Politik
Dunkelfeld
Wenn Polizisten zu Tätern werden
VON JÖRG SCHINDLER
Im Februar 2005, einen Monat nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Polizeigewahrsam, treffen sich in Halle rund 20 Führungskräfte der Polizei zu einer Lagebesprechung. Polizeioberrat Reinhard S. sagt dabei: "Schwarze brennen eben mal länger." Niemand stört sich daran, außer einem Kollegen, der den Vorfall meldet. Der Mann wird anschließend wochenlang gemobbt, bis er entnervt seine Versetzung beantragt. Die Ermittlungen gegen S. werden eingestellt - er kommt mit einem Verweis davon.
Im Oktober 2005 schreibt der Brandenburger Vizechef des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Peter Lehrieder, im Fachblatt "Der Kriminalist": Sinti und Roma seien die "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft"; sie nähmen ihre "Legitimation für Diebstahl, Betrug und Sozialschmarotzerei aus dem Umstand der Verfolgung im Dritten Reich". Der Generalstaatsanwalt winkt ab: Es bestehe kein Tatbestand der Volksverhetzung. Gerichte schließen sich dem an.
Im April 2007 weigert sich ein Deutscher nigerianischer Herkunft in Freiburg, seine Personalien anzugeben. Ein Polizist hetzt daraufhin seinen Hund auf den Mann, der schwört, die Worte "Friss den Neger!" gehört zu haben. Er kommt mit zwölf Bisswunden ins Krankenhaus. Der Fall sorgt einige Tage für Aufregung. Dann hört man nie wieder davon.
Im Februar 2008 nimmt die Hagener Polizei den Türken Adem Özdamar mit auf die Wache. Keine Stunde später ist er tot. Es gibt etliche Hinweise auf Gewaltanwendung, aber was geschah, wird man nie erfahren. Die beteiligten Polizisten schweigen, die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen nach wenigen Wochen ein.
Vier Fälle. Alles Ausnahmen. Vor allem deshalb, weil sie bekannt wurden. Das ist nicht normal. "Normal ist, dass Opfer von Polizeigewalt für sich behalten, was ihnen geschah - aus Angst, drangsaliert, abgeschoben oder ihrerseits angezeigt zu werden", sagt Biplab Basu. "So kommt es nämlich fast immer, das ist das klassische Muster."
Biplab Basu arbeitet in der Berliner Opferberatungsstelle "Reach Out". Seit 25 Jahren kümmert er sich um Menschen, die von Polizisten als "Dachpappe", "Brikett" oder "Nigger" verhöhnt werden, die man grundlos abführt, deren Wohnungen ohne Beschluss gestürmt werden oder denen noch Schlimmeres widerfährt. Immerhin 70 Mal, sagt Basu, habe er in den vergangenen vier Jahren Menschen zur Anzeige bewegen können. Zahl der Verurteilungen: keine. Auch das gehört zum klassischen Muster.
Polizisten, die zu Tätern werden: Das ist ein einziges großes Dunkelfeld, auf das nur gelegentlich - bei spektakulären Einzelfällen - ein matter Lichtstrahl fällt. Seit Jahren klagen Organisationen wie Amnesty International, dass Fälle von Polizeiübergriffen in Deutschland nirgendwo erfasst werden, mithin kein Mensch weiß, wie groß das Problem eigentlich ist. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung äußerte sich wiederholt "besorgt" über rassistische Polizeigewalt in Deutschland. Eine Kommission des Europarats wunderte sich jüngst wieder darüber, dass hierzulande überproportional viele Beschwerden über Polizeigewalt von Ausländern stammen.
Was tut die Regierung? Sie leugnet das Problem. Mitte des Jahres beschied sie der Linksfraktion, die Polizei sei ausreichend gegen rassistische Tendenzen gefeit. Im übrigen stehe jedem "der Rechtsweg zu den Gerichten offen".
Genau das aber halten Praktiker wie Basu für das Problem: In der Regel folge auf jede Anzeige gegen Polizisten sofort eine Gegenanzeige. Und seltsamerweise ist es meist diese, die von den Staatsanwaltschaften vorrangig behandelt wird. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen: Die wenigen Polizisten, die überhaupt angeklagt werden, müssen im Schnitt in 0,5 Prozent aller Fälle mit einer Verurteilung rechnen. Für das Anti-Diskriminierungsbüro in Berlin ist deshalb klar: "Schläger in Uniform haben so gut wie nichts zu befürchten."
