". Laut Ministerium werden in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen Brandenburgs sowohl Sachleistungen als auch Barleistungen gewährt.
Die Form der jeweiligen Leistungen bestimmt die zuständige örtliche Behörde. Für den Chef der stärksten Stadtfraktion in Potsdam Hans-Jürgen Scharfenberg (PDS) ist die Möglichkeit der Barzahlung eine Frage der Menschenwürde. Mit Gutscheinen würden sie nicht selten wie Kunden zweiter Klasse behandelt, abgesehen von der Unmöglichkeit des Wechselgeldes u. ä. Problemen. Im Übrigen halte er es auch für erwiesen, dass die Barzahlung der Stadt billiger kommt, weil der Verwaltungs-und Rückrechnungsaufwand viel geringer ist. "Das Land sollte nicht quertreiben, wenn die Kommune versucht, zu sparen."
Die Frage stellt sich heute in viel geringerem Maße als noch vor einiger Zeit. Der Streit entspinnt sich vor dem Hintergrund eines seit Jahren zurückgehenden Stromes an Asylbewerbern. Er führt dazu, dass der Ausländeranteil im Land seit Anfang der 90er-Jahre abnimmt. Wenig über 4 000 Asylbewerber leben heute in den verbliebenen 38
Gemeinschaftsunterkünften Brandenburgs. Zusammen mit den ausländischen Flüchtlingen sind es in den vergangenen vier Jahren etwa 8 500 Personen gewesen, die sich im Bundesland aufhielten. Weniger als zwei Prozent der 2,6 Millionen Brandenburger sind Ausländer.
Rückgang seit 1993
1992 gab es 32 000 Asylbewerber in Brandenburg. Damals wurden
134 Übernachtungswohnheime betrieben. Seit 1993, nach dem
Schengener-Abkommen, sank die Asylbewerberzahl aber dramatisch. Die leerstehenden Heime im Land konnten auch wieder aufgelöst werden. Der Prignitzer 11.02.05
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Im Januar wurden nur 36 Personen als asylberechtigt anerkannt Berlin
- Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist im Januar erneut deutlich zurückgegangen. Gegenüber Januar des Jahres 2004 sei die Zahl der Anträge um 38 Prozent auf 2338 gesunken, berichtete das Bundesinnenministerium. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte im Januar 36 Antragsteller als asylberechtigt an. Das sind ein Prozent der Migranten. Abgelehnt wurden die Anträge von 2116 Personen. Abschiebeschutz wurde 117 Menschen gewährt. Die Anträge von 1168 Personen seien "sonstwie erledigt" worden, teilte das Bundesinnenministerium weiter mit, etwa weil die Bewerbungen zurückgenommen worden seien. Bei 42 Personen stellte das Bundesamt Abschiebungshindernisse fest. Über die Anträge von 11 156 Menschen war im Januar noch nicht entschieden. Das Bundesamt bearbeitete insgesamt 3437 Anträge und entschied in diesen Fällen. Auch im Vergleich zu Dezember verringerte sich die Zahl der Asylbewerber, nämlich um 408 Personen. Zu den Erstanträgen kamen im Januar 1059 Menschen mit Folgeanträgen. Die meisten Antragsteller kamen aus Serbien und Montenegro, gefolgt von der Türkei, Rußland, Vietnam, Irak und Iran. Im Vorjahr war die Zahl der Asylbewerber um 30 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. 2004 beantragten 35 607 Menschen in Deutschland Asyl.
Die Härtefallkommission des Landes Brandenburg für abgelehnte Asylbewerber kommt am 17. Februar zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Das Gremium kann ein Bleiberecht empfehlen, wenn besondere Gründe vorliegen. DW
Artikel erschienen am Fr, 11. Februar 2005
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Immer weniger Asylbewerber
09.02.2005
(MAZ, Kerstin Henseke) BELZIG 65 Flüchtlinge sind im vorigen Jahr im Kreis Potsdam-Mittelmark vorübergehend aufgenommen worden. Das sind 30 Personen weniger als die auf
die Einwohnerzahl abgestimmte Verteilerquote vorsieht und entspricht dem bundesweiten Trend einer starken Rückläufigkeit von Asylersuchen. Mit Stand vom 31. Dezember waren zwischen Havel und Fläming 460 Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus registriert. Etwa 69 Prozent von ihnen sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Die Gruppe der gleichaltrigen Frauen macht etwa 17 Prozent aus, knapp 14 Prozent sind Kinder und
Jugendliche.
192 Personen sind vietnamesischer Herkunft und kamen zum großen Teil als
Vertrags-arbeiter in die DDR. Seitdem leben sie hier und werden
aufgrund der
politischen Verhältnisse im Herkunftsland nicht zur Rückkehr aufgefordert.
57 Flüchtlinge entstammen einer der jugoslawischen Teilrepubliken und 20 kommen aus Bosnien-Herzegowina. Bei 16 Personen ist die Nationalität aufgrund fehlender Personaldokumente ungeklärt.
Die Landkreise sind verpflichtet, Asyl Suchende zu beherbergen. Dabei steht nach dem Zuwanderungsgesetz für diesen Personenkreis nicht Integration im Vordergrund, sondern eine vorübergehende, bis zur Beendigung des Asylverfahrens andauernde Unter-bringung. 317 der Flüchtlinge sind in Belzig gemeldet, etwa die Hälfte von ihnen lebt im Übergangswohnheim im Weitzgrunder Weg bzw. in Wohnungen. Letztere sind vor allem Familien mit Kindern oder chronisch kranken Men-schen vorbehalten. Eine zweite Gemeinschaftsunterkunft sowie Wohnungen werden in Treuenbrietzen vorgehalten, in denen nach offizieller Statistik 143, real aber nur 61 Asylbewerber leben.
