Halle/ Saale, 26.02.2010.
Gerichtsverhandlung gegen Residenzpflicht:
Komi E. gewinnt Klage gegen 10 Euro Gebühren.
Komi E., Vizepräsident der Initiative Togo Action Plus, klagte 2007 beim Verwaltungsgericht Halle/Saale gegen die Erhebung einer Gebühr von 10 Euro. Die Ausländerbehörde im Landkreis Saalekreis verlangt diese Gebühr von Flüchtlingen, die den Landkreis verlassen wollen. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird durch diese Gebühr verschärft.
Heute verkündete das Verwaltungsgericht Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) das Urteil. Der Richter Harms erklärte, dass es für die Erhebung einer solchen Gebühr von Flüchtlingen keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Ausländerbehörde, die der Verhandlung fernblieb, muss Komi E. den Streitbetrag von 10 Euro zurückerstatten. “Dies ist ein Präzedenzfall im Kampf gegen strukturellen Rassismus. Wir hoffen, dass die Ausländerbehörde in Merseburg in Zukunft keine Gebühren mehr von den Flüchtlingen verlangt“, sagte Anett Zeidler von der Initiative Togo Action Plus.
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Initiative Togo Action Plus
Prese
Gebühr für Ausländer ist unzulässig
Streit um Reiseerlaubnis: 31-Jähriger aus Togo hat mit Klage gegen den Saalkreis Erfolg.
VON MICHAEL TEMPEL, 26.02.10, 19:35h
HALLE/MZ. Ausländerbehörden in Deutschland dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie geduldeten Ausländern eine Reiseerlaubnis erteilen. Das Verwaltungsgericht Halle hat gestern festgestellt, dass derartige Gebühren unzulässig sind. Laut Verwaltungsgericht ist das bundesweit das erste Urteil zu diesem Sachverhalt.
Geduldete Ausländer und Asylbewerber unterliegen der so genannten Residenzpflicht (siehe "Bewegungsfreiheit ..."). Wenn sie ihren gemeldeten Aufenthaltsort verlassen wollen, benötigen sie jedes Mal eine Erlaubnis. Im konkreten Fall hatte der frühere Asylbewerber Komi E. aus Togo gegen die Praxis des früheren Saalkreises geklagt. Dieser hatte 2007 von dem heute 31-Jährigen jeweils zehn Euro für eine Reiseerlaubnis verlangt. Verwaltungsgerichts-Sprecher Volker Albrecht begründete das Urteil damit, dass eine derartige Gebühr nicht durch das bundeseinheitliche Aufenthaltsrecht für Ausländer gedeckt sei.
Der Saalkreis ist 2007 mit dem Kreis Merseburg-Querfurt zum Saalekreis verschmolzen. Der neue Landkreis hat die Gebührenpraxis nach MZ-Information übernommen. In Sachsen-Anhalt soll zudem der Landkreis Jerichower Land eine ähnliche Abgabe von Ausländern erheben. Komi E., der heute in Berlin lebt und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, zeigte sich hocherfreut über das Urteil. Als Vizechef der Initiative "Togo Action Plus" führte er seit längerem eine öffentliche Kampagne gegen die Gebühr. "Diese Kampagne geht jetzt weiter", kündigte er an. E. hatte im Übrigen auch einen Bescheid des Alt-Saalkreises angefochten, mit dem die Verwaltung von ihm 1 165 Euro für die "Abschiebe-Vorbereitung" verlangt hatte. Der Kreis hat die Forderung nach Albrechts Angaben aber bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung zurückgenommen.
Begrüßt wurde das Urteil auch vom Vorsitzenden des Bundes-Zuwanderungs- und -Integrationsrates, Karamba Diaby, aus Halle. "Die Gebührenerhebung ist Willkür", sagte er und kritisierte zugleich die Residenzpflicht im Allgemeinen. "Die ist eine Zumutung für die Betroffenen", so Diaby.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
usländer-Residenzpflicht
Antragsgebühr unzulässig
Wenn ein geduldeter Ausländer seinen Aufenthaltsort zeitweise verlassen möchte, muss er dafür keine Gebühr bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht am Freitag in Halle. Dort hatte ein Mann aus Togo gegen den ehemaligen Saalkreis geklagt. Die dortige Ausländerbehörde hatte von ihm 2007 für jeden Antrag auf Verlassen des Kreises zehn Euro verlangt. Dafür fehlt aber nach Aussage der Richter eine Rechtsgrundlage: Es gebe bundesweit keine gesetzliche Regelung dafür, dass solche Gebühren erhoben werden dürfen. Vom beklagten früheren Landkreis erschien kein Vertreter vor Gericht.
