ISD und BUG vor dem OVG Rheinland-Pfalz,
30. Oktober 2012
Durch die polizeiliche Praxis werden sie als Verdächtige gekennzeichnet und kriminalisiert. Wir hoffen daher auf ein grundsätzliches politisches Signal durch dieses Urteil“, sagt Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD.
Racial Profiling: Personenkontrollen aufgrund der „Hautfarbe“ vom Oberverwaltungsgericht als unzulässig erklärt von
(Initiative Schwarze Menschen in Deutschland - ISD Bund e.V)
https://thevoiceforum.org/node/2872/
OVG Rheinland-Pfalz Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein Urteil, wonach die Polizei Personenkontrollen allein aufgrund der Hautfarbe durchführen darf, für wirkungslos erklärt. Polizei hat sich beim Kläger entschuldigt. Klägeranwalt spricht von einem Meilenstein.
Der Spuk ist vorbei. Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen einzig wegen der Hautfarbe sind in Deutschland nicht erlaubt. Ein entgegenlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Februar 2012 wurde am Montag vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) für vollständig wirkungslos erklärt (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Die Bundesrepublik Deutschland entschuldigte sich beim heute 26-jährigen Kasseler Studenten für die polizeiliche Praxis.
Beamte der Bundespolizei hatten den Studenten im Dezember während einer Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt/Main nach seinen Papieren gefragt. Warum ausgerechnet dieser Student kontrolliert wurde, offenbarte sich später. Vor dem Verwaltungsgericht gab die Bundespolizei offen zu, dass er aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert wurde.
Urteil entgegen dem Wortlaut des Grundgesetzes
Der Richter sah darin keinen Widerspruch zum Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Artikel 3). Darin ist unter anderem verankert, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden darf. Entgegen diesem Wortlaut wurde der Polizei dennoch ausdrücklich das Recht zugesprochen, bei Stichprobenkontrollen in Zügen die Auswahl der anzusprechenden Personen nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen zu dürfen.
Kritik kam von zahlreichen Menschenrechts- und Antidiskriminierungsverbänden. Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kritisierte das Urteil mit klaren Worten. Doch seit Montagnachmittag ist das Aufatmen groß. Wie ein Sprecher des OVG dem MiGAZIN mitteilte, habe die Richterin Dagmar Wüsch diese polizeiliche Praxis und das erstinstanzliche Urteil mit klaren Worten zurückgewiesen.
Polizeikontrollen nach Hautfarbe kein Einzelfall
„Ich bin froh, dass die Entscheidung des VG Koblenz für wirkungslos erklärt wurde. Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss“, so der Kläger nach Abschluss der mündlichen Verhandlung. Sein Anwalt Sven Adam ergänzt: „Dieses Ergebnis ist ein Meilenstein für die juristische Einordnung des so genannten Racial Profiling als rechtswidrig. Dieses Verfahren hat weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei.“ Davon ist auszugehen. Wie Richter Stahnecker feststellte, werde das Urteil eine bestimmte, direktive Wirkung für zukünftige Fälle haben.
Das erhofft sich vor allem die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD): „Seit Jahren kämpfen wir für eine öffentliche Wahrnehmung dieser Praxis. Polizeikontrollen dieser Art sind kein Einzelfall. Sie beschreiben die Alltagserfahrung vieler schwarzer Menschen und People of Color in Deutschland. Durch die polizeiliche Praxis werden sie als Verdächtige gekennzeichnet und kriminalisiert. Wir hoffen daher auf ein grundsätzliches politisches Signal durch dieses Urteil“, sagt Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD.
Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG), Vera Egenberger, die den Kläger und das Verfahren mitbegleitet hat, erhofft sich eine „nachhaltige Änderung“ der zukünftigen Polizeiarbeit. „Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes muss ein zentraler Aspekt der Polizeiarbeit sein“, so Egenberger nach der Verhandlung. (es)
http://www.migazin.de/2012/10/30/polizeiliche-personenkontrollen-aufgru…
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Gericht: Polizist darf nicht wegen Hautfarbe kontrollieren
Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht ...
Koblenz. Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war während einer Zugfahrt nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit der Polizei.
Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: «Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte.» Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt, sein Anwalt habe den Fall dann für erledigt erklärt.
Der Student war mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Der Mann hatte dagegen Berufung eingelegt (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Das OVG erklärte die Entscheidung für wirkungslos.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss positiv. «Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.» Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende. (dpa)
http://www.fr-online.de/politik/gericht--polizist-darf-nicht-wegen-haut…
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GerichtsurteilPolizeikontrolle wegen Hautfarbe nicht rechtmäßig
Koblenz Dürfen Polizisten Dunkelhäutige kontrollieren, weil sie dunkle Haut haben? Diese Frage musste das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz beantworten. Für die Polizeiarbeit dürfte die Entscheidung konkrete Folgen haben.
Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden.
Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte.“ Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt.
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
Bahnstrecke für illegale Einreisen
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Der Anwalt des heute 26-jährigen Studenten, Sven Adam, betonte, das Verfahren habe eine „weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei“. Der 26-Jährige selbst sagte laut einer Mitteilung seines Anwalts: „Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss.“
Lob für das Urteil
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. „Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.“
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/welt/vermischtes/Polizeikontr…
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11:30
Gericht
Polizist darf nicht wegen Hautfarbe kontrollieren
Koblenz - Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war während einer Zugfahrt nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit der Polizei.
Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: «Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte.» Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt, sein Anwalt habe den Fall dann für erledigt erklärt.
Der Student war mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Der Mann hatte dagegen Berufung eingelegt (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Das OVG erklärte die Entscheidung für wirkungslos.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss positiv. «Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf.» Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
dpa-info.com GmbH
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article…
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Kontrolle des Deutsch-Afrikaners wegen Hautfarbe war unzulässig: Staat sagt Pardon zu 26-Jährigem
Rheinland-Pfalz. Zum Prozessende akzeptierten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zähneknirschend ihre Niederlage – und entschuldigten sich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei dem Deutsch-Afrikaner (26) wegen einer rechtswidrigen Ausweiskontrolle.
