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Pressespiegel Bleiberechtsdebatte
Hamburger Abendblatt 17.11.2010
Ausländerrecht
Leutheusser-Schnarrenberger: Kinder nicht abschieben
Die Bundesjustizministerin legt vor der Hamburger Innenministerkonferenz ein Konzept für ein neues Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen vor.
Leutheusser-Schnarrenberger: Abschiebung von Kindern stoppen
Hamburg. Vor der Innenministerkonferenz in Hamburg hat
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Vorstoß unternommen, die Abschiebung gut integrierter Minderjähriger zu stoppen.
"Eine klare bundesgesetzliche Aufenthaltsregelung für Kinder und Jugendliche ist überfällig", sagte die FDP-Politikerin dem Abendblatt.
"Die Innenminister von Bund und Ländern sollten einen sofortigen Abschiebestopp für Kinder und Jugendliche beschließen und sich einer Reform des Ausländerrechts annehmen." Wenn sich die Innenministerkonferenz im Grundsatz auf einen Vorstoß einige, könnten in der schwarz-gelben Koalition auch kurzfristig aufenthaltsrechtliche Regelungen vorgenommen werden.
Das Ministerium von Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung ausgearbeitet, die dem Abendblatt vorliegen.
Sie gehen deutlich weiter als das Konzept, das Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck und Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (beide CDU) bei der Innenministerkonferenz morgen und am Freitag durchsetzen wollen. "Beim Bleiberecht für ausländische Kinder und Jugendliche darf nicht nur mit dem Nützlichkeitsmaßstab gemessen werden", forderte die Ministerin. "Schulzeugnisse haben nicht die Aufgabe, über das
Bleiberecht von Kindern und ihren Familien zu entscheiden." Positive Integrationsprognosen hingen von guten Integrationsangeboten ab. "Bund und Länder müssen ihren Integrationsauftrag annehmen und dürfen sich nicht darauf zurückziehen, dass eine positive Integrationsprognose
alleinige Bringschuld von Kindern und Jugendlichen ist."
In Hamburg hatte zuletzt der Fall der 20-jährigen Ghanaerin Kate Amayo für Aufsehen gesorgt. Sie sollte in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, obwohl sie perfekt Deutsch spricht und ihr Abitur mit der Durchschnittsnote 1,8 machte. Die Härtefallkommission des Hamburger Senats entschied kurz vor der Abschiebung, dass Kate Amayo in der Hansestadt bleiben darf.
Den Eckpunkten der Justizministerin zufolge sollen bisher nur geduldete ausländische Minderjährige grundsätzlich ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten - unabhängig vom Aufenthaltsrecht der Eltern. Das eigenständige Aufenthaltsrecht soll Kindern nur in Ausnahmefällen verweigert werden.
Eine Abschiebung wird nach den Vorstellungen Leutheusser-Schnarrenbergers möglich sein, wenn eine "Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis maximal drei Jahren"
unterschritten oder die deutsche Sprache nicht beherrscht wird. Als Kriterium wird in dem Papier auch die "Einfügung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland" genannt. Hierbei spielen Schulausbildung und Lebensführung eine Rolle. Eine Altersgrenze oder eine Mindestdauer des Schulbesuchs lehnt die Ministerin ab.
"Teile der Union öffnen sich langsam einer modernen
Einwanderungspolitik, wie sie auf der Innenministerkonferenz diskutiert wird", stellte Leutheusser-Schnarrenberger fest. "Jetzt muss endlich gehandelt werden." Die inwanderungspolitik werde "viel zu einseitig und viel zu ideologisch" diskutiert. "Konkrete Schritte auch für die hier lebenden Menschen stehen bislang nicht im Vordergrund." Viele Kinder, die in Deutschland verwurzelt seien und sich zugehörig fühlten, lebten "unter dem Damoklesschwert der Abschiebung". Dabei bräuchten sie Rechtssicherheit und Transparenz. "Die Frage, wo und wie man lebt, ist in jungen Jahren von besonderer Bedeutung."
Hamburger Abendblatt 17.11.2010
Justizministerin provoziert Innenminister
Leutheusser-Schnarrenberger legt einen Gegenentwurf zum Bleiberecht für Kinder und Jugendliche vor - pünktlich zur Innenministerkonferenz
Berlin. Sie sind voll integriert, aber unerwünscht: Ausländer ohne deutschen Pass, ohne ein dauerhaftes Bleiberecht. Nicht zuletzt seit der Beinahe-Abschiebung der Ghanaerin Kate Amayo wird wieder über die deutsche Abschiebepraxis diskutiert. Eine Reform des Bleiberechts planen Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck und sein niedersächsischer Amtskollege Uwe Schünemann (beide CDU). Jetzt bringt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen
Gegenentwurf in die Diskussion.