Nach Aussagen von Birgid Prescher, zuständige Sachge-bietsleiterin im kreislichen Amt für Soziales und Wohnen, nähmen etwa 150 Flüchtlinge die ihnen zustehenden geldlichen Sozialleistungen ohne Unterkunft in Anspruch, lebten also woanders. Entsprechend reduziert wurden die Kapazitäten der vom Landkreis unterhaltenen beiden Übergangswohnheime. Sie könnten allerdings mittlerweile gar nicht alle Asylbewerber betten, kämen diese ihrer Residenzpflicht nach. In der Verwaltung wird zudem bereits darüber nachgedacht, aus Wirtschaftlichkeitsgründen alle Flüchtlinge in Belzig zu konzentrieren und das Treuen-brietzener Heim zu schließen. Im Sozialausschuss fand dieses Ansinnen geteilte Meinungen. Während Astrit Rabinowitsch (PDS) prinzipiell für eine verstärkte Unterbringung in Wohnungen plädierte, warf Cornelis Berkouwer (Auslän-derbeirat) die höhere Lebens-qualität in Treuenbrietzen in die Waagschale. "Die Flücht-linge dort erfahren wesentlich mehr Akzeptanz bei den Einheimischen. Es gibt viele persönliche Kontakte und eine größere Selbstverständlichkeit im Umgang. Natürlich wäre es für das Landratsamt Belzig billiger, nur ein Heim zu unterhalten, aber man muss auch fragen, was Qualität kosten darf."
Im Belziger Wohnheim, das vom Arbeits- und Ausbil-dungsförderverein (AAfV)
Kuhlowitz betrieben wird, kümmern sich zwei Sozialar-beiterinnen um die Beratung der Flüchtlinge. Im Info-Café ist eine halbe Personalstelle zur Beratung der in Wohnun-gen lebenden Klientel finan-ziert worden. Auch dieStadt Treuenbrietzen sichert die Betreuung ihrer Asylbewerber mit einer Sozialarbeiterin ab.
Birgid Prescher konstatierte zudem ein großes ehrenamtli-ches Engagement in diesem Bereich, getragen von einem Netz, das Schulen, Kirche, Vereine und Privatpersonen geknüpft haben.
Ein Problem, so die Fachfrau, sei die Beschäftigung der Flüchtlinge. Diese
dürfen laut Gesetz nach einem Jahr Aufenthalt entweder mit einer Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde oder gemeinnützig arbeiten. Ersteres ist wegen langer Bearbeitungszeiten, in denen sich Arbeitgeber andere Lösungen suchen, nahezu aussichtslos, letzteres aber stark nachgefragt. Gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten, noch nicht ausreichend vorhanden, sollen
deshalb verstärkt geschaffen werden.
Quelle: MAZ
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Viereinhalb Jahre Haft für fremdenfeindlichen Soldaten 09.02.2005
Oberfeldwebel für lebensbedrohliche Attacke auf Kenianer verurteilt / Das Opfer überlebte vermutlich nur, weil eine Zeugin mutig eingriff
(Tagesspiegel, Frank Jansen) Potsdam - Die Strafe ist hart, aber sie wäre beinahe erheblich höher ausgefallen. Das Potsdamer Landgericht hat gestern einen Oberfeldwebel der Bundeswehr wegen eines lebensgefährlichen, fremdenfeindlichen Angriffs auf einen Kenianer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt hatte neun Jahre wegen versuchten Mords gefordert. Der Angeklagte Torsten Z. (26) hatte, wie berichtet, in der Nacht zum 18. Juli in Brandenburg/Havel dem Kenianer Oscar M. eine abgebrochene Flasche in den Hals gestoßen - und die Schlagader dabei nur um Millimeter verfehlt. Nach Ansicht der Richter ließ sich Torsten Z. jedoch von einer couragierten jungen Frau überreden, kein
zweites Mal auf den Kenianer einzustechen. Damit sei Z. im letzten Moment von dem Mordversuch "zurückgetreten" - weshalb die Tat lediglich als gefährliche Körperverletzung anzusehen sei.
Richter Frank Tiemann sprach der Zeugin Nicole L. großes Lob aus. Sie habe durch ihr Einschreiten dem Afrikaner das Leben gerettet. Dem Angeklagten sagte Tiemann, er müsse der Zeugin "auf Knien danken", dass sie ihn davon abhielt, den Kenianer weiter anzugreifen. Wäre sie nicht gewesen, so Tiemann, hätte Torsten Z. wahrscheinlich einen Mord begangen und dafür mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe büßen müssen.
Der Mitangeklagte Andreas R. (30) wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Der Arbeitslose hatte in der Tatnacht mit fremdenfeindlichen Sprüchen die Stimmung angeheizt und Oscar M. zu Boden geschlagen. R. wandte sich dann einem weiteren Kenianer zu, ließ aber ab und beteiligte sich auch nicht mehr an dem Angriff des Oberfeldwebels auf Oscar M. Als aber der stark blutende Afrikaner mit seinem Handy die Polizei anrief, trat Andreas R. es ihm aus der Hand. Die Kammer hält R. der gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung für schuldig.
Beiden Angeklagten bescheinigte der Richter eine "besonders verwerfliche Gesinnung". Es sei allerdings "eine Besonderheit", dass diese Gewalttat nicht von rechtsextremen Skinheads verübt wurde, sondern von "normalen Menschen". Bei Torsten Z. und Andreas R. habe sich offenbar "eine latent vorhandene Fremdenfeindlichkeit Bahn gebrochen", sagte Tiemann.
