Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Thüringen e.V.
vom 27.7.2009
Jugendamt im Wartburgkreis verweigert Flüchtlingskind den Kindertagesstättenplatz
Flüchtlingsrat Thüringen fordert die sofortige Beendigung der schikanösen Behandlung
Das Jugendamt im Wartburgkreis verweigert einem Flüchtlingskind hartnäckig den Kindertagesstättenplatz. Dabei ist dies sowohl im Kinder- und Jugendhilfegesetz als auch im Thüringer Kindertagesstättengesetz unmißverständlich geregelt. "Es ist unfassbar, wie akribisch ein Jugendamt sich damit befasst, welche Möglichkeiten es zu Verweigerung
der Kinderbetreuung von Flüchtlingen geben könnte. Wir fordern die sofortige Beendigung dieser Praxis!" so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Das bald vierjährige Mädchen, dass eine ausländerrechtliche Duldung besitzt, besuchte bereits seit einigen Monaten den Kindergarten, als das Sozialamt die Mutter einer Leistungskürzung unterzog. Das Jugendamt nahm dies zum Anlaß, auch gleich den Kindertagesstättenplatz zu streichen.
"Statt sich um das Wohl des Kindes zu kümmern, wird das Kind vom Jugendamt für die Probleme der Mutter sanktioniert!" so Ellen Könneker weiter.
Das war eindeutig rechtswidrig und wurde bereits vom zuständigen Jugendamt auch eingesehen. Statt aber dem Mädchen umgehend den Kindertagesstättenplatz wieder bereit zustellen, suchte das Jugendamt jedoch nach neuen Ablehnungsgründen.
Das Jugendamt beruft sich auf die generellen Anspruchsvoraussetzungen für Kinder- und Jugendhilfeleistungen (§ 6 KJHG). Gerade darin steht aber festgeschrieben, dass auch Kinder und Jugendliche, die im Asylverfahren sind oder mit einer ausländerrechtlichen Duldung leben, Zugang zu diesen Leistungen haben. Genauso unmißverständlich sagt dies das Thüringer Kindertagesstättengesetz.
Das Jugendamt im Wartburgkreis scheint die eigenen Rechtsgrundlagen nicht zu verstehen und zudem im Bereich Sozialdatenschutz besonderen Nachhole bedarf zu haben. So wurde der personengebundene Ablehnungsbescheid auch gleich an die betreffende Kindertagesstätte in Kopie geschickt! Der Flüchtlingsrat fordert die umgehende Klärung dieser
Praxis vom Landratsamt des Wartburgkreises!
Flüchtlingskinder haben den gleichen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte wie alle anderen Kinder auch. Da es immer wieder in einzelnen Landkreisen mit dieser Umsetzung Probleme gibt, fordert der Flüchtlingsrat von dem zuständigen Ministerium eine Klarstellung gegenüber den örtlichen Jugendämtern!
Für Rückfragen: Ellen Könneker, Tel: 0361-2172720