Pressemitteilung (1 Seite)
Noch vor Weihnachten ins Heim!
Wie Jugendamtsmitarbeiter einer gehörlosen Mutter ihr Kind wegnehmen
Hamburg, im Dezember 2010. Im Oktober 2008 nahmen Mitarbeiter des Jugendamts Wandsbek der gehörlosen Annette S. ihren fünfjährigen Sohn weg, zunächst ohne Begründung. Erst später wurde klar: die gehörlose Mutter benin-deutscher Herkunft könne ihren Sohn nicht erziehen, sei kommunikations- und interaktionsunfähig. Das Amtsgericht Barmbek bestätigte die Entscheidung und entzog der verstörten Mutter im April 2010 vollständig das Sorgerecht. Die Mutter könne aufgrund ihrer Behinderung und Herkunft und damit verbundenen Opferrolle ihr Kind nicht erziehen.
Es folgten Monate des Leidens: Antonio kam in eine Pflegefamilie, die sich aber nicht ausreichend um ihn zu kümmern schien. Im Sommer wurde er in eine Diagnoseeinrichtung in Schleswig-Holstein abgeschoben, während die Pflegefamilie mit ihren Kindern in den Urlaub fuhr. Gleichzeitig durften sich Annette S. und ihr Sohn Antonio immer seltener sehen. Eine durch das Amtsgericht getroffene Umgangsregelung wurde immer wieder durch Mitarbeiter des Jugendamts Wandsbek verletzt. Zuletzt fiel der geplante Weihnachtsmarktbesuch aus. Enttäuschung und Wut sind die normale Reaktion des inzwischen Siebenjährigen, der seit Monaten keinen Gebärdensprachunterricht mehr erhält und so seiner Mutter noch weiter entfremdet wird.
Im Dezember nun will die Pflegefamilie Antonio nicht mehr bei sich haben. Herzlose Jugendamtsmitarbeiter wollen ihn noch vor Weihnachten in ein Heim verpflanzen.
Die Familie S. versteht dies nicht. S.s hörende Schwester, gelernte Erzieherin und Erziehungswissenschaftlerin und selbst Mutter eines fünfjährigen Sohnes, die beide selbst Gebärdensprache erlernen, wäre bereit, Antonio zu sich zu nehmen, doch das Jugendamt Wandsbek blockte ab: in diese Familie wolle man keine Kinder geben. Nicht nur die Behinderung, sondern auch die afrikanischen Großeltern Antonios scheinen somit ein Motiv für den Kindsentzug zu sein. Ein geplantes Treffen mit dessen extra angereistem Großvater aus Benin scheiterte sowohl im Herbst als auch im Winter.
S.s Rechtsanwälte David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg/Kehl und Johannes Hildebrandt aus Schwabach wollen eine solche Einstellung nicht tolerieren. Hier werden Menschenrechte mit Füßen getreten, eine Behinderte diskriminiert und mit rassistischen Tendenzen amtlicherseits eine Familie zerstört, sagt RA Schneider-Addae-Mensah.
Das Hanseatische OLG wird nun entscheiden müssen, ob Antonio wieder zu seiner Familie darf oder ob er Weihnachten tatsächlich ins Heim muß.
Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835
Email: addaeme@gmx.de
Anlage: Bitte beachten Sie das in Kopie beigefügte Schreiben an den Hamburger Bürgermeister
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MUSTERBRIEF
[ADRESSE DER ABS.]
An:
Frau Erika Andreß
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel: 040 - 4 28 28 0
Fax: 040 - 4 28 43 4097
E-Mail: Poststelle@olg.justiz.hamburg.de
und
Herr Christoph Exner
Jugendamt Hamburg-Wandsbek –
Am Alten Posthaus 2
22041 Hamburg
Telefon: 0 40/4 28 81-27 38
Fax: 0 40/4 28 81-29 08
E-Mail: christoph.exner@wandsbek.hamburg.de
21. Dezember 2010
Betr.: in der sehr dringenden Angelegenheit Antonio S.
Az.: 10/529/601 Schwarzbach Annette wg. elterl. Sorge
Sehr geehrte Frau Andreß, sehr geehrter Herr Exner,
ich finde es nicht hinnehmbar, dass Antonio S. diese Weihnachten nicht bei seine Familie verbringen wird. Wie Sie wissen, hat sich die Lage für Antonio dramatisiert - SozialpädagogInnen des Jugendamtes Hamburg-Wandsbek schicken das Kind jetzt gerade in ein Heim in ein anderes Bundesland, da die Pflegestelle das Kind nicht mehr will.
„Niemand kann jemals ein Kind so sehr lieben und sich mit so viel Hingabe um ein Kind kümmern, wie die eigene Mutter!“
Zuerst wurde 2008 Antonio S. seiner Mutter ohne weiteren Grund entzogen, und zu einer Pflegefamilie weiter gegeben. Dies wurde erst zwei Jahren später mit der Begründung befestigt, die Mutter sei wegen ihrer Behinderung und ihrem Hintergrund unfähig, sich um das Kind zu kümmern. Diese Begründungen sind aber äußerst fraglich, denn es gibt zahlreiche Menschen mit Behinderungen, die sich sehr wohl um ihre Kinder kümmern können, und das oft viel besser als eine Pflegefamilie. Bezüglich des Migrationshintergrundes kann es nur durch eine rassistische Ansicht erklärt werden, denn seit wann ist das ein Grund für einen Kindesentzug?
„Ein Ziel unserer Sozialpolitik der kommenden Jahre ist es [...], Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung für ein eigenständiges, eigenverantwortliches Leben im Rahmen ihrer individuellen Voraussetzungen zu geben.“1
In einem Land, das solche Ziele für sich setzt, kann und darf solch eine Begründung nicht ausreichen, um das Kind seiner Familie zu entziehen. Darüber hinaus erhält Antonio S. seit Monaten keinen Gebärdensprache-Unterricht mehr, was dazu führt, dass das schon schwer belastete Kind weiter von seiner Mutter entfremdet wird. Dies ist nicht nur eine gravierende Vernachlässigung des Kindes, sondern eine Fahrlässigkeit, die nicht hinnehmbar ist.
Auch wenn die Situation der gehörlosen Mutter so gravierend ist, dass das Kind bei ihr nicht gut aufgehoben ist, verstehe ich nicht, warum die hörende Tante des Kindes Antonio nicht zu sich nehmen darf. Aretha S., eine gelernte Erzieherin und Erziehungswissenschaftlerin und selbst Mutter eines fünfjährigen Sohnes, die beide selbst Gebärdensprache erlernen, wäre bereit und fähig Antonio, solange es nötig ist, bei sich zu haben, doch das Jugendamt Wandsbek blockte ab. Die rassistisch konnotierte Begründung wiederholt sich hier: nicht nur die Behinderung, sondern auch die afrikanischen Großeltern Antonios scheinen somit ein Motiv für den Kindsentzug zu sein.
Ich fordere Sie auf, Antonio die Chance zu geben, seine Familie wieder kennenzulernen und die Überweisung Antonios an das Heim nicht umzusetzen und aufzuheben, und sich für die Rückführung von Antonio zu seiner Familie einzusetzen.
Hochachtungsvoll,
[NAME UND UNTERSCHRIFT]
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eine Kopie wurde geschickt an:
The VOICE Forum Göttingen:
Fax: 0551-58898
Email: the_voice_goettingen@gmx.de
und
Dietrich Wersich
Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Email: poststelle@bsg.hamburg.de