Es geht dabei um ein neues Regelwerk für Menschen wie Kate. Die 20-Jährige lebte in Hamburg und sollte in ihr Heimatland abgeschoben werden. Kate hatte ein gutes Abitur, sprach perfekt Deutsch. Aber Kate sollte dennoch gehen. Kurz vor dem Start ihres Flugzeugs entschied die Härtefallkommission, dass sie bleiben darf.
Hunderte solcher Fälle gibt es jedes Jahr in Deutschland. Und es ist ein Leben in der Warteschleife, das ausländische Flüchtlinge führen. Meist kommen sie aus zerrütteten Ländern, sind geflohen vor Armut, Krieg und Gefahr. Aber meist leben sie auch schon jahrelang in der Bundesrepublik, sind integriert, ziehen ihre Kinder groß - und werden doch nach langer Duldung in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Besonders hart trifft das Kinder und Jugendliche, die hier zur Schule gehen, Freunde haben, die Sprache beherrschen.
Schünemann hatte sein Konzept zur Reform des Bleiberechts, das er zusammen mit Vahldiek erarbeitete, schon in einer Fernsehsendung vorgestellt. Nun präsentiert die Justizministerin ihre eigenen Eckpunkte - und fordert die Innenminister pünktlich zur Innenministerkonferenz
heraus. Das Treffen, das eine Lösung in dieser Frage bringen soll, findet morgen und am Freitag in Hamburg statt.
Das Hamburger Abendblatt erklärt die unterschiedlichen Konzepte der Minister:
Wie ist die Rechtslage in Deutschland bisher?
Ist der Aufenthaltsgrund erloschen, haben Flüchtlinge keinen Anspruch mehr auf ein Bleiberecht und werden bis zu ihrer Abschiebung geduldet.
Müssen Eltern das Land verlassen, gilt das auch für ihre Kinder. Wer wiederum Jugendlichen das Aufenthaltsrecht gewährt, gewährt es auch den Eltern. Weil die Familie im Grundgesetz geschützt ist, dürfen Kinder und Eltern in aller Regel nicht auseinandergerissen werden. Die Entscheidungen über ein Bleiberecht haben ärtefallkommissionen bislang unterschiedlich gefällt.
Wie soll der Schutz vor Abschiebung verbessert werden?
Das Konzept der Bundesjustizministerin sieht vor, dass Kinder und Jugendliche ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen. Wenn sie entsprechend im Bundesgebiet "verwurzelt" sind, sollen sie eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive ohne Stichtag erhalten. Auch Vahldieck und sein niedersächsischer Amtskollege Uwe Schünemann (CDU) haben entsprechende Pläne: "Es geht darum, dass Ausländern, die hier nur geduldet sind, aber Wurzeln geschlagen haben und gut integriert sind, eine wirkliche Bleibeperspektive eröffnet wird", so Vahldieck.
Sind alle geduldeten Ausländerkinder vor Abschiebung sicher?
Geht es nach der Justizministerin, kann das eigenständige
Aufenthaltsrecht dann versagt werden, wenn der Minderjährige weniger als zwei bis drei Jahre in Deutschland lebt, die Sprache nicht beherrscht und sich nicht in die Gesellschaft eingelebt hat. Eine Altersgrenze und eine Mindestdauer des Schulbesuchs lehnt Leutheusser-Schnarrenberger ab.
Schünemann und Vahldieck setzen hingegen auf Leistung, vor allem in der Schule: Wer bleiben will, muss gute Noten haben. Darüber hinaus müssen die Kinder straffrei sein, mindestens acht Jahre in Deutschland leben und "eine positive Prognose für einen Schulabschluss" haben.
Was bedeutet der Vorstoß für die Eltern der Kinder?
Geht es nach Schünemanns Vorstellungen, soll bis zur Volljährigkeit auch die Abschiebung der erziehungsberechtigten Eltern ausgesetzt werden.
Danach wird das Bleiberecht der Eltern neu entschieden.
Leutheusser-Schnarrenbergers Entwurf sieht hingegen vor, dass der Aufenthalt von Eltern nach der Volljährigkeit des Kindes nicht automatisch wieder auf den Prüfstand gelangen muss. In den Eckpunkten wird hervorgehoben, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes ein vom Aufenthaltsrecht des Kindes abgeleitetes Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen "jedenfalls bis zu Volljährigkeit des gut
integrierten Kindes" erfordert.