Obwohl das Gericht bei Torsten Z. weit unter dem Strafantrag von Staatsanwalt Peter Petersen blieb, sieht dieser kaum Chancen für eine Revision. Ähnlich äußerte sich die Verteidigerin von Z., der auch gestern wie während des gesamten Prozesses reglos im Gerichtssaal saß. Sein Opfer Oscar M. schüttelte nach dem Urteil den Kopf und war nicht imstande, sich zu äußern.
Haftstrafen nach Angriff auf Kenianer
Richter: "Er wollte ihn töten"
(MAZ) Potsdam - Im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf einen Kenianer ist ein 26-jähriger Bundeswehrsoldat wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es heute als erwiesen an, dass der Oberfeldwebel am frühen Morgen des 18. Juli im vergangenen Jahr in Brandenburg/Havel einen 28 Jahre alten Asylbewerber mit einer Flaschenscherbe eine gefährliche Schnittwunde am Hals zugefügt hatte.
"Er wollte ihn töten", sagte der Vorsitzende Richter Frank Tiemann. Nur durch das beherzte Eingreifen zweier junger Frauen, darunter einer 20-jährigen Bundeswehrsoldatin, wurde der 26-Jährige nach Überzeugung der Kammer davon abgehalten, ein zweites Mal zuzustechen. Ein vier Jahre älterer Mitangeklagter, der das Opfer zuvor zu Boden geschlagen hatte, erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Immer wieder schaute der Kenianer bei der Urteilsverkündung hinüber zu seinen Peinigern. Doch die beiden Männer vermieden jeden Blickkontakt mit ihrem Opfer. Aufmerksam, aber ohne jede erkennbare Regung, folgten sie der anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Beide gehörten nicht der rechten Szene an, sagte der Richter. Es handele sich um "normale Menschen", bei denen sich in jener verhängnisvollen Nacht eine latent vorhandene fremdenfeindliche Einstellung Bahn gebrochen habe. Offenbar mache sich "immer mehr braune Soße" in den Köpfen vieler Menschen breit, beklagte Tiemann und fügte hinzu: "Dass es sich bei den Angeklagten nicht um typische rechtsextremistische Täter handelt, macht die Sache nicht besser."
Der 26-Jährige hat sich für zwölf Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet und an Auslandseinsätzen im Kosovo und in Afghanistan teilgenommen. Sein Komplize ist Maurer und war zuletzt arbeitslos.
Aus "generalpräventiven Gründen" fällte die Kammer laut Tiemann ein relativ hartes Urteil. Bei dem Haupttäter blieb das Gericht allerdings deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neun Jahre Haft wegen Mordversuchs plädiert hatte. Für den Mittäter hatte die Anklage anderthalb Jahre auf Bewährung verlangt. Weil das Gericht darüber hinausging, kündigte der Verteidiger an, voraussichtlich in Berufung zu gehen.
Die Tat der beiden jungen Frauen könne gar nicht oft genug gewürdigt werden, sagte Thiemann. "Sie haben durch ihr couragiertes Einschreiten dem Opfer das Leben gerettet." An den Oberfeldwebel gewandt sagte er: "Sie müssten der jungen Frau auf Knien danken, dass sie Sie gehindert hat, noch einmal zuzustechen." Deshalb blieb es bei der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die beiden Männer waren angetrunken und in aggressiver Stimmung aus einer Discothek gekommen und hatten das Opfer und einen weiteren Kenianer angepöbelt. Diese reagierten mit den Worten "Peace" und "Frieden", und auch die beiden zufällig daneben stehenden Frauen versuchten, die Männer zu beschwichtigen. Diese folgten aber den beiden Afrikanern zu einer Bushaltestelle, wo es zu den Attacken kam.
Weil eine der beiden Frauen, eine 24-jährige Raumausstatterin, dem Oberfeldwebel buchstäblich in den Arm fiel und auf ihn einredete, ließ dieser von dem blutenden und unter Schock stehenden Opfer ab. Die 20-Jährige rief derweil die Polizei herbei. Die junge Soldatin sagte nach dem Prozess zu ihrer mutigen Tat: "Das ist doch nichts Besonderes, ich mische mich immer ein. Ich kann nicht anders."
Quelle: Tagesspiegel / MAZ
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Schily hält an Flüchlingslager in Afrika fest
Berlin (rpo). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)
reist in naher Zukunft nach Nordafrika, um dort über die Einrichtung von Asylbewerberlagern zu verhandeln. Bereits 2004 hatte Schilys Plan, auf diese Art und Weise das Asylbewerber-Problem zu lösen, vehemente Kritik eingebracht - gerade aus der eigenen Regierungskoalition. Schily gibt sich eisern. Für ihn habe es lediglich "Missverständnisse" gegeben.
Schily kündigte seine Reise am Freitag im ARD-Morgenmagazin an. Dabei sollten auch "bestimmte Missverständnisse, die aufgekommen sind" bereinigt werden. Die Einrichtung solcher Lager sei nötig, um eine frühe Prüfung zwischen illegalen Migranten und Menschen mit einem Flüchtlingsschicksal zu ermöglichen, verteidigte Schily seinen umstrittenen Vorschlag.
Schily zeigte sich dennoch zuversichtlich, im zweiten Anlauf nun Erfolg zu haben. Die Bedenken der Grünen beruhten seiner Ansicht nach auf "Unkenntnis", sagte der Minister in der ARD. "Wenn man sich auf Seiten meines Koalitionspartners mit dem Sachverhalt etwas vertrauter macht, werden diese Einwände zu überwinden sein."
