60. Jubiläum der Erklärung der Menschenrechte
„Trotz der Umsetzungsprobleme, des Nicht-Erreichens der Ziele, der unzureichenden Lösung der alten und neuen Probleme (Recht auf saubere Umwelt, usw.) : eine großartige Errungenschaft der Menschheit.“
Deutschland und die Menschenrechte: das Versagen des Rechtsstaates in vielen Fällen
„Das Gerichtsurteil vom 08.12.2008 im speziellen Falle Oury Jalloh und viele anderen Urteile hätte es nie geben dürfen“
(Berlin, 10.12.2008): Am heutigen Tag, 10. Dezember 2008 wird die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 60 Jahre alt und weltweit gefeiert, aber dieser Anlass ist für alle Menschen, aber besonders für die schwarzen Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland nach den Freisprüchen vom 08.12.2008 in Dessau im Falle Oury Jalloh kein Anlass zur Feier.
Die Rechte der Schwarzen und der Menschen afrikanischer Herkunft werden in Deutschland nach wie vor weiterhin mit Füßen getreten. Zu oft passiert es in den deutschen Gerichten, bei deutschen Behörden (Zuwanderungs-, Ausländerbehörden), in der deutschen Gesellschaft und im alltäglichen Leben, dass Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft nicht das Recht und die Rechte erfahren, die ihnen zustehen: Der Fall des verstorbenen Oury Jalloh ist u. a. das beste Beispiel dafür.
Wie im Falle Ndeye Mariem Sarr, Laye Conde, Dominique Koumadio ist im Falle des qualvoll verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh vor knapp vier Jahren in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch für die beiden angeklagten Polizisten zu Ende gegangen.
Oury Jalloh starb am 07. Januar 2005 gefesselt an den Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze in einem Polizeirevier in Dessau. Er verbrannte bis zur Unkenntlichkeit und bekam keine Hilfe von den beiden diensthabenden angeklagten Polizisten.
Zahlreiche Widersprüche und Lügen der Angeklagten, Einschüchterungen der Nebenkläger, Vertuschungen Unterdrückung von Beweisen sind nur einige der Vorwürfe, die während des Prozesses geäußert wurden. Die Geschichte wiederholt sich: angeklagte deutsche Polizisten werden trotz erheblicher Indizien von ihrer Verantwortung für den Tod an einem schwarzen Afrikaner freigesprochen.
Kein Verantwortlicher dieser Tat wurde letztendlich gefunden. Dass aufgrund von widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten das Geschehen nicht habe aufgeklärt werden können, ist ein weiterer Hohn für den Verstorbenen Oury Jalloh und seine Familie. Sowohl Anwälte der Familie Oury Jalloh als auch der Vorsitzende Richter sind sich darüber einig: die Polizei hat vorsätzlich das Gerichtsverfahren zum Scheitern gebracht, so dass der Tod Oury Jallohs nicht aufgeklärt werden konnte. Dies ist nicht nur ein weiterer Skandal für die deutsche Justiz, sondern auch ein weiterer Schlag für die Menschenrechte in Deutschland.
Die o. g. Freisprüche im Falle Oury Jalloh sind nicht hinnehmbar und nicht zu akzeptieren. Sie stehen im großen Gegensatz zu den Absichten der Erklärung der Menscherechte von 10.12.1948 und geben diesbezüglich leider die traurige Wahrheit in Deutschland wieder: Menschenrechte sind nicht gleich Menschenrechte.
Daher wird hiermit eine internationale unabhängige Kommission gefordert, die den Tod von Oury Jalloh untersuchen und aufklären soll. Darüber hinaus soll diese Kommission alle weiteren ähnlichen Fälle in der Bundesrepublik untersuchen und einen Abschlussbericht vorlegen. Sie soll die Umsetzung der allgemeinen Erklärung der Menschrechte in Deutschland tatsächlich untersuchen und auch diesbezüglich einen Abschlussbericht vorlegen.
Sven Mekarides
Vorsitzender AK Afrika SPD-Berlin-Nord-Ost
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