Wann soll sich die Rechtslage verändern?
Uwe Schünemann und Heino Vahldieck wollen ihr Konzept bei der IMK durchsetzen. Sollten die Innenminister der Länder und der zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Plan einstimmig unterstützen, könnte ein sofortiger Abschiebestopp noch auf der Tagung beschlossen werden. Leutheusser-Schnarrenberger fordert ebenfalls, dass
minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche und ihr Familien bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes ab sofort nicht mehr abgeschoben werden. Eine gesetzliche Regelung könnte kurzfristig in den Gesetzentwurf zur Zwangsheirat eingestellt werden, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt.
HAZ 18.11.2010:
FDP fordert ein liberaleres Bleiberecht
Hannover. Mit seinem Vorschlag, bislang nur geduldeten, aber gut integrierten Schulkindern ein eigenständiges Bleiberecht zu verschaffen, ist Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf ein geteiltes Echo gestoßen.
Für den Flüchtlingsrat wie auch für Kirchenvertreter und die FDP im Landtag geht dieser Vorschlag nicht weit genug. Die Innenminister von Bund und Ländern beraten ab heute in Hamburg über den Vorschlag.
„Die Frage einer vernünftigen und humanen Einwanderungspolitik darf nicht an der Frage des Nutzwertes eines Flüchtlings für uns entschieden werden“, sagte der Braunschweiger Bischof Friedrich Weber dieser Zeitung: „Eine Ökonomisierung des Problems hilft wenig weiter“, meinte Weber angesichts der vielen über Jahre in Deutschland lebenden Menschen,
die nur einen Duldungsstatus haben. „Eigentlich müsste man für diese Menschen eine pauschale Lösung finden und einen Schlussstrich unter ihre ungewisse Situation setzen.“
Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag forderte eine größere als die von Schünemann angepeilte Lösung: „Schünemanns Vorschlag kann nur ein erster Schritt sein“, sagte Jan-Christoph Oetjen.
„Es bleibt dabei: Wir müssen das Bleiberecht liberaler gestalten.“ Neben der Gruppe gut integrierter junger Flüchtlinge gebe es eine große Zahl langjährig nur geduldeter Migranten, sagte Oetjen dieser Zeitung, für die eine dauerhafte Lösung gefunden werden müsse. „Auch wir wollen keine Zuwanderung in die Sozialsysteme“, sagte der Liberale. „Es kann aber nicht das einzige Kriterium sein, ob diese Menschen, die zum Teil schon viele Jahre hier leben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.“
Der Innenpolitiker lenkt damit den Blick auf einen Beschluss aus dem vergangenen Jahr. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten damals einen Abschiebestopp für langjährige Geduldete verhängt, die ohne staatliche Zuschüsse auskommen. „Wir müssen auch für diese langjährigen Flüchtlinge eine dauerhafte Perspektive bieten – wenn jemand von denen
einen Mietzuschuss erhält, kann das aber kein Ausschluss sein.“
Der Flüchtlingsrat begrüßte gestern den Vorstoß Niedersachsens und Hamburgs für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung bei gut integrierten jungen Migranten. Allerdings seien die von Schünemann genannten Bedingungen „inakzeptabel“: unter anderem dass das Bleiberecht erst nach achtjährigem Aufenthalt in Deutschland erteilt werden soll. Auch die Bedingung eines erfolgreichen Schulbesuchs findet Flüchtlingsrat-Sprecher Kai Weber problematisch: „Das Scheitern mancher Flüchtlingskinder im deutschen Schulsystem verweist eher auf die mangelnde Förderung dieser Kinder.“ Sie würden oft vorschnell in die Sonderschulen abgeschoben. Mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sei, dass Schünemann Migranten in „nützliche Steuerzahler“ und „unproduktive Esser“ selektiere.
Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU) indes lobte ihren
Kabinettskollegen: „Ich begrüße den Vorschlag“, sagte Özkan.
18.11.2010 / HAZ Seite 8 Ressort: NIEDERSACHSEN
HAZ 18.11.2010
Rückendeckung für Schünemann Integrationsministerin Özkan begrüßt Schulnoten-Bleiberecht für Ausländer
Heftige Kritik steckte Niedersachsens Innenminister Schünemann für seinen Schulnoten-Vorschlag ein - nun erhält er Rückendeckung von Integrationsministerin Aygül Özkan: Nicht die Herkunft ausländischer Kinder sei entscheidend, sondern ihre Zukunft - und darüber gäben Schulnoten einen ersten Aufschluss.