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Die Fußgänger komplett vergessen
Brücke über B 189n zum Asylbewerberheim in Bau Perleberg • Jetzt wird sie gebaut, die Fußgängerbrücke über die neue B 189 am Asylbewerberheim in Perleberg. Zwei Jahre lang gab es für die Asylbewerber keinen legalen und erst recht keinen sicheren Weg in die Stadt hinein.
Edibe Araz kommt ursprünglich aus der Türkei. Seit neun Jahren lebt sie mit ihren zwei Söhnen und fünf Töchtern im Asylbewerberheim in Perleberg. Mehrmals die Woche geht sie zu Fuß in die Stadt, um Besorgungen zu machen. Bis zum nächst gelegenen Supermarkt im schwarzen Weg sind das gute zwei Kilometer.
Seit Ende 2002 die Umgehungsstraße B189 n bei Perleberg fertiggestellt wurde, ist es für Edibe und rund 250 weitere Asylbewerber noch schwieriger geworden, in die Stadt zu gelangen. Genauer gesagt, gibt es seitdem eigentlich gar keinen legalen Weg mehr. Und das, obwohl Gerd Bielefeldt, Leiter des Wohnheims, schon 1997 beim Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße darauf aufmerksam gemacht hatte, dass eine sichere Zuwegung für die Bewohner gewährleistet werden muss.
Beim Straßenbauamt in Kyritz scheint davon aber niemand etwas mitbekommen zu haben. Leiter Dieter Rugenstein: "Wir hatten hier eine Bauabschnittsgrenze. Innerhalb dieser, war eine Zuwegung für die Bewohner des Asylbewerberheims vorgesehen. Jedoch nur für Autofahrer. Man hatte damals angenommen, dass auch Fußgänger und Radfahrer die Brücke am Eichhölzer Weg benutzen können."
Woher diese Annahme kam, ist schwerlich nachzuvollziehen denn die Brücke wurde ohne Fußweg geplant. Seitdem nehmen viele Bewohner notgedrungen den direkten Weg über die Umgehungsstraße. Ahmet Araz, der Mann von Edibe wurde vor zwei Wochen beim Überqueren der Brücke am Eichhölzer Weg von einem Auto erfasst und liegt im Krankenhaus. Andere Asylbewerber wurden von der Perleberger Polizei zur Kasse gebeten, als sie die Straße auf direktem Wege überqueren wollten, weiß Gerd Bielefeldt zu berichten.
Wie die Pressestelle der Polizei auf Nachfrage mitteilte, handelt es sich bei der neuen B 189 um eine Kraftfahrstraße, die gemäß § 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung nicht betreten werden dürfe. Nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen dürfe sie überschritten werden. Die Ermahnung/Verwarnung geschehe zum Schutz der Fußgänger und der Kraftfahrer, die nicht damit rechnen können, dass Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Mittlerweile ist eine Lösung des Problems in Sicht. Im Mai 2005 soll eine Fußgängerbrücke über die Umgehungsstraße fertig gestellt werden. Auftraggeber der 300000 Euro teuren Investition: Das Straßenbauamt in Kyritz. Kürzer werden die Wege dadurch für Familie Araz und die anderen Perleberger Asylbewerber auch nicht, aber zumindest sicherer. F.E./R. D.
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Demonstration am 22.01.05 - 12.30 Uhr in Dessau
Am 22.01.05 findet in Dessau die Demonstration "In Wut und Trauer - in Gedenken an Oury Jalloh - der am 07.01.05 im Dessauer Polizeigewahrsam starb" statt.
Karawane UnterstützerInnen Gruppe Halle/S.
Pressemitteilung 20.01.05
1 Monat nach dem Tod von Oury Jalloh im Dessa...
Am 22.01.05 findet in Dessau die Demonstration "In Wut und Trauer - in Gedenken an Oury Jalloh - der am 07.01.05 im Dessauer Polizeigewahrsam starb" statt.
Oury Jalloh starb an einer Rauchvergiftung bei einem Brand im Dessauer Polizeigewahrsam.
Sowohl die Brandursache ist unklar, als auch, weshalb er nicht aus der brennenden Zelle gerettet wurde. Da die diensthabenden Polizeibeamten verantwortlich für den Festgenommenen sind, erscheint es mindestens fahrlässig, dass in einer Zelle mit Rauchmelder ein Mensch an Rachvergiftung sterben konnte. Obendrein wurde er vor der Inhaftierung durchsucht und hatte eigentlich keine Möglichkeit einen Brand zu entzünden, kann er als Brandstifter weitgehend ausgeschlossen werden, es sei denn, die Beamten wären nachlässig in ihrer Dienstpflicht gewesen.Zur Ausrüstung einer Polizeistation gehören Rauchmasken. Weshalb wurden diese nicht eingesetzt, um Oury Jalloh zu retten?
Wir rufen zur Teilnahme an der Demonstration in Dessau auf. Fordern wir den "gläsernen Beamten", damit in Polizeigewahrsam kein weiterer Toter möglich ist und die Beamten zur Verantwortung gezogen werden.
Auftaktkundgebung am Bahnhof Dessau Demoroute: Bahnhofvorplatz - Fritz-Hesse-Straße - Friedrichstraße -
Willy- Lohmann-Straße - Askanische Straße - Steinstraße - Zerbster Straße - Kavalierstraße - Albrechtsplatz -
Wolfgangstraße/Zwischenkundgebung in Höhe Polizeirevier - Querung Antoinettenstraße - Bitterfelder Straße - Endpunkt Bahnhofsvorplatz
P.S. In der Nacht auf den 11. Juni 2000 starb in Dessau Alberto Adriano nach einem Überfall von Neonazis.
Im Anhang:
I. Links zu Demoaufruf und Berichten zum Tod von Oury Jalloh II. Drei weitere rassistische bzw. rechtsextremistische Überfälle, teils von Polizisten verübt, teils von der Polizei ignoriert.
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Anhang I.
Demoaufruf der Initiative Oury Jalloh
http://www.attac.de/halle/oury
Berichte zum Tod von Oury Jalloh:
Mitteldeutscher Rundfunk
http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1768243.html
http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1764936.html
http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1764936.html
Regionalzeitung "Mitteldeutsche Zeitung"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
Pressemitteilung der Polizeidirektion Dessau
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/pddes/2005/004_2005.htm
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Anhang II.
Am 30. Juni 2003 Dessau
wurde in Dessau ein afrikanischer Flüchtling Opfer eines Übergriffes von Zivilbeamten der Polizei am Dessauer Stadtpark. Der Betroffene befand sich auf der Lohmannstrasse im Bereich des Dessauer Stadtparkes, als er plötzlich von 3 Männern verfolgt und am Hals gepackt wurde. Auf seine Frage: „Was wollen Sie von mir?“, bedeckte einer der Männer sein Gesicht mit einer Hand und drückte mit der anderen auf seinen Hals, so dass er nicht mehr sprechen konnte. Anschließend wurde das Opfer zu Boden gerissen und mit Handschellen gefesselt.
Auf die nochmalige Frage was dies solle, erfolgten weitere tätliche Handlungen (Schläge in den Bauchbereich, Tritte ins Gesäß) der Zivilbeamten und erst dann erhielt er die Antwort: „Polizei!“. Die durchgeführte Durchsuchung und Leibesvisitation bei dem Flüchtling verlief ergebnislos. Zum Zwecke der Identitätsfeststellung wurde er - obwohl er sich mittels Dokumenten ausweisen konnte - auf eine Polizeistation verbracht. Dort erfolgte eine erneute Leibesvisitation.
Insgesamt verbrachte das Opfer fast 2 Stunden in Polizeigewahrsam.
Der Betroffene stellte gegen die Zivilbeamten der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.
Dieser erneute Zwischenfall im Bereich des Dessauer Stadtparks reiht sich ein in eine ganze Abfolge von ethnisch motivierten Kontrollen und repressiven Maßnahmen gegen AusländerInnen. Wer nur ansatzweise der afrikanischen Minderheit zu zurechnen ist, ist in dieser Logik potentiell kriminell und der Gefahr einer oftmals grundlosen Kriminalisierung ausgesetzt. Viele AusländerInnen meiden aus diesem Grund bereits den Stadtpark.
01.02.2004 Dessau
Am UCI-Kinokomplex werden mehrere alternative Jugendliche aus Gräfenhainichen von einer Gruppe von 10 bis 15 vermummten Neonazis
malträtiert. Die Rechtsextremisten beleidigen und stoßen die Opfer herum und schlagen einem jungen Mann mit einem aseballschläger in den Unterleib . Ein vorbeifahrendes Polizeiauto hält nicht an.
23.01.2004 Dessau
Im Fußgängertunnel am Hauptbahnhof werden zwei Jugendliche aus der Skater-Szene von vier Neonazis angegriffen. Beim Weggehen lassen die Täter u.a. ein Hitler-Bild zurück.Wenig später greifen drei Neonazis aus der selben Gruppe am Tunnelausgang fünf Jugendliche an. Die Opfer werden geschlagen und zwei Betroffene unter Androhung von Gewalt gezwungen, ihre Stiefel auszuziehen, welche die Angreifer mitnehmen. Die selben Neonazis greifen später weitere alternative Jugendliche an, die sich in ein Lokal im UCI-Komplex flüchten können. Dort können sie die Polizei informieren, müssen dann aber das Lokal verlassen. Die Opfer fliehen, von den Neonazis beobachtet, in das UCI. Vor den Augen von UCI-Mitarbeitern schlägt einer der Neonazis einem Punk ins Gesicht und droht, er werde ihn töten. Als die Polizei vor Ort eintrifft, nimmt sie keine Anzeige auf.
Karawane UnterstützerInnen Gruppe Halle/S.
c/o Infoladen Halle
Ludwigstr. 37
06110 Halle/S.
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Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 002/05
Dessau, den 20. Januar 2005
(StA DE) Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau - Ermittlungen nach Tod eines 21-jährigen aus Sierra Leone in der Gewahrsamszelle des
Polizeireviers Dessau
(Ergänzung zur Pressemitteilung vom 13. Jan. 2005)
Die Untersuchungen der Spezialisten des Landeskriminalamtes Magdeburg und der Feuerwehr zur Aufklärung des Brandverlaufes in der Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau dauern noch an, nachdem seitens der Staatsanwaltschaft in dieser Woche weitere Untersuchungen angeordnet worden sind. So sollen weitere Brandversuche mit Bekleidungsgegenständen durchgeführt werden, die der vom Opfer
getragenen Kleidung ähnlich sind. Diese Untersuchungen sollen ergänzend den möglichst genauen Brandverlauf rekonstruieren helfen.
Nach den vorläufigen Ergebnissen der bisherigen Untersuchungen am Brandort ist eine Entzündung der Matratze durch den im Gewahrsam befindlichen 21-jährigen Mann aus Sierra Leone aus sachverständiger Sicht wahrscheinlich. Zwischenzeitlich sind in diesem Bereich auch Reste eines Feuerzeuges gefunden worden.