Weil das so sei, habe sich in etlichen Revieren längst ein "pervertierter Corpsgeist" breit gemacht, sagt ein Ex-Polizist aus Hamburg, der selbst jahrelang Zeuge der "Herren-Untermenschen-Diktion" seiner Kollegen wurde. Regelverletzungen von Uniformierten gebe es "jeden Tag in jeder Großstadt mehrfach". Wer sich dagegen auflehne, sei "automatisch ein Kameradenschwein". Der eigentliche Skandal aber sei, dass die Justiz, manchmal auch die Politik, diese Verstöße noch decke. Treffliches Beispiel: Der Fall eines Schwarzafrikaners, der auf einer Hamburger Wache vor Jahren von Freunden und Helfern brutal misshandelt wurde. Es kam zu einem Prozess, in dem die Prügel-Polizisten sogar verurteilt worden. Die legten Widerspruch ein, aber noch vor Abschluss des Falles wurde der Afrikaner abgeschoben - danach erfolgten die Freisprüche.
Steckt dahinter System? Unsinn, sagt Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Natürlich gebe es auch in seiner Truppe schwarze Schafe, sagte Freiberg der FR, die aber müssten "mit allen Konsequenzen rechnen". Das sei für ihn eine "Herzensangelegenheit", beteuert Freiberg. "Wenn es Zweifel gibt, werden wir immer dafür sorgen, dass sie restlos ausgeräumt werden."
Dass Polizisten gegen Polizisten ermitteln, sei aber eben ein "grundsätzliches Dilemma", heißt es bei Amnesty, wo gerade an einem neuen Report über maßlose Polizeigewalt gearbeitet wird. Sie höre "immer wieder Berichte über ausländerfeindliche Beschimpfungen durch Polizisten", sagt AI-Referentin Katharina Spieß. Sie zu überprüfen, sei kaum möglich. Amnesty und andere Initiativen fordern daher schon lange eine unabhängige Kommission, ausgestattet mit der Befugnis, angezeigte Fälle von Polizeigewalt zu untersuchen. In vielen europäischen Ländern - darunter Großbritannien, Irland, Österreich, Schweden und Ungarn - gibt es das bereits. In Deutschland nicht. Hier glaubt die Regierung, eine solche Kommission brächte "keinen Mehrwert".
Lediglich Hamburg bildete vorübergehend eine Ausnahme. Nachdem dort Mitte der 90er Jahre Polizisten aufgeflogen waren, die sich einen Spaß daraus machten, Festgenommene mit Scheinhinrichtungen zu terrorisieren, reagierte der Senat und berief ein unabhängiges Gremium. 2001 musste es seine Arbeit wieder einstellen, der Innensenator wollte es so. Dessen Name: Ronald Schill - bekannt als "Richter Gnadenlos".
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1642027&…
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Tod eines Asylbewerbers: Freisprüche für Polizisten
Tod eines Asylbewerbers
Freisprüche für Polizisten
Protest (Bild: dpa)
Dessau-Roßlau. Knapp vier Jahre nachdem ein Asylbewerber in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt verbrannte, sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag.
Nach der Verkündung des Urteils brach im Gerichtssaal ein Tumult aus. Wütende Zuhörer stürmten auf den Vorsitzenden Richter Manfred Steinhoff zu und beschimpften ihn als Lügner. Die Polizei griff ein und ging gegen empörte Zuschauer vor und führte mindestens einen aus dem Saal.
"Das ist ein Mörderhaus, ihr seid ein Haufen Lügner", ruft aufgebracht ein Afrikaner dem Dessauer Gericht zu. Ein anderer bricht mit den Worten "Ich kann nicht mehr" im voll besetzten Gerichtssaal zusammen.
Der Prozess
Warum starb Oury Jalloh? - Ausführliche Prozessbeobachtung Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mitglieder einer Initiative zum Gedenken an den Toten und skandierten Rufe wie "Dieses Urteil ist eine Schande" und "Menschenrechte gelten nichts mehr in Deutschland." Richter Steinhoff trat geschützt von Polizisten vor das Gericht, um die Menge zu beruhigen, was ihm jedoch zunächst nicht gelang.
