Freispruch für Michael Stade - "Angeklagt wegen Beleidigung durch das Wort "
Heute fand vor dem Amtsgericht Gotha der Prozess gegen Michael Stade statt, in welchem dieser der Beleidigung angeklagt war. Es ging um die Benutzung des Wortes „Deportation“ im Zusammenhang mit einer Abschiebung sowie das Ziehen von Parallelen zu NS-Zeit, wodurch sich die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha in ihrer Ehre herabgesetzt fühlte.
Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn waren einige Unterstützer eingetroffen und es wurden immer mehr. Flüchtlinge hatten trotz ihrer prekären Situation keine Kosten gescheut und waren unter anderem aus Jena und Apolda angereist.
Nachdem der Prozess eröffnet worden war, hatte der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern. Stade nutzte diese, um eine ca. 40-minütige Erklärung vorzulesen. Darin begründete er die Wortwahl und das Ziehen von Vergleichen zur NS-Zeit als notwendige Mittel, damit Dinge beim Namen genannt werden könnten und Kritik dadurch entsprechende Wertungen zum Ausdruck bringen kann. Er wies darauf hin, dass diese Wertungen eindeutig nur staatliche Handlungen betreffen, nicht etwa die handelnden Personen. Er habe nie niedere Beweggründe unterstellt, vielmehr gehe er davon aus, dass die Leiterin der Ausländerbehörde aus ehrenwerten Motiven handle, was aber eben nicht ausschließt, dass die Handlungen selbst zu verurteilen sind.
Anschließend hatte der Staatsanwalt das Wort und er brachte zum Ausdruck, dass die Frage, ob ein bestimmter Wortgebrauch den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt, immer im Einzelfall entschieden werden müsse. Er habe aber bereits aus dem Einspruch, welcher dem Strafbefehl entgegnet worden war, entnommen, dass in diesem Falle keine Beleidigungsabsicht vorgelegen habe. Er empfahl dem Richter einen Freispruch, den dieser dann auch aussprach.
Sichtlich erleichtert bedankte sich Stade dann noch einmal bei seinen Unterstützerinnen und Unterstützern und es wurden noch ein paar Fotos gemacht.
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Erklärung_vor_Gericht.doc
Von Micheal Stade
Der Umgang mit der NS-Vergangenheit ist nach wie vor von Traumatisierung geprägt, nicht nur bei den Opfern. Das Meinungsbild in unserem Land heute ist von der permanenten Verdrängung dieser traumatischen Erfahrungen dominiert und diese Verdrängung hat zu völlig schizophrenen Haltungen geführt.
Einerseits wird versucht, die deutsche Identität trotz der Geschichte positiv zu sehen.
Andererseits werden die Verhaltensmuster der Generation unserer Großeltern verteufelt. Auf der einen Seite wurden Beamte, auch leitende Beamte des NS-Staates massenhaft rehabilitiert und in den gehobenen Staatsdienst der BRD übernommen. Andererseits wird aber ein Vergleich der Handlungsmuster heutiger Beamter mit Handlungsmustern von damals als beleidigend empfunden. Wenn unsere Großeltern derart herabzuwürdigen sind (ich spreche nicht von der NS-Führungsclique, sondern den einfachen Beamten!), dass der Vergleich von deren Handlungsmustern mit Handlungsmustern heute den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, werden wir dann ihrem Lebenswerk gerecht? Ist das eine Haltung, die dem christlichen Grundwert der Ehre von Vater und Mutter entspricht?
Selbstverständlich liegen viele Verhaltensweisen von Beamten in der Natur ihrer Aufgaben und haben durch die Epochen hindurch unabhängig von besonderen Umständen viele Gemeinsamkeiten. Da machen auch die Verhaltensweisen unter Hitler keine Ausnahme. Allerdings weigert sich ein von der Verdrängung der Vergangenheit geprägtes Denken, solche Gemeinsamkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr wird alles, was mit der NS-Zeit zu tun hat, als etwas „völlig anderes“ ausgeblendet. Jede Parallele wird als „völlig unakzeptabel“ und „völlig abwegig“ abgelehnt. Man spricht sofort von „Gleichsetzung“, die sich schon dadurch verbiete, dass ja der Holocaust in der Geschichte einmalig sei, weshalb man jeder Parallele von vornherein unterstellt, diese Einmaligkeit zu relativieren und in Frage zu stellen. Damit rückt man das Aufzeigen von Parallelen in den Handlungen der Staatsdiener von damals und heute in die Nähe der Leugnung des Holocaust. Folgt man dieser Logik weiter, kommt man zu dem Resultat, dass jede typische Handlung eines Staatsdieners unter Hitler zwar juristisch nicht angreifbar, aber moralisch derart verwerflich gewesen sein müsse, dass jeder Vergleich derselben mit heutigen Handlungsweisen eine extreme Herabwürdigung darstellt.
