Dt/Eng.)
Oury Jalloh Initiative will unabhängige Kommission - demand Independent Commission: Gedenken an Oury Jalloh, Dessau 7.1.09
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Menschenrechtler fordern Aufklärung im Todesfall Oury Jalloh
Die Internationale Liga für( Menschenrechte) hat eine umfassende Aufklärung der Umstände gefordert, die vor vier Jahren zum Verbrennungstod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einem Polizeirevier in Dessau führten. Es gebe "Zweifel am Willen zur Wahrheitsfindung" und an der Verpflichtung der Justiz, "Rechtsstaatlichkeit in Sachen Rassismus rigoros durchzusetzen", erklärte die Organisation am Mittwoch in Berlin mit Blick auf den Freispruch von zwei angeklagten Polizeibeamten. Die Staatsanwaltschaft legte wegen dieser Freisprüche bereits (Revision) beim ((Bundesgerichtshof (BGH) ))ein. Mit der ( Verhandlung )wird in einigen Monaten gerechnet.
Das (Landgericht) Dessau hatte in seinem Urteil vom vergangenen Dezember den beiden Polizisten keine Mitschuld am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers nachweisen können. Er war am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er in einer Zelle an eine Matratze gefesselt, die später in Flammen aufging.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hatte die Polizei allerdings in scharfen Worten für das Scheitern des Verfahrens mitverantwortlich gemacht und Beamten Falschaussagen vorgeworfen. Derzeit laufen noch (Disziplinarverfahren) gegen die angeklagten Polizisten und ein weiteres gegen einen Beamten, der an der Durchsuchung von Jalloh beteiligt gewesen war. Der Tod des Asylbewerbers hatte auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst.
AFP vom 7. Januar 2009 - 13.57 Uhr
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Menschenrechte
In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichteten sich 1950 die Mitglieder des Europarates, ihren Bürgern gewisse Rechte zu gewähren. Insbesondere das Recht auf Leben, auf persönliche Freiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, rechtliches Gehör etc. Der Europäische Gerichtshof wacht über die Einhaltung der Menschenrechte, ebenso wie die Kommission für Menschenrechte
Revision
Gegen (u.a.) Berufungsurteile und Urteile der Strafkammern kann das Rechtsmittel Revision eingelegt werden, um die Urteile durch das nächsthöhere Gericht zu überprüfen. Die Überprüfung erfogt nur in rechtlicher Hinsicht (wurden rechtliche Fehler gemacht?)
Bundesgerichtshof
(BGH) Oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Entscheidungen fällen Zivil- und Strafsenate. Der Sitz des BGH ist in Karlsruhe
Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten (Parteien, Zeugen etc.) angehört (mündlicher Vortrag). Vor der mündlichen Verhandlung findet in der Regel ein schriftliches Vorverfahren statt
Landgericht
Ordentliches Gericht. Steht im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht. Spruchkörper sind Kammern: Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen.
In strafrechtlichen Sachen entscheiden in erstinstanzlichen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen, im Berufungsverfahren ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
In zivilrechtlichen Sachen ist das Landgericht als 1. Instanz dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro übersteigt.
Es entscheiden drei Berufsrichter oder ein Einzelrichter (§ 75 GVG)
Disziplinarverfahren
Bei Verstößen von Beamten gegen ihre Dienstpflichten in Frage kommendes Verfahren. Über die Ahndung von Verstößen entscheiden Disziplinargerichte. Sie können Disziplinarmaßnahmen verhängen (Verweise, Entfernungen vom Dienst..)
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