Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2011
Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert Bargeld statt Gutscheine für Flüchtlinge und ein Ende der Blockadehaltung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Anlässlich des internationalen „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember fordert der Flüchtlingsrat Thüringen e.V., asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen in Thüringen Bargeld statt der diskriminierenden Wertgutscheine zu zahlen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt wird aufgefordert, seine restriktive und einschränkende Haltung zur Frage der Bargeldzahlung gegenüber den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten aufzugeben!
Nach Informationen des Thüringer Flüchtlingsrates wären mehrere Landkreise und kreisfreie Städte nach eigener Auskunft bereit, ausschließlich Bargeld zu zahlen, wenn Sie nicht Sanktionen des Thüringer Landesverwaltungsamtes fürchten müßten. So beabsichtigt bspw. die Stadt Jena, auf die Gewährung von Bargeld mit diesem Hinweis für die in Jena ab Januar 2012 neuaufzunehmenden Flüchtlinge zu verzichten und stattdessen die diskriminierenden Wertgutscheine auszuhändigen.
In vielen anderen Bundesländern wird bereits ausschließlich Bargeld gezahlt.*
So sagte beispielsweise Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske am 4.11.2011: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich, dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält. Denn das veraltete Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.“**
„Es ist dringend geboten, die Bargeldausgabe auch für Thüringen so umzusetzen! Die Haltung des Thüringer Landesverwaltungsamtes ist nicht nachzuvollziehen und steht in keinster Weise im Einklang mit Menschlichkeit, Weltoffenheit und einem Bemühen zum Abbau von Rassismus, sondern für eine engstirnige und diskriminierende Verwaltungspraxis“, so Steffen Dittes, Vorsitzender des Vereins.
Das Landesverwaltungsamt schränkt den Gestaltungsspielraum der
Landkreise maßgeblich zuungunsten der Flüchtlinge ein und stützt sich dabei nach wie vor auf eine Rechtsregelung im Asylbewerberleistungsgesetz, die im Jahr 1997 durch den Bundestag abgeschafft wurde.
*In Hamburg, Berlin, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden flächendeckend Geldleistungen erbracht.
Praktisch flächendeckend tun dies auch die Leistungsträger in
Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. 11 von 13 Kreisen in Sachsen gewähren Geldleistungen, ebenso 12 von 18 Kreisen in Brandenburg. (Quelle: Flüchtlingsrat Berlin: Das AsylbLG und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, Stellungnahme zur Anhörung am 07.02.2011)
**Pressemitteilung des Brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie vom 4.11.2011;
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.268922.de
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Ellen Könneker
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Warsbergstr. 1
99092 Erfurt
Tel. 0361 2172720
Fax. 0361 2172727