Geduldete Ausländer sind der sogenannten Residenzpflicht unterworfen.
Residenzpflicht gilt für gesamtes Bundesland
Geduldete Ausländer sind der sogenannten Residenzpflicht unterworfen. Nach Angaben des Innenministeriums gilt die Regelung in Sachsen-Anhalt allerdings nicht nur für einen Kreis, sondern für das gesamte Bundesland. Ein Sprecher sagte, die betroffenen Menschen dürften sich innerhalb Sachsen-Anhalts frei bewegen. Es gebe aber Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn jemand gegen die Residenzpflicht verstoßen habe. Bei geduldeten Ausländern wurde meist der Asylantrag abgelehnt. Sie können aber oft dennoch nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil etwa ihre Identität unklar ist, sie keinen Pass haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sind.
Der 31 Jahre alte Kläger, der mittlerweile in Berlin lebt, ist Vizepräsident der Organisation "Togo Action Plus". Diese geht gegen die Verwaltungsgebühr vor, weil sie in den Augen der Organisation zur Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland beitrage.
Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2010, 19:23 Uhr
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7121507.html
Halle
Gebühr für Ausländer ist unzulässig
Streit um Reiseerlaubnis: 31-Jähriger aus Togo hat mit Klage gegen den Saalekreis Erfolg
VON MICHAEL TEMPEL, 26.02.10, 12:02h, aktualisiert 26.02.10, 22:40h
Antragssteller halten sich im Warteraum in der Ausländerbehörde des Landeseinwohneramtes Berlin auf. (FOTO: DDP)
HALLE/MZ. Ausländerbehörden in Deutschland dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie Asylanten oder Asylbewerbern eine Reise-Erlaubnis erteilen. Wie das Verwaltungsgericht Halle am Vormittag geurteilt hat, gibt es für eine derartige Gebühr keine Rechtsgrundlage. Im konkreten Fall hatte ein 31-jähriger Mann aus Togo gegen die Praxis des Saalekreises geklagt. Wenn Ausländer, die der so genannten Residenzpflicht unterliegen, ihren Aufenthalts-Landkreis beispielsweiseAusländerbehörden in Deutschland dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie geduldeten Ausländern eine Reiseerlaubnis erteilen. Das Verwaltungsgericht Halle hat am Freitag festgestellt, dass derartige Gebühren unzulässig sind. Laut Verwaltungsgericht ist das bundesweit das erste Urteil zu diesem Sachverhalt.
Geduldete Ausländer und Asylbewerber unterliegen der so genannten Residenzpflicht. Wenn sie ihren gemeldeten Aufenthaltsort verlassen wollen, benötigen sie jedes Mal eine Erlaubnis. Im konkreten Fall hatte der frühere Asylbewerber Komi E. aus Togo gegen die Praxis des früheren Saalkreises geklagt.
Dieser hatte 2007 von dem 31-Jährigen jeweils zehn Euro für eine Reiseerlaubnis verlangt. Gerichtssprecher Volker Albrecht begründete das Urteil damit, dass eine solche Gebühr nicht durch das bundeseinheitliche Aufenthaltsrecht für Ausländer gedeckt sei. Der Saalkreis ist 2007 mit dem Kreis Merseburg-Querfurt zum Saalekreis verschmolzen. Der neue Kreis hat die Gebührenpraxis nach MZ-Information übernommen. Von der Kreisverwaltung war am Freitag keine Stellungnahme zu erhalten. In Sachsen-Anhalt soll zudem der Landkreis Jerichower Land eine ähnliche Abgabe erheben.
Komi E., der heute in Berlin lebt und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, zeigte sich hocherfreut über das Urteil. Als Vizechef der Initiative "Togo Action Plus" führte er seit langem eine öffentliche Kampagne gegen die Gebühr. "Diese Kampagne geht jetzt weiter." E. hatte auch einen Bescheid des Alt-Saalkreises angefochten, mit dem die Verwaltung von ihm 1165 Euro für die "Abschiebe-Vorbereitung" verlangt hatte. Der Kreis hat die Forderung nach Albrechts Angaben aber bereits im Vorfeld der Verhandlung zurückgenommen.
