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Donau Ries lehnt Kostenübernahme bei akuten Schmerzen ab!!!

By voice, 20 June, 2014

Donau Ries lehnt Kostenübernahme bei akuten Schmerzen ab!!!

Ergänzung zum Aufruf:

Herr Obi Adundi sprach am 12.06.14 nochmal beim Landratsamt Donau-Ries wegen einer Kostenübername vor. Bei diesem Gespräch klagte er über starke Beschwerden und es wurde erneut und zum dritten Mal ein Rettungswagen gerufen, um ihn ins Krankenhaus zu bringen. Man brachte ihn diesmal in das Donauwörth Krankenhaus.

lt. Schreiben des Krankenhauses,

Chirurgische Hauptdiagnose: Unklare Leistenschmerzen rechts, Ausschluß einer Hermie, Hydrozelle und Tumor.

Weitere Diagnosen: M. Crohn

Therapie: konservativ, MRT

Nach vier Tagen wurde er heute 16.06.2014 entlassen, ohne Operation aber mit der Aussage: Schmerzmittel bei Bedarf.

Es ist bis jetzt nicht 100%ig festgestellt welches Krankheitsbild bei Herrn Adundi zutrifft.

Merkwürdig ist, das zuerst der Hausarzt und das Stiftungskrankenhaus eine andere Diagnose feststellten.

Bis jetzt gibt es keinen aussagekräftigen Vorschlag einer angemessenen Therapie seitens der

Ärzte, auch wenn beide Diagnosen zutreffen würden.

Für das Landratsamt scheint dies ein weiterer Grund, eine Kostenübernahme abzulehnen.

Mehr Info:

The VOICE Refugee Forum

E-Mail: thevoice_bdw@yahoo.de

Subject: Donau Ries lehnt Kostenübernahme bei akuten Schmerzen ab!!!
Date: Fri, 13 Jun 2014 16:57:31 +0200

Die Gesundheit für Flüchtlinge sollte ein Minimum an humanitärer Unterstützung sein, was sie aber nicht ist.

Bei einer Krankheit muß ein Flüchtling sich erst einmal an seinen Sozialarbeiter wenden der dann einen sogenannten Krankenschein ausfüllt. In Nördlingen/Bayern ist es bekannt, das ein Antrag auf Krankenschein mindestens 4 Tage dauert, was aber wenn man akute Schmerzen hat usw.? Und den Krankenschein zu besitzen, heißt nicht das Behandlungen, die nötig sind auch bezahlt werden. Bei einem Notfall, hat man keinen Krankenschein, dann können z.B. Krankenhäuser diese Menschen jederzeit auch abweisen. Wo bleibt da der hippokratische Eid?

Denn unter dem Asylbewerberleistungsgesetz wird dieser nicht eingesetzt. Im Gegenteil jegliche operative Behandlungen, werden durch diesen Paragraphen §§ § 4 und 6 AsylbLG und deren Umsetzung in der Praxis das Menschenrecht auf Gesundheit verletzt.

Auch Besuche eines Facharztes sind eingeschränkt, alles hängt am Allgemeinmediziner.

Hier ein paar Links zu nicht geleisteter Behandlung bei Todesfällen von Flüchtlingen.

http://www.taz.de/!136887/
http://thecaravan.org/node/2720
http://www.mdr.de/sachsen/asylbewerber-plauen100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd5…

In eigener Sache brauche ich nun eure Unterstützung,

es dreht sich um einen 28 jährigen Flüchtling aus Nigeria, der in Nördlingen/Bayern in einem Lager lebt.

Seit einigen Monaten klagt er über Schmerzen im Unterbauch. Er ging daraufhin zu seinem Hausarzt, der ihm bestätigte das er operiert

werden sollte und überwies ihn ins Krankenhaus, da es sich um einen Leistenbruch handelt. Das Krankenhaus teilte ihm mit, das er sich mit dem Landratsamt in Verbindung setzen muß, bezüglich der Klärung für die Kostenübernahme um den Termin am 03.06.14 wahrnehmen zu können.

Das Landratsamt lehnte ab!!!!

Obwohl er zweimal nachdem, er mit dem Rettungswagen eingewiesen wurde, blieb die Ablehnung konstant.

Der Flüchtling leidet immer noch an starken Schmerzen und bittet euch um Unterstützung.

Genug ist Genug!

Ruft oder sendet ein Fax an Landrat Herr Stefan Rößle und macht ihn auf die Situation von Obi Adindu aufmerksam.

Tel.: 0906/74-134 Fax: 0906/74-215

E-Mail: stefan.roessle@lra-donau-ries.de

Oder an den Oberbürgermeister Herr Hermann Faul

Tel. 09081/84-101 Fax. 09081/ 84-102
E-Mail. ob@noerdlingen.de

Das darf hier und nirgendwo auf der Welt passieren. Humanitäre Leistung ist Menschenrecht!!!

Für mehr Info:

The VOICE Refugee Forum
E-Mail: thevoice_bdw@yahoo.de

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