Der Wille zur Integration werde durch die Bereitschaft, sich in der Schule anzustrengen, unterstrichen, sagt Integrationsministerin Aygül Özkan.
Für seinen Vorschlag, ausländische Kinder mit guten Schulnoten nicht abzuschieben, erhält Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Rückendeckung aus dem Sozialministerium. „Ich begrüße den Vorschlag“, sagte Integrationsministerin und CDU-Parteifreundin Aygül Özkan am Mittwoch. „Nicht die Herkunft der Kinder ist entscheidend sondern ihre Zukunft.“
„Er entspricht meiner Linie, an die Potenziale junger Menschen zu glauben und ihnen unabhängig von ihrem derzeitigen Status eine wirkliche, realistische Zukunftsperspektive in unserem Land zu bieten“, betonte Özkan. SPD, Linke und Grüne im Landtag hatten den Vorschlag ebenso wie die Gesellschaft für bedrohte Völker als „inhuman“ kritisiert und unter anderem vor einem zu hohen Druck für Schüler und Lehrer gewarnt.
Diese Kritik kann Özkan nicht teilen. „Schulische Leistungen sind eine Selbstverständlichkeit, sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Schülern. Und diese müssen auch gefordert werden dürfen.“ Zudem sei die Kenntnis der deutschen Sprache genau wie der wirkliche Integrationswille
bereits in vielen Bereichen an staatliche Sozialleistungen gekoppelt.
„Dieser Wille wird auch durch die persönliche Bereitschaft
unterstrichen, sich in der Schule anzustrengen und die deutsche Sprache zu beherrschen“, sagte Özkan. Die Botschaft an alle Menschen, die in Deutschland leben, laute: „Die Deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wir erwarten von Zugewanderten, dass sie Deutsch lernen.
Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat eine Chance.“
Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums betonte
unterdessen, dass die Idee für ein eigenständiges Bleiberecht bei Kindern nicht von Schünemann alleine stammt. „Der ganzen Sache ist ein Ansatz aus Bremen vorausgegangen. Mehrere Innenminister haben sich daraufhin überlegt, dass diese Regelung künftig bundesweit gelten muss.“
Sollten sich die Innenminister bei ihrer Konferenz in Hamburg auf die Regelung einigen, sei ein sofortiger Vollzug möglich. „Dann würde bis zur endgültigen Regelung ein Abschiebestopp gelten“, sagte der Sprecher.
dpa
Spiegel-Online 17.11.2010:
Abschiebung von Jugendlichen: Minister fordern Bleiberecht für gut Integrierte Demonstranten in Hamburg: Bund und Länder wollen das Bleiberecht reformieren Viele minderjährige Flüchtlinge sind in Deutschland stark verwurzelt und haben beste Schul-, Job- und Studienchancen. Wer aber illegal ins Land kam, dem droht die Abschiebung: Müssen die Eltern ausreisen, müssen ihre Kinder es ebenfalls. Einige Minister von Bund und Ländern wollen das ändern.
Hamburg - Vor der Innenministerkonferenz in Hamburg machen sich Politiker von Bund und Ländern für einen Abschiebestopp für gut integrierte Minderjährige stark. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte am Dienstag: "Mit einem einstimmigen Beschluss könnte bereits auf der Innenministerkonferenz ein vorläufiger Abschiebeschutz beschlossen werden." Auch der Bremer Innensenator Ulrich
Mäurer (SPD) warb für einen solchen Schritt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, eine klare bundesgesetzliche Aufenthaltsregelung für Kinder und Jugendliche sei überfällig. Sie rief die Innenminister von Bund und Ländern auf, bei ihrer Herbsttagung am Donnerstag und Freitag einen Abschiebestopp für Kinder und Jugendliche zu verhängen und sich für eine entsprechende Reform des Ausländerrechts auszusprechen.
Wenn sich die Innenministerkonferenz "im Grundsatz" darauf verständige, könnten die schwarz-gelbe Koalition in Berlin "auch kurzfristig" die aufenthaltsrechtlichen Neuregelungen vornehmen, sagte sie dem "Hamburger Abendblatt". Der Abschiebestopp soll gelten, bis ein geändertes Gesetz
in Kraft tritt. Bisher wüchsen viele ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland unter dem "Damoklesschwert der Abschiebung" auf; ihnen "Rechtssicherheit und Transparenz" zuzubilligen, sei überfällig.
