Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren
Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh
Claudia Methling - die vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg im Revisionsverfahren zum grausamen Feuertod Oury Jallohs am 7.1.2005 gegen den mitverantwortlichen, aber alleinig angeklagten Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei Andreas Schubert hat am 5.3.2012 kurzfristig vorgeschlagen, den Prozess im Hinblick auf den „Stand der Beweisaufnahme“ und der Dauer des Verfahrens (seit Januar 2011) gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig einzustellen.
Zustimmungspflichtig ist dieser „Deal“ lediglich seitens der Staatsanwaltschaft, die auch in Magdeburg – wie schon in Dessau 2007/2008 - keine Anhaltspunkte für eine adäquatere Anklageform finden will und der Verteidigung des Angeklagten, der ein absehbares Ende dieser „Verhandlung“ naturgemäß am Herzen liegen sollte. Die Nebenklage, die die nunmehr seit 7 langen Jahren „rechtsstaatlich“ gedemütigte Familie Jalloh vertritt, hat das Recht auf Anhörung ohne Anspruch auf bindende Wertung – die Krümel vom Tisch einer „juristischen Exekutive“, welche eine würdelose Farce per urteilsfreier, monetärer Begleichung und zu beenden versucht.
Der Prozess soll nach § 153a StPO gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt werden:
„Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“
Konkret soll hier also – und darin besteht die eigentliche juristische „Ohrfeige“ der Magdeburger Richterkammer – schuldhaftem polizeilichem Versagen weder schwere Schuld vorgeworfen noch ein angemessenes öffentliches Interesse an der Benennung tödlicher Verantwortlichkeit zugemessen werden!
Die Kammer entzieht sich mit diesem Schritt den vom BGH 2010 formulierten Mindestanforderungen nach substanzieller Vervollständigung der Beweisaufnahme und Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das diesen Namen im Angesicht der Angehörigen auch verdient hat.
Dies ist eine öffentlich nicht hinnehmbare Bankrotterklärung einer Judikative, die vorgibt, sich selbst über höchstrichterliche Minimalstandards hinwegsetzen zu dürfen, um die weitere Straflosigkeit der Täter in Diensten des Staates aufrecht erhalten zu können.
Wir rufen auf zur Solidarität mit dem Widerstand der Angehörigen der Opfer staatlicher Gewalt gegen systematisierte Vertuschung und legalisierte Straflosigkeit behördlicher Verbrechen!
Zeigen wir Ihnen unser öffentliches Interesse an einer angemessenen Strafverfolgung!
Landgericht Magdeburg
6.3.2012
Protestkundgebung - „Prozessbegleitung“ – Demonstration
ab 9:00 Uhr vor dem Landgericht
(die Straße wird abgesperrt sein)
+++ DO JUSTICE TO OURY JALLOH +++
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