In der Urteilsbegründung nach rund einstündiger Unterbrechung sagte der Richter, das Gesamtgeschehen habe nicht ausreichend erhellt werden können. Zeugenaussagen seien teils widersprüchlich gewesen.
Trailer des Films "Oury Jalloh"
(Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2008)
Jalloh könnte möglicherweise noch leben
Oury Jalloh starb im Januar 2005 bei einem Brand in der Zelle. Todesursache war laut Gutachtern ein Hitzeschock. Der 23-jährige Mann soll das Feuer selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben, obwohl er gefesselt war. Der Fall sorgte im In- und Ausland für Aufsehen sowie für heftige Kritik von Menschenrechtlern. Der Prozess gegen die beiden Polizisten im Alter von heute 46 und 48 Jahren dauerte 22 Monate.
Wie könnte es passiert sein? (Bild: dpa)
Oberstaatsanwalt Christian Preissner forderte in seinem Plädoyer am Montag für den damaligen Dienstgruppenführer der Polizei eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Jalloh könne möglicherweise noch leben, wenn der Beamte richtig auf den Rauchalarm reagiert und einen Feuerlöscher zur Zelle mitgenommen hätte. Für den zweiten Polizisten, der laut der ursprünglichen Anklage bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben soll, forderte Preissner Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Verteidigung plädierte für beide Angeklagten auf Freispruch.
Die Nebenkläger kritisierten in ihren Plädoyers die Ermittlungsbehörden scharf. "Es wurde hier so viel vertuscht, soviel verpfuscht, dass sich der Sachverhalt nicht mehr aufklären lässt, obwohl ein Mensch zu Tode kam", sagte Rechtsanwältin Regina Götz, die die Mutter des Opfers vertritt. (dpa)
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1642367_Freispru…
Prozess gegen Polizisten
Der mysteriöse Tod des Oury Jalloh
VON JÖRG SCHINDLER
Sie werden auch heute wieder draußen in der Kälte stehen, so wie sie 21 Monate lang dort standen, Prozesstag für Prozesstag, pünktlich um neun, wenn sich die Türen zum Landgericht Dessau öffneten. Sie werden noch einmal ihre Transparente entrollen, darauf die Worte: "misshandelt, gefesselt, verbrannt". Dann werden sie rufen: "Oury Jalloh - es war Mord!" Ein letztes Mal werden sie hoffen, dass ihrem toten Freund Gerechtigkeit wiederfährt und da drinnen zwei Polizisten schuldig gesprochen werden. Aber sehr wahrscheinlich ist das nicht.
Fast drei Jahre ist es inzwischen her, dass der Asylbewerber Oury Jalloh im Keller des Polizeireviers Dessau verbrannte. Am heutigen Montag nun will das Dessauer Landgericht diesen quälend langen Prozess beenden. Aber ob es überhaupt zu einem Urteil kommt, ist seit letzter Woche fraglich. Zwei Prozesstage wurden da ohne Begründung abgesagt, hinter vorgehaltener Hand war von einem bevorstehenden Deal die Rede, plötzlich schien es möglich, dass dieses Verfahren nach annähernd 60 Verhandlungstagen kurzerhand eingestellt wird. Es wäre die letzte verblüffende Wendung in einem an Merkwürdigkeiten reichen Prozess.
Dass der überhaupt im März 2007, gut zwei Jahre nach Oury Jallohs Tod, beginnen konnte, ist nur dem immensen öffentlichen Druck zu verdanken, den Freunde des Opfers und Menschenrechtsgruppen ausübten. Sie bezweifelten stets die offizielle Polizeiversion, dass sich der 36-Jährige am 6. Januar 2005 in einer Ausnüchterungszelle selbst verbrannt habe. Am Ende, nachdem immer neue Ungereimtheiten zu Tage gekommen waren, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als diesen Prozess zu eröffnen.
Im Kern ging es vor der 6. Strafkammer um die Frage, ob der Dienstgruppenleiter Andreas S. an jenem Vormittag das Leben des Oury Jalloh hätte retten können, wenn er ausreichend schnell gehandelt hätte. Sie ließ sich nie zweifelsfrei beantworten. Etliche Gutachten wurden für den Prozess verfertigt, mehrere Male wurde der Feuertod des Mannes aus Sierra Leone nachgestellt und wurden dabei die Sekunden gestoppt. Ob aber S., ein biederer Beamter mit traurigem Gesicht, wirklich absichtlich Zeit verstreichen ließ, nachdem er in seinem Dienstzimmer den Feueralarm gehört hatte, ließ sich im Grunde nicht mehr hinreichend genau rekonstruieren.