Begrüßt wurde das Urteil auch vom Vorsitzenden des Bundes-Zuwanderungs- und -Integrationsrates, Karamba Diaby, aus Halle. "Die Gebührenerhebung ist Willkür", erklärte er und kritisierte zugleich die Residenzpflicht im Allgemeinen. "Die ist eine Zumutung für die Betroffenen", sagte Diaby.
für einen Ausflug oder einen Besuch von Bekannten verlassen wollen, benötigen sie eine Erlaubnis. Für diese Genehmigung verlangt der Saalekreis jeweils zehn Euro.
Laut Verwaltungsgerichtssprecher Volker Albrecht ist diese Gebühr durch das bundeseinheitliche Ausländer-Aufenthaltsrecht nicht gedeckt. Albrecht bezeichnete das Urteil als bislang einzigartig.
Die betreffende Gebühr wird indes von nur wenigen Ausländerbehörden erhoben. In Sachsen-Anhalt wird sie nach bisherigen Informationen auch vom Landkreis Jerichower Land verlangt.
Residenzpflicht: Bewegungsfreiheit eingeschränkt
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
Von Marina Mai 27.02.2010 / Inland
Wegezoll für Flüchtlinge ist rechtswidrig
Gericht kippt Verwaltungsgebühr für »Urlaubsschein«
Komi E. hat sich erfolgreich gegen eine Gebühr für Asylbewerber von zehn Euro zur Ausstellung einer Erlaubnis, den Saalekreis zu verlassen, gewehrt.
Das Verwaltungsgericht Halle hat am Freitag die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erstellung eines »Urlaubsscheines« an Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. »Wir haben festgestellt, dass es für solche Gebühren keine gesetzliche Grundlage gibt«, sagt Gerichtssprecher Volker Albrecht gegenüber ND.
Geklagt hatte der Togolese Komi E. Als Asylbewerber unterliegt er der sogenannten Residenzpflicht. Das heißt, er darf ohne behördliche Genehmigung den Saalekreis, also das Umland der Stadt Halle/Saale in Sachsen-Anhalt nicht verlassen. Für die Erstellung des »Urlaubsscheines« erhob die Ausländerbehörde eine Gebühr von zehn Euro. »Kürzlich hat die Ausländerbehörde ihre Praxis geändert und nimmt die zehn Euro nur noch, wenn der Ausländer einen rein privaten Grund hat, den Landkreis zu verlassen«, sagt Komi E.s Anwalt Volker Gerloff. Mit anderen Worten: Will ein Asylbewerber zu einer auswärtigen Gerichtsverhandlung, zum Anwalt oder zu einer politischen Demonstration, gibt es den Urlaubsschein kostenlos. Will er Verwandte besuchen, muss er von seiner ohnehin geringen Sozialhilfe zehn Euro zahlen – zusätzlich zu den Fahrtkosten. Für Gerloff ist es perfide, dass die Ausländerbehörde überhaupt solche Gründe prüft: »Es ist schließlich Privatsache jedes Menschen, warum er verreist.«
Es ist bereits das zweite Urteil eines Verwaltungsgerichtes, das die Gebühren für einen »Urlaubsschein« für rechtswidrig erklärt. 2006 hatte bereits das Verwaltungsgericht Dessau die Gebühren für nichtig erklärt, allerdings mit einer weniger grundsätzlichen Begründung. Damals hatten die Richter die Frage der Rechtsgrundlage offen gelassen und lediglich geurteilt, dass ein Asylbewerber aus sozialen Gründen von Behördengebühren zu befreien sei.
Ob das neue Urteil rechtskräftig wird, hängt davon ab, ob das Landratsamt Rechtsmittel einlegt. Das war am Freitag nicht in Erfahrung zu bringen. Ein Behördenvertreter hatte an der Verhandlung erst gar nicht teilgenommen. Anwalt Volker Gerloff fordert das Innenministerium in Sachsen-Anhalt auf, im Falle der Rechtskraft des Urteils anzuweisen, generell keine Verwaltungsgebühren mehr für eine Befreiung von der Residenzpflicht zu erheben. In Sachsen-Anhalt erhebt nach Gerichtsangaben etwa jede zweite Ausländerbehörde solche Gebühren, die auch in elf weiteren Bundesländern in einzelnen Landkreisen eingefordert werden. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland sogar flächendeckend.