Eine solche Sichtweise stellt ihrerseits eine kaum noch zu unterbietende Herabwürdigung der Staatsdiener unter Hitler, also der Generation unserer Großeltern dar. Die Frage ist, werden wir unseren Vorfahren denn gerecht, indem wir ihnen eine derartige pauschale Herabwürdigung antun. Dieser Gedanke scheint auch Helmut Kohl belastet zu haben, als er von der „Gnade der späten Geburt“ sprach. Damit versuchte er, dieser extremen Schmähung unserer Vorfahren, die mit Sicherheit in dieser Form nicht gerechtfertigt ist, etwas entgegen zu setzen.
Folgt man der Argumentation Helmut Kohls, dann wären die meisten heutigen Beamten, wären sie früher geboren, unter Hitler in genau derselben Weise schuldig geworden. Diese Ansicht hat etwas Überzeugendes. Folgt man ihr aber weiter, dann bestimmt es lediglich das Schicksal, ob man als Staatsdiener zu Hochachtung und Verdiensten gelangt, oder ob man zu einem geschmähten Verbrecherwerkzeug wird.
Aber eine sich moralisch derart über unsere Großeltern überhebende Haltung, die pauschal als Beleidigung deklariert, heutige Handlungen mit deren Handlungsweise zu vergleichen, eine solche überhebliche Haltung hat noch eine andere Konsequenz. Sie unterstellt nämlich automatisch einer jeden Handlungsweise heutiger Amtsträger, dass diese moralisch um Welten höher zu bewerten sei, als jene Handlungsweisen in der NS-Zeit. Während jene in der NS-Zeit unendlich verwerfliche Verbrechen waren, kommt dann auf der moralischen Skale zunächst erst ein riesiger Abstand und erst so, sagen wir in den obersten 5 Prozent sind dann alle moralischen Wertungen der Handlungen heutiger Staatsdiener unterzubringen. Alles andere wäre völlig unangemessen, ja geradezu eine Beleidigung – so die gängige Meinung.
Das wiederum beschwört eine groteske Situation herauf. Es gibt unseren Staatsbediensteten quasi einen Freibrief, alles und jedes zu tun, ohne je befürchten zu müssen, dafür in der Öffentlichkeit moralisch attackiert zu werden. Denn eine Handlung, die nicht das Maß erreicht, mit einer Handlung aus der NS-Zeit verglichen zu werden, kann ja gar nicht wirklich verwerflich sein. Es ist eine Form der Immunität gegen Strafverfolgung. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, wie man so schön sagt. Wenn aber dem Kläger das Aufzeigen schwerer Vorwürfe als Beleidigung ausgelegt wird, wenn der Kläger statt der Täter bestraft wird, dann muss sich dieser darauf beschränken die Vorwürfe soweit zu reduzieren, bis sie im Bereich der Kavaliersdelikte angesiedelt erscheinen.
Man sage also, wenn es um die Kritik einer Abschiebung geht, bei welcher für den Flüchtling ein hohes Risiko gegeben ist, dass er im Nachgang gefoltert und ermordet wird: zur Vermeidung persönlicher Härten wünsche man eine weniger restriktive Auslegung des Ermessensspielraumes. Wohlklingend und politisch korrekt – ohne Zweifel! Ist das eine Kritik, wie sie der Situation angemessen ist?
Es ist vor allem eine Kritik, die zu nichts verpflichtet. Man kann sie beachten oder auch nicht, auf alle Fälle bleibt, wie auch immer die Beamten handeln, deren Entscheidung moralisch auf höchstem Niveau. Das ist eine für den Staatsapparat überaus komfortable Situation. Gelingt es der Exekutive, so wie in Deutschland geschehen, Justiz und Medien von sich abhängig zu machen, dann kann sie tun und lassen, was sie will, dann braucht sie nichts mehr zu befürchten. Sollten Polizisten das Verlangen spüren, jemanden ermorden zu wollen, dann können sie mit Blick auf Fälle wie Oury Jalloh, Mareame Sarr, Halim Dener usw. jeden Skrupel in den Wind schlagen, sie können sich sicher sein, nie zur Verantwortung gezogen zu werden.
Einer Krankenschwester, die im 24-Stundendienst eine Nacht durchoperiert hat und dann bei einem hereinkommenden Unfall ein falsches Medikament verabreicht, was den Tod des Patienten zu Folge hat – ihr wird der Prozess gemacht. Einem Unternehmer, der eine Sicherheitseinrichtung außer Betrieb setzt: wenn dadurch ein Unfall passiert - ihm wird der Prozess gemacht. Nicht aber denjenigen, die Asylbewerber abschieben in Staaten, in denen Folter und Mord an Oppositionellen an der Tagesordnung ist.
