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PM IOJ - Rassistische Schikane der deutschen Botschaft, gegen den Bruder von Oury Jalloh!

By voice, 25 August, 2014

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Colbestr.19, 10247 Berlin
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com
email: initiative-ouryjalloh@so36.net
Tel.: +49 - 152 108 36914

Berlin, 24.08.2014

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Rassistische Schikane der deutschen Botschaft gegen den Bruder von Oury Jalloh!

Am Freitagnachmittag wurde Mamadou Saliou Diallos Anfrage für ein Visum zur Teilnahme an der Verhandlung am Bundesgerichtshof entgültig abgewiesen.

In wenigen Tagen, am 28.08.2014, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über eine zweite Revision gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas Schubert im Fall Oury Jalloh entscheiden. Oury Jalloh wurde am 7.01.2005 in einer Dessauer Polizeizelle an Händen und Füssen auf eine schwer entflammbare Matratze fixiert und verbrannt.

Mamadou Saliou Diallo, der Bruder von Oury Jalloh, tritt als Nebenkläger in diesem Verfahren auf.
Er war bereits mehrmals in Deutschland, um an den Verhandlungen vor den Landgerichten in Dessau (2007/2008) und Magdeburg (2011/2012) teilzunehmen. Bereits zur damaligen Zeit hatte es, trotz Ladungen der Gerichte große Mühe gekostet, die Visa für Saliou zu erhalten.
Kurz vor der Hauptverhandlung in Karlsruhe wird ihm das Visum auf höchst schikanöse Weise vom deutschen Konsulat in Conakry (Guinea) ganz verweigert!

Diesmal, so argumentiert der deutsche Botschaftsangehörige in rassistischem Kolonialherrenstil, sei die persönliche Anwesenheit von Saliou in Karlsruhe laut Einladung nicht erforderlich. Deshalb würden auch Reise- und Unterbringungskosten für Mamadou Saliou Diallo nicht übernommen. Die bereits vor langer Zeit eingereichte Verpflichtungserklärung, in welcher sich die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. bereit erklärt hat, alle anfallenden Kosten zu übernehmen, reichte der deutschen Botschaft offenbar nicht aus. So verlangte er am Freitagnachmittag (nur zwei Tage vor Abflug!) in einem Gespräch mit Saliou einen zwingenden Nachweis beizubringen, wie er denn als „Reisender“ seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten wolle. Hierzu wurde von ihm zusätzlich verlangt, Unterlagen über seine Tätigkeit als Straßenhändler vorzulegen.
In einem Schreiben an die Anwältin Gabriele Heinecke teilte die Botschaft weiterhin mit, dass auch der Einlader in Deutschland eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit Nachweis einer sogenannten Bonitätsprüfung abgeben könne, dies allerdings nicht als Verein, sondern als Privatperson. Danach könne man am Montag entscheiden, ob in diesem Falle das Visum, „unter Zurückstellung sonstiger Bedenken“, nicht vielleicht doch noch erteilt werden könne.

Allerdings wurde der Flug bereits vor Wochen gebucht und ist auf den 24.08.2014 terminiert. Alle anderen Flüge vor dem 28.08.2014 sind aktuell ausgebucht. Das bedeutet: selbst wenn Saliou, entgegen aller Widerstände doch noch ein Visum erhalten sollte, kaum noch Chancen bestehen, rechtzeitig zur Verhandlung erscheinen zu können.

Im Gegenteil, die diplomatische Vertretung hat sich seit Antragstellung zum Visum ständig neue Anforderungen einfallen lassen, um ihn an der Einreise in die Bundesrepublik zu hindern. Am Freitagnachmittag wurde Salious Anfrage dann erneut abgewiesen, obwohl bereits langfristig ein Flug für Sonntag, den 24.08.2014 gebucht worden war.

Wir werten das Vorgehen der deutschen Botschaft als einen weiteren Versuch deutscher Behörden, den einzig verbliebenen Nebenkläger der Familie Oury Jallohs vom Prozess gegen die Dessauer Polizei fernzuhalten. Mