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Bericht zur Anhörung des Menschenrechtsaktivisten Salomon Wantchoucou im Amtsgericht Dessau 24.Februar 2012

By voice, 4 April, 2012

Lankreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt
Erpresserische Botschaftsanhörungen angeklagt

Bericht zur Anhörung des Menschenrechtsaktivisten Salomon Wantchoucou im Amtsgericht Dessau 24.Februar 2012

Salomon Wantchoucou, der seit Jahren im Isolationslager Möhlau lebt, koordiniert maßgeblich den lokalen Widerstand der Flüchtlinge und bindet die Flüchtlingsinitiative Wittenberg ins überregionale Karawane-Netzwerk ein, was die lokalen Behörden bereits zu einigen Veränderungen im Umgang mit Flüchtlingen zwang. Währenddessen musste er bereits mehrfach an Zwangsanhörungen in der Botschaft von Benin und der Botschaft Nigerias teilnehmen, da offiziell seine Identität und seine eindeutig bekannte Herkunft aus Benin nicht anerkannt wird. Trotz seiner Teilnahme an den rassistischen Anhörungen, an Sprachgutachten etc. und trotz seiner Bemühungen, eine Geburtsurkunde aus Benin zu erhalten, wurden ihm seine ohnehin geringen Sozialleistungen gekürzt. Die Unterstellung lautet, dass er nicht hinreichend seinen Mitwirkungspflichten bei der Klärung der Identität nachgekommen sei.

Gegen diese Kürzungen klagt der Aktivist nun vor dem Amtsgericht Dessau, weswegen am 24.2. eine nicht öffentliche Anhörung mit Vertretern des Landratsamts angesetzt wurde. Da Salomon Wantchoucou sich gleichzeitig in einem Klageverfahren für die Anerkennung eines sicheren Aufenthaltsstatus befindet, schlug der Richter zunächst vor, einfach den Ausgang jenes Verfahren abzuwarten, da sich dann ohnehin die Leistungsgewährung neu determinieren würde. Mit dem Grund, dass die Entscheidung über die Legalität der Botschaftsanhörungen und die damit verbundenen Leistungskürzungen rechtlich für das Aufenthaltsverfahren relevant sei, lehnte Herr Wantchoucou mit seinem Anwalt diesen Vorschlag ab. Im Verlauf der Anhörung äußerte der Richter deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Leistungskürzungen, da nach seinem vorläufigen Eindruck die Behörden die formal benötigten Anforderungen an Salomon Wantchoucous Beitrag zur Identitätsklärung nicht korrekt eingehalten haben.

Ein Urteil darüber wird an einem noch nicht bestimmten Termin im Sommer fallen.

Die Tatsache, dass Flüchtlinge schwarzer Hautfarbe willkürlich zu Botschaftsanhörungen West-, zentral- und südafrikanischer Staaten gezwungen werden, indem ansonsten die ohnehin nicht ausreichenden Sozial- bzw. Sachleistungen gekürzt werden, wird durch diesen Prozess erneut in die Öffentlichkeit getragen. Im Falle von Salomon Wantchoucou ergeben sich entsprechend der absurden Behördenlogik eine endlose Zahl an Anhörungsmöglichkeiten, da durch seine Kenntnisse der französischen und der englischen Sprache fast alle ehemals direkt, heute indirekt kolonialisierten Staaten in West-, Süd- und Ostafrika in Frage kommen. Dass seine Erklärungen, aus Benin zu kommen und sein erbrachter Geburtsnachweis die Behördenvertreter nicht in ihrer schikanösen Praxis beirren, lässt sich auf die unbequeme politische Betätigung des Klägers im Landkreis Wittenberg zurückführen.

Der Termin der öffentlichen Verhandlung wird an dieser Stelle bekannt gegeben werden. Es wird ausdrücklich zu öffentlicher und kritischer Prozessbegleitung aufgerufen.

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