Jeder, der in unserem Land eine Abschiebung anordnet, hat einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Er ist dadurch vor allen anderen Gesetzen daran gebunden, die Grundrechte zu achten. Dazu zählt auch das Grundrecht auf ein Leben in Sicherheit.
Jedes Jahr kommen Menschen durch Maßnahmen der Abschiebepolitik ums Leben. Nur in wenigen Fällen gelangen die Informationen darüber nach Deutschland. Dennoch, eine zivilgesellschaftliche Initiative hat 375 solcher Todesopfer dokumentiert zuzüglich 82 Todesopfer durch rassistische Übergriffe - kein Grund, diese Politik in Frage zu stellen. Ich komme auf diese Dokumentation, die ich dem Gericht zur Verfügung stelle, noch zurück. 10 000 Todesopfer der EU-Abschottungspolitik – kein Grund, diese Politik in Frage zu stellen. Wann wollen wir denn beginnen, solche Dinge in Frage zu stellen? Müssen es erst wieder Millionen Todesopfer werden? Dürfen erst dann Parallelen zur NS-Zeit gezogen werden? Oder müssen die Verbrechen der NS-Zeit erst übertroffen werden, bis wir in Erwägung ziehen, solche Parallelen zu ziehen? Wollen wir bis dahin alles mit politischer Korrektness schönreden, damit wir auch ja niemandem auf den Schlips treten?
Es greift allerdings zu kurz, allein die Exekutive verantwortlich zu machen. Zuerst ist es die Legislative, die an die Grundrechte gebunden ist. Wenn diese aber den Boden des Grundgesetzes verlässt, wie es 1982 unter der Regierung Schmidt mit dem Asylverfahrensgesetz durch die Stimmen von SPD und CDU geschehen ist, dann gestaltet sich die Sache komplizierter. Nun kann die Exekutive auf den Nachsatz zu Artikel 2 verweisen, dass ja auf Grund eines Gesetzes in diese Grundrechte eingegriffen werden darf. Daraus wird nun das Recht abgeleitet, einem bestimmten Personenkreis das Recht auf ein Leben in Sicherheit zu entziehen, man leitet also das Recht ab, bei amtlichen Entscheidungen einen wahrscheinlichen Tod billigend in Kauf nehmen zu dürfen.
Abgesehen davon, dass eine solche Rechtsauffassung dem Artikel 25 und dem Geist des Grundgesetzes und der Grundwerte diametral widerspricht, mit einer solchen Rechtsauffassung könnte man auch die Nürnberger Rassegesetze, würden man sie wieder erlassen, durchsetzen, ja selbst einer „Endlösung der Judenfrage“ stünde dann nichts mehr im Wege. In jedes Grundrecht könnte einfach mit einem Gesetz eingegriffen werden. Aber das sind Gedanken, auf die ja überhaupt niemand kommen kann, solange wir uns jegliche Parallelen zur NS-Zeit grundsätzlich verbieten und die genau deswegen wohl auch noch niemandem aufgefallen sind.
Wenn man das Grundgesetz in seinem Kontext versteht, dann ist klar, dass es sich bei Gesetzen, die in Grundrechte eingreifen, nur um solche Gesetze handeln kann, die Schranken dafür setzen, dass andere in ihren Rechten verletzt werden, dass gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird. Mit anderen Worten, wer in unser Land kommt, dem muss eine reale und zumutbare Möglichkeit gegeben werden, sich gesetzeskonform zu verhalten, und wenn derjenige sich so verhält, dann muss er auch in den Genuss des Schutzes seines Lebens kommen. Genau dies wird einem Flüchtling aber durch die gegenwärtige Abschiebepolitik verwehrt. Die Inanspruchnahme der unveräußerlichen Grundrechte der UN-Menschenrechtscharta kann kein Grund sein, in die verfassungsmäßigen Grundrechte einzugreifen, so wie es jetzt bei Felix Otto, der deswegen in Suhl im Gefängnis sitzt, geschehen ist – andernfalls würde das Deutsche Volk aufhören, sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu bekennen. Aber vielleicht ist dies ja der nächste Artikel, den man aus der Verfassung wirft, so wie man 1993 schon das Asylrecht ausgehebelt hat.
