"Gemessen am Leidensweg Familie Arsič im Herkunftsland Serbien ist es absolut unverständlich, warum all diese verpflichtenden Rechtsnormen nicht bereits bei der Bearbeitung des Erstantrages berücksichtigt worden sind:
- Zwei Mordopfer in der Familie
- Vergewaltigung (zusätzlicher Verlust der Arbeit wegen des Vorfalles!)
- anschließende Bedrohung der Familie an Leib und Leben durch die Täter wegen der Anzeige bei der Polizei
- politisches und soziales Engagement für die eigene Minderheit mit resultierendem Arbeitsplatzverlust
- diskriminierende Ausgrenzung als Romni (Arbeit, Polizei, medizinische Versorgung)
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Jena, den 8. Dezember 2014
Betreff: Folgeantrag der Familie Arsič
An diEn EntscheiderIn
Bezüglich des heutigen Interviews der Familie Arsič zum Folgeantrag auf Asyl möchte ich Ihnen eine sachdienlich modifizierte und gekürzte Materialsammlung zur Situation der Roma in Serbien als Vergleichsgrundlage mit den Angaben der Familie zu Ihren Erfahrungen in dem seit Kurzem „sicheren Drittstaat“ übermitteln (das hauptsächlich zugrundeliegende vollständige „Gutachten zur faktischen Menschenrechtssituation in Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina“ von Dr. Karin Waringo finden Sie im Anhang dieses Schreibens als ergänzenden Teil 2 des Rechtsgutachtens von Dr. Reinhard Marx zur Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zulässig ist).
Anlässlich Ihrer Entscheidungsfindung zum Asylbegehren der Familie Arsič möchte ich Sie gern mit Blick aus der seit Jahren praktizierten, sorgfaltsfreien Praxis Ihrer Behörde Asylanträge von Romni und Ashkali aus dem Balkan nahezu flächendeckend als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, erwecken. Ich möchte Sie an Ihre vorgeschriebene Sorgfaltspflicht bei der Einzelfallprüfung erinnern. Die zur Routine entartete Praxis der schonungslosen Eigeninterpretation ausschließlich nationaler Gesetze, wie dem Art. 16a Abs. 3 GG in Verbindung mit § 29a AsylVfG Abs. 1 (neuerdings ja auch Abs. 2) oder dem § 30 Abs. 2 AsylVfG in zielgerichtet restriktivem Duktus kann der Situation von Romni in Serbien im Allgemeinen sowie der hier im Besonderen vorliegenden Einzelfälle der Familie Arsič nicht gerecht werden. Es fällt geradezu auf, wie die eigentlich NOTwendige Prüfung eines möglicherweise bestehenden Abschiebeverbotes gemäß § 60 Abs. 1, 2, 5 und 7 AufentG als Regel unterschlagen wird.
Durch Anwendung dieser eingängigen Prozedur wird systematisch ignoriert, dass sich durch die Übertragung der asyl- und flüchtlingsrechtlichen Kernkompetenzen auf die Europäische Union (Amsterdamer Vertrag von 1997) auch die maßgebende nationale Rechtslage des AsylVfG grundlegend verändert hat. Das kalkulierte Dogma einer notwendigen, rein staatlichen/politischen Verfolgung als Grundvoraussetzung zur Anerkennung darf auch nach der (zugegeben) geschickt eingefädelten „Asylrechtsreform“ des Art. 16a GG jedoch nicht die hierzulande ratifizierten, europäischen Prinzipien des Flüchtlingsschutzes außer Kraft setzen. Einer derartigen Reduzierung des flüchtlingsrechtlichen Schutzes beugt nämlich die Richtlinie 2011/95/EU wirksam mit der Entkoppelung des Verfolgungsbegriffs in Art. 9 vom ebenfalls zu berücksichtigenden Schutzkonzept in Art. 7 vor.
Verfolgungshandlungen gegenüber den Geflüchteten sind nach Art. 9 der Richtlinie vorrangig und unabhängig davon zu bestimmen, von wem diese hauptsächlich ausgehen. Erst sekundär stellt sich dann die Frage, ob, in welchem Umfang und von wem ein dagegen hinreichender Schutz gewährt bzw. gewollt wird (Art. 7 der Richtlinie). Der Richtlinie trug auch der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 durch die juristisch spiegelbildliche Übernahme des zugrunde gelegten Rechtskonzeptes in den §§ 3a und 3d des AsylVfG in neuer Fassung Rechnung.