Welche Rolle dürfen die Noten für das Bleiberecht spielen?
Bei einer Reform der Aufenthaltsregelung dürfe es nicht nur um
"Nützlichkeitserwägungen" gehen, sagte die Justizministerin. Sie lehnte die Koppelung ans schulische Leistungsniveau ab - Schulzeugnisse seien nicht dazu da, über das Bleiberecht von Kindern und ihren Familien zu entscheiden.
Nach Informationen der Zeitung sehen die von Leutheusser-Schnarrenberger erarbeiteten Eckpunkte bestimmte Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Minderjährige vor. Dazu zählt ein Mindestaufenthalt
in Deutschland von zwei oder drei Jahren und das Beherrschen der deutschen Sprache. Als weiteres Kriterium wird "die Einfügung in die Lebensverhältnisse" hierzulande genannt. Das beziehe sich auf Schulausbildung und "Lebensführung".
Über die Frage, welche Rolle die Noten bei der Entscheidung über das Schicksal von Minderjährigen spiele dürfen, war jüngst in Hamburg eine Debatte entbrannt: Die öffentliche Empörung war groß, als bekannt wurde, dass die 20-jährige Kate Amayo abgeschoben werden sollte. Deren Mutter
war 1991 aus Ghana nach Deutschland gekommen und hatte die Tochter vor einigen Jahren nach Deutschland geholt, obwohl ihr als Hartz-IV-Aufstockerin kein Familiennachzug erlaubt war. Kate bestand das Abitur mit der Note 1,8 und wollte in Halle Medizin studieren. Letztlich durfte sie durch einen Entscheid der Härtefallkommission bleiben.
Hamburgs Innensenator Heino Vahldiek (CDU) will nun gemeinsam mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Schünemann der Innenministerkonferenz am Donnerstag einen Vorschlag zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes unterbreiten. Gut integrierte junge Flüchtlinge, die als Kinder nach Deutschland kamen, sollen danach ein eigenständiges Bleiberecht bekommen.
Erstaunen und Freude bei der SPD in Bremen
Bisher sind die meisten Kinder vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern abhängig - egal wie gut sie selbst integriert sind. Es gibt jedes Jahr einige hundert Fälle wie der von Kate Amayo. Die Ausländerbehörden gehen unterschiedlich mit ihnen um, je nachdem, wie groß ihre Furcht ist, Präzedenzfälle zu schaffen und den Nachzug weiterer Kinder auszulösen, die auf staatliche Hilfe angewiesen wären.
Die Behörden müssen zudem bedenken, dass Eltern von Jugendlichen, denen Aufenthaltsrecht gewährt wird, nicht abgeschoben werden dürfen - das verlangt der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie.
Das Bundesjustizministerium plant nun offenbar, diesen Schutz
auszuweiten. Laut "Hamburger Abendblatt" sieht ein Entwurf des
Ministeriums vor, dass das Bleiberecht der Eltern auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihrer Kinder nicht ohne weiteres zur Disposition stehen dürfe. Zugleich sollen bisher nur geduldete ausländische Minderjährige grundsätzlich ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, unabhängig vom Aufenthaltsrecht der Eltern.
Niedersachsens Innenminister Schünemann sagte, Voraussetzung für einen vorläufigen Abschiebestopp sei, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) danach unverzüglich ein Gesetz auf den Weg bringe, das ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für die Betroffenen schaffe.
Der Bremer Innensenator Mäurer warb für den Vorschlag aus Niedersachsen.
"Ich bin erstaunt, dass Herr Schünemann inzwischen vieles von dem vertritt, was wir bereits machen", sagte Mäurer. "Ich bin guter Dinge, dass wir noch mehr Kollegen davon überzeugen."
bim/dpa/AFP
1000 Menschen demonstrieren für Bleiberecht
Newsticker Nord 17. November 2010 | 20:18 Uhr
Hamburg (dpa/lno) - Vor dem Start der Innenministerkonferenz haben mehr als 1000 Menschen am Mittwochabend in Hamburg für ein humaneres Bleiberecht für Ausländer demonstriert. Unter massivem Polizeiaufgebot zogen sie friedlich vom Hauptbahnhof Richtung Dammtor. Viele trugen Luftballons. «Menschenrechte sind unteilbar» und «Raus aus dem Lager, rein in die Schulen» stand auf Plakaten. «Wer oder was gibt den Innenministern das Recht zu entscheiden, wer abgeschoben wird und wer nicht», kritisierte ein Demonstrant, Pete Ording. Aufgerufen zu dem
Protest hatten der Flüchtlingsrat und Jugendorganisationen. Die Veranstalter sprachen von 2700 Demonstranten. Die Innenminister der Länder diskutieren von Donnerstag an unter anderem über ein neues Ausländerrecht.
