Sultan S. sitzt seit Monaten in Abschiebe-/Auslieferungshaft in Suhl. Der deutsche Staat will ihn abschieben und kann es doch nicht. Sultan versucht als Reaktion auf diese Perspektivlosigkeit sich mindestens 2 mal umzubringen.
Hintergrund
Der Roma-Asylbewerber flüchtete aus der serbischen Republik, Kosovo-Gebiet, nach Deutschland. In Serbien musste er und seine Familie, insbesondere die Frau, vieles von UCK-Rassisten erleiden. Die Frau wurde von mehrere UCK-Rassisten vergewaltigt und musste nach diese Vergewaltigung ins Krankenhaus, sie fiel in Koma. Kurz vor dem Jugoslawienkrieg 1999 begeht Sultan mit Anderen ein Überfall auf einem Laden. Die Beute ist Lebensmitteln und Make-Up in umgerechneten Wert von 300 €. In dieser chaotischen Epoche der jugoslawischen Geschichte musste der Minderheitsangehörige Sultan Lebensmittel stehlen, um leben zu können.Die serbische Republik und Justiz bestrafte Sultan einige Jahre danach mit einem Gefängnisstrafe für 18 Monaten, er verbringt 6 Monaten davon und wurde dann entlassen/ möglicherweise beurlaubt. Nach seinem Flucht in Deutschland Serbien ein Antrag für seine Auslieferung per Interpol, als seine wahre Identität festgestellt wurde, kam die Polizei und nahm ihm in Haft.
Das Leben in Haft
hat die Bedingung für alle Familienangehörige verschlechtert. Die Mutter ist mit der Erziehung ihren 3 minderjährigen Kinder, eine davon ist nicht einmal 2 Jahre alt, überfordert. Die Mutter der Kinder leidet stark, so hat sie nach einer „Streit“ zwischen eine andere Flüchtlinge mit einer ihrer Töchter, die Frau fast zum Tode prügeln, bis die Polizei sich einmischte. Während der Polizeieinsatz haben andere Gehlberger Flüchtlinge die Polizei zugerufen, dass das Lager geschlossen soll, weil sonst sie alle Aggressiv werden. Die Psychische Lage ist weiter gespannt. Sultan dagegen kämpft in Haft allein gelassen, seine Frau darf inzwischen nicht mit ihm Kontakt aufnehmen. Aus dieser sozialen Isolation und Perspektivlosigkeit versuchte Sultan sich 2 Mal umzubringen. Er drohte in einem Gericht, wenn er abgeschoben wird, dann wird er sich umbringen, falls er es nicht gelingt, dann wird sich seine Frau umbringen.
In Deutschland wäre ein Dieb (in einem friedlichen Epoche) nicht zum Gefängnis verurteilt, abgesehen davon scheint eine legale Abschiebung nicht möglich zu sein. Sultan sollte heute eine Staatsbürgerschaft aus der Republik „Kosova“ besitzen, nach ihrer Trennung aus Serbien, er wird aber in Serbien verfolgt. Die UCK-Regime will aber kein Roma haben und weigert ihn Papier zu stellen. Serbien besteht weiterhin auf seine Auslieferung, Deutschland hält an die Abschiebung. Da bis jetzt keine Lösung zwischen die 3 Staaten sitzt er weiter in Haft, dabei ist die Lösung sehr einfach: Freiheit für Sultan, Bleiberecht für ihn und seine Familie.