Der fiel seinem Anwalt um den Hals, ebenso seinen Mitstreitern von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und Amnesty International. Rund 60 Menschen waren gekommen, um ihn zu unterstützen. Noch im März hatte das Verwaltungsgericht Koblenz seine Klage abgewiesen.
Darum geht es: Der 26-Jährige ist Deutscher, in Deutschland geboren. Ende 2010 reiste er im Zug von Kassel nach Frankfurt. Als er sich einen Tee holte und zu seinem Platz ging, fragte ihn ein Bundespolizist: „Darf ich fragen, wohin die Reise geht?“ Und: „Können Sie sich ausweisen?“ Doch der Mann weigerte sich lange Zeit, seinen Ausweis zu zeigen. Stattdessen verglich er die Methoden des Beamten mit „NS-Methoden“. Der hatte den Auftrag, illegale Migranten aufzuspüren.
Student fühlt sich diskriminiert
Der 26-jährige Student aus Kassel zog vor Gericht, weil er sich wegen der Ausweiskontrolle diskriminiert fühlt. Die Koblenzer Gerichte verhandelten die Klage, weil die dortige Bundespolizeidirektion auch für Teile Hessens zuständig ist. Der Kläger wirft der Polizei vor, der Beamte habe ihn nur wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert.
Polizist macht verschiedene Aussagen
Der Polizist machte verschiedene Aussagen. 2011 sagte er: Der 26-Jährige fiel in das Raster seiner Kontrolle, weil er anderer Hautfarbe sei. Vor Kurzem teilte einer seiner Vorgesetzten dem Gericht mit: Der Beamte habe die Kontrolle im Zug durchgeführt, weil der 26-Jährige plötzlich zur Seite blickte und sich an ihm vorbeidrängeln wollte. Im Prozess lieferte der Beamte eine dritte Erklärung: Er habe den Mann kontrolliert, weil er im voll besetzten Zug herumlief, kein Gepäck hatte und allein reiste. Seine Hautfarbe habe keine zentrale Rolle gespielt.
Zum Prozessende erklärten die Richter: Aus ihrer Sicht war die Ausweiskontrolle unzulässig, weil die Hautfarbe des Mannes das alleinige oder zumindest ausschlaggebende Kriterium dafür gewesen ist. Das sei mit dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Die Vertreter der Bundespolizei entschuldigten sich für die Kontrolle im Zug.
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kontrolle-des-Deutsch-A…
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Gericht: Keine Polizeikontrollen wegen Hautfarbe
Koblenz - Die Bundespolizei darf auch beim Kampf gegen illegale Einreise Menschen nicht alleine wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren.
Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das machte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz nach Angaben vom Dienstag in einem Berufungsverfahren deutlich.
Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Das räumten die Polizisten in dem Verfahren ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nachdem die Richter deutlich machten, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen sei, entschuldigte sich die Bundespolizei und der Rechtsstreit wurde beendet.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des 26-Jährigen zuvor abgewiesen und es der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Dies gelte bei stichprobenartigen Überprüfungen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise. Menschenrechtler hatten das scharf kritisiert.
Nach Ansicht der Verteidigung war die Klageabweisung mit einer Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (UN) nicht vereinbar. Die UN hatte das sogenannte „racial profiling“, also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt.
http://www.ovb-online.de/nachrichten/deutschland/gericht-keine-polizeik…
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Koblenz
Gezielte Passkontrolle bei Dunkelhäutigen unzulässig
Polizeibeamte dürfen bei Stichprobenkontrollen nicht gezielt Menschen mit dunkler Hautfarbe ansprechen. Ein Student aus Kassel konnte vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz nach fast zweijährigem Rechtsstreit eine entsprechende Feststellung erkämpfen.
Eine Justizia, im Hintergrund ein Reisepass und das Wappen der Bundespolizei
Die Ausweiskontrolle war ungerechtfertigt
Ein zuvor ergangenes anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wurde für unwirksam erklärt. Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung entschuldigte sich die Bundespolizei bei dem 26-Jährigen für die ungerechtfertigte Kontrolle. "Der Senat ist der Meinung, dass die Hautfarbe das ausschlaggebende Kriterium für die Kontrolle war", sagte die Vorsitzende Richterin Dagmar Wünsch. "Das ist nicht zulässig." Wenn eine schwarze Hautfarbe für Streifenpolizisten das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle darstelle, sei dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot (AZ: 7 A 10532/12.OVG). Dieser Feststellung hatten am Ende des Verhandlungstags auch die Vertreter der Bundespolizei zugestimmt.
Student zunächst wegen Beleidigung vor Gericht
Beim Kläger handelte es sich um einen deutschen Staatsbürger mit schwarzer Hautfarbe. Er hatte sich bei einer Bahnfahrt im Dezember 2010 geweigert, zwei Bundespolizisten seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert sah. Es begann eine Diskussion, in deren Verlauf der junge Mann den Polizisten "Nazi-" oder "SS-Methoden" vorwarf, weswegen er aus dem Zug gesetzt wurde und zunächst selbst wegen Beleidigung der Beamten vor Gericht gestellt wurde. In dem Strafprozess hatte einer der Bundespolizisten freimütig zugegeben, dass er den Mann wegen seiner Hautfarbe kontrolliert habe.
Daraufhin klagte der Student gegen die Bundespolizei. In erster Instanz wurde deren Verhalten jedoch für rechtmäßig erklärt. Bei seiner Zeugenvernehmung gab der Polizist nun an, der Kläger sei ihm verdächtig vorgekommen, weil dieser durch den voll besetzten Zug gegangen sei. Als der Polizist erklärte, in einer vergleichbaren Situation hätte er auch jeden anderen Passagier - die Richterin eingeschlossen - nach ihrem Personalausweis gefragt, löste dies im voll besetzten Zuschauerraum Heiterkeit aus. Weil der Beamte sich während der Befragung zunehmend in Widersprüche verwickelte, sah das Gericht es schließlich als wahrscheinlich an, dass die Hautfarbe doch das entscheidende Kriterium für die Ansprache im Zug gewesen und somit unrechtmäßig verlaufen sei.