Da der EU-Richtlinie und dem nunmehr entsprechenden Paragrafen des deutschen AsylVfG das gleiche Prinzip der Schutzlehre zugrunde liegt, dürfen bei der Analyse der allgemeinen Situation im mutmaßlich „sicheren“ Drittstaat eben nicht mehr nur vom Staat ausgehende Verfolgungen in den Blick genommen werden. Die rechtliche Sorgfalt muss sich danach in NOTwendiger Art und Weise eben auch noch den sog. Verfolgungshandlungen durch private und nicht staatlich organisierte Akteure widmen, um im Weiteren prüfen zu können, ob der fragliche Staat gegen selbige Verfolgungshandlungen tatsächlich wirksamen Schutz gewährt bzw. Zugang zum nationalen Schutzsystem besteht. Zudem sind nach dem zusätzlich etablierten Kumulationsansatz des Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2011/95/EU bzw. des § 3a Abs. 1 Satz 2 des AsylVfG parallel diskriminierende, menschenverachtende, erniedrigende oder anderweitig ausgrenzende Willkürhandlungen gegen die Antragsteller zu beurteilen.
Gemessen am Leidensweg Familie Arsič im Herkunftsland Serbien ist es absolut unverständlich, warum all diese verpflichtenden Rechtsnormen nicht bereits bei der Bearbeitung des Erstantrages berücksichtigt worden sind:
- Zwei Mordopfer in der Familie
- Vergewaltigung (zusätzlicher Verlust der Arbeit wegen des Vorfalles!)
- anschließende Bedrohung der Familie an Leib und Leben durch die Täter wegen der Anzeige bei der Polizei
- politisches und soziales Engagement für die eigene Minderheit mit resultierendem Arbeitsplatzverlust
- diskriminierende Ausgrenzung als Romni (Arbeit, Polizei, medizinische Versorgung)
Die wiederholte Bedrohung von Leib und Leben mit gewaltsamem Verlust von Familienangehörigen und zusätzliche Kummulativeffekte bei ethnischer Diskriminierung in mehreren existentiellen Lebens-bereichen durch physische, psychische und sexuelle Gewalt sowie gleichzeitig insuffizientem Schutz durch Polizei und Justiz erfüllen die Kriterien für die zwingende Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für beide Asylanträge. Die ignoranten Zurückweisungen der Erstanträge als „offensichtlich unbegründet“ stellen demnach zynische Rechtsbeugungen i.S. § 48 Abs. 1 VwVfG dar und bedürfen der Richtigstellung durch Rücknahme des Ablehnungsbescheides!
Unabhängig von den hier anhängigen Einzelfällen empfehle ich Ihnen dringlich die Lektüre der angehängten Gutachten zur fachlichen Weiterbildung bezüglich der Rechtsgrundlagen sowie zur Reflektion der tatsächlichen, systematischen Verfolgung von Romni in Serbien, dem Balkan und Resteuropa, denn letztlich reihen sich die hier vorliegenden Ablehnungen Ihrer Behörde nahtlos in den gesamteuropäisch grassierenden Kanon dieses Antiziganismus´ ein! Ihre Verpflichtung als „EntscheiderIn“ von Asylbegehren ist die sorgfältige Prüfung der Einzelfälle und nicht die gewissenlos bürokratische Exekution rassistischer Stereotype in rechtsbeugenden „Schnellverfahren“!
Erheben Sie Ihren Blick über die vorgeordnete Oberfläche Ihrer Schreibtischtäterroutine hinaus und informieren Sie sich über die faktischen Lebensrealitäten Ihrer Klienten. Nehmen Sie für’s erste als Abwechslung mal zur Kenntnis, was Ihnen z.B. auch europäische Fachkommissare und –kommissionen über die Lebensumstände von Minderheiten in den jeweiligen Herkunftsländern mitzuteilen haben – wie z.B. in diesen Beitrag des EU-Menschenrechtskommissars Nils Muižnieks über die Roma als „Prügelknaben“ europäischer Krisenpolitik: http://youtu.be/RluTha Da3RU.
