No Border Camp Demonstration in solidarity with the refugee tent action in Düsseldorf.
Mit Erstaunen haben wir heute zur Kenntnis genommen, dass entgegen der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und entgegen der Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf uns die Genehmigung für unseren friedlichen Protest verwehrt hat. Aber wir Flüchtlinge und fortschrittliche Gruppen, die tagtäglich für die Verteidigung der Menschenrechte und die Rechte der Flüchtlinge hier kämpfen, erklären, so wie wir es bereits in Würzburg erklärt haben:
Auch ohne einen Platz zum Ausruhen, auch wenn Steine vom Himmel fallen sollten, werden wir auf keinen Fall zurück in die Lager gehen!
Wenn ihr die Bedingungen für unseren Protest noch weiter erschwert, werden wir noch mehr von der Wahrheit und Richtigkeit unseres Protestes überzeugt sein. Die aufgezwungenen Bedingungen werden uns in unserem Kampf für Freiheit und Würde noch mehr festigen und stärken. Nach 116 Tagen des Protestes in Würzburg spüren wir noch mehr Potenzial und Stärke unseren Kampf für unsere Grundrechte und die Menschenrechte im Allgemeinen weitere Monate auf der Straße aufrecht zu erhalten.
Wir sind heute Zeugen, dass noch mehr Städte sich unserem gemeinsamen Kampf anschließen. Dieser Protest von unten tritt nun in eine noch stärkere Phase ein. In Würzburg haben wir erklärt: Wir sind in der Lage noch mehr Flüchtlinge in unseren Streik einzubeziehen. Heute erklären wir: Wir sind in der Lage noch mehr Städte in unseren Protest einzubinden.
Die Art und Weise des Protestes und die Erfahrungen der letzten Monate haben uns den Weg des Protestes klar offengelegt. Nun, nach dem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die demokratischen Grundrechte und die Menschenrechte ignoriert hat und uns das Recht auf eine Dauerkundgebung genommen hat, Einspruch vor einem noch höheren Gericht einlegen. Dieser Kampf bis zur letzten Instanz vor den europäischen Gerichten ist offen.
Mit der ganzheitlichen und klaren Unterstützung für die Streiks in Aub, Bamberg, Osnabrück, Regensburg und Würzburg und mit der unbedingten Solidarität mit allen Flüchtlingen, die sich den Streiks anschließen wollen, erklären wir,
- dass wir uns für die bedingungslose Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen,
- dass wir uns für den Stopp aller Abschiebungen einsetzen,
- dass wir für die Schließung aller Lager, die keinen anderen Zweck als die Isolation der Flüchtlinge haben, kämpfen,
- dass wir für die Anerkennung als politische Flüchtlinge sind.
Wir sind entsetzt über die Anwesenheit der Delegation aus Guinea in NRW. Bereits in 2006 war eine Delegation aus Guinea auf Einladung der zentralen Ausländerbehörde hier in NRW. Als die Korruption und die Legitimität der Delegation damals öffentlich wurden, musste diese Delegation abreisen. Wir verurteilen die Kollaboration der deutschen Regierung mit den diktatorischen Regimen und alle Abschiebungen.
Denn diese Gesetze verletzen die Artikel 13, 14 und 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Arash Dosthossein
Hamid Haghayeghi
Pascal Findouno
AGIF - Föderation der ArbeitsmigrantInnen e.V
KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
linksjugend [´solid] NRW
no border camp Köln/Düsseldorf
Rote Antifa Essen
Sozialistische Frauenbund SKB
Young Struggle
Zusammen Kämpfen Duisburg
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III), 1948, WWW.UN.ORG)
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
13. Juli 2012