Kläger-Anwalt und Amnesty International sehen Signalwirkung
Der Göttinger Anwalt des Klägers, Sven Adam, sprach nach Verhandlungsende von einem juristischen Meilenstein: "Dieses Verfahren hat weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei." Nach der Entscheidung der ersten Instanz hätten Polizisten unter Berufung auf das Urteil ganz offen Menschen wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren können. Nun müssten sie sich wenigstens weiterhin rechtfertigen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf."
Kritik von Polizeigewerkschaft
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil scharf. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter, sagte Wendt.
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=10516620/29cckr…
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Hautfarbe kein Auswahlkriterium für Polizeikontrolle
Deutschland entschuldigt sich bei klagendem Studenten
AFPAFP
Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Sie verstoßen ansonsten nach einem Gerichtsurteil gegen das Diskriminierungsverbot. (Archivfoto)Foto anzeigen
Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe auswählen. …
Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Sie verstoßen ansonsten gegen das Diskriminierungsverbot, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) urteilte. Der Kläger, ein dunkelhäutiger deutscher Student, war in einem Zug von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, weil er einem der Beamten zufolge "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen" sei.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil. Es verdeutlicht Lüders zufolge, dass das Grundgesetz "rassistische Benachteiligung durch staatliches Handeln verbietet". Ähnlich äußerte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte. In einer Stellungnahme für das Gericht hatte es dargelegt, dass die Auswahl nach "Hautfarbe" bei Personenkontrollen weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit europäischen und internationalen Menschenrechtsverträgen vereinbar ist.
Laut Amnesty International hatte das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz noch entschieden, dass die Kontrolle aufgrund der Hautfarbe im vorliegenden Fall rechtmäßig gewesen sei. Nachdem sich die Bundesrepublik Deutschland bei dem Kläger entschuldigt habe, habe das OVG das Verfahren auf Antrag beider Parteien am Montag für erledigt und das Urteil der Vorinstanz für wirkungslos erklärt.
http://de.nachrichten.yahoo.com/hautfarbe-kein-auswahlkriterium-f%C3%BC…
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Gericht verbietet Polizei-Kontrollen wegen Hautfarbe
Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
OVG: Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv© DPA
Koblenz - Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Ein dunkelhäutiger Student war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte."
Die Maßnahme habe gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel des Grundgesetzes verstoßen, hieß es in einer Mitteilung des OVG. Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt. Anschließend hätten alle Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Bei der Kontrolle Ende 2010 hatten zwei Bundespolizisten den Studenten aufgefordert, seinen Ausweis zu zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten durchsuchten seinen Rucksack. Weil sie nichts fanden, brachten sie den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein. In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den heute 26-jährigen Studenten aus Kassel sagte ein Beamter aus, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe.
Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Der Anwalt des Studenten, Sven Adam, betonte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der 26-Jährige selbst sagte laut einer Mitteilung seines Anwalts: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den OVG-Beschluss positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Scharfe Kritik kam dagegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt der dpa. "Dieses Urteil ist nicht gut, denn es schürt Konflikte." Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte, bei Kontrollen müsse stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Ein Mensch darf nie ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werden - und das macht die Bundespolizei grundsätzlich auch nicht", sagte der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Josef Scheuring, der dpa. "Anlass- und hinweisbezogen" könne die Hautfarbe aber durchaus ein Grund für eine Kontrolle sein - etwa wenn ein Täter zuvor entsprechend beschrieben worden sei. Mit Blick auf den speziellen Fall des Kasseler Studenten sei das Urteil des OVG nachvollziehbar.
http://www.stern.de/panorama/gericht-verbietet-polizei-kontrollen-wegen…
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Auswahlkriterium Hautfarbe Gericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen
30.10.2012, 15:37
Darf die Polizei einen Menschen kontrollieren, nur weil er eine dunkle Hautfarbe hat? Nein, entschied heute das Oberverwaltungsgericht in Koblenz - und gab einem Studenten recht, der wegen einer Personenkontrolle geklagt hatte. Für die Polizeiarbeit könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben.
Gericht Urteil Polizei Hautfarbe Bild vergrößern
Auch im Kampf gegen illegale Einreisen darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. (© dapd)
Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz an diesem Dienstag entschieden. Ein dunkelhäutiger Student aus Kassel war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt nach Frankfurt am Main kontrolliert worden, nach eigenen Angaben wegen seiner Hautfarbe. Dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte zu dem Urteil, das Gericht habe "deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte".
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten zugegeben, dass er Reisende anspreche, die ihm - unter anderem wegen ihrer Hautfarbe - als Ausländer erschienen. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
Die Richter hatten ihre Entscheidung damals damit begründet, dass der Student auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die häufig für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Mann legte Berufung ein - mit Erfolg.
Amnesty International begrüßt das Urteil
Das OVG erklärte die Entscheidung des Gerichts nun für wirkungslos. Nachdem die Richter deutlich gemacht hatten, dass die Kontrolle rechtswidrig war, entschuldigte sich die Bundespolizei bei dem heute 26-jährigen Studenten. Dessen Anwalt betonte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der Kläger sagte laut einer Mitteilung: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht das Urteil dagegen kritisch. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/auswahlkriterium-hautfarbe-gericht-v…
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Urteil Polizei darf nicht aufgrund von Hautfarbe kontrollieren
Ein dunkelhäutiger Student hat dagegen geklagt, dass er allein wegen seiner Hautfarbe von der Polizei überprüft wurde. Nun gewann er ein Verfahren, das Signalwirkung hat.