Während bei ca. 2 Mio. Ausländern 1969 die NPD mit 4,3 % knapp den Einzug in den Bundestag verpasst hatte, nahm der Rechtsextremismus bis Anfang der 1980-iger Jahre kontinuierlich ab. 1980 und 1983 erreichte die NPD gerade einmal 0,2 %. In dieser Zeit stieg aber der Ausländeranteil auf ca. 8 Millionen. Soviel zu der These, Zuwanderung würde automatisch Rechtsextremismus hervorrufen. Rechtsextremismus wird vielmehr durch staatliche Ungleichbehandlung vor dem Gesetz hervorgerufen, wie die Weimarer Republik und die Entwicklung der BRD seit 1982 gezeigt haben.
Die Fehlentwicklung in Deutschland, die 1982 mit dem Asylverfahrensgesetz und der darin verankerten Ungleichbehandlung eingeleitet wurde, geht seit nunmehr 27 Jahren ungebremst weiter. In dieser Zeit hat unsere verfassungsmäßige Ordnung schweren Schaden genommen. Dadurch hat diese Fehlentwicklung eine sich selbst verstärkende Eigendynamik entwickelt. Die Menschen, denen unser Staat ein legales Leben unmöglich gemacht hat, man schätzt heute eine Million, sind zum Rekrutierungsbecken für alle Arten von Verbrechern geworden. Diskriminierung und rassistische Sondergesetze entfalten eine verheerende Wirkung, messbar an der von Jahr zu Jahr steigenden Ausländerfeindlichkeit und zunehmendem Rechtsextremismus.
Es ist unglaublich, welche Mengen an Steuergeldern dafür aufgewendet werden, Flüchtlinge zu diskriminieren, sie in Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung zu zwingen (Zuwanderung in die Sozialsysteme) und sie abzuschieben. Hunderttausende für teuere Charterflüge, weil die mit Menschenrechtsverletzungen verbundenen Abschiebungen in normalen Verkehrsmaschinen regelmäßig zu Protesten führen, sind keine Seltenheit.
Gleichzeitig hat diese Fixierung auf die Verhinderung von Zuwanderung ihrerseits verhindert, dass die wirklichen Ursachen der Probleme angegangen wurden. So entwickelte sich Deutschland in dieser Zeit relativ zu seinen Nachbarn von einem Hochlohn-Land in ein Billiglohn-Land, die Arbeitslosigkeit stieg und steigt ständig. Die Gesellschaft spaltet sich zunehmend in Arme und Reiche, in solche, die dazugehören und solche, die ausgegrenzt werden. Die Jugend hat in Deutschland kaum noch eine Perspektive. Immer mehr, insbesondere aktive Jugendliche, orientieren sich in Richtung Ausland. Die Wenigen, die bleiben und tatsächlich noch Arbeit finden, sollen dann dieses wachsende Arbeitslosenheer und eine vergreisende Gesellschaft durchfüttern, gleichzeitig aber auch noch Zins und Tilgung für die astronomischen Schulden zahlen, die ihnen unsere Regierung nunmehr aufgebürdet hat. So langsam bekommen wir eine Ahnung davon, wie sehr diese 1982 eingeleitete Fehlentwicklung unser Land an den Rand eines Abgrundes gebracht hat.
Nun, Fehler zu machen ist kein Privileg der Deutschen. Die USA haben z. B. seit dem 2. Weltkrieg einige Fehlentwicklungen begonnen, sei es die Ära McCarthy, der Vietnamkrieg oder die Ära Bush. Im Gegensatz zu Deutschland aber führen uns die Amerikaner vor, wie Demokratie richtig funktioniert. Jede Fehlentwicklung findet ihre wortstarken Kritiker, denen es Dank der Freiheit der Meinungsäußerung Stück für Stück gelingt, den gesellschaftlichen Diskurs zu bestimmen. Daraus erwächst die Kraft, Fehlentwicklungen nach wenigen Jahren umzukehren, und zwar VOR einem katastrophalen „Endsieg“. Auch in der jungen BRD hat so etwas noch funktioniert. Damals waren die politisch Verantwortlichen noch zu großen Teilen persönlich in eine NS-Vergangenheit verstrickt und war es noch nicht möglich, jeden Vergleich mit der NS-Zeit als völlig überzogen hinzustellen. Die Keule der Beleidigungsklage war noch nicht in der Lage, alle Kritiker mundtot zu machen.
Doch nun, seit 27 Jahren, scheint dies bei uns nicht mehr zu funktionieren. Ungebremst und mit erschreckender Blindheit wird unser Land an die Wand gefahren. Menschenrechtsverletzungen nehmen ein erschreckendes Ausmaß an. Grundrechte werden Stück für Stück ausgehebelt und ausgehöhlt. Aber niemanden scheint das zu stören. Sonntagsreden verklären Zustände, die harte Kritik verdienen. Die Öffentlichkeit merkt zwar, dass sie nach Strich und Faden belogen und betrogen wird, aber sie tappt in der Wahrnehmung der Ursachen völlig im Dunkeln – ideal für alle, die so weitermachen wollen wie bisher – und katastrophal für die Zukunft von uns und unseren Kindern.
