Grenzenlos glücklicher – Residenzpflicht abschaffen!
Flüchtlinge in Deutschland werden mit rassistischen Sondergesetzen schikaniert. Im Besonderen wird ihre Bewegungsfreiheit durch die seit 1982 bestehende so genannte Residenzpflicht empfindlich eingeschränkt. Diese Enschränkung der Bewegungsfreiheit per Gesetz ist in Europa einmalig und wird nur in Deutschland praktiziert. Sie weist eine Nähe zu den Apartheidgesetzen des früheren rassistischen Südafrika auf.
Die Residenzpflicht bedeutet die Verpflichtung von Asylsuchenden und Geduldeten, ihren Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis zu nehmen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde ist. Wollen die Flüchtlinge diesen Bereich verlassen, um zum Beispiel Verwandte zu besuchen, müssen sie dies vorher schriftlich beantragen, also eine Erlaubnis erbitten. Der Verstoß gegen die Residenzpflicht wird mit einem Bußgeld bestraft. Im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren. Es kann eine Strafe bis zu einem Jahr Haft verhängt werden.
Die Residenzpflicht schränkt nicht nur die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen empfindlich ein, sie ist auch ein Mittel, um sie zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Da die Residenzpflicht von den zuständigen Ausländerbehörden meist sehr eng ausgelegt wird, wird sie notgedrungen von den Betroffenen immer wieder „verletzt“!
Kürzlich wurde der Flüchtling Felix O. vom Amtsgericht Bad Lobenstein zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er mehrmals gegen die Residenzpflicht „verstoßen“ hatte!
„FORDERUNG – Abschaffung der Residenzpflicht (5. Mai 2009)
Es sollte daran erinnert werden, dass es während der Kolonialisierung Togos, Kameruns und weiterer Länder durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen.
Die deutschen Kolonialbehörden kontrollierten und beschränkten die Bewegung der Bevölkerung, um damit jedem antikolonialem Treffen und Widerstand entgegenzuwirken. Heute befinden sich Flüchtlinge in Deutschland grundsätzlich wieder in der gleichen Situation. Die Residenzpflicht macht es nahezu unmöglich, sich zu organisieren. Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen und Veranstaltungen sowie Diskussionsforen oder kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis geht mit dem Risiko einer Kontrolle und Verfolgung sowie der Zahlung einer Strafe von bis zu 2500 € oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr einher.
…………….
Besonders die Flüchtlinge, die sich für Menschenrechte und eine fortschrittliche Gesellschaftsentwicklung engagieren, sind verstärkt damit konfrontiert und werden zur Zielscheibe der Polizei und der Behörden, da sie den gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus, den sie alltäglich in Deutschland erfahren, benennen.
Schon während der Naziära gab es ähnliche Verordnungen. Bereits im Jahr 1938 wurden ähnliche Regelungen (diesmal alle Ausländer betreffend) in der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (Reichsgesetzblatt, Teil I, 25.August 1938, Nr. 132, S.1055) erlassen. Diese Form der Residenzpflicht ist jedoch vor dem Hintergrund der Diktatur der Nazis zu sehen und nur schwer mit der heutigen Residenzpflicht vergleichbar. Aber in der Tatsache, dass sie ebenso gegen eine ausländische Minderheit gerichtet war und Rassismus und Faschismus förderte, bestehen viele Ähnlichkeiten.
Daher fordern wir von den Behörden:
• Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge muss ohne weiteren Verzug beendet werden, indem das menschenverachtende Gesetz zur Residenzpflicht abgeschafft wird und das Recht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge wiederhergestellt wird!
• Die Gebühr von 10 € zum Verlassen des Landkreises muss aufgehoben werden!
• Die gezielten Polizeikontrollen von ausländisch aussehenden Menschen müssen gestoppt werden!
Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!
Die deutschen Behörden sagen auf der einen Seite, dass sie die Ausländer integrieren möchten. Auf der anderen Seite verhindern sie aber Integration durch die Residenzpflicht!
„ Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG, Art. 3.3.)“
(Auszug aus einem Aufruf vom Mai 2009) vom The Voice REFUGEE Forum, einer selbstorganisierten Flüchtlingsorganisation )
Wir unterstützen uneingeschränkt die Forderung von The Voice!
Wir kämpfen gegen alle ausgrenzenden und ausschließenden Sondergesetze für Flüchtlinge!
Die Residenzpflicht ist eine Apartheid-Maßnahme, die die Betroffenen ausgrenzt und ihre
Bewegungsfreiheit unzumutbar einschränkt. Die Residenzpflicht ist menschenverachtend und knüpft an rassistische, längst überwunden geglaubte kolonialistische Praktiken an. Sie erinnert sogar an faschistische Praktiken von Kontrolle und Entrechtung!
Protest-Aktion am 29. August 2009
An diesem Tag wollen wir mit vielen betroffenen und früher betroffenen Flüchtlingen und MigrantInnen – zusammen mit möglichst vielen „Herkunfts“-Deutschen – ein sichtbares Zeichen in der Öffentlichkeit gegen alle Formen diskriminierender Ausgrenzung und Apartheid setzen. Als geeigneten Ort für eine solche Protest-Aktion haben wir die Konrad-Adenauer-Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim ausgewählt:
Mitten auf der Brücke grenzen zwei Städte, zwei Landkreise und zwei Bundes-Länder aneinander. Ohne Hinweis-Schilder würden die meisten Menschen die Grenze, die sie täglich passieren, gar nicht bemerken. Aber die von der Residenzpflicht betroffenen Flüchtlinge, die die unsichtbare Grenze überqueren wollen, dürfen dies nicht ohne eine besondere – schon Tage vorher schriftlich beantragte – Erlaubnis. Sie wird oft nicht erteilt. Spontanes Überschreiten der Grenze ist daher nur „widerrechtlich“ möglich. Residenzpflicht und rassistische Personenkontrollen bestimmen oft jahrelang den Alltag von Flüchtlingen. Die Risiken von Geld- und Haftstrafen im Falle der „Verletzung“ der Residenzpflicht sollen die Kontrolle über die Flüchtlinge verstärken und sie einschüchtern.
Mit unserer Protestaktion „Grenzenlos glücklich(er) – Residenzpflicht abschaffen!“
heben wir die Residenzpflicht, symbolisch für einen Tag auf!
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die entwürdigende Residenzpflicht vollständig und bald abgeschafft wird!
Darüberhinaus setzen wir uns ein für die „Globale Bewegungsfreiheit“ und folgerichtig für ein „Bleiberecht für alle“!
Gegen Staat, Nation, Landkreis und Kapital, grenzenlos glücklich und das global!
Kommt zahlreich zu unserem grenzenlosen Fest. Bringt Spaß und gute Laune mit!
Aktionsbündnis „Grenzenlos glücklicher – Residenzpflicht abschaffen!“
Mannheim - Aufruf zum Aktionstag gegen die Residenzpflicht
*****
Solidarität mit Felix Otto vor dem Knast -JVA Goldlauter in Suhl
Kundgebung in Suhl, Am Donnerstag, 16. Juli 2009, dem 27. Jahrestag der Einführung des Residenzpflichtgesetzes, führen wir unter dem Motto "Solidarität mit Felix Otto" eine Kundgebung vor der JVA Goldlauter in Suhl durch,um gegen seine Inhaftierun und für die Abschaffung des Gesetzes zu demonstrieren.
Treffpunkt ist um 13.30 in Suhl im Stadtzentrum
Um 15.00 findet dann die Kundgebung vor dem Knast-JVA Goldlauter, Zellaer Str. 154 statt
Die Kundgebeung wird von afrikanischer Percussion - Buggy Djembe Jive (Bongo Man - Savannah Beats) begleitet.
Mit der Teilnahme von Flüchtlings-Community Thüringen, die über das unmenschliche System von Law and Order sprechen werden, das ihnen durch die staatliche Politik der Abschiebebehörden auferlegt worden ist, über ihre prekäre Situation der Ghettoisierung in ehemaligen Militärkasernen und heutigen Isolationslagern in Thüringen.