taz 17.11.2010
Bleiberecht für Jugendliche Streber willkommen
Gut integrierte Jugendliche sollen unabhängig vom Aufenthaltsrecht ihrer
Eltern bleiben dürfen, meint Uwe Schünemann (CDU). Jetzt diskutiert die
Innenministerkonferenz darüber. VON SABINE AM ORDE
BERLIN taz | Seit anderthalb Jahren geht Niedersachsens Innenminister
Uwe Schünemann (CDU) mit diesem Vorschlag hausieren: Langjährig
geduldete Jugendliche sollen unabhängig von ihren Eltern ein
Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie gut integriert sind. Die Eltern
sollen bis zur Volljährigkeit der Kinder bleiben dürfen, ihr Aufenthalt
dann noch einmal überprüft werden.
Jetzt steht Schünemanns Vorschlag unter der Überschrift "Modernisierung
des Ausländerrechts" auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz,
die ab Donnerstag in Hamburg tagt. Und hat Chancen, angenommen zu werden.
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Gelten soll die Neuregelung für Jugendliche, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland mit einer Duldung leben. Die also kein Aufenthaltsrecht haben, aber auch nicht abgeschoben werden können.
Derzeit gilt dies für über 86.000 Menschen, zwei Drittel von ihnen leben bereits länger als sechs Jahre hier.
Nach Schünemanns Vorstellungen müssen die Jugendlichen straffrei sein und "die Prognose für eine gute Integration haben", sagt sein Sprecher.
Das könne etwa ein guter Schulabschluss sein oder der Beginn einer Lehre. "Die Ausbildung dieser Jugendlichen hat viel Geld gekostet", sagt er, "wenn sie gehen, ist die Investition verloren."
Die unionsgeführten Bundesländer haben bereits Zustimmung signalisiert, die SPD-regierten Länder noch keinen einheitlichen Kurs. "Aus unserer Sicht ist das okay", sagt etwa der Sprecher von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). In Bremen gilt seit September ein Erlass, der ein
unabhängiges Bleiberecht von Jugendlichen ermöglicht, also Schünemanns
Vorschlag vorgreift.
Allerdings gelten dort weniger strenge Kriterien, als sie dem
Niedersachsen vorschweben. "Es wäre besser, wenn es bundesgesetzlich geregelt würde", sagt Mäurers Sprecher - was für Schünemanns Vorstoß spricht. In Nordrhein-Westfalen und Berlin ist man zurückhaltender, aber nicht gänzlich ablehnend. Innenminister Ralf Jäger (SPD) sei "skeptisch", heißt es in Düsseldorf, denn Schünemanns Vorschlag gehe nicht weit genug.
So sehen es auch Flüchtlingsorganisationen. Man brauche eine
Bleiberechtsregelung für alle langjährig Geduldeten, fordert Bernd Mesovic von Pro Asyl. Der Vorschlag von Schünemann sei zudem eine "psychische Zumutung für die Jugendlichen." Ähnlich äußerte sich Martin Stark, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Notwendig sei eine Regelung, "die die bereits erfolgte Integration wirklich ernst nimmt".
Das müsse für Kinder und Eltern gelten.
Das schwarz-grün regierte Hamburg, das derzeit den Vorsitz der
Innenministerkonferenz hat, will einen solchen Schritt gehen. "Wir wollen das Bleiberecht auch für Erwachsene vereinfachen, wenn sie gut integriert sind", sagt der Sprecher von Innensenator Heino Vahldieck (CDU). Das Problem: Da spielen dessen Parteifreunde aus den anderen Bundesländern wohl nicht mit.
WDR-Interview mit Flüchtlingsberater Volker Maria Hügel
Bleiberecht für Kinder?
Vorschläge für einen Abschiebestopp integrierter ausländischer Kinder wollen Politiker der am Donnerstag (18.11.10) beginnenden Innenministerkonferenz unterbreiten. Flüchtlingsberater Volker Maria
Hügel gehen die Vorschläge aber längst nicht weit genug.
Bleiberecht statt Duldung?