Die Sachverständigen schließen zudem technische Ursachen für die Inbrandsetzung der Zelle aus.
Über weitere Untersuchungsergebnisse und deren Würdigung wird eine gesonderte Mitteilung erfolgen.
Die Ermittlungen dauern an.
Susanne Helbig
Pressesprecherin
Impressum:
Staatsanwaltschaft Dessau
Pressestelle
Ruststr. 5
06844 Dessau
Tel: (03 40) 2 02 21 40
Fax: (03 40) 2 02 21 00
Mail: pressestelle@sta-de.justiz.sachsen-anhalt.de
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Bericht zur Demo in der MZ
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
Dessau
Demonstration wegen Todes eines Asylbewerbers Staatsanwaltschaft: Mann hat Brand wahrscheinlich selber gelegt
erstellt 22.01.05, 17:51h
Dessau/dpa. Zwei Wochen nach dem Feuertod eines Asylbewerbers im Dessauer Polizeirevier haben 120 Demonstranten am Samstag eine lückenlose Aufklärung des Zwischenfalls gefordert. An der Demonstration durch die Dessauer Innenstadt am Polizeirevier vorbei nahmen nach einem Bericht von Radio SAW unter anderem afrikanische Asylbewerber, Freunde und Bekannte des Toten teil. Laut Polizei verlief
die Veranstaltung weitgehend friedlich. Der 21-Jährige aus Sierra Leone war am 7. Januar in einer Zelle verbrannt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft deutet vieles darauf hin, dass der Mann in der Zelle mit einem Feuerzeug eine Matratze anzündete. Die Ermittler fanden Reste eines Feuerzeuges. Technische Ursachen für den Brand werden ausgeschlossen. Der 21-Jährige befand sich in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll.
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Homepage der Initative Oury Jalloh
http://www.attac.de/halle/oury/
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,340933,00.html
09. Februar 2005
MUTMASSLICHER SELBSTMORD IN POLIZEIZELLE
Asylbewerber war gefesselt
Der Tod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle in Dessau beschäftigt die Ermittler in Sachsen-Anhalt. Nachdem zunächst vermutet wurde, der 21-Jährige aus Sierra Leone habe sich selbst angezündet, sind jetzt Zweifel aufgekommen: Der Mann soll einem Zeitungsbericht zufolge gefesselt gewesen sein.
Dessau - Unmittelbar nach dem Vorfall vom 7. Januar waren die Dessauer Behörden offiziell noch von einem Suizid ausgegangen. Der in Gewahrsam genommene Oury Jalloh habe sich selbst in der Polizeizelle angezündet, hieß es damals. An dieser Version gibt es jedoch inzwischen ernst zu nehmende Zweifel. Laut Informationen der "Mitteldeutschen Zeitung", soll der 21-Jährige während des Brandes an ausgestreckten
Händen und Beinen fest angebunden gewesen sein. Überdies seien bei der Obduktion der Leiche des Mannes Brüche an beiden Handgelenken festgestellt worden.
"Der Mann war fixiert", bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde jetzt den Zeitungsbericht. Wie der Westafrikaner trotz gefesselter Hände und Füße mit einem Feuerzeug die Matratze in seiner Arrestzelle anzünden konnte, sei unklar. Jan Wätzold von der "Mitteldeutschen Zeitung" sagte SPIEGEL ONLINE, die Leiche des Asylbewerbers sei in ausgestrecktem Zustand gefunden worden. Dies könne ein Hinweis darauf sein, dass der Afrikaner - wie zu Beginn der Ermittlungen vermutet - mit Handschellen an seine Pritsche gefesselt worden war. Nach Wätzolds Informationen war
die Wechselsprechanlage zwischen Zelle und Revierbereich bei Ausbruch des Feuers ausgeschaltet. Laut einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Dessau, das Anfang kommender Woche veröffentlicht werden soll, habe der Rauchmelder allerdings einwandfrei funktioniert.
Der Innenausschuss des Landtages hat mittlerweile rasche Aufklärung gefordert. Der PDS-Angeordnete Matthias Gärtner forderte, die Öffentlichkeit müsse umgehend darüber informiert werden, was tatsächlich vorgefallen sei. Jede weitere Verzögerung wäre
ein Nährboden für Spekulationen und Vermutungen, an denen keinem gelegen sein könne.
Der Asylbewerber aus Afrika befand sich den Angaben zufolge in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen die alarmierten Polizeibeamten geleistet haben soll. Das Feuer sei aus ungeklärter Ursache ausgebrochen, hieß es zunächst. Ein Beamter habe versucht, die Flammen zu löschen, sei aber nicht mehr in die Zelle gelangt. Wegen der starken Rauchentwicklung sei für den Mann jede Hilfe zu
spät gekommen. Bei den folgenden Untersuchungen entdeckten die Spezialisten des Landeskriminalamtes Magdeburg die Reste eines Feuerzeuges. Kurz nach dem Brand in der Zelle hatte die Polizei zwei Dienst habende Beamte vorübergehend versetzt.
© SPIEGEL ONLINE 2005
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http://www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=646988
Todesfeuer im Dessauer Polizeirevier/ Gutachten:
Trotz Fesselung konnte Opfer den Brand legen
Dessau. Anfang nächster Woche will die Staatsanwaltschaft Dessau bei einer
Pressekonferenz erklären, wie es zu dem Brand im Zellentrakt des Dessauer
Polizeireviers kommen konnte. Dabei war am 7. Januar 2004 ein 21-jähriger
Asylbewerber aus Sierra Leone ums Leben gekommen.