Was aber die Ursache für diese Blindheit ist, das hat mir dieser Prozess, in dem ich hier angeklagt werde, klargemacht. Es ist ein Rechtsverständnis, dass denjenigen als kriminell hinstellt, der Parallelen zwischen dem Verhalten von Staatsdienern unter Hitler und heutigen Staatsdienern aufzeigt und dadurch diejenigen vor Kritik schützt, welche die kritisierten Handlungen ausgeführt haben. Gleichzeitig werden diese in ihren kritikwürdigen Taten bestätigt. Nach wie vor gilt, was schon Carl von Ossietzky geschrieben hat: „In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“
Ich möchte hier folgendes Feststellen: Das Aufzeigen von objektiv belegbaren Parallelen zwischen Handlungen im Dritten Reich und Handlungen von Beamtinnen und Beamten heute ist keine Schmähung oder Herabwürdigung von Personen, sondern eine Form von Kritik, die im Rahmen der freien Meinungsäußerung erlaubt sein muss. Andernfalls kommt ein Verbot dieser Form von Kritik einer Zensur gleich.
Es ist nun einmal so, dass vieles, das in hohem Maße verwerflich ist, mit Handlungen aus der NS-Zeit assoziiert ist, wie eben auch der Begriff der Deportation. Wenn aber nun alle diese Dinge nicht mehr beim Namen genannt werden dürfen, sondern mit euphemischen Begriffen schöngeredet werden müssen, dann ist eine Kritik an solchen Zuständen schwer behindert. Da es aber schon lange in diesem Land gängige Praxis ist, auf diese Weise mittels Beleidigungsklagen Kritik mundtot zu machen, sind damit auch die Selbstreinigungskräfte unserer Demokratie zum Erliegen gekommen. Es fehlt eine wirkungsvolle Rückkopplung über die öffentliche Wahrnehmung auf die Politik, wodurch dem Volk als Souverän die Möglichkeit genommen wird, tatsächlich auch Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ohne diese Rückkopplung ist das Volk der Meinungsmanipulation der Regierenden völlig ausgeliefert. Dementsprechend gelingt es unserem Staat nahezu perfekt, die wahren Ursachen der Erscheinungen, welche die Ausländerfeindlichkeit erzeugen, nämlich in erster Linie staatliche Maßnahmen, völlig aus der Schusslinie der Kritik zu nehmen. Die Folgen für unser Land sind katastrophal. Wer sich noch immer wundert, dass inzwischen schon die Hälfte der Bevölkerung eine Diktatur für die möglicher Weise bessere Staatsform hält – hier liegen die Ursachen.
Es ist eine unglaubliche Arroganz, mit der sich heute und hier Vertreter der Staatsmacht moralisch ihren Vorgängern zur NS-Zeit haushoch überlegen dünken. Sie schmähen damit ihre eigenen Vorfahren und werden der Situation, in welcher diese sich damals befunden haben, in keiner Weise gerecht. Andererseits schmähen sie mit dieser Arroganz auch die Opfer der NS-Verbrechen, indem sie für sich herausnehmen, keinerlei Lehren aus dieser Vergangenheit für ihre eigene Handlungsweise ziehen zu müssen. Sie fordern das Recht ein, alle Fehler, die diese Vorfahren gemacht haben, selber zu wiederholen, ohne aber darauf hingewiesen zu werden.
Es ist richtig, unsere Vorfahren haben Fehler gemacht, schwere Fehler, Fehler welche die größte geschichtliche Katastrophe verursacht haben, Fehler, mit denen sie ein unvorstellbares Maß an Schuld auf sich geladen haben. Aber es waren auch Fehler, deren Folgen sie nicht rechtzeitig abgesehen haben, Fehler, die sie vielleicht vermieden hätten, wenn sie deren Folgen rechtzeitig erkannt hätten. Sie haben sich diese Katastrophe so nicht vorstellen können.
Auch wir heute sind Menschen, die Fehler machen. Niemand ist frei von der Gefahr, Fehler zu begehen. Aber es gibt Fehler, vor denen man nicht gefeit ist und solche, die offensichtlich und vermeidbar sind. Und wir haben die verdammte Pflicht, Fehler, bei denen wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen können, zu vermeiden. Und dazu ist Voraussetzung, Handlungen derjenigen, die Fehler gemacht haben, mit unseren Handlungen heute zu vergleichen.
