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Wer ist Felix Otto . . . Auto-report

By voice, 2 June, 2009

Ich kam am 5. August 2000 nach Deutschland aus politischen Gründen wegen meiner Mitgliedschaft in der UPC, einer verfolgten Oppositionspartei in Kamerun, nach Deutschland.

In dem politischen System, das in Kamerun existiert, hat sich seit 26 Jahren Diktatur nichts geändert. Seit 26 Jahren ist es die gleiche Diktatur: Oppositionelle werden verfolgt, ins Gefängnis gesperrt und außergerichtlich exekutiert – vergiftet oder erschossen. Sogar eine Vielzahl von Ministern der Regierung, die Präsident Paul Biya, der seit 26 Jahren allein regiert, widersprachen, verbrachten ihr Leben im Knast.
Ich möchte nicht nach Kamerun zurückkehren. In Deutschland fühle ich mich in Sicherheit. Ich möchte nicht exekutiert werden und sterben.

Meine erste Station, wo ich am 5. August 2000 Asyl beantragte, war Lübeck.

Doch am 8. August begann mein Leben als Flüchtling in Jena Forst. Seitdem war ich auch in Deutschland niemals frei außer innerhalb der Rechte eines Flüchtlings.

Nach ca. drei Monaten in Jena lebte ich im Flüchtlingsheim in Schleiz. Im Mai 2005 kam ich nach Rodarabrunn, einem typischen Lager mitten im Wald. Es gab keinen Supermarkt, keinen Laden, nur zweimal am Tag einen Bus – der von uns nur in eine Richtung genutzt werden durfte, denn für uns galt die ehemalige Grenze zwischen DDR und BRD noch immer – nach Bayern, wo es mit Kronach eine größere Stadt gegeben hätte, zu fahren, hätte als Straftat gegolten, denn dazu hätte man den Landkreis verlassen müssen. Denn Asylbewerber unterliegen in Deutschland der Residenzpflicht, das heißt ihr Aufenthalt ist nach § auf den Landkreis beschränkt, dem sie zugewiesen werden und den sie ohne Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen dürfen – und diese wird in der Regel willkürlich und nach rassistischen Gesichtspunkten vergeben – oder eben nicht.

Im September 2006 wurde ich nach Juchhöh umgesiedelt. Das Lager liegt wiederum im Wald, einige hundert Meter von einer winzigen Ansiedlung, die aus einem Gasthaus und zwei oder drei Häusern besteht. Der nächste größere Ort, Hirschberg, liegt ca. drei Kilometer entfernt, aber es gibt keine Linienbusse dorthin. Die einzige Möglichkeit, dort einzukaufen, ist, wenn das DRK einen Bus für die Heimbewohner organisiert. Viele Heimbewohner erhalten kein Bargeld, sondern nur Gutscheine, mit denen nur sie in Hirschberg oder Schleiz – wohin die Hin- und Rückfahrt 6,60 kostet – einkaufen können. Uns wird nicht erklärt, nach welchen Kriterien jemand Sozialhilfe oder Gutscheine erhält.

Im Jahr 2004 hat man von mir verlangt 660 Stunden Zwangsarbeit zu leisten. Ich schuftete in der Küche des Landratsamtes Schleiz und wurde dafür nicht bezahlt. Diese Arbeit hat man mir aufgebürdet, nur weil ich mein natürliches Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen habe. Wie kann ein Mensch vier, fünf, sechs oder mehr Jahre in einem Landkreis eingesperrt sein, ohne verrückt zu werden.
Im Jahr 2005 wurden mir 330 Arbeitsstunden auferlegt, nur weil ich den Landkreis Schleiz verlassen habe.
Im Jahr 2007 wurde ich in Töpen, das nur einen Kilometer von meinem Heim liegt, aber schon in Bayern, im Auto eines Freundes von der Polizei angehalten.

Hätte ich die Arbeit verweigert, hätte ich mehrere Monat ins Gefängnis gehen müssen. Warum das so ist, hat mir bis heute niemand erklärt. Unvorstellbar, ein Flüchtling arbeitet 990 Stunden ohne Entlohnung! Während er doch genau weiß, dass er psychologische Stabilisierung benötigt.

Welche Rolle spielen da illegale Methoden? Mach acht Jahren in Deutschland habe ich mit der Ausländerbehörde Schleiz nur Ärger gehabt.

Im Jahr 2004 machte ich bei einer deutschen Fahrschule den deutschen Führerschein, wofür ich auch Geld bezahlt hatte. Doch die Ausländerbehörde sagte mir, ich hätte kein Recht den Führerschein zu machen. Da antwortete doch eine Frau direkt hinter dem Büro (?): Weshalb braucht ein Afrikaner einen deutschen Führerschein?
Ich fühlte mich sehr diskriminiert und beleidigt. Ich war sehr verletzt und verließ ihr Büro.
Die 500 Euro, die ich für den Führerschein schon vorausbezahlt hatte, waren verloren.

Meine Krankenversicherung bei der AOK wurde gestoppt, mein Taschengeld wurde gestoppt. Keiner hat mir die rechtlichen Gründe erklärt.

Wenn ich um etwas bitte, was eine normale Unterstützung oder ein Recht für einen Flüchtling ist, wird es mir versagt. Ich lebe seit acht Jahren in Deutschland und habe ein Recht zu arbeiten. Am 15. Juli habe ich um eine Arbeitserlaubnis ersucht, weil ich drei Angebote hatte. Obwohl ihr Kollege meine Sachbearbeiterin aufforderte, mir die Erlaubnis zu erteilen, verweigerte sie sie mir.

Man sagte mir, dass ich nach Köln fahren müsste zur Identifikation.
Ein Drohbrief in rigidem Tonfall erreichte mich: dass ich eingesperrt werden würde, falls ich im Deportationsbüro nicht erschiene.

Das ist nicht logisch, denn das Landratsamt hat doch schon eine zertifizierten Brief des Gerichts in Gera, worin meine kamerunische Staatsangehörigkeit bestätigt wird.

Als ich meine Arbeitserlaubnis beantragte, schrieb man mir einen zweiten Drohbrief; in dem Stand, dass man meine Abschiebung vorbereitete. Es ist klar: all das sollte nur dazu dienen mich ins Gefängnis zu bringen und meine Abschiebung in mein Heimatland vorzubereiten.

Seit einem Monat bin ich psychisch durcheinander; Ich habe Angst, in die Psychiatrie zu gehen: Ich möchte nicht zurück nach Afrika gehen wegen der politischen Situation in Kamerun.

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residenzpflicht

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