Datum: 13. Mai (May) 2015, 14:17 Uhr
Ort: Sitzungssaal 006 Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1
Familie Arsič gegen Bundesrepublik Deutschland – Verweigerung von Asyl
Family Arsič against Federal Republic of Germany – Rejection of Asylum
Date: May 13th 2015, 14:17
Location Sitzungssaal 006 Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1
Family Arsič against Federal Republic of Germany – Rejection of Asylum
Despite of murder of two close relatives, despite of tried rape and afterward massive intimidation by the rapists because of informing the local police, despite of watching by such criminals of the family in Germany and ongoing threat to life by SMS for the case of return to Serbia, the BAMF had rejected the asylum application, using lower standards of the value of life and human dignity. We are in fear, the court could follow this racist decision. Possible reasons could be, that the judge is racist minded, he could ignore the German constitution, which is forbidding discrimination because of ethical ancestry. Another reason could be the dependency of the court from the executive, acting as a puppet, which is even a violation of the German constitution.
We want to show the German justice, that such violation of human dignity, rejection of unalienable human rights, that such violation of the highest German law could not happen silent without a trace. We want to unmask the German justice once again as a dastardly henchman of racist officials, not committed to the virtues of constitutional legality, but double standards concerning the value of human live, dividing humans into valuable races, which life is worthy to be protected and, at the other hand, inferior races, reasonable to be send back to a country, where their right to life and physical integrity are in acute danger, rejecting protection of human dignity.
Datum: 13. Mai 2015, 14:17 Uhr
Ort: Sitzungssaal 006 Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1
Familie Arsič gegen Bundesrepublik Deutschland – Verweigerung von Asyl
Trotz Mord an zwei nahen Verwandten, trotz versuchter Vergewaltigung und anschließend massiver Bedrohung der Vergewaltiger wegen des Informierens der lokalen Polizei, trotz des Beobachtens dieser Familie und fortgesetzte Bedrohung des Lebens per SMS für den Fall der Rückkehr nach Serbien durch diese Kriminellen hatte das BAMF den Asylantrag abgelehnt, indem es niedrigere Maßstäbe an den Wert des Lebens und der Menschenwürde angelegt hat. Wir befürchten, das Gericht könnte dieser rassistischen Entscheidung folgen. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass der Richter selbst eine rassistische Einstellung hat und deswegen das deutsche Grundgesetz ignorieren könnte, welches Diskriminierung wegen der ethnischen Abstammung verbietet. Ein anderer Grund könnte sein, dass das Gericht von der Exekutive abhängig ist und nur als Marionette handelt, was ebenfalls eine Verletzung des Grundgesetzes darstellt.
Wir wollen der deutschen Justiz zeigen, dass eine solche Verletzung der Menschenwürde, der Verweigerung unveräußerlicher Menschenrechte, dass eine solche Verletzung des höchsten deutschen Gesetzes nicht im Stillen ohne Spuren zu hinterlassen stattfinden kann. Wir wollen die deutsche Justiz wiederholt als feiger Handlanger von rassistischen Beamten entlarven, die sich nicht der Rechtsstaatlichkeit, sondern einer Doppelmoral bezüglich des Wertes menschlichen Lebens verpflichtet fühlt, weil sie Menschen in Rassen einteilt, deren Leben sie als schützenswert erachtet und andererseits in Rassen, die sie als minderwertig erachtet, indem sie es angemessen findet, sie in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in akuter Gefahr ist und deren Schutz der Menschenwürde sie verweigert.
PS:
Es könnte sein, dass der Vorwurf, in der Asylpolitik rassistisch mit ungleichen Maßstäben an den Wert menschlichen Lebens zu hantieren, nicht haltbar ist. Dann würde die Praxis der Verweigerung berechtigter Forderungen, wie jetzt im Falle von Asyl, vielmehr die Einführung einer allgemeinen Verwaltungspraxis darstellen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste sich allerdings jeder Deutsche die Frage stellen, ob er dies für sich und seine Kinder verantworten will. Sonst könnten sich morgen die Gerichte in Anlehnung an die gängige Asylablehnungspraxis etwa folgende Verwaltungsentscheidung zu eigen machen:
Ablehnung der Kosten für Desinfektionsmittel und Sterilisation im Gesundheitswesen.
Der Gebrauch von Desinfektionsmitteln und die Unterhaltung von Anlagen zur Sterilisation in Krankenhäusern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Begründung:
Kosten für Desinfektionsmittel und Sterilisation stellen erhebliche Belastungen der Sozialkassen dar für Maßnahmen, die gar nicht der direkten Behandlung von Krankheiten dienen. Die Finanzierung derartiger artfremder Leistungen aus Sozialbeiträgen kann aus Gründen sparsamer Haushaltsführung nicht verantwortet werden.
Gemäß Paragraph x y sind Kosten für Maßnahmen im Gesundheitswesen nur dann zulässig, wenn sie der Heilung dienen oder aber bei Unterlassung eine Heilung in erheblichem Maße gefährdet würde. Forderungen, Desinfektionsmittel weiter anzuwenden stützen sich auf die Behauptung, Erreger von Krankheiten könnten durch unterlassene Desinfektion auf andere Patienten übertragen werden. Diesen Befürchtungen wurde sorgfältig nachgegangen. So konnte u. a. nachgewiesen werden, dass das HIV-Virus schon durch das einfache Abspülen mit Wasser an der Übertragung gehindert werden kann.
Es wird auch nicht verkannt, dass es weitaus ansteckendere Erreger gefährlicher Krankheiten gibt. Jedoch muss hier berücksichtigt werden, dass es andere Wege der Infektion gibt, die auch mittels Desinfektion nicht ausgeschlossen werden können (Vgl. A, B, C).
Auch Hinweisen auf eine Reihe von Todesfällen, die mit dem Wegfall von Desinfektionsmaßnahmen in Zusammenhang gebracht wurden, wurde nachgegangen. Es muss berücksichtigt werden, dass der Körper bereits erkrankter Personen schon stark geschwächt sein kann. Entsprechend ist auch die Abwehrbereitschaft gegen Neuinfektionen beeinträchtigt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Personen sich auch außerhalb der Krankenhäuser mit hoher Wahrscheinlichkeit mit neuen Erregern infiziert hätten. Somit erscheint ein Zusammenhang mit der Aussetzung der Desinfektionsmaßnahmen eher unwahrscheinlich.
Im übrigen wird darauf verwiesen (Vgl. Studie X Y Z) dass auch viele handelsübliche Küchenreinigungsmittel Desinfektionsmittel enthalten und, entsprechende Anwendung vorausgesetzt, die gleichen Wirkungen entfalten können.
Bezüglich der zitierten Todesfälle 1 2 3, bei denen der direkte Zusammenhang mit der Infektion des Vorgänger-Patienten im gleichen OP-Saal nachgewiesen wurde, muss aber in Erwägung gezogen werden, dass es eine absolute Garantie auf Nichtinfektion nicht geben kann. Weiterhin ist es wahrscheinlich, dass auch andere Maßnahmen als die Desinfektion zur Vermeidung dieser Infektionen hätten führen können. Eine gravierende Verschlechterung der Heilungsaussichten in einem Maße, dass sie zu einer Rechtfertigung der Mehrkosten geeignet wäre, liegt also nicht vor.
In der Zusammenschau aller Fakten muss festgestellt werden, dass die Anwendung von Desinfektionsmitteln in Krankenhäusern offensichtlich unbegründet ist.
Weimar: Official Protest Note against the Deportation of Family Cedomit Arsič https://thevoiceforum.org/node/3788
Weimar: Öffentliches Protestschreiben gegen die Abschiebung von Familie Arsič
https://thevoiceforum.org/node/3787
Folgeantrag der Familie Arsič an das BAMF Hermsdorf, Thüringen https://thevoiceforum.org/node/3795
aktuelle Medienberichterstattung:
http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/8222-Nur-ein-toter-…
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Angehoerige-ermordet-Rom…