Für die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" aber ging es von Anfang an noch um eine ganz andere Frage: Ob es möglich ist, dass sich ein Mann mit fast drei Promille Alkohol im Blut, der an Händen und Füßen gefesselt auf einer feuerfesten Matratze liegt, selbst verbrennen kann. Dem Gutachter, der das - als theoretische Möglichkeit - bejahte, schenkten Jallohs Freunde keinen Glauben. So schwebte all die Monate ein ungeheurer Verdacht über dem Prozess. Er wird bleiben.
Genährt wurde der Argwohn der Beobachter ausgerechnet von jenen, die ihn hätten ausräumen sollen: den Dessauer Polizisten selber. Als Zeugen verstrickten sie sich mitunter in abenteuerliche Lügen - so lange, bis Richter Manfred Steinhoff rief: "Wir leben in keiner Bananenrepublik!" Die Hauptbelastungszeugin wurde gleich zu Prozessbeginn plötzlich zur Entlastungszeugin. Andere Beamte tischten dem Gericht Geschichten auf, die zu geschönt wirkten, um wahr zu sein. Dazu passte, dass der Revierleiter mitten im laufenden Prozess alle Polizeizeugen zu einem Treffen bat. Was genau dort besprochen wurde, bleibt nebulös.
Kein gutes Licht auf Dessaus Polizei warf auch der Mitschnitt eines Telefonats zwischen dem Angeklagten S. und dem Arzt, der den gefesselten Jalloh untersuchen sollte: "Ja, piekste mal 'nen Schwarzafrikaner." - "Ach du Scheiße, da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen." - "Na bring' doch 'ne Spezialkanüle mit."
Im Lauf der Jahre verschwanden zudem auf mysteriöse Art Beweismittel. Dafür tauchten andere auf, wie das Feuerzeug, mit dem sich Jalloh selbst angezündet haben soll und das der Mitangeklagte Hans-Ulrich M. angeblich bei der Leibesvisitation des Asylbewerbers übersah. Man fand es erst bei der zweiten Durchsuchung der ausgebrannten Zelle. Mit wachsendem Groll führte Richter Steinhoff diesen Prozess, zwischendurch drohte er, er werde verhandeln, "bis einer umfällt". Aber es fiel niemand um.
Heute nun soll das Ende kommen. Wie immer es aussehen mag, Fragen werden bleiben. Eines aber habe der Prozess offenbart, sagt Rolf Gössner, der Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte: "ein makabres Stück bundesdeutschen Polizeialltags".
Ermittlungspannen
Jalloh-Prozess geht in Revision
Tumulte (Bild: ddp)
Dessau-Roßlau/Magdeburg. Gegen die Freisprüche im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh haben Staatsanwaltschaft und Opfervertreter Rechtsmittel eingelegt. Von beiden Seiten sei Revision beantragt worden, teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.
Innerhalb eines Monats nach Zustellung des am Montag gefällten Urteils müssen Anklage und Nebenklage die Revision begründen, ehe darüber entschieden wird. Im Revisionsverfahren überprüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob ein Urteil gesetzmäßig ergangen ist. Es gibt aber keine neue Beweisaufnahme.
Das Urteil muss nach Gerichtsangaben spätestens bis zum 23. März 2009 zugestellt werden. Grund für diese Zeitspanne ist die lange Dauer des Prozesses. Das Urteil ist erst dann rechtskräftig, wenn das Revisionsverfahren abgeschlossen ist.
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) zeigte Verständnis für den Unmut vieler Menschen. "Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen", sagte Böhmer im Landtag. "Wir bitten aber auch sie um Verständnis dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können."
Indirekt ging Böhmer auch auf den Vorwurf des Gerichts ein, Polizeibeamte hätten im Prozess falsch ausgesagt. "Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden."
