An die Öffentlichkeit Hamburg, 10. Februar 2009
Wir fordern die Asylanerkennung für Engin Celik!
Keine Abschiebungen in den Folterstaat Türkei!
Kommt zu Engins Prozess!
Mittwoch, 18.02.2009 um 12.00 Uhr
Verwaltungsgericht (Saal 2)
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig
Engin Celik wurde in Tunceli (Dersim) im türkischen Teil Kurdistans geboren. Schon früh begann er sich gegen die Repressionen des türkischen Staates und gegen dessen Verbrechen zu organisieren und erfuhr deswegen mehrfach Verhaftungen und Folter durch die türkischen Sicherheitskräfte.
2003, als der türkische Staat durch die sogenannten „Antiterror-Gesetze“ neue Ermittlungsverfahren gegen kritische Stimmen von Journalisten, Künstlern und Menschenrechtsvertretern anstrebte, flüchtete Engin Celik aus der Türkei und beantragte Asyl in Deutschland. Auch hier setzte er seine Aktivitäten fort und war politisch und kulturell aktiv. Er gründete die Musikgruppe „Daglara Ezgi“, spielte in der Theatergruppe „Bühne der Träume“ und schrieb eigene Gedichte. Auf zahlreichen Veranstaltungen nutzte er die Bühne, um die systematischen Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Kurden und Kurdinnen in der Türkei öffentlich zu machen. Darüber hinaus widmete er sich der Jugend- und Menschenrechtsarbeit und wurde Vorstandsmitglied bei der Jugendorganisation der „Konföderation für Demokratische Rechte in Europa“ (türk. „ADHK“). 2006 wurde sein Asylantrag abgelehnt und er war gezwungen in der Illegalität zu leben. Dennoch setzte er sein politisches und kulturelles Engagement unaufhörlich fort.
Am 7. Januar 2007 wurde Engin Celik bei einer Personenkontrolle im Zug festgenommen und in Abschiebehaft gebracht, wo er einen Asylfolgeantrag stellte. Darüber hinaus trat er eine Woche später in einen unbefristeten Hungerstreik, um für sein Menschenrecht auf Asyl zu kämpfen. Unterstützt wurde er dabei durch zahlreiche KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und Theater- und Musikgruppen aus verschiedenen Ländern sowie durch verschiedene Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE. Mehr als 2.000 Menschen faxten Protestbriefe an die zuständigen Behörden und forderten die sofortige Haftentlassung und Asylanerkennung von Engin Celik özgür politika
Nach vier Wochen im Hungerstreik wurde Engin Celik zwar aus der Haft entlassen, aber einen Tag später wurde sein Asylantrag erneut abgelehnt und seine Abschiebung mit einem neuen Termin angekündigt Übersicht bei Umbruch-Bildarchiv Das Gericht begründete die Ablehnung auf Abschiebeschutz damals mit den angeblichen Fortschritten des türkischen Staates bezüglich der Demokratie und der Menschenrechte.
Um der drohenden Abschiebung zu entgehen, musste Engin Celik deswegen wieder in der Illegalität leben, wobei er weiter für sein Recht auf Asyl kämpfte. Nach einigen Monaten entschied dann endlich die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig, ihm bis zum Abschluss seines Klageverfahrens Abschiebeschutz zu garantieren.
So konnte Engin Celik seine politische und künstlerische Arbeit ohne die unmittelbare Bedrohung durch die Abschiebung fortsetzen. Während der Aktionskonferenz anlässlich des 10 jährigen Bestehen des Netzwerks der Karawane stellten Engin Celik und Binali Yildirim ihre Erfahrungen mit dem türkischen Staat bezüglich der Unterdrückung, der Verfolgung, und der Folter und ihre Erfahrungen mit den deutschen Behörden bezüglich der Internationalen Flüchtlingskonventionen Im Dezember 2008 im Rahmen der Hamburger Veranstaltungsreihe „Berichte International 4“ und bei der Demonstration anlässlich des Jahrestags der Verabschiedung der Menschenrechtscharta am 13.12.2008 referierte Engin Celik über die staatliche Repression und die chauvinistischen Hetzkampagnen der Medien in der Türkei. Am 31. Januar 2009 im Rahmen der bundesweiten Flüchtlingskonferenz in Hamburg erklärte Engin Celik wie wichtig es ist, nicht aufzugeben und stets für seine Rechte zu kämpfen. Er betonte, dass er selbst immer noch nicht gemäß der Flüchtlingskonventionen anerkannt ist und immer noch mit dem Status der Duldung lebt. Einen Tag später erhielt er den Brief mit der Ankündigung des Gerichtstermins.
Das Verfahren wird nun endlich am 18. Februar um 12.00 Uhr in Schleswig verhandelt!
Wir rufen zur Solidarität und zur Prozeßbeobachtung auf!
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
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