Das Unheil, welches unsere Vorfahren angerichtet haben, können wir nicht wieder gut machen. Aber wir können aus ihren Fehlern lernen, und zwar in einer Haltung der Achtung, einer Achtung, die nicht die Augen vor den Folgen ihrer Fehler verschließt, die aber unsere Vorfahren als Menschen ihrer Zeit zu verstehen versucht, als Menschen, die uns wertvolle Erfahrungen hinterlassen haben, von denen wir heute profitieren dürfen. Dies ist auch die angemessene Form, die Opfer der damaligen Verbrechen zu ehren und deren Nachkommen zu begegnen. Es ist der Weg, auf dem wir unsere Identität finden können, eine positive Identität – von der wir leider noch sehr weit entfernt sind.
Ich sehe den Schlüssel für diesen Weg in der konstruktiven Aufarbeitung unserer Geschichte, indem wir immer wieder Parallelen zu Heute ziehen, indem wir sensibel für die Punkte werden, die möglicher Weise entscheidende Fehler waren. Und deswegen kämpfe ich darum, dass dieser Weg nicht kriminalisiert wird.
Wenn Grund- und Menschenrechte ausgehebelt werden, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist vielmehr ein Angriff auf unsere Grundordnung. Dafür müssen deutliche und klare Worte der Kritik erlaubt sein, Worte die unmissverständlich eine negative Wertung zum Ausdruck bringen. Ich habe immer Handlungen bewertet, nie habe ich ein Werturteil über die handelnden Personen abgegeben. Man muss das deutlich trennen. In der Bewertung einer Handlung Kritik zu äußern, heißt nicht, die Person herabzuwürdigen. Ich habe Frau Seide nie unterstellt, aus niederen Beweggründen gehandelt zu haben. Vielmehr bin ich immer davon ausgegangen, dass sie aus ehrbaren Motiven handelt. Das schließt aber nicht aus, dass diese Handlungen negative Auswirkungen haben, die sie unterschätzt, bzw. dass die Gründe, die aus ihrer Sicht diese Handlungen erforderlich machen, möglicher Weise keinen Bestand haben. Ich ehre auch meine Großeltern, obwohl sie möglicher Weise auch Handlungen ausgeführt haben, die aus heutiger Sicht kritikwürdig erscheinen könnten. Niemand von uns kennt der Weisheit letzten Schluss, niemand hat das Recht, Menschen mit abweichender Meinung abzuwerten. Aber es muss erlaubt sein, diese Meinungen auszutauschen und das setzt voraus, sie klar zu Ausdruck zu bringen. Diese Freiheit der Meinungsäußerung ist vielleicht das wichtigste Element, damit eine Demokratie funktionieren kann. Deswegen wehre ich mich entschieden dagegen, mir dieses Grundrecht zu verwehren und dessen Inanspruchnahme zur Straftat zu machen.
Vom chinesischen Meister Konfuzius stammt die Aufforderung:
"Nennt das Runde rund und das Eckige eckig. Oder der Staat geht zugrunde."
Weshalb aber sollte ein Staat, der nicht zulässt, die Dinge beim Namen zu nennen, denn untergehen? Nun, wer die Dinge nicht beim Namen nennt, der erzeugt dadurch eine verzerrte Wahrnehmung. Wenn aber die Realität verzerrt wahrgenommen wird, kann auf deren Herausforderungen nicht mehr mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden. Wer aber der politischen Willensbildung die Fähigkeit abgräbt, zu geeigneten Maßnahmen zu gelangen, führt den Staat zum Untergang.
Die arrogante Selbstwahrnehmung als Herrenrasse und die These: „Die Juden sind unser Unglück“ waren solche verzerrten Wahrnehmungen. Man hatte sich aber leider darauf verständigt, die Dinge nicht beim Namen zu nennen. Wie sagte doch der Reichsstatthalter in Thüringen Fritz Sauckel 1943 in einer Rede: „… ich deportiere nicht. Der Führer würde mich erschießen, wenn ich das täte“. In diesem Fall war das Ergebnis ein unvorstellbares Grauen und eine unvorstellbare Katastrophe.
Aber auch, wer die DDR bewusst erlebt hat, wird sich erinnern, wie problematisch es da war, die Dinge beim Namen zu nennen. Kritiker hatten akrobatische Leistungen vollbracht, ihre Anliegen zwischen den Zeilen zu formulieren, um staatlicher Sanktionierung zu entgehen. Auch die DDR ist an der Unfähigkeit, Dinge beim Namen zu nennen, untergegangen. So konnten politische Fehler, wie etwa die vollkommene Zerschlagung jeglicher marktwirtschaftlicher Strukturen, nicht erkannt und korrigiert werden.