Trailer des Films "Oury Jalloh"
(Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2008)
Das Landgericht hatte die zwei angeklagten Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, am Tod des Mannes aus Sierra Leone mitschuldig zu sein. Das Gericht konnte dem heute 48 Jahre alten damaligen Dienstgruppenleiter und seinem 46 Jahre alten Kollegen in dem 22 Monate dauernden Prozess keine Mitschuld nachweisen, was zu heftigen Protesten führte. Jalloh war im Januar 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers bei einem Brand ums Leben gekommen, den er trotz Fesselung selber angezündet haben soll. (dpa)
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Jalloh-Prozess
Amnesty fordert Kontroll-Kommission für Polizei
Dessau/Berlin. Nach den Freisprüchen im Prozess um den Brandtod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International eine strengere Kontrolle der Polizei gefordert. Die Generalsekretärin der deutschen AI-Sektion, Barbara Lochbihler, schlug am Dienstag die Einrichtung unabhängiger Kommissionen auf Länderebene vor.
Die Gremien sollten eingesetzt werden, wenn es Vorwürfe gegen Polizisten gibt, bei Einsätzen übertrieben Gewalt angewendet zu haben. Die Amnesty-Chefin kritisierte den "falschen Korpsgeist" bei der Polizei. "Es hat sich gezeigt, dass es in Deutschland ausgesprochen schwer ist, Polizeigewalt aufzuklären."
Die beiden angeklagten Beamten waren am Montag, knapp vier Jahre nach dem Brandtod des Mannes aus Sierra Leone, freigesprochen worden. Schon die Ermittlungen seien geprägt gewesen von Pleiten, Pannen, Versäumnissen und Unvermögen, hatte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff festgestellt. Die Verkündung des Urteils löste im Verhandlungssaal tumultartige Reaktionen von Zuschauern aus.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann kündigte unterdessen Disziplinarverfahren gegen die beiden angeklagten Beamten an. Unabhängig von strafrechtlicher Schuld sei die Frage von disziplinarrechtlicher Verantwortung zu klären, sagte der SPD-Politiker. epd/dpa
Jalloh-Prozess
Tumult nach dem Freispruch
VON JÖRG SCHINDLER
Protest vor dem Landgericht (Bild: ddp)
Dessau. Knapp vier Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag.
Zu einer detaillierten Urteilsbegründung kam der Vorsitzende Richter zunächst nicht, weil im Gerichtssaal ein Tumult ausbrach. Polizisten wurden herbeigerufen, um gegen empörte Zuhörer vorzugehen und die Ordnung wiederherzustellen.
Das Verfahren ging mit schweren Vorwürfen gegen die Dessauer Polizei zu Ende. "Es wurde hier so viel vertuscht und verpfuscht, dass sich der Sachverhalt letztlich nicht mehr aufklären ließ", kritisierte die Nebenklage-Vertreterin Regina Götz. Weil etliche Polizisten im Verlauf des 21-monatigen Prozesses gelogen und gemauert hätten, sei die Frage, wer die Verantwortung für Jallohs Tod trägt, nicht mehr zweifelsfrei zu beantworten.
Der Prozess
Warum starb Oury Jalloh? - Ausführliche Prozessbeobachtung Der Asylbewerber war am 7. Februar 2005, an Händen und Füßen gefesselt, in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau verbrannt. Erst nach massivem öffentlichen Druck klagte die Staatsanwaltschaft den damaligen Dienststellenleiter Andreas S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge an, dem Streifenpolizisten Hans-Ulrich M. warf sie fahrlässige Tötung vor. M. soll bei Jallohs Durchsuchung das Feuerzeug übersehen haben, mit dem sich der 36-Jährige nach Überzeugung des Staatsanwalts selbst angezündet hat. Der Vorgesetzte S. habe nach dem Auslösen des Feueralarms wertvolle Minuten verstreichen lassen und erst reagiert, als Jalloh nicht mehr zu retten gewesen sei.
Trailer des Films "Oury Jalloh"
(Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2008)
In seinem Plädoyer ruderte Staatsanwalt Christian Preißner am Montag zurück. Da nicht mehr feststellbar sei, wie genau das Feuerzeug in die Zelle gelangte, forderte er Freispruch für M. Er sei jedoch überzeugt davon, "dass S. das Leben des Oury Jalloh hätte retten können". Der Polizist habe mehrfach Rauchalarme ignoriert und nicht den schnellsten Weg zum Opfer gewählt.