Erhebliche Zweifel waren nach der bisherigen Darstellung aufgekommen, der festgenommene Westafrikaner habe mit einem Feuerzeug selbst den tödlichen Brand gelegt. Und das, obwohl er mit vier Handschellen gefesselt war.
Nach Volksstimme-Informationen war der Mann an Händen und Beinen mit Handschellen an der Pritsche „fixiert“. Im Gutachten heißt es allerdings, dass der Afrikaner trotzdem noch so viel Bewegungsfreiheit gehabt hat, dass er mit einem Feuerzeug zündeln konnte. Das hätten Versuche mit einer ebenso gefesselten Person eindeutig bewiesen.
Offen ist bisher, woher das Feuerzeug stammt. Ob es bereits in der Zelle lag oder ob es dem Opfer gehörte. Letzteres sei nicht auszuschließen, weil nicht jeder Verdächtige „bis auf die Unterwäsche durchsucht“ werde, heißt es.
Von Bernd Kaufholz
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http://www.lvz-online.de/aktuell/content/156832.html
Tödlicher Zellenbrand in Dessau: Vier Beamte stehen unter Verdacht
Dessau. Gut einen Monat nach dem Zellenbrand in einem Dessauer Polizeirevier, bei dem ein Asylbewerber aus Afrika starb, stehen nach Informationen von radio SAW vier Polizisten unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung. Zwei Beamte sollen bei der
Leibesvisitation des 21-Jährigen ein Feuerzeug übersehen haben, mit dem der seitlich mit den Händen an eine Pritsche gefesselte Mann später eine Matratze oder seine Kleidung in der Zelle angezündet haben soll. Zwei weitere Polizisten sollen zu spät eingeschritten sein, nachdem die Zelle brannte, berichtete der Radiosender heute.
Die Beamten hatten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge versucht, das Feuer zu löschen, gelangten aber wegen der starken Rauchentwicklung nicht mehr in die Zelle.
Staatsanwalt Frank Pieper hatte zuvor aber schon Berichte der „Mitteldeutschen Zeitung“ und der „Magdeburger Volksstimme“ bestätigt, nach denen der Afrikaner aus Sierra Leone gefesselt war. „Es steht noch ein Gutachten aus“, sagte Staatsanwalt Pieper und kündigte für die kommende Woche eine Presseerklärung an. Der Innenausschuss des Landtages hat mittlerweile die rasche Aufklärung des Falls gefordert.
Der 21-Jährige befand sich am 7. Januar in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen in Dessau belästigt und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben soll.
dpa
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http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
Polizeirevier Dessau
Am Selbstmord in der Zelle gibt es immer mehr Zweifel Ermittlungen: 21-Jähriger aus Sierra Leone war an Händen und Füßen gefesselt
VON Jan Wätzold, 08.02.05, 21:14h, aktualisiert 09.02.05, 08:30h
Dessau/Magdeburg/MZ. Fünf Wochen nach dem Feuertod eines Asylbewerbers aus Sierra Leone in einer Dessauer Revierzelle mehren sich die Zweifel an der bislang von der Polizei vertretenen Selbstmordvariante. Ermittlungen haben ergeben, dass der 21-Jährige während des Brandes am 7. Januar fest an Händen und Füßen gefesselt war.
Wie der Mann dennoch ein zuvor verstecktes Feuerzeug benutzen konnte, ist unklar.
Der Innenausschuss des Landtages hat mittlerweile rasche Aufklärung gefordert. Die Staatsanwaltschaft hält sich weiter bedeckt.
Matthias Gärtner läuft dieser Tage häufiger Gefahr, beim Telefonieren den Hörer fallen zu lassen. Immer dann, wenn er mit Parlamentskollegen auf ein derzeit heiß diskutiertes Thema zu sprechen kommt, ertappt sich der innenpolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion beim akrobatischen Selbstversuch. "Ich strecke schon automatisch die Arme und Beine aus, um mir vorzustellen, was am Freitag vor fünf
Wochen passiert sein könnte", so Gärtner.
An diesem Tag soll es Oury Jalloh in eben dieser Stellung gelungen sein, ein zuvor am Körper verstecktes Feuerzeug aus der Kleidung zu fingern, zu betätigen und schließlich die Matratze seiner Arrestzelle im Keller des Dessauer Polizeireviers anzuzünden. Anders als nun Gärtner hatte der Asylbewerber aus Sierra Leone offenbar nicht die Wahl, auch auf andere Weise an das Feuerzeug zu gelangen: Von den Beamten, die ihn am Morgen des 7. Januar in der Innenstadt wegen der Belästigung mehrerer Frauen festgenommen hatten, war der 21-Jährige an ausgestreckten Armen und Beinen auf die Zellenpritsche gebunden worden.
Seit er in der jüngsten Sitzung des Innenausschusses vom zuständigen Abteilungsleiter im Innenministerium auf den aktuellen Stand der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh gebracht wurde, hat auch Bernward Rothe so seine Probleme. "Die Sache ist bislang mehr als dubios", sagt der Landtagsabgeordnete und SPD-Innenexperte. Die bisherigen Erklärungsversuche zum Tod des Asylbewerbers hätten keines der Ausschussmitglieder überzeugen können. "Wir waren uns letztlich alle einig, dass die Sache weiterverfolgt und ganz rasch aufgeklärt werden muss."