Die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders, die die Umsetzung der Residenzpflicht bundesweit dokumentiert hat, spricht von »Wegezoll« in der Tradition der deutschen Kleinstaaterei. Dem Wiener Kongress von 1814, dem Norddeutschen Bund von 1867 und der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 zum Trotz besteht Deutschland heute noch immer aus Kleinstaaten: Für 33 000 Asylbewerber und 105 000 geduldete Flüchtlinge sind die Grenzen der 413 Kreise und kreisfreien Städte oft unüberwindbare Hindernisse.
Selders hat Fälle aus verschiedenen Bundesländern dokumentiert, in denen Kinder nicht an eigentlich kostenlosen Ferienfreizeiten und Jugendliche nicht an Sprachkursen im Nachbarkreis teilnehmen konnten, weil die Eltern nicht die Gebühren für den Antrag auf das Verlassen des Landkreises aufbringen konnten.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/165988.wegezoll-fuer-fluechtlin…
Von Peter Nowak 24.02.2010 / Außer Parlamentarisches
Gebühren für Flüchtlinge auf Prüfstand
Stadt Halle will zehn Euro für Reiseantrag
Am 26. März entscheidet das Verwaltungsgericht Halle über die Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf Verlassen ihres Landkreises stellen.
Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung, in der es heißt, »für sonstige Bescheinigungen auf Antrag« kann eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden. Allerdings sieht dieselbe Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
In Halle ist die Gebührenpflicht standardmäßig im Antragsformular festgelegt, unabhängig davon, ob der Flüchtling sozial bedürftig ist oder nicht. E. sieht in dieser Gebühr eine weitere Hürde bei der Durchsetzung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland. Schließlich seien 10 Euro für jeden Antrag gerade für Flüchtlinge oft kaum finanzierbar. Schließlich müssen sie mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen. Das sind in der Regel 185 Euro im Monat, die meist in Sachleistungen und Gutscheinen verrechnet werden sowie ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in bar.
Gegen die Residenzpflicht
E. will mit dem Prozess aber das System der Residenzpflicht insgesamt anklagen, das in Deutschland die Bewegungsfreiheit von Menschen gravierend eingeschränkt. Diese Einschätzung teilt die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders. Selbst wenn die Ausländerbehörden die Genehmigung der Reise liberal handhabt, seien die Flüchtlinge von Einschränkungen betroffen. Da die Behörden in der Regel nur zweimal in der Woche geöffnet haben, sind kurzfristige Reisen unmöglich. Außerdem sind die Ämter häufig bis zu 100 Kilometer von Sammelunterkünften für Flüchtlinge entfernt, die für den Antrag nicht nur viel Zeit benötigen, sondern auch für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Die Gebühr stellt dann noch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Die Initiative Togo Action Plus, deren Vizepräsident der Kläger ist, sieht als Folge der Residenzpflicht auch eine massive Einschränkung von Selbstorganisationsprozessen von Flüchtlingen. »Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen, Diskussionsforen, kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis wird kontrolliert.«
Obwohl durch das Verfahren in Halle die Residenzpflicht nicht abgeschafft wird, sehen Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Initiativen in einem Erfolg der Klage eine Ermutigung ihrer Arbeit. Deswegen wird auch bundesweit zur Prozessbeobachtung nach Halle mobilisiert. Für Komi E. wäre ein Erfolg ein Etappensieg. Er ist mittlerweile von der Ausländerbehörde im Saalekreis aufgefordert worden, 1165,01 Euro für Aufwendungen zu zahlen, die die Behörde für die Vorbereitung seiner Abschiebung aufgewendet hat. Auch gegen diesen Bescheid, in denen Antirassisten eine Rache an einen Flüchtlingsaktivisten sehen, hat E. Klage eingereicht.