Die Nebenklage-Vertreter, die für Jallohs Mutter, Vater und Bruder am Prozess teilnahmen, sprachen davon, dass die Anklage von Anfang an auf tönernen Füßen gestanden habe. Die These der Staatsanwaltschaft, dass Jalloh sich selbst angezündet habe, sei "reine Spekulation", sagte der Anwalt Felix Isensee.
Es sei auch denkbar, dass ein oder mehrere Dritte den Asylbewerber in Brand gesteckt hätten. Das aber sei genauso wenig beweisbar wie die Version der Anklage.
In der Verhandlung waren hanebüchene Ermittlungspannen zutage getreten. So wurde bei der Untersuchung des Tatorts zunächst kein Brandsachverständiger hinzugezogen, die Obduktion des Toten verlief mangelhaft, Video- und Bildaufnahmen verschwanden. Zudem, so die Nebenklage, hätten Polizisten aktiv eine Aufklärung hintertrieben. Auch gab es offenkundig Absprachen unter Polizisten. Vor Gericht änderten viele Beamte ihre ursprünglichen Aussagen, um S. zu entlasten. Dieser Prozess, so Götz, habe auf erschreckende Weise den institutionellen Rassismus offenbart. "Ich bezweifle, dass sich der gesamte Sachverhalt so zugetragen hätte, wenn es sich bei dem Opfer um einen weißen Deutschen aus der Mittelschicht gehandelt hätte."
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Donnerstag, 18. Dezember 2008 SchriftgrößeInterview
„Meinungsfreiheit gilt nur für Deutsche“
Erstellt 09.12.08, 11:23h
http://www.ksta.de/html/artikel/1228404085363.shtml
Simon J. Paetau hat einen preisgekrönten Kurzfilm gedreht. Mit dem Bonner Regisseur sprach Tobias Blum.
„RHEIN-SIEG-ANZEIGER“: Wie sind Sie zum Filmemachen gekommen?
SIMON PAETAU: Alles fing an mit dem Jungen Theater in Bonn. Das öffnete mir die Augen. Wir haben dann noch in der Schulzeit die Gruppe Scene Missing gegründet, „Rolltreppe Abwärts“ und „Paloma“ gemacht. Mir war alles sehr früh klar, wobei ich über das Theater zum Film gekommen bin. Dann ging ich für zwei Jahre nach Kolumbien, habe dort einen Dokumentarfilm gemacht und zusammen mit einem Engländer und einem Kolumbianer meine eigene Filmgruppe gegründet. Und jetzt haben wir angefangen zu studieren, ich selbst bin an der Kunsthochschule der Medien in Köln.
Was waren Ihre Gedanken nachdem Sie von dem Preis erfahren hatten?
PAETAU: Ich habe mich sehr gefreut, auch für die Gruppe. Es ist schwierig, einen Film zu machen, der von vielen als so heikel angesehen wird. Auch für die Hauptdarsteller Maman Salissou Oumarou und Moussa Conde war es ein Risiko, weil sie Asylbewerberstatus haben. Wir haben lange darüber geredet, inwieweit es für die beiden gefährlich sein könnte, weil in Dessau Sachen passiert sind und noch passieren, die man nicht glauben kann. Es heißt immer „Meinungsfreiheit“ und „Pressefreiheit“, aber wenn man nicht den Status eines deutschen Staatsbürgers hat, ist das nicht so einfach. Insofern ist der Preis auch wichtig für die beiden.
War es schwierig, mit einem Fall zu arbeiten, dessen Umstände noch nicht genau geklärt sind? Sind Sie Widerständen begegnet?
PAETAU: Von dem eigentlichen Fall haben wir uns distanziert. Uns ging es um etwas anderes. In den Medien wurde viel über Oury Jalloh berichtet, aber wir wollten ihn nicht als tragisches Einzelschicksal betrachten. Systematische Ausgrenzung von Asylbewerbern ist an der Tagesordnung. Das ist Realität, das ist Alltag. Es ging uns um diesen Alltag. Das, was da passiert ist, ist die Spitze des Eisbergs. Um auf die Frage zurück zu kommen: Am letzten Drehtag wären wir beinahe von Nazis verprügelt worden und konnten im letzten Moment noch ins Auto flüchten. Auch bei der Polizei waren wir keine gebetenen Gäste. Das waren Widerstände bei der Produktion. Aber auch in der Gruppe war es schwierig, Ängste zu überwinden und zu sagen, dass es wichtig ist, für seine Rechte einzustehen und diesen Film zu machen.