Polizisten kontrollieren zwei junge Männer
Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Dem Urteil war die Klage eines dunkelhäutigen Studenten aus Kassel vorausgegangen, der im Dezember 2010 bei einer Zugkontrolle mit zwei Bundespolizisten aneinander geraten war.
Ein Gerichtssprecher sagte: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte." Vertreter der Bundespolizei hätten sich bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt.
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen – auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
"Signalwirkung für die Bundespolizei"
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf der Bahnfahrt nach Frankfurt am Main auf einer Strecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos.
Der Anwalt des heute 26-jährigen Studenten, Sven Adam, sagte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der Student selbst sagte: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf."
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil scharf kritisiert. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/polizeikontrollen…
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Gericht verbietet Polizei-Kontrollen wegen Hautfarbe
dpa, 30.10.2012 15:18 Uhr
OVG: Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv Foto: dpa
OVG: Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden.
Koblenz - Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Ein dunkelhäutiger Student war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt/Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte."
Die Maßnahme habe gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel des Grundgesetzes verstoßen, hieß es in einer Mitteilung des OVG. Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt. Anschließend hätten alle Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Bei der Kontrolle Ende 2010 hatten zwei Bundespolizisten den Studenten aufgefordert, seinen Ausweis zu zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten durchsuchten seinen Rucksack. Weil sie nichts fanden, brachten sie den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein. In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den heute 26-jährigen Studenten aus Kassel sagte ein Beamter aus, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe.
Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Der Anwalt des Studenten, Sven Adam, betonte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der 26-Jährige selbst sagte laut einer Mitteilung seines Anwalts: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den OVG-Beschluss positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Scharfe Kritik kam dagegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt der dpa. "Dieses Urteil ist nicht gut, denn es schürt Konflikte." Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte, bei Kontrollen müsse stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Ein Mensch darf nie ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werden - und das macht die Bundespolizei grundsätzlich auch nicht", sagte der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Josef Scheuring, der dpa. "Anlass- und hinweisbezogen" könne die Hautfarbe aber durchaus ein Grund für eine Kontrolle sein - etwa wenn ein Täter zuvor entsprechend beschrieben worden sei. Mit Blick auf den speziellen Fall des Kasseler Studenten sei das Urteil des OVG nachvollziehbar.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.bahn-gericht-verbietet-polizei…
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Urteil zu Polizeiarbeit
Keine Kontrollen wegen Hautfarbe
Polizeikontrolle (Archiv) (Bild: picture-alliance/dpa - Archiv)
Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Das hat ein Gericht am Dienstag entschieden. Ins Rollen gebracht hatte den Fall ein Student aus Kassel.
Es war im Dezember 2010 in einem Zug von Kassel nach Frankfurt, als ein Streifenpolizist den Ausweis eines jungen Mannes kontrollieren wollte. Der Mann, ein dunkelhäutiger Student aus Kassel, weigerte sich und geriet mit dem Polizisten in Streit. Ein Streit, dem mehrere Gerichtsverfahren folgten.
Wegen Hautfarbe "ins Raster gefallen"
Am Dienstag nun fand der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz seinen Abschluss. Das Ergebnis: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte", erklärte ein Gerichtssprecher. Vertreter der Bundespolizei hätten sich bei dem Mann entschuldigt.
Auf jener Zugfahrt war es zu einer heftigen Diskussion zwischen dem heute 26-jährigen Studenten und dem Polizisten gekommen. Worte wie "Nazi" und "SS-Methoden" sollen gefallen sein – der Student kam wegen Beleidigung vor Gericht. In diesem Strafverfahren sagte einer der Polizisten aus, der Kläger sei "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen". Dagegen wiederum hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Polizeigewerkschaft: "Schöngeistige Rechtspflege"
"Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss", sagte der 26-Jährige am Dienstag laut einer Mitteilung seines Anwalts. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf."
Kritik kam dagegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.j…
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Dienstag, 30. Oktober 2012 16:00 Uhr
Urteil: Polizeikontrollen wegen der Hautfarbe sind auch im Kampf gegen illegale Einreise diskriminierend
Auch beim Vorgehen gegen illegale Einreise darf die Polizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Dies hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Ein solches Vorgehen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, hieß es in dem Urteil. Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Die Behörde entschuldigte sich in der Verhandlung bei dem Mann für dieses Vorgehen. "Amnesty International" sprach anschließend von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen.
http://www.dradio.de/nachrichten/201210301600/6
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GERICHTSURTEIL
D: Keine Polizei-Kontrollen mehr aufgrund Hautfarbe
Deutsche Polizisten dürfen bei Personenkontrollen Menschen nicht länger wegen ihrer Hautfarbe auswählen. Sie verstoßen ansonsten gegen das Diskriminierungsverbot, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschied.
Die Leiterin der staatlichen deutschen Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, und Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil. Es verdeutlicht Lüders zufolge, dass das Grundgesetz "rassistische Benachteiligung durch staatliches Handeln verbietet". Ähnlich äußerte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte. In einer Stellungnahme für das Gericht hatte es dargelegt, dass die Auswahl nach Hautfarbe bei Personenkontrollen weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit europäischen und internationalen Menschenrechtsverträgen vereinbar ist.
Deutscher Student klagte wegen "Nazi-Methoden"
Der Kläger, ein dunkelhäutiger deutscher Student, war 2010 in einem Zug von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, weil er einem der Beamten zufolge "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen" sei. Zunächst weigerte sich der junge Mann und warf im Zuge einer lautstarken Diskussion der Polizei vor, sie wende "Nazi-" bzw. "SS-Methoden" an. Daraufhin wurde der Student zunächst wegen Beleidung der Beamten vor Gericht gestellt. In erster Instanz wurde noch zugunsten der Polizisten entschieden.
In zweiter Instanz gab dann das Gericht dem Studenten Recht, wonach dieser einzig und allein aufgrund seines Aussehens ins Visier der Polizei gelangt war.