Junge Flüchtlinge, die als Kinder nach Deutschland kamen, sollen ein eigenständiges Bleiberecht bekommen - unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern. Bis zur Volljährigkeit der Kinder sollen auch die Eltern bleiben dürfen. So jedenfalls lautet der Vorschlag, den einige Länder am Donnerstag (18.11.10) der Innenministerkonferenz unterbreiten wollen.
Allein rund ein Viertel der geschätzten 90.000 geduldeten Flüchtlinge in Deutschland leben in NRW. Die Vorschläge, die nun in Hamburg auf den Tisch kommen, gehen Volker Maria Hügel allerdings nicht weit genug. Seit über 30 Jahren engagiert sich der studierte Sozialarbeiter aus Münster in der Flüchtlingshilfe, ist Vorstandsmitglied im Flüchtlingsrat NRW und bei Pro Asyl.
WDR.de: Welche Regeln für Flüchtlingskinder gelten derzeit in NRW?
Volker Maria Hügel: Minderjährige Kinder teilen das
aufenthaltsrechtliche Schicksal der Eltern. Das heißt, wenn die Eltern keine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, kriegen es die minderjährigen Kinder auch nicht. Die Beurteilung, wie es in dem Land aussieht, wohin abgeschoben wird, ist in der Regel Sache des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Ausländerbehörden haben da nur eine
sehr eingeschränkte Kompetenz. Das ist gerade bei den Flüchtlingen aus dem Kosovo das Dilemma. Die Behörden wissen, wie die Lebensperspektiven für diese Menschen dort aussehen, dürfen es aber nicht berücksichtigen, wenn schon mal ein Asylverfahren gelaufen ist. Dort gibt es keinen Wohnraum, keine medizinische Versorgung. Nur eines von vier Kindern geht anschließend überhaupt noch zur Schule. Die Kinder sprechen noch nicht einmal die Sprache diese Landes. Eine Zumutbarkeitsprüfung, so wie es in Bremen gemacht wird, ist in NRW ausgeschlossen.
WDR.de: Jetzt landet das Thema Bleiberecht also auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz und es könnte sogar ein Gesetzesentwurf dabei heraus kommen. Zufrieden?
Hügel: Überhaupt nicht. Der Vorschlag beinhaltet ja nicht, dass auch die Eltern ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn die Kinder es haben. Das Aufenthaltsrecht bekommen sie nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Kinder. Anschließend wird von ihnen verlangt, dass sie den Lebensunterhalt sichern können. Können sie das nicht, droht ihnen erneut die Abschiebung. Mit dem Vorschlag soll ja auch der Wahnsinn durchbrochen werden, Kinder, die hier zur Schule gegangen sind, abzuschieben und andere reinzuholen, weil die Fachkräfte fehlen. Das Argument reicht mir nicht, weil es im Vordergrund nur um Nützlichkeit geht. Es kann aber nicht angehen, dass Alte, Kranke und Traumatisierte gehen müssen, weil sie nicht unter diesen Nützlichkeitsaspekt fallen.
Wir haben immer gesagt: Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen.
WDR.de: Noch mal zurück zu den Kindern: In dem Vorschlag zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist immer von "gut intergierten" Kinden und Jugendlichen die Rede. Was halten Sie davon?
Hügel: Das bringt mich auf die Palme. Gut integriert wird jeweils anders definiert. Bisher brauchte man bestimmte Deutschkenntnisse, gute Schulnoten und durfte keine Straftaten begehen. Wie war denn die Situation, als die kinderlosen Eltern eingereist sind? Diese Leute hatten damals komplettes Arbeitsverbot, Integrationsverbot, keine Deutschkurse, keine Schulpflicht - sie waren zur Untätigkeit gezwungen.
Und nach einigen Jahren sagt man dann: Jetzt müsst ihr aber
funktionieren. Wenn jetzt also einer von den Kindern ein
Schulverweigerer ist, dann ist die Familie draußen.
WDR.de: Während die Politiker morgen in Hamburg über Bleiberechte für Kinder debattieren, wird eine Romafamilie aus Lünen abgeschoben, weil der Vater beim Fahren eines Motorrollers ohne Führerschein erwischt wurde. Mit dabei auch der 12-jährige Sohn, der in Deutschland aufgewachsen ist.
Hügel: Wir nennen das Sippenhaftung. Dabei haben wir ein
Sozialisierungsstrafrecht. Wer seine Strafe bezahlt, muss eine neue Chance bekommen. Für mich ist das auch eine Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention, und die steht über dem Aufenthaltsrecht. Das haben aber die meisten noch nicht verstanden. Vor allem nicht das Innenministerium. Ich traue den Innenministern nicht zu, dass sie eine großzügige und der Not der Menschen angemessene Regelung finden.
