Alle streiten über Hartz IV – doch Flüchtlinge und Asylsuchende bekommen noch viel weniger Geld. © David Klammer (DIE ZEIT Press)
Foto: Seit 19 Jahren in Köln, Fachabitur und trotzdem abgestuft: Eden Tekleab
http://www.zeit.de/2010/41/Hartz-IV-Asylbewerber-Fluechtlinge
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV steht der Bundesregierung womöglich eine weitere Korrektur bevor: bei den Leistungssätzen der Asylbewerber. Die liegen weit unter jenem Betrag, den man nach den jüngsten Berechnungen braucht, um in Deutschland ein »menschenwürdiges Leben« führen zu können. Asylbewerber müssen sich nach geltendem Recht mit 224,97 Euro begnügen.
Während Politiker und Experten, Sozialverbände und Parteien noch erbittert darum streiten, ob der neue Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 364 Euro tatsächlich zum Leben reicht und ob diese Zahl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einwandfrei berechnet wurde, ist von den Leistungen für Asylbewerber allerdings keine Rede. Dabei leben fast 100.000 Asylsuchende in Deutschland von einem Betrag, der vor 17 Jahren festgelegt und nie angepasst wurde – nach Kriterien, die selbst die Bundesregierung nicht mehr genau erklären kann. Noch im November vergangenen Jahres lehnten die zuständigen Arbeits- und Sozialminister der Länder eine Erhöhung ausdrücklich ab.
»Es glaubt einem ja keiner, aber manchmal muss man hungern«, sagt Sanela Begowic. Ihren richtigen Namen möchte sie nicht nennen. Die 35-jährige Asylbewerberin aus Bosnien lebt seit Juni 2009 in Deutschland. Arbeiten darf sie hier nicht. Sie hatte zwar schon eine Stelle als Reinigungshilfe gefunden, durfte die aber nicht antreten, weil die Bundesagentur für Arbeit zunächst prüft, ob es einen arbeitslosen Deutschen für den Job gibt. Monatlich erhält Sanela Begowic die für Asylbewerber vorgesehenen 224,97 Euro, außerdem bezahlt die Stadt Köln ihr eine Wohnung von 36 Quadratmetern. 7,26 Euro am Tag müssen für Essen und Trinken, für Bekleidung, Körperpflege, Strom und Telefon reichen. Vor acht Wochen bekam Sanela Begowic eine Tochter. Nun weiß sie nicht, wie sie Geld für Windeln auftreiben soll.
Bei Asylbewerbern gilt immer noch, was das Bundesverfassungsgericht im Fall der Hartz-IV-Empfänger verworfen hat: die Annahme, dass Kinder kleine Erwachsene sind, die lediglich einen Teil des Regelsatzes der Großen benötigen. Laut Asylgesetz erhalten Kinder unter sieben Jahren mit 132,93 Euro im Monat nur gut die Hälfte der Summe, die für ihre Eltern vorgesehen ist. Nach Kalkulation des Landes Nordrhein-Westfalen sind davon zum Beispiel für Pflegeprodukte 5,11 Euro vorgesehen. Eine Packung Windeln beim Discounter kostet aber bereits 7 Euro. Pro Monat kommen so leicht 20 Euro zusammen. »Das Geld wird noch knapper, wenn ich meine Tochter nicht mehr stille«, fürchtet Sanela Begowic. Bereits jetzt weiß sie kaum noch, was sie ihrer Tochter anziehen soll. Die Beine der Strampler aus der Erstausstattung sind schon viel zu kurz, die T-Shirts passen dem Säugling nicht mehr über den Kopf.
Das Verfassungsgericht bemängelte in seinem Hartz-IV-Urteil Anfang dieses Jahres außerdem, dass die Regelsätze für die Arbeitslosen teilweise auf »Schätzungen ins Blaue« beruhten. Bei den Leistungen für Asylbewerber ist noch weniger nachvollziehbar, wie sie vor 17 Jahren zustande kamen. Die Bundesregierung gab auf eine Anfrage der Partei Die Linke unverblümt zu, dass die Leistungen damals »nicht im Einzelnen festgeschrieben, sondern durch den Begriff des ›notwendigen Bedarfs‹ abstrakt bestimmt« worden seien. Laut Gesetz hätte die Regierung die Höhe jedes Jahr überprüfen müssen. Das Arbeitsministerium räumte gegenüber dem Landessozialgericht Essen kürzlich allerdings ein, dass es eine formalisierte jährliche Prüfung nicht gegeben habe.