Polizei kritisiert den bejubelten "juristischen Meilenstein"
Der Anwalt des dunkelhäugen Mannes und Amnesty International sprachen von einem juristischen Meilenstein. Die deutsche Polizeigewerkschaft kritisierte die Entscheidung und meinte gegenüber dem Rundfunksender SWR: "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus." Das Urteil sei zwar zu respektieren, die Polizeiarbeit werde dadurch aber nicht leichter gemacht.
http://m1.krone.at/krone/S25/object_id__339186/hxcms/rssmobile.html
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Oberverwaltungsgericht Koblenz
Urteil gegen Polizei-Rassismus
Erstellt 30.10.2012
Ein Mensch darf nicht wegen seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert werden. Das entschied das OVG Koblenz. Foto: dpa
Die Bundespolizei darf Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen sei diskriminierend und rechtswidrig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag in einem Berufungsverfahren.
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Koblenz.
Gelegentlich nimmt das Geschehen im Oberverwaltungsgericht in Koblenz kafkaeske Züge an. Vorne im Zeugenstand erklärt ein Bundespolizist, was wohl geschehen wäre, wenn an jenem Dezembertag 2010 die Vorsitzende Richterin Dagmar Wünsch mit einem Teebecher in der Hand im Zug von Kassel nach Frankfurt gefahren wäre. Wäre auch die Juristin in das Raster der Beamten gefallen, wenn sie auf dem Weg vom Snackverkäufer zu ihrem Platz an den Streifenpolizisten vorbeikommen wäre - und nicht ein junger Schwarzer? „Ich hätte in dieser Situation jeden angesprochen“, sagt der Polizeibeamte. Spätestens jetzt können sich viele im Zuschauerraum das Lachen nicht mehr verkneifen.
Die meisten Menschen mit schwarzer Hautfarbe in Deutschland kennen solche unangenehmen Erfahrungen mit der Polizei. Viele geraten regelmäßig in Ausweiskontrollen. Ein Kasseler Student, der sich das nicht länger gefallen lassen wollte, weigerte sich an jenem Dezembertag, seinen Ausweis zu zeigen. Erst nach fast zwei Jahren - und nachdem sich vier verschiedene Gerichte mit dem Fall befasst haben - kann der Göttinger Anwalt Sven Adam seinem 26-jährigen Mandanten zufrieden auf die Schulter klopfen. Nach fast fünfstündiger Verhandlung kommt schließlich auch der Leiter der Bundespolizeiinspektion Kassel zu dem Kläger hinüber und entschuldigt sich öffentlich.
Vor einigen Monaten sah die Situation noch ganz anders aus. Da hatte das Verwaltungsgericht in Koblenz Kontrollen aufgrund der Hautfarbe für rechtens erklärt. Menschenrechtler und Migrantenorganisationen waren entsetzt. „Diese Entscheidung muss aus der Welt“, gab Rechtsanwalt Adam am Montag in einer Verhandlungspause das Ziel vor. Aus ganz Deutschland waren Aktivisten nach Koblenz gereist, um die Verhandlung zu verfolgen. Viele trugen Protest-T-Shirts, mit denen sie das diskriminierende Vorgehen der Polizei, „Racial Profiling“ genannt, anprangerten.
Auf jener Fahrt von Kassel nach Frankfurt geriet der Student, ein deutscher Staatsbürger, in eine heftige Diskussion mit den Polizisten. Weil in deren Verlauf Worte wie „Nazi-“ oder „SS-Methoden“ fielen, der genaue Wortlaut des Streits ist umstritten, stand der Schwarze einige Monate später selbst wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht. Bei diesem Strafverfahren, das in zweiter Instanz mit Freispruch endete, hatte einer der Polizisten freimütig zu Protokoll gegeben, der Student sei wegen seiner Hautfarbe in ein Raster gefallen.
Zuletzt stellte die Polizei den Vorgang ganz anders da. Von verdächtigem Vorbeidrängeln ist die Rede und vom Verdacht, der Student könnte ohne Fahrkarte unterwegs gewesen sein. Letztlich hielten die Koblenzer Richter diese neuen Versionen jedoch für unglaubwürdig. „Der Senat ist der Meinung, dass die Hautfarbe das ausschlaggebende Kriterium für die Kontrolle war“, konstatierte Richterin Wünsch. Die erste Ansprache im Zug sei im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot gewesen. Das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts wurde für wirkungslos erklärt.
Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen reagierten erleichtert auf den Ausgang des Verfahrens. Der ai-Experte für Polizei und Menschenrechte, Alexander Bosch, sprach von einem "wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen“. Zudem sei es eine „Genugtuung für all die Menschen, die ähnlich diskriminierende Erfahrungen mit der deutschen Polizei gemacht haben“.
Auch die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Es werde deutlich, dass „die Vielfalt unserer Gesellschaft alle Menschen zu Fairness und Gleichbehandlung verpflichtet“, sagte sie. Auch dem klagenden Studenten ist die Erleichterung anzusehen. Er habe mit dem Gerichtsmarathon einzig gegen die ungerechte Behandlung durch die Polizei vorgehen wollen, sagt er. Um Geld als Schadenersatz sei es ihm nie gegangen.
(epd, dapd)
http://www.ksta.de/politik/oberverwaltungsgericht-koblenz-urteil-gegen-…
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Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe
Gericht verbietet Polizei-Rassismus
Noch im März hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. In der Revision wurde das Urteil nun für nichtig erklärt.von Christian Rath
Der weiße Zug ist bestimmt nicht illegal. Bild: dapd
FREIBURG taz | In Deutschland darf niemand nur deshalb kontrolliert werden, weil er eine dunkle Hautfarbe hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz festgestellt. Derlei Polizeikontrollen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, betonten die Richter.
Der damals 25-jährige Aaron K. (Name geändert) fuhr im Dezember 2010 mit einem Regionalzug von Kassel nach Frankfurt. Er hatte sich einen Tee geholt und war auf dem Rückweg zu seinem Sitzplatz, als eine Polizeistreife seinen Ausweis verlangte. Der dunkelhäutige K., deutscher Staatsbürger und Architekturstudent, fühlte sich diskriminiert und weigerte sich, den Ausweis zu zeigen.