09.12.2008 00:00
Kommentar: Bitter
http://lausitz.20-cent.de/aktuell/lausitz/art13076,1891172
von Jan Selmons
Das Urteil im Prozess um den grausamen Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh ist gesprochen. Dennoch haben nach dem sich hinschleppenden Verfahren alle verloren: Polizei, Verwandte des Opfers, Menschenrechtsgruppen und vor allem die Wahrheit.
Während des Prozesses blieb sie auf der Strecke. Niemand glaubte am Ende mehr an ein wirkliches Interesse vieler Beteiligter, dass während des Verfahrens wirklich ans Licht kommen sollte, was in der Schicksalsnacht mit dem gefesselten Afrikaner passierte.
Gerade die Polizei hätte Interesse an der bedingungslosen Aufklärung haben müssen. Mit ihrer Verschleppungstaktik gibt sie jedoch auch weiter allen möglichen Gerüchten Nahrung. Sie liefert damit politischen Eiferern die Munition, Oury Jalloh zum Propaganda-Monument zu stilisieren. Am Ende hatte es den Anschein, als würge sich das Gericht das Urteil unter Schmerzen heraus, damit endlich Schluss ist. Recht ist also damit gesprochen. Dem jungen toten Mann aus Sierra Leone und seinen Verwandten hilft das nicht. Zumindest sie hätten es verdient gehabt, dass der Prozess die ganze Wahrheit ans Licht bringt. Ihre Meinung zum Thema: redaktion@20-cent.de
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13.12.2008 Schrift
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Vormodernes Staatsverständnis
Dass man Weihnachtsmärkte faktisch über das Demonstrationsrecht zu stellen pflegt, ist nichts Neues. Und dass die Randale in Griechenland als Beleg für eine "Gefahrenprognose" herhalten muss, obwohl die letzte Demo zu diesem Thema friedlich verlief - sei's drum. Der eigentliche Skandal beginnt da, wo die Anerkennung der Gründe für den Protest zu seiner Verhinderung instrumentalisiert wird.
KOMMENTAR VON CHRISTIAN JAKOB
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"Gegen Repression" soll heute demonstriert werden, gegen staatliche zumal. Dass die aktuellen Freisprüche in zwei Fällen von Polizeigewalt - dem Brechmitteltod Laya Condés in Bremen und dem Feuertod Oury Jallohs in Dessau - hierunter fallen, liegt auf der Hand.
Eben dieses "Konfliktpotenzial" wird herangezogen, um eine "aufgeheizte Stimmung" der DemonstrantInnen und eine "Gefahrenlage" zu prognostizieren. So begründet also der Staat, dass er Protest nicht zulassen mag, bezeichnenderweise eben damit, dass er anerkennt, selbst den Anlass für ihn hervorgebracht zu haben - die Folgen nun aber leider unkalkulierbar seien. Wenn ein politisch verantwortlicher Innensenator es "begrüßt", dass eine Demonstration vor diesem Hintergrund zu unterbleiben habe, offenbart dies ein vormodernes Staatsverständnis. Und das Verwaltungsrichter diese Haltung auch noch bestätigen, macht die Sache nicht besser.
http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2008%2F12%2F13%2Fa0…
Berlin: Ex-Terrorist warf Steine auf Sparkasse Tagesspiegel Berlin-Katalog Internet [Kommentare: 0] Ex-Terrorist warf Steine auf SparkasseTill Meyer randalierte in Wilmersdorf
Anzeige Foto: pa/dpa
10.12.2008 0:00 Uhr
10.12.2008 0:00 Uhr
Einer der bekanntesten Ex-Terroristen, Till Eberhard Meyer, hat am Montag Steine auf eine Bankfiliale in Wilmersdorf geworfen. Die Polizei nahm ihn vorläufig fest.
Der 64-jährige Berliner war von Passanten beobachtet worden, als er gegen 17.45 Uhr mehrere Pflastersteine auf die Sparkassen-Filiale in der Uhlandstraße warf. Durch die Steine wurden die Scheiben des Instituts beschädigt. Die Zeugen riefen daraufhin die Polizei. Als die Beamten den offensichtlich betrunkenen Meyer mitnahmen, soll dieser angegeben haben, dass er die Steine aus Wut auf das „Gerichtsurteil aus Dessau“ auf die Bank geworfen habe. Dass es zwischen dem Tod des Asylbewerbers und der Sparkasse keinen Zusammenhang gibt, störte Meyer offenbar nicht. Doch da für den Anschlag ein politisches Motiv vorlag, ermittelt jetzt der Polizeiliche Staatsschutz gegen den Ex-Terroristen.