Der politische Hintergrund für die niedrigen Leistungen liegt im hohen Zustrom an Aslybewerbern Anfang der neunziger Jahre. Damals wurden die Ausgaben für Asylbewerber gekürzt, weil die Regierung das weitere Ansteigen der Flüchtlingszahlen stoppen wollte. Das Sozialsystem sollte keinen Anreiz schaffen, nach Deutschland zu kommen. 1992 beantragten rund 438.000 Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik. Inzwischen sind es nur noch knapp 28000 im Jahr.
Hinter den niedrigen Beträgen stehe aber auch der Gedanke, so die Bundesregierung, dass sich Asylsuchende und Flüchtlinge nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten und deshalb keine Leistungen für eine Integration in die deutsche Gesellschaft erforderlich seien. In der Realität fallen aber aufgrund der komplizierten Rechtslage auch Menschen auf das Asylhilfeniveau zurück, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben. So wie Eden Tekleab. Sie kam 1991 nach dem Tod ihrer Mutter als Kind aus Äthiopien nach Deutschland und lebt seitdem in Köln. Die heute 28-Jährige machte ihr Fachabitur. Danach jobbte sie als Kellnerin und stand auf eigenen Füßen – bis sie 2007 schwanger wurde und ihren Job verlor. Obwohl sie seit 19 Jahren in Deutschland lebt, fiel sie finanziell tief – auf das Niveau der Asylbewerberleistungen. »Wenn man plötzlich so wenig Geld hat, muss man jeden Monat neu Prioritäten setzen. Entweder Gemüse oder Strom, Bahnfahrkarte oder Kleidung für meinen Sohn«, sagt Eden Tekleab. »Man zerreißt sich, aber es reicht nie.« Erst wenn sie vier Jahre lang Leistungen nach dem Asylgesetz erhalten hat, darf sie aufsteigen – auf Hartz-IV-Niveau.
»Man kann bei der Menschenwürde nicht mit zweierlei Maß messen«
Viele Juristen sind inzwischen der Meinung, dass die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Zu dem Schluss kam in diesem Sommer bereits das Landessozialgericht in Essen, nachdem ein Iraker gegen die niedrigen Leistungssätze geklagt hatte. Die Richter setzten das Verfahren aus und legten den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Sollte sich das oberste Gericht der Ansicht der Essener Richter anschließen, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Asylsätze neu regeln – genau wie bei Hartz IV. Fünfzig Klagen liegen allein dem Landessozialgericht in Essen vor, in ganz NRW beträgt die Zahl der Fälle rund 1500. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, können jedoch Jahre vergehen.
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Die Betroffenen brauchen indes schnelle Hilfe. »Die Not der Menschen ist existenziell, sie können nicht Jahre auf ein Urteil warten«, sagt Eva Steffen, Rechtsanwältin für Sozialrecht. Das Hartz-IV-Urteil galt bereits als rasche Entscheidung, dennoch vergingen eineinhalb Jahre von der Klage bis zum Urteil. Um das Verfahren zu beschleunigen, hat Eva Steffen einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Die Entscheidung der Verfassungsrichter über Hartz IV hat überhaupt erst das Tor geöffnet, um die Sätze des Asylrechts anheben zu können. »Entscheidend ist, dass die Richter nicht mit Zahlen oder Statistiken, sondern mit der Menschenwürde argumentieren«, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. Und: »Man kann bei der Menschenwürde nicht mit zweierlei Maß messen.«
Die Bundesregierung gibt sich langzähnig. Man »prüfe« die Konsequenzen, heißt es im Arbeitsministerium lediglich. Eine eventuell erforderliche Korrektur im Asylbewerberleistungsgesetz könne sowieso erst in der ersten Hälfte 2011 erfolgen, wenn die Neuregelung des Hartz-IV-Satzes abgeschlossen sei.
Pass stammen aus Europa, die Hälfte davon aus der EU. Die Zahl der Asylbewerber ist weiter rückläufig.
7.10.2010
http://www.zeit.de/2010/41/Hartz-IV-Asylbewerber-Fluechtlinge
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Hochqualifizierte Asylbewerber - Die Vergessenen ( Die Zeit Press )
Sie sind Juristen, Computerexperten, Altenpfleger. Es gäbe Tausende Jobs für sie – doch die meisten Asylbewerber dürfen in Deutschland nicht arbeiten. Was läuft hier schief?
https://thevoiceforum.org/node/1798