Das Gespräch führte Katja Goebel.
Neues Deutschland
18.11.2010 / Inland / Seite 4
Diskussion um Bleiberecht für minderjährige Migranten
Bundesjustizministerin will Jugendliche von Eltern unabhängig machen
Minderjährige Migranten sollen in Zukunft ein vom Status ihrer Eltern unabhängiges Bleiberecht bekommen, schlägt Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) vor. Die heute in Hamburg beginnende Innenministerkonferenz ruft sie dazu auf, einen sofortigen Abschiebestopp für unter 18-Jährige zu erlassen.
Hamburg (Agenturen/ND). Vor der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern ist eine Diskussion um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für bislang nur geduldete minderjährige Migranten entbrannt. Nach Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), gut integrierten Kindern und Jugendlichen künftig ein vom Rechtsstatus ihrer Eltern unabhängiges Bleiberecht einzuräumen.
Sie habe bereits ein Eckpunktepapier ausgearbeitet, das als Grundlage für eine neue gesetzliche Regelung dienen könne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem »Hamburger Abendblatt«. Kindern und Jugendlichen sollte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Sie rief die am Donnerstag und Freitag in Hamburg tagenden Innenminister auf, einen Abschiebestopp für Minderjährige zu verhängen und sich für eine Reform des Ausländerrechts
auszusprechen. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin könne dann »auch kurzfristig« eine Neuregelung vornehmen.
Ähnlich äußerte sich erneut auch Schünemann. Der »Hannoverschen Allgemeinen Zeitung« sagte er, wenn Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Hamburg zusichere, unverzüglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, könnten die Landesinnenminister per
einstimmigem Beschluss für einen Abschiebestopp für Minderjährige sorgen.
Schulnoten sollen kein Kriterium sein
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, viele ausländische Kinder und Jugendliche wüchsen in Deutschland bislang »unter dem Damoklesschwert der Abschiebung« auf, obwohl sie hier verwurzelt seien. Deshalb sei es längst überfällig, ihnen »Rechtssicherheit« zu geben. Der Aufenthaltsstatus von Minderjährigen richtet sich bisher nach dem ihrer Eltern. Werden diese abgeschoben, müssen auch die Kinder das Land verlassen.
Die von Leutheusser-Schnarrenberger erarbeiteten Eckpunkte sehen laut »Abendblatt« als Voraussetzung einen Mindestaufenthalt in Deutschland von zwei oder drei Jahren sowie das Beherrschen der deutschen Sprache vor. Als Kriterium wird auch »die Einfügung in die Lebensverhältnisse« hierzulande genannt. Das beziehe sich auf Schulausbildung und »Lebensführung«. Im Gegenzug sollten auch Familienangehörige zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes ein Aufenthaltsrecht erhalten, das sich aus dessen Status ableite.
Die von Schünemann vor einigen Tagen ins Gespräch gebrachte Koppelung des Bleiberechts an ein bestimmtes schulisches Leistungsniveau lehnte Leutheusser-Schnarrenberger ab. Noten hätten nicht die Aufgabe, über das Aufenthaltsrecht von Kindern und ihren Familien zu entscheiden.
Schünemann hatte unter anderem eine »positive Prognose für einen Schulabschluss« zur Bedingung erklärt.
Scharfe Kritik an Schünemann äußerte auch die Bundestagsopposition. Eine Koppelung des Aufenthaltsrechts an gute Schulnoten bedeute für Kinder und Jugendlichen eine »ungeheure Belastung«, erklärte der flüchtlingspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Josef Winkler.
Die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dagdelen, sprach von »Selektion«.
Abschiebstopp nach Kosovo gefordert
Einen Abschiebestopp für Roma und andere ethnische Minderheiten nach Kosovo forderte am Mittwoch Amnesty International von der Innenministerkonferenz. Den Betroffenen drohe in der Region systematische Diskriminierung und Verfolgung, erklärte die deutsche Generalsekretärin Monika Lüke in Berlin. Amnesty-Recherchen vom Sommer 2010 belegten, dass Roma, Aschkali und Ägypter nach ihrer Rückkehr oft nicht wissen, wo sie wohnen sollen. Ihnen bleibe »oft nur der Unterschlupf bei Bekannten, die Straße oder ein Übergangslager«.
URL:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/184429.diskussion-um-bleiberech…