Auf beiden Seiten gingen die Emotionen hoch. K. sagte, die Kontrolle erinnere ihn an NS-Methoden, darauf zeigte ihn einer der Polizisten wegen Beleidigung an. Das Amtsgericht Kassel verurteilte K. tatsächlich zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt. Erst das Oberlandesgericht Frankfurt sprach K. im März 2012 frei: Der Vergleich sei angesichts der ihm schikanös erscheinenden Kontrolle noch von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.
Im Beleidigungsprozess hatte die Polizei die Kontrolle zunächst mit der Gefahr islamistischer Anschläge gerechtfertigt. Auf die Frage, warum gerade K. seinen Ausweis zeigen musste, sagte ein Polizist aber ganz offen, dass er unter anderem nach der Hautfarbe auswähle, wen er nach dem Ausweis frage. Nun klagte Aaron K. gegen die Bundespolizei auf Feststellung, dass die Kontrolle rechtswidrig war. Im März 2012 entschied das Verwaltungsgericht Koblenz dann, die Kontrolle sei in Ordnung gewesen. Um unerlaubte Einreisen zu verhindern, dürfe die Bundespolizei in Zügen Stichproben „nach dem äußeren Erscheinungsbild“ vornehmen.
Entschuldigung im „Namen der Bundesrepublik“
Hiergegen ging K.s Anwalt Sven Adam aus Göttingen in Berufung. Gleich in der mündlichen Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Dagmar Wünsch klar, dass Kontrollen nach Hautfarbe gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Daraufhin nahm die Bundespolizei eine Auszeit und räumte dann ein, dass die Kontrolle rechtswidrig war. „Im Namen der Bundesrepublik Deutschland“ entschuldigte sich die Polizei bei dem Studenten. K.s Anwalt erklärte daraufhin die Sache für erledigt.
Das OVG musste nur noch über die Kosten entscheiden, die zur Gänze die Staatskasse zahlen muss. In diesem Beschluss heißt es auch, dass die Kontrolle von Beginn an „rechtswidrig“ war. Das anderslautende Urteil der Vorinstanz wurde zugleich für „wirkungslos“ erklärt.
http://www.taz.de/Urteil-zu-Kontrollen-nach-Hautfarbe/!104549/
Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe rechtswidrig
Entschuldigung, Erledigung, Erleichterung in Koblenz
von Kirsten WieseVistenkarte
30.10.2012
Polizist vor einem Zug
© Arno Bachert - Fotolia.com
Die Bundespolizei darf Menschen im Zug nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das OVG Koblenz am Montag darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Damit erklärte der Senat das "Racial Profiling" bei Kontrollen im Grenzgebiet erstmalig für rechtswidrig. Vielleicht der Anfang vom Ende der ohnehin ineffizienten Kontrollen, hofft Kirsten Wiese.
"Guten Tag, Ihren Ausweis bitte!" – diese Aufforderung darf die Bundespolizei im Grenzgebiet bis zu 30 km diesseits der Staatsgrenzen und in Zügen, Bahnhöfen und auf Flughäfen, die häufig für illegale Grenzübertritte genutzt werden, an jeden richten, ohne dass ein Verdacht besteht. Sie richtet sie aber zumeist gegen "nicht-deutsch" aussehende Menschen, die das vielfach als diskriminierend empfinden. Nun hat sich ein dunkelhäutiger deutscher Student dagegen vor Gericht erfolgreich gewehrt.
2010 war der 26-Jährige auf einer Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt am Main von zwei Bundespolizisten angesprochen und aufgefordert worden, sich auszuweisen. Dies verweigerte er. Daraufhin durchsuchten die Polizisten seinen Rucksack vergeblich nach Ausweispapieren und nahmen ihn mit zu ihrer Dienststelle nach Kassel, wo seine Personalien festgestellt werden konnten.
Der Student wurde zunächst wegen Beleidigung angeklagt, weil er während der Kontrolle gegenüber den Bundespolizisten von SS-Methoden gesprochen hatte. In dem Strafverfahren äußerte sich der Bundespolizist zur Kontrolle des Studenten: Er halte sich nicht an ein bestimmtes Schema. Er spreche Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Dies richte sich nach der Hautfarbe, aber auch danach, ob der Reisende Gepäck bei sich habe oder ob er alleine im Zug stehe. Der Student sei aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen.
Nicht einmal eine Diskriminierungsprüfung in der ersten Instanz
Der Student klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz. Er wollte feststellen lassen, dass er rechtswidrig kontrolliert worden sei. Allein wegen seiner Hautfarbe könnten ihm weitere Kontrollen drohen, befürchtete er.
Das VG Koblenz aber hielt die Kontrolle im Februar dieses Jahres für rechtmäßig (VG Koblenz, Urt. vom 28.02.2012, Az. 5 K 1026/11.KO). Die Beamten hätten sich auf § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz berufen können. Die Vorschrift ermächtigt die Bundespolizei, zur Verhinderung unerlaubter Einreise nach Deutschland in Zügen von jedem die Ausweispapiere zu verlangen, soweit anzunehmen ist, dass der Zug zur unerlaubten Einreise genutzt wird. Gerade die Strecke zwischen Kassel und Frankfurt/Main wird, so die Koblenzer Richter, häufig zur illegalen Einreise benutzt, weil dort der internationale Flughafen und die hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen liegen.
Dass die Ausweiskontrolle sich gerade gegen den dunkelhäutigen Studenten richtete, konnte das VG Koblenz nicht als unrecht erkennen. Sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht würden jeweils nur geringfügig beeinträchtigt. Auf das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG ging das Gericht gar nicht ein.
