Am 10.12.2012 in Landgericht Braunschweig, Münzstrasse 17, 38100 Braunschweig
Alain Nkurunziza, Kriegsflüchtling aus Burundi, wehrt sich gegen die Strafverfolgung wegen sogenannten Verstoß gegen die Residenzpflicht.
150 Euro Strafe plus 60 Euro Verwaltungsgebühren soll Herr Nkurunziza an die Staatskasse bezahlen, weil er ohne Passierschein der Ausländerbehörde Wolfsburg im April 2011 in Frankfurt am Main kontrolliert wurde – eine der typischen rassistischen Kontrollen in Deutschland, wobei das äußere Erscheinungsbild Auswahlkriterium ist.