Residenzpflicht: Ich war erstmal schockiert // (TLZ Press) Uni-Tür bleibt für ihn zu.
https://thevoiceforum.org/node/656
Hi Loite
Der Artikel der TLZ ist qualitativ nicht gut, denn eine Ablehnung/Widerruf meiner Immatrikulation durch die Uni war schriftlich. Diese schriftliche Löschung/Widerruf war geringfügig begründet, nach einem schriftlichen Widerspruch von mir, kam letztendlich eine Begründung nach Art. 56 des Asylverfahrengesetz (Residenzpflicht), dass ich nicht in Jena studieren kann!! Es ist in diesem Fall richtig, dass die Ausländerbehörde mein Antrag auf Umverteilung nach Jena mündlich benachrichtigt wurde, allerdings mit der Begründung mein Antrag auf Umverteilung sei unbegründet, da die Uni (die sie vorher angerufen) meine Immatrikulation widerrufen WIRD...Ich war erstmal schockiert, deswegen habe ich nicht richtig reagieren (Verwaltungsgericht)!
Es ist in soweit richtig, dass es kein Gesetz existiert, das Asylsuchende kein Recht auf Studium haben. Aber auch kein Gesetz, das dieses Recht bestätigt. Also eine Gesetzeslücke existiert in diesem Punkt! Daraus resultiert auch die widersprüchliche Aussagen der Ausländerbehörden (Jena und Ilmenau) Allerdings lügt die Ausländerbehörde Jena, wenn sie behauptet, Asylsuchende dürfen in Jena studieren! Denn ich und Osaren waren bei Ausländerbeauftragte in Jena, die uns versichert, dass ein Studium für Asylsuchende nicht möglich ist, nicht nur das, vielmehr hat sie vor uns die Ausländerbehörde angerufen und gefragt. Der Antwort war: Asylsuchende dürfen nicht studieren!
Es war möglicherweise ein großen Fehler, dass wir mehr Wert auf zivilgesellschaftliche Verhandlungen und politisch-öffentlichen Druck gesetzt haben und keine juristische Weg benutzt haben. Das lag aber daran, dass ich von Ausländerbeauftragte in Ilmenau unter Druck gesetzt wurde. Sie versprach mir zu helfen in Ilmenau (TU Ilmenau) zu studieren und mit Ausländerbehörde zu verhandeln mit der Bedingung, dass Flüchtlingsrat und andere Kräfte sich nicht einmischen. In der Hoffnung in Ilmenau studieren zu können, habe ich zugestimmt und informierte Flüchtlingsrat und Voice in Jena. Ich weiss nicht, ob sie das absichtlich gemacht haben oder nicht, um
Zeit zu gewinnen. Aber letztendlich kam nichts aus Ilmenau! Die Ausländerbeauftragte möchte nun mit mir reden!
Meine eigene Meinung ist, es wäre besser, wenn Voice und Karawane auf Veröffentlichung und Aktionen für Themen jungen Asylsuchenden, wie Bildung, Ausbildung und Studium organisiert!
Tawfik Lbebidy
#####
***************
Uni-Tür bleibt für ihn zu (TLZ vom 19.12.07)
Dezember 20th, 2007
Jena. (tlz) Der 20-jährige Tawfik Lbebidy möchte Informatik studieren. Er hat ein Abiturzeugnis des Neideck-Gymnasiums in Arnstadt in der Tasche. Doch das reicht in seinem Fall nicht. Denn Tawfik ist Asylbewerber. Mit seinen Eltern lebt er im Asylbewerberheim in Gehlberg im Ilmkreis. Seit fünf Jahren läuft das Asylverfahren der Familie. Und deshalb passierte Folgendes: Tawfik wurde im Herbst an der Friedrich-Schiller-Universität immatrikuliert. Doch zwei Wochen später flatterte ihm das Exmatrikulationsschreiben auf den Tisch. “Weil ich eine Residenzpflicht für den Ilmkreis habe”, sagte er. Deshalb dürfe er nun nicht in Jena studieren, obwohl er das Studium, wie er sagt, mit Hilfe eine Stiftung finanzieren könne.
Am Montagabend wandte er sich an den Jenaer Runden Tisch für Demokratie und bat um Hilfe. Er habe auch bei der Ausländerbehörde im Ilmkreis einen Antrag auf Umverteilung nach Jena gestellt, bereits vor Semesterbeginn. Die Ausländerbehörde aber habe dem Internationalen Büro der FSU mitgeteilt, dass er nicht studieren dürfe. “Mein Antrag wurde mir dann mündlich abgelehnt”, sagte er.
“Uns blieb keine andere Wahl, als ihn zu exmatrikulieren, denn seine Aufenthaltsgenehmigung ist auf den Ilmkreis beschränkt”, sagte gestern Axel Burchardt, Pressesprecher der Uni. Aus seiner Sicht bleibe für den jungen Syrer nur das Studium an einer Fern-Universität.
Sebastian Lenk, Pressesprecher des Landratsamtes im Ilmkreis, sagte: “Ausländerbehörde und Rechtsamt haben sich zweimal rückversichert. Asylbewerber erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium nicht, weil sie kein Visum haben.” In dem Falle sei mehrfach geprüft worden, aber selbst der Justiziar sehe keinen Handlungsspielraum. Die Gesetzeslage sei eben so.
Im Internationalen Büro der Universität aber heißt es: Wenn ein Asylbewerber an der Universität studieren will, bedürfe es der Zustimmung der Ausländerbehörde.
“Wir hatten schon Studenten, die Asylbewerber waren”, sagte Gerda Horatschek, Leiterin der Jenaer Ausländerbehörde. Klar sei, wenn das Asylverfahren mit einer Ausreisepflicht beendet wird, müsse das Studium abgebrochen werden. Aber: “Wir verfügen für die Asylbewerber in Jena keine rechtlichen Auflagen, die ein Studium ausschließen.” Natürlich sei ein Umverteilungsantrag kompliziert, weil damit sozialrechtliche Dinge geklärt werden müssen. Ein triftiger Grund, einem Asylbewerber das Studium zu untersagen, wenn er mit Stiftungsgeldern für Wohnraum, Essen und eine Krankenversicherung aufkommen kann, will ihr jedoch nicht in den Sinn kommen.
18.12.2007 Von Barbara Glasser
Dramatische Lage der Zuwanderer (TLZ vom 19.12.07)
Berlin. (dpa/tlz) Zuwanderer haben “dramatisch” schlechte Chancen in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt. Zu diesem Ergebnis kommt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), in ihrem Bericht, der sich mit den bundesweit 15 Millionen Menschen aus Zuwandererfamilien befasst. Danach verlassen 17,5 Prozent der Ausländerkinder die Schule ohne Abschluss. Derzeit haben 40 Prozent der Jugendlichen aus Ausjänderfamilien keinerlei Berufsausbildung.
19.12.2007