Alles erledigt: Der Senat erklärt für rechtswidrig, die Bundespolizei entschuldigt sich
Anders aber jetzt das OVG Koblenz. Mit Beschluss vom Dienstag (29. Oktober 2012, Az. 7 A 10532/12.OVG) stellte das Gericht zwar nur die Erledigung des Verfahrens fest, erklärte das erstinstanzliche Urteil für wirkungslos und legte die Kosten der beklagten Bundespolizei auf.
Vorher aber hatte der Senat deutlich gemacht, dass er die Ausweiskontrolle nur wegen der Hautfarbe für rechtswidrig halte, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Daraufhin entschuldigten sich die beiden anwesenden Vertreter der Bundespolizisten bei dem Studenten und dieser erklärte sich mit einer Erledigung des Verfahrens einverstanden.
Das OVG Koblenz erschwert mit dieser Entscheidung das "Racial Profiling". So bezeichnen Menschenrechtsgruppen und Antirassismus-Initiativen die Praxis, sich bei polizeilichen Maßnahmen wie Kontrollen, Durchsuchungen, Ermittlungen und/oder Überwachung handlungsleitend auf Merkmale wie Hautfarbe, Haarfarbe oder religiöse Symbole zu stützen.
Zuletzt hat das Deutsche Menschenrechtsinstitut in einer Stellungnahme gegenüber dem OVG Koblenz deutlich auf den rassistischen und Menschenwürde-verletzenden Gehalt dieser Praxis aufmerksam gemacht.
Das Ende des Musters: Das Ende der Kontrollen?
In England wurde bereits im Jahr 1984 zur Verhinderung von "Racial Profiling" in Dienstvorschriften festgelegt, dass ein hinreichender Verdacht nie auf der Basis von rein personalen Faktoren wie Hautfarbe, Alter, Kleidung begründet werden darf. Polizeiverbände wetterten dagegen, ihre Eingriffsrechte seien noch nie so beschnitten worden. In der Folge war für Schwarze die Wahrscheinlichkeit, in Polizeikontrollen zu geraten, weiterhin deutlich höher als für Weiße.
Es bleibt abzuwarten, wie die deutsche Bundespolizei reagieren wird. Letztlich kann sie die verdachtsunabhängigen Kontrollen im Grenzbereich wohl nur dann diskriminierungsfrei aufrecht erhalten, wenn sie numerische Stichproben macht, also beispielsweise jeden dritten Passagier kontrolliert.
Vielleicht beflügelt das Verfahren* auch die bestehende Diskussion um die vollständige Abschaffung dieser Kontrollen. Ihr Nutzen ist ohnehin umstritten. Die Bundesregierung konnte 2011 in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen nicht einmal angeben, bei wie vielen der im Jahr 2010 in Zügen kontrollierten 581.000 Menschen ein Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt worden ist.
Die Autorin Dr. Kirsten Wiese ist Juristin und Mitglied der Grünen. Neben ihrer Arbeit bei der Senatorin für Finanzen in Bremen interessiert sie sich für Fragen von Gleichbehandlung und Religionsfreiheit. Der Artikel gibt ausschließlich ihre persönliche Ansicht wieder.
*Anm. der Redaktion vom 30.10.2012, 18:30 Uhr: Fälschlicherweise stand hier zunächst "Vielleicht beflügelt das Urteil...". Ein Urteil ist in der Sache aber gar nicht gefallen. Die Beteiligten haben den Rechtsstreit vielmehr übereinstimmend für erledigt erklärt.
„Damit ist dem racial profiling durch die Bundespolizei der Boden entzogen“, sagte Anwalt Adam am Dienstag der taz. „Nun muss die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Praxis von der Bundespolizei nicht mehr angewandt wird“, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch Amnesty International und die Initiative Schwarzer Deutscher begrüßten das Urteil. (Az. 7 A 10532/12)
http://www.taz.de/Urteil-zu-Kontrollen-nach-Hautfarbe/!104549/
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Reaktionen auf Entscheidung des OVG-Koblenz
Lob und Kritik für Urteil zu Kontrollen nach Hautfarbe
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zum "racial profiling" ist überwiegend positiv aufgenommen worden. Das Gericht entschied, dass die Polizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren darf. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.
Die UNO hatte das sogenannte "racial profiling", also die Auswahl von zu überprüfenden Personen nach ethnischen Merkmalen wie der Hautfarbe, für unrechtmäßig erklärt. In den USA wurde die Praxis im Jahr 2003 abgeschafft.
"Wichtiges Signal"
Der Experte für Polizei und Menschenrechte von Amnesty International, Alexander Bosch, nannte dies ein "wichtiges Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen". Zudem sei es eine "Genugtuung für all die Menschen, die ähnlich diskriminierende Erfahrungen mit der deutschen Polizei gemacht haben".
Auch die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Es werde deutlich, dass "die Vielfalt unserer Gesellschaft alle Menschen zu Fairness und Gleichbehandlung verpflichtet", sagte sie. Alles andere bedeute die Kapitulation der offenen, demokratischen Gesellschaft vor Willkür und Diskriminierung. Der Migrationsbeauftragte der Landesregierung, Miguel Vicente, betonte, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts "den internationalen Standards der Menschenrechte wieder genüge getan" werde.
Polizei spricht von "schöngeistiger Rechtspflege"
Bundespolizei im Berliner Hauptbahnhof (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes Die Polizei darf Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte das Urteil scharf. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Polizisten entschuldigen sich
Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war im Dezember 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Bundespolizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden. Das räumten die Polizisten in dem Verfahren ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nachdem die Richter deutlich machten, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen sei, entschuldigte sich die Bundespolizei und der Rechtsstreit wurde beendet.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage des 26-Jährigen zuvor abgewiesen und es der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Dies gelte bei stichprobenartigen Überprüfungen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise. Menschenrechtler hatten das scharf kritisiert.
http://www.tagesschau.de/inland/koblenz122.html
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Racial Profiling gerichtlich untersagt: Polizisten dürfen nicht aufgrund von Hautfarbe kontrollieren
Ein schwarzer deutscher Student aus Kassel war während einer Zugfahrt von Bundespolizisten kontrolliert worden und hatte gegen die Maßnahme geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschied am Dienstag, dass die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, da für die Polizisten die Hautfarbe des Studenten ausschlaggebend für die Kontrolle war.