Sie werden sich nicht auf Dauer hinter Ihrem Schreibtisch verstecken können, um willfährig und frei von emotionaler Beteiligung Entscheidungen zu treffen, die das Leben geflüchteter Menschen zerstören. Sie tragen eine Verantwortung, an der Sie sich letztlich auch in aller Öffentlichkeit werden messen lassen müssen. Geflüchtete tragen Ihren Protest über die menschenverachtende und abwertende Behandlung sowohl in ihren Heimatländern, aber auch hier in Deutschland immer öfter auf die Straßen. Unsere selbstorganisierten lokalen und landesweiten Netzwerke wie The VOICE Refugee Forum und die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland stehen diesen Menschen zur Seite, um die Vergewaltigung ihrer Grund- und Menschenrechte unüberhörbar zu machen und die Willkür aller Verantwortlichen beim vollen Namen nennen.
Wir werden die Kultur der Verschleierung der Verantwortung für der scheibenweisen Misshandlung von unverschuldet gedemütigten Menschen durchbrechen, indem wir PolitikerInnen, EntscheiderInnen, AusländerbeamtInnen, LagerleiterInnen, Securities, restriktive SozialbeamtInnen, RichterInnen, PolizistInnen und Nazis aus ihren konspirativen Amts- und Uniformverstecken ins Licht des öffentlichen Interesses rücken. Diese uralte deutsche Tradition der geteilten Zuständigkeiten für das Leid von Nicht-Deutschen hier und in aller Welt hat lang genug gewütet und viel zu viele Leben gekostet. Wenn der Staat und seine Beamten den selbst definierten Pfad des von ihnen so hoch gepriesenen Rechts verlassen haben, wird unser widerständiger Ungehorsam zur ehrwürdigen Pflicht (frei nach Mahatma Ghandi)…
Als Hilfestellung für Ihre Entscheidungsfindung möchte ich Ihnen zuletzt noch weitere dokumentarische „Beweismittel“ zur Begutachtung überlassen:
1) das Video nach dem Mord und von der Beerdigung von Dušan Jovanović †(13) 18.10.1997 https://www.youtube.com/watch?v=02YdpJkSH4E
2) ein Video in dem Herr Arsič über sein Leben in Serbien im Isolationslager Breitenworbis im katholischen Eichsfeld: „Secure? - where? when? Testimony deportation crime“ https://www.youtube.com/watch?v=S1RY0EZ5F-s
3) Solidarität ist Widerstand – Besuch im Isolationslager Breitenworbis – 20 Jahre VOICE Refugee Networks: „Fight for your Right – Say your thruth!“ https://www.youtube.com/watch?v=ZEdUCntm9sY
4) Protest in Solidarität mit Familie Arsič vor dem Landesverwaltungsamt im Gau-Forum Weimar – Übergabe einer Protestnote an den Pressesprecher der Behörde (Das Landesverwaltungs-amt bezahlt den Verwaltungsakt, ist aber nicht verantwortlich für denselben, denn den verübt die Ausländerbehörde des Eichsfeldkreises, weil eine „offensichtlich unbegründete“ Ablehnung seitens Ihrer Behörde vorliege, die es zu exekutieren gilt…) „Roma Community Fight Deportation“ http://youtu.be/iUt6vw_ORxk
The VOICE Refugee Forum Germany
No Germany – No Refugee – No Deportation
Homepage: https://thevoiceforum.org/
Kontakt: mailto:thevoiceforum@gmx.de
More Information: https://thevoiceforum.org/search/node/roma
Das Recht wird gebrochen, wenn wir in unseren Heimatländern zu Flüchtlingen gemacht werden.
Das Recht wird gebrochen, wenn wir den geplünderten Reichtümern unserer Heimat folgen und zu tausenden sterben.
Das Recht wird gebrochen wenn uns hier unsere Rechte vorenthalten, wir in Lagern isoliert, bis zur Hoffnungslosigkeit schikaniert und mit Gewalt und gegen unseren Willen deportiert werden.
Wir haben nichts zu verlieren…Ihr schon!
Thomas Ndindah
Links:
Weimar: Official Protest Note against the Deportation of Family Cedomit
Arsič https://thevoiceforum.org/node/3788
Weimar: Öffentliches Protestschreiben gegen die Abschiebung von Familie
Arsič https://thevoiceforum.org/node/3787
Folgeantrag der Familie Arsič an das BAMF Hermsdorf, Thüringen
https://thevoiceforum.org/node/3795