Am Montag war im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, das Urteil verkündet worden: Die beiden angeklagten Polizeibeamten wurden vom Landgericht freigesprochen. Wegen wütender Proteste von afrikanischstämmigen Zuschauern musste die Urteilsverkündung zweimal unterbrochen werden.
Der frühere Angehörige der „Bewegung 2. Juni“ Meyer war maßgebend dafür verantwortlich, dass im Jahre 1975 der Berliner CDU-Vorsitzende Peter Lorenz entführt wurde. Drei Jahre später befreiten Gesinnungsgenossen ihn mit einem spektakulären Coup aus der Haftanstalt Moabit. Nur einen Monat später wurde er in Bulgarien festgenommen und nach Deutschland überstellt. Da er sich vom „bewaffneten Kampf“ distanzierte, kam er 1986 vorzeitig frei. Er volontierte bei der „Tageszeitung“ (taz).
1992 geriet er wieder in die Schlagzeilen, als sein „Doppelleben“ als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit der DDR aufgedeckt wurde: Er hatte in einem Interview zugegeben, dass er als IM für die Stasi gearbeitet und die „taz“ ausspioniert hatte. 1996 veröffentlichte Meyer seine Autobiografie „Staatsfeind“, in der er sich mit seiner Vergangenheit auseinandersetzt. tabu
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.12.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Steinwuerfe-Wilmersdorf-Bankfiliale-T…
Fall Jalloh
Ex-Terrorist wirft aus Protest Scheiben einer Bank ein
Dienstag, 9. Dezember 2008 18:18 - Von Axel Lier
Der frühere Terrorist Till Meyer aus Berlin ist am Abend festgenommen worden. Er hatte Pflastersteine auf die Scheiben einer Bank geworfen. Nach Informationen von Morgenpost Online wollte Meyer gegen ein Gerichtsurteil protestieren.
Foto: dpaTill Meyer hat seit seiner Haftentlassung als als Journalist und Autor sein Geld verdient
Aus Protest gegen ein Gerichtsurteil hat der Berliner Ex-Terrorist Till Meyer am Montagnachmittag die Scheiben einer Bank in Charlottenburg mit Pflastersteinen beworfen. Zwei Zeugen alarmierten die Polizei gegen 17.45 Uhr in die Uhlandstraße, weil sie den offensichtlich alkoholisierten Mann dabei beobachtet hatten, wie er fünf Kleinpflastersteine gegen die Scheiben der Berliner Sparkasse warf. Meyer, ein ehemaliges Mitglied der "Bewegung 2. Juni", wurde festgenommen; der Staatsschutz ermittelt. Die Polizei wollte aus "datenschutzrechtlichen Gründen" keine Angaben zur Identität des Täters machen.
Nach Informationen von Morgenpost Online wollte der Ex-Terrorist mit seiner Tat gegen ein Urteil in Dessau (Sachsen-Anhalt) demonstrieren. Dort wurden in einem Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh zwei angeklagte Polizisten freigesprochen. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Jalloh war im Januar 2005 bei einem Brand in der Polizeizelle ums Leben gekommen.
Till Meyer war 1975 maßgeblich an der Entführung des damaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz beteiligt. Nachdem er schon einmal 1972 festgenommen und verurteilt worden, aber geflohen war, wurde er 1975 erneut gefasst. Drei Jahre später befreiten ihn Gesinnungsgenossen aus der Haftanstalt Moabit. Vier Wochen später wurde er in Bulgarien festgenommen und an Deutschland ausgeliefert. 1986 kam er vorzeitig frei - nachdem er sich vom bewaffneten Kampf losgesagt hatte.
1996 erschien seine Autobiografie "Staatsfeind". In einem späteren Interview gab Till Meyer zu, für die Staatssicherheit der DDR gearbeitet zu haben. Meyer arbeitet als Journalist und Autor in Berlin.
Die Multimedia-Story von Morgenpost Online schildert in einer interaktiven Grafik die Geschichte der RAF - die Täter, die Opfer, die Ereignisse.