Der Flüchtling klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid. Nachdem der Kreis signalisierte, die Reiseerlaubnis nun doch zu erteilen, stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Kosten in Höhe von 2500 Euro muss der Landkreis tragen.
Kreis muss Verfahren um Residenzpflicht von Asylbewerber zahlen
Geschrieben am 13.09.2010
Northeim (dapd-nrd). Das vom niedersächsischen Landkreis Northeim verhängte Reiseverbot für einen Asylbewerber zu seiner außerhalb wohnenden Frau hat für die Behörde finanzielle Folgen. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Justizsprechers vom Montag, dass der Kreis die Kosten für das in der Sache geführte Gerichtsverfahren tragen muss.
Der Besuch der Ehefrau in Sachsen-Anhalt war dem Iraker mit Verweis auf die für Asylsuchende geltende “Residenzpflicht” versagt worden. Eine “Verlassenserlaubnis” könne gemäß der gesetzlichen Vorschriften nur “bei bestehendem dringenden öffentlichen Interesse” erteilt werden, erklärte die Behörde. Die Begründung des Mannes, er vermisse seine Frau und wolle mit ihr Sex haben, sei kein ausreichender Reisegrund.
Der Flüchtling klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid. Nachdem der Kreis signalisierte, die Reiseerlaubnis nun doch zu erteilen, stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Kosten in Höhe von 2500 Euro muss der Landkreis tragen.
http://www.ostseeblick-nienhagen.de/news/1284371605-kreis-muss-verfahre…
Ein abstoßendes Symbol der Unmenschlichkeit
http://www.thevoiceforum.org/node/1774
Wir kämpfen für die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht - The VOICE Refugee Forum
http://www.thevoiceforum.org/node/1734