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Jw press: Über zwei Jahre nach Polizeieinsatz auf Oury-Jalloh-Gedenkdemo steht ein weiterer Aktivist vor Gericht

By voice, 30 April, 2014

Prozesserklärung von Mbolo Yufanyi vorgetragen vor dem Amtsgericht Dessau an den zuständigen Richter Jürgen Zahn und die berücht
https://thevoiceforum.org/node/3579

Opfer oder Täter?

Dessau-Roßlau: Über zwei Jahre nach Polizeieinsatz auf Oury-Jalloh-Gedenkdemo steht ein weiterer Aktivist vor Gericht. Staatsanwaltschaft ermittelt erneut zum Feuertod des Flüchtlings
Von Susan Bonath

Wieder ist ein Aktivist angeklagt, der sich für die Aufklärung des Feuertodes von Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 einsetzt. Mbolo Y. von der Flüchtlingsorganisation »The Voice« wird vorgeworfen, 2012 bei der Gedenkdemonstration zum 7. Todestag von Oury Jalloh in Dessau einen Beamten verletzt und die Polizei behindert zu haben. Ab dem heutigen Dienstag muß er sich vor dem Amtsgericht Dessau verantworten. Ab 12 Uhr wollen Aktivisten dort eine Mahnwache abhalten. Y. bestreitet die Vorwürfe zum Teil. Gleichzeitig verweist er auf das damals brutale Vorgehen der Polizei, das nicht nur für dienstliche Konsequenzen, sondern auch für eine Debatte im Landtag gesorgt hatte.

Die Demonstration vor gut zwei Jahren war blutig zu Ende gegangen. Mehr als zehn Teilnehmer wurden durch den Polizeieinsatz verletzt, zwei davon schwer. Auch Y. bekam einen Schlag ins Auge und mußte im Krankenhaus behandelt werden, wie er am Montag gegenüber jW berichtete. Denn obwohl der Slogan »Oury Jalloh – das war Mord« laut Gerichtsurteil von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hatte ihn die Polizei plötzlich nicht mehr geduldet. Mit der Parole bringen die Kritiker zum Ausdruck, daß sie nicht an die offizielle Todesversion glauben. Dieser zufolge soll sich der damals 36jährige Flüchtling aus Sierra Leone, an Händen und Füßen auf einer feuerfest umhüllten Matratze gefesselt, selbst angezündet haben. Wie er wirklich zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt. Zwei Prozesse haben zahlreiche Widersprüche aufgeworfen und Indizien zutage gefördert, die gegen eine Selbsttötung sprechen.

An dem Januartag im Jahr 2012 ging die Polizei aggressiv gegen Demonstranten vor, die den Spruch propagierten, und beschlagnahmte entsprechende Transparente. »Schon als ich am Bahnhof ankam, waren da Tumulte«, erinnerte sich Y. Mehrere Beamte hätten eine Frau festnehmen wollen. Da habe er sich eingemischt. »Ich wollte wissen, was sie dort mit ihr machen«, erklärte er. Da habe ihn ein Polizist zur Seite gedrückt. Y. habe sich weggeduckt, »und in diesem Moment fiel der Beamte hin«. Ferner wird ihm vorgeworfen, einem Beamten den – behandschuhten – Finger umgedreht zu haben. Laut eines Videos bekam Y. allerdings zuvor selbst die Faust eines Beamten ins Auge. Bis heute habe er Probleme mit dem Sehen. »Wir haben insgesamt acht oder neun Anzeigen gegen Polizisten erstattet«, berichtete er weiter. Jedoch seien alle Ermittlungsverfahren ins Leere gelaufen. Dabei hatte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) damals auf Druck von Linken und Grünen »umfassende Aufklärung« versprochen. Auch der Polizeipräsident von Dessau-Roßlau, Kurt Schnieber, mußte seinen Hut nehmen.

Unterdessen hat die Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« für neue Bewegung im Fall mit einem selbstfinanzierten Brandgutachten gesorgt, das sie im November 2013 vorstellte. Die Expertise des irischen Sachverständigen Maksim Smirnou legt nahe, daß das Opfer nicht ohne Brandbeschleuniger bis zur Unkenntlichkeit verbrennen konnte. Aus dem Körper austretende Flüssigkeiten sowie der feuerfeste Matratzenbezug hätten dies nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat deshalb ein neues Todesermittlungsverfahren eingeleitet, wie sie Anfang April mitteilte. Allerdings habe eine neuerliche Untersuchung des Brandschutts keinen Hinweis auf Beschleuniger ergeben, hieß es. Am Tatort wurde der Schutt nicht daraufhin getestet. Ein Chemieexperte habe jedoch Zyanidspuren gefunden, die bereits beim Leichnam nachgewiesen worden seien. Oberstaatsanwalt Folker Bittmann räumte ein, daß der Todesursache während des Magdeburger Prozesses (2011 bis 2012) nicht weiter nachgegangen wurde. Dem damaligen Dienstgruppenleiter wurde lediglich vorgeworfen, zu spät eingegriffen zu haben. Gegen das Urteil – eine Geldstrafe von 10800 Euro wegen fahrlässiger Tötung – haben alle Parteien Berufung eingelegt. Derzeit entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen dritten Prozeß.

29.04.2014 / Inland / Seite 4Inhalt
http://www.jungewelt.de/2014/04-29/020.php

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