Heute dominiert die Ansicht, die offensichtlich auch der Anklage gegen mich zugrunde liegt, dass sich die moralische Integrität von Verwaltungshandlungen allein dadurch garantiert ist, dass dahinter ja ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat stehe. Man glaubt deshalb, dass zwischen heutigen Verwaltungshandlungen und Verwaltungshandlungen im Dritten Reich ein unendlicher moralischer Abstand sei, dass nichts, aber auch gar nichts miteinander verglichen werden dürfe. Ich möchte daran erinnern, dass auch die Weimarer Republik ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat war. Als 1933 durch freie und geheime Wahlen die Nazis an die Macht kamen, wurden durchaus nicht alle Beamten ausgetauscht. Auch die Verwaltungsabläufe wurden keineswegs völlig auf den Kopf gestellt. Bahnbeamte hatten nach wie vor Transporte zu koordinieren. Dabei ist es bisher für sie nie relevant gewesen, was und zu welchem Zweck sie transportierten. Und plötzlich waren es Deportationstransporte. Aber man durfte nicht von Deportation sprechen. Niemand sprach damals von Deportation in Vernichtungslager. Man sprach vielmehr von Schüblingen nach dem Osten (in Arbeitslager). Nähert man sich heute mit dem Begriff „Abschiebung“ schon wieder einer solchen Ausdrucksweise?
Was bitteschön gibt uns heute das Recht, heutige Verwaltungshandlungen auf einen moralisch derart überhöhten Sockel zu stellen, so hoch überhöht, dass bereits der Vergleich zwischen Verwaltungshandlungen damals und heute als Straftatbestand der Beleidigung gewertet wird?
Die Ausländerbehörde Gotha hat versucht, die Familie Mahmuti in den Kosovo abzuschieben. Nachdem zwei Cousinen mit Erreichen der Volljährigkeit ausgewisen worden waren, drängte sie die Großeltern Mahmuti, die unter Diabetes, Herzinsuffizienz und Bluthochdruck litten mit dem Versprechen, die Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen, ebenfalls auszureisen. Nachdem dieses Versprechen gebrochen worden war, hat die Familie Hommel diese Medikamente aus eigener Tasche bezahlt und deren Transport organisiert. Ich lege hier dem Gericht einen Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker vom Dezember 2005 vor:
„HÖCHSTE JEMALS IN MENSCHLICHEM HAAR NACHGEWIESENE BLEIBELASTUNG Unter den Augen der UNMIK: 560 Roma-Flüchtlinge im
Kosovo seit 1999 tödlich giftigen Schwermetallen ausgesetzt“
Darin werden die betreffenden Flüchtlingslager als „Todeslager“ bezeichnet. Ich frage, welche Maßnahmen hat die Ausländerbehörde Gotha getroffen, um sicherzustellen, dass die Familie Mahmuti nicht ebenfalls in einem ähnlichen „Todeslager“ landet?
Wie soll ich solche Abschiebungen bezeichnen? Soll ich sie als „Rückführung in die Heimat“ bezeichnen, so als würde die Familie dort wieder in ihr Haus mit Garten ziehen?
Ich bezeichne solche Abschiebungen als völkerrechtswidrige Deportation!
Nachdem dieses Wort „Deportation“ sogleich die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, ein Verfahren gegen mich auf den Weg zu bringen, würde mich sehr interessieren, ob sie denn nicht auch gegenüber einer solchen menschenrechtswidrigen Abschiebepraxis einen Handlungsbedarf feststellt.
Damit das Gericht erkennt, dass es sich hier keineswegs um einen Einzelfall handelt, übergebe ich dem Gericht die Dokumentation „Abschiebung und ihre tödlichen Folgen“. Ich stelle es dem Gericht frei, diese Dokumentation für 18 Euro zu erwerben oder nach Würdigung an mich zurückzugeben. Damit klar wird, dass meine Sicht der Dinge keineswegs abwegig ist oder als extreme Meinung jeder Grundlage entbehrt, verweise ich weiterhin auf die Dissertation von Thomas Hohlfeld Berlin 2005:
„Strategien der Ausschaffung – Eine Archäologie der Flüchtlingsbürokratie
(Über die Illusion des Rechtsstaates und die Aufkündigung der Humanität)
Fallstudie zur Alltagsarbeit von Verwaltung, Justiz und Politik am Beispiel der Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in Berlin“,
welche im Internet verfügbar ist.
Diese kommt zu folgendem finalen Schluss (ich zitiere):
„Die Exekutive (die Ministerialbürokratie, die Innenverwaltungen der Bundesländer
und schließlich die ausführende Verwaltung) dominiert nicht nur im Flüchtlingsbereich – aber hier besonders – die Politik, während zugleich eine effektive parlamentarische Kontrolle häufig kaum stattfindet. Diese Dominanz der Exekutive und der Verwaltungsapparate (der Fachbeamten und -beamtinnen) kann als eine „Politik ohne Politiker“ bezeichnet werden.