© Bild: 2012 DPA/Bilfunk/Kay Nietfeld
Ein schwarzer deutscher Student aus Kassel war während einer Zugfahrt von Bundespolizisten kontrolliert worden und hatte gegen die Maßnahme geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschied am Dienstag, dass die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, da für die Polizisten die Hautfarbe des Studenten ausschlaggebend für die Kontrolle war.
Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts sagte heute:"Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte." Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt, sein Anwalt habe den Fall dann für erledigt erklärt.
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen.
Der Student legte Berufung gegen das Urteil ein (Az.: 7 A 10532/12.OVG) und bekam nun vom Oberverwaltungsgericht Recht zugesprochen. Das OVG erklärte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für wirkungslos.
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) begrüßt das Urteil
Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) begrüßt in einer Meldung auf ihrer Homepage das heutige Urteil. Sie sehen im "Racial Profiling" eine "rassistisch konnotierte Arbeitsmethode" und rügen diese Praxis scharf. „Seit Jahren kämpfen wir für eine öffentliche Wahrnehmung dieser Praxis. Polizeikontrollen dieser Art sind kein Einzelfall. Sie beschreiben die Alltagserfahrung vieler Schwarzer Menschen und People of Color in Deutschland. Durch die polizeiliche Praxis werden sie als Verdächtige gekennzeichnet und kriminalisiert. Wir hoffen daher auf ein grundsätzliches politisches Signal durch dieses Urteil“, sagt Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD.
Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Polizeigewerkschaft: "schöngeistige Rechtspflege"
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil scharf kritisiert. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter, sagte Wendt.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:racial-profiling-gerichtlich-unt…
Diskriminierung Gericht verbietet Polizei-Kontrollen wegen Hautfarbe
Beamte der Bundespolizei bei Ausweiskontrolle: Am Diskriminierungsverbot messen lassenZur Großansicht
dapd
Beamte der Bundespolizei bei Ausweiskontrolle: Am Diskriminierungsverbot messen lassen
Die Hautfarbe eines Menschen darf nicht der Grund für eine Polizeikontrolle sein. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Menschenrechtsorganisationen loben das Urteil, Kritik kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Info
Koblenz - Der Fall beschäftigte schon seit längerem die Justiz: Ein dunkelhäutiger Student war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt/Main kontrolliert worden. Dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den heute 26-Jährigen sagte ein Beamter aus, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden: Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Die Maßnahme habe gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen, hieß es in einer Mitteilung des OVG. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte", sagte ein Gerichtssprecher.
Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt. Anschließend hätten alle Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt, so der Gerichtssprecher.
Bei der Kontrolle Ende 2010 hatten zwei Bundespolizisten den Studenten aus Kassel aufgefordert, seinen Ausweis zu zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten durchsuchten seinen Rucksack. Weil sie nichts fanden, brachten sie den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein.
Der Student klagte, scheiterte aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein, das OVG erklärte die Entscheidung vom März nun für wirkungslos.
Gemischte Reaktionen
"Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss", sagte der 26-Jährige laut einer Mitteilung seines Anwalts. Für den Juristen hat das Verfahren eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei".
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den OVG-Beschluss positiv: "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf." Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Scharfe Kritik kam dagegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, mache die Polizeiarbeit aber nicht leichter.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte, bei Kontrollen müsse stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Ein Mensch darf nie ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert werden - und das macht die Bundespolizei grundsätzlich auch nicht", sagte der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Josef Scheuring. Mit Blick auf den speziellen Fall des Kasseler Studenten sei das Urteil des OVG nachvollziehbar.
(Az.: 7 A 10532/12.OVG)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-verbietet-polizei-kontrol…
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Menschenrechte
Polizei-Kontrolle nach Hautfarbe?
Dürfen Polizisten Menschen kontrollieren, nur weil sie dunkle Haut haben? Diese Frage musste ein Gericht in Koblenz beantworten. Für die Polizeiarbeit dürfte die Entscheidung konkrete Folgen haben.
Auch im Kampf gegen illegale Einreisen darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das machte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Berufungsverfahren deutlich.
Ein dunkelhäutiger deutscher Student aus Kassel war im Dezember 2010 während einer Zugfahrt nach Frankfurt am Main kontrolliert worden, dabei kam es zum Streit mit zwei Bundespolizisten. Ein Gerichtssprecher sagte am Dienstag: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte." Vertreter der Bundespolizei hätten sich am Montag bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt.
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den 26-jährigen Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen - auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
Berufung auf das Bundespolizeigesetz
Die Beamten hatten die Kontrolle mit dem Bundespolizeigesetz gerechtfertigt. Demnach dürfen zur Unterbindung der illegalen Einreise in Zügen Personen kurzfristig angehalten, befragt und das Aushändigen der Ausweispapiere verlangt werden. Dies darf nur dann geschehen, wenn anzunehmen ist, dass der Zug zur unerlaubten Einreise genutzt wird.
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf einer Bahnstrecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein - mit Erfolg. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil. Es verdeutlicht Lüders zufolge, dass das Grundgesetz "rassistische Benachteiligung durch staatliches Handeln verbietet".
Bundesregierung in der Pflicht
Ähnlich äußerte sich das Deutsche Institut für Menschenrechte. In einer Stellungnahme für das Gericht hatte es dargelegt, dass die Auswahl nach "Hautfarbe" bei Personenkontrollen weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit europäischen und internationalen Menschenrechtsverträgen vereinbar ist. Die Bundesregierung sei nun in der Pflicht sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
re/kle (epd, kann, afp, dpa, dapd)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-verbietet-polizei-kontrol…