Der Prozess beginnt um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Halle, Sitzungssaal 1063, Thüringer Str. 16.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/165770.gebuehren-fuer-fluechtli…
Halle
Gericht verhandelt über Residenzpflicht-Gebühr
Betroffene Ausländer müssen bei jedem Antrag auf Verlassen des eigenen Landkreises zehn Euro zahlen
erstellt 10.02.10, 13:54h, aktualisiert 10.02.10, 13:55h
Justizzentrum Halle (FOTO: MEINICKE)
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HALLE/DPA. Das Verwaltungsgericht in Halle beschäftigt sich Ende Februar mit der sogenannten Residenzpflicht von geduldeten Ausländern. In dem Fall geht es um die Klage eines Mannes aus Togo gegen eine Gebühr von zehn Euro, die der Mann im Jahr 2007 bei jedem Antrag auf Verlassen des damaligen Landkreises Saalkreis an die Ausländerbehörde zahlen sollte, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Er sprach von einer grundsätzlichen Problematik. Termin für die Verhandlung ist der 26. Februar.
Betroffen seien Ausländer, die in Deutschland geduldet seien, meist mit abgelehntem Asylantrag. Sie könnten häufig nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil ihre Identität nicht geklärt sei, sie über keine Pässe verfügten oder wegen körperlicher Leiden nicht reisefähig seien, erläuterte der Gerichtssprecher. Die Betroffenen müssten sich nach der sogenannten Residenzpflicht in einem ihnen zugewiesenen Bereich aufhalten, was in der Regel ein Landkreis sei.
Wenn sie diesen Bereich aus privaten Gründen verlassen wollen, um beispielsweise jemanden zu besuchen, benötigen sie eine Erlaubnis, für deren Ausstellung zehn Euro Verwaltungsgebühr anfallen, erklärte der Gerichtssprecher. Der Mann aus Togo lebte damals nach eigenen Angaben bei Merseburg. Er sei mittlerweile verheiratet, habe einen Sohn und wohne in Berlin, sagte er der dpa. Die Organisation «Togo Action Plus», deren Vizepräsident er sei, mache sich dafür stark, dass die gesetzlich vorgesehene Verwaltungsgebühr entfällt, weil sie zur Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland beitrage.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksA…
Freitag, 26 Februar 2010 | Autor: Initiative Togo Action Plus Gerichtsverhandlung gegen Residenzpflicht: Komi E. gewinnt Klage gegen 10 Euro Gebühren
Halle/ Saale. Komi E., Vizepräsident der Initiative Togo Action Plus, klagte 2007 beim Verwaltungsgericht Halle/Saale gegen die Erhebung einer Gebühr von 10 Euro. Die Ausländerbehörde im Landkreis Saalekreis verlangt diese Gebühr von Flüchtlingen, die den Landkreis verlassen wollen. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird durch diese Gebühr verschärft.
Heute verkündete das Verwaltungsgericht Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) das Urteil. Der Richter Harms erklärte, dass es für die Erhebung einer solchen Gebühr von Flüchtlingen keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Ausländerbehörde, die der Verhandlung fernblieb, muss Komi E. den Streitbetrag von 10 Euro zurückerstatten. "Dies ist ein Präzedenzfall im Kampf gegen strukturellen Rassismus. Wir hoffen, dass die Ausländerbehörde in Merseburg in Zukunft keine Gebühren mehr von den Flüchtlingen verlangt", sagte Anett Zeidler von der Initiative Togo Action Plus.
BEWEGUNGSFREIHEIT IST MENSCHENRECHT !
»43 Jahre Diktatur sind zu viel«
Komi E. ist Mitglied der führenden demokratischen Oppositonspartei Togos, Union der Kräfte für einen Wandel (UFC). 2003 musste er wegen seines politischen Engagements aus Togo flüchten. Seitdem lebt er als Asylbewerber in Deutschland. Auch hierzulande fürchtet Komi E. Gewaltakte der togolesischen Regierung, ebenso aber Repressalien gegen seine Familie in Togo. Dort begannen am Donnerstag voriger Woche die Präsidentschaftswahlen. Die Wahl galt als Test für die Chancen Togos auf eine demokratische Entwicklung. Kritiker, darunter Mitglieder der UFC, sprachen von Manipulationen. Ein Teil der Bevölkerung erkennt das Wahlergebnis nicht an.
http://jungle-world.com/artikel/2010/10/40525.html