In Bezug auf den Behördenumgang mit Flüchtlingen muss von einer inhumanen Bürokratie gesprochen werden, denn tagtäglich werden die Menschenwürde und die existenziellen Interessen der Betroffenen verletzt – höchst arbeitsteilig, routiniert und formal ‚korrekt‘ (rechtmäßig). In einem bürokratischen Prozess werden subjektive Schicksale in scheinbar objektive Merkmale und Kategorien umgewandelt; statt den realen Menschen gerecht zu werden, werden letztlich nur noch die Akten über sie verwaltet, immer in dem Bestreben, sie außer Landes zu bringen. Diese Entrechtung der Menschen findet im Namen und mit den Mitteln des Rechts statt, es handelt
sich um Menschenrechtsverletzungen im rechtsstaatlichen Gewand.“
Ich glaube, dieses wissenschaftlich fundierte Urteil spricht eine klare Sprache. Dass aber solche Erkenntnisse über Jahre hinweg zu keiner Korrektur staatlichen Handelns führen, beweist, dass der Weg über die freie Meinungsäußerung in die politische Willensbildung hier unverhältnismäßig eingeschränkt und verengt worden ist – wie diese Einschränkung funktioniert, dass zeigt dieser Gerichtsprozess, in dem ich mit für Vergleiche zu verantworten habe, die alles andere als aus der Luft gegriffen sind.
Ich verstehe, wenn die Ausländerbehörde darauf hinweist, dass es nicht ihre Aufgabe ist, zu untersuchen, ob eine Abschiebung rechtmäßig ist. Hier sind viele beteiligt und viele tragen Schuld. Zunächst die Bundestagsabgeordneten, die 1982 dem Asylverfahrensgesetz zugestimmt haben. Dann die Stellen, die dafür die Durchführungsverordnungen erarbeitet haben. Das Bundesamt, dem z. B. dieser Bericht über den Kosovo vorgelegen hat und welches dennoch einen Aufenthalt der Familie Mahmuti in Deutschland verweigert hat.
Aber ich erwarte von der Ausländerbehörde, dass sie meine Kritik zur Kenntnis nimmt, den Vorwürfen nachgeht und gegebenenfalls die Konsequenzen daraus zieht. Eine solche Konsequenz könnte sein, sich auf das Völkerrecht zu berufen und auf die verfassungsmäßigen Grundrechte, die auch die Exekutive als unmittelbar geltendes Recht binden und somit die Durchführung diese Abschiebung zu verweigern. So erwarte ich, dass Beamtinnen und Beamte ihrem Amtseid gerecht werden. Nur so kann ich mir vorstellen, dass die Grundrechte unserer Verfassung gelebte Wirklichkeit werden. Aber dazu ist es erforderlich, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht in Spanische Stiefel gezwängt wird.
Wenn ich z. B. kritisiert werde, dass ich eine Methode anwende, die schon einmal zu einem tödlichen Unfall geführt hat und für die deswegen schon jemand schuldig gesprochen wurde, dann bedanke ich mich für diesen Hinweis und ändere meine Methode, statt meinem Kritiker eine Beleidigungsklage an den Hals zu hängen, weil er mich angeblich mit einem Straftäter gleichgesetzt habe. Dieser Kritiker sorgt dafür, dass ich nicht selbst zum Straftäter werde. Das ist der Sinn der Meinungsfreiheit in der Demokratie, deswegen dürfen kritische Stimmen nicht mundtot gemacht werden.
Ich fordere hier mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein und mein Recht auf Widerstand nach Artikel 20(4) GG, weil ich sehe, dass unsere verfassungsmäßige Ordnung beschädigt wird. Die Grundrechte binden nach Artikel 1(3) GG Legislative, Exekutive und die Justiz, es kann doch nicht sein, dass alle drei Sicherungen hier regelmäßig ausgehebelt werden, ohne dass ich als Bürger das Recht habe, die betreffenden Dinge beim Namen zu nennen.
Zum Schluss zitiere ich Ron Paul, einen republikanischen Bewerber für die US-Präsidentschaftswahl 2008, der sich gegen die Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten im Rahmen des Patriot Act wandte:
„Widerstand gegen den illegalen und verfassungswidrigen Thronraub unserer Rechte ist gefordert. Jeder von uns muss entscheiden, welchen Kurs wir mit Aktionen nehmen sollten: Erziehung, konventionelle politische Aktionen oder auch friedlichen zivilen Ungehorsam, um nötige Änderungen herbeizuführen. Aber lasst nicht sagen, das wir nichts getan hätten!“
05.08.2009