Das kann freilich noch dauern. Während die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau noch vor wenigen Tagen Ermittlungsergebnisse für den Beginn dieser Woche in Aussicht gestellt hatte, wurde der Termin am Dienstag erneut aufgeschoben: "Zu Beginn kommender Woche werden wir hoffentlich an die Öffentlichkeit gehen können."
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Nach Informationen der MZ stehen die Ermittler der mit dem Fall betrauten Polizeidirektion Stendal bislang vor mehreren Rätseln: Wenn der Festgenommene ein Feuerzeug bei sich hatte, warum wurde es ihm nicht abgenommen? Wie kann der Mann - in der später auch von Feuerwehrleuten bezeugten Zwangslage - an das Feuerzeug gelangt sein? Warum kam die Hilfe zu spät, obwohl der Feuermelder im Bereich der im Keller des Reviers gelegenen Zelle laut mittlerweile erstelltem Gutachten einwandfrei funktionierte?
Offiziell fest steht noch immer nur, dass Oury Jalloh durch die Flammen ums Leben gekommen ist. Das ist das einzige Ergebnis der Obduktion, mit der die Behörden schon wenige Tage nach dem Unglück an die Öffentlichkeit gegangen waren. "Der Mann ist verbrannt", hatte die Dessauer Oberstaatsanwältin Susanne Helbig damals mitgeteilt.
Andere Feststellungen der zuständigen Rechtsmediziner blieben unter Verschluss.
Dass die Leiche des Asylbewerbers etwa Brüche an beiden Handgelenken aufgewiesen haben soll, wurde lediglich Mitgliedern des Magdeburger Innenausschusses bekannt.
Die Frage, ob bei der Leichenschau weitere schwere Verletzungen festgestellt wurden, wollte der Stellvertreter von Oberstaatsanwältin Helbig am Dienstag nicht beantworten.
Unterdessen haben mehrere Zeugen ausgesagt, dass dem Zellenarrest "schwere körperliche Auseinandersetzungen" zwischen dem Asylbewerber und Polizeibeamten vorausgegangen seien. Was genau das bedeutet, dürfte allerdings auch erst frühestens in der kommenden Woche deutlich werden.
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PDS-Landtagsfraktion
http://www.pdslsa-lt.de/
PDS fordert umgehende Aufklärung zu Tod eines Asylbewerbers in Zelle eines Dessauer Polizeireviers
Wie der Mitteldeutschen Zeitung in der vergangenen Woche zu entnehmen war, wollte die Staatsanwaltschaft zu Beginn dieser Woche über die Umstände des Todes eines Asylbewerbersaus Sierra Leone in einem Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 informieren. Diese Information erfolgt nun offensichtlich noch nicht.
Ursprünglichwar veröffentlicht worden, dass der Asylbewerber mit einem Feuerzeug die Zelle in Brand gesteckt hatte und so zu Tode gekommen war. Zu dieser Darstellung gibt es zwischenzeitlicherhebliche Zweifel. So war in der Sitzung des Innenausschusses vom 2. Februar 2005 bekannt geworden, dass der Mann fixiert, also gefesselt war. Das wirft zwangsläufigdie Frage auf, wie er dann das Feuer gelegt haben soll. Die PDS-Landtagsfraktion fordert die umgehende Aufklärung der Umstände des Todes des Asylbewerbers, der nunmehr bereits 4 Wochen zurückliegt. Die
Öffentlichkeit, zumindest aber die zuständigen Landtagsausschüsse für Inneres und Recht und Verfassung müssen schnellstens darüber in Kenntnis gesetzt werden, was tatsächlich vorgefallen ist. Jede weitere Verzögerung wäre ein Nährboden für Spekulationen und Vermutungen jeglicher Art, an denen keinem etwas gelegen sein kann. Die PDS-Landtagsfraktion erwartet von Landesregierungund Justiz umfassende und unverzügliche Aufklärung.
Magdeburg, 7. Februar 2005
Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender
Matthias Gärtner
innenpolitischer Sprecher
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PDS: Tod eines Asylbewerbers im Polizeirevier Dessau nicht aufgeklärt – Innenausschuss beschäftigt sich weiterhin damit
Während der Sitzung des Ausschusses für Inneres am heutigen Tag war die Landesregi erung aufgefordert, die Ursachen und Hintergründe des Todes eines Asylbewerbers im Polizeirevier Dessau am 7. Januar 2005 auf Grundlage eines PDS-Antrages darzustellen. Aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen konnte das allerdings nicht umfänglich geschehen.
Allerdings erscheinen mit den jetzt schon vorliegenden Informationen die Hintergründe des Todes in einem anderen Licht. Der 21jährige aus Sierra Leone stammende Mann hatte nach bislang vorliegenden Fakten durch ein mit hinein gebrachtes Feuerzeug seine Matratze angezündet und ist durch den Brand ums Leben gekommen.
Im Ausschuss wurde nunmehr darüber informiert, dass der Mann wegen Gewaltausbrüchen von den Beamten an Armen und Beinen fixiert worden ist. Es stellt sich die Frage, wie er dann Feuer gelegt haben soll.
Die PDS fordert vollständige und schnelle Aufklärung der Ursachen des Todes des jungen Mannes. Dabei sind insbesondere die Brand- und Todesursache zu klären. Zudem stellt sich die Frage, warum Polizei und Feuerwehr den Brand nicht rechtzeitig löschen und den jungen Mann retten konnten.
Die PDS fordert die Landesregierung auf, nach Abschluss der Ermittlungen umgehend Landtag und Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren und gegebenenfalls personelle Konsequenzen zu ziehen.
Magdeburg, den 2. Februar 2005
Matthias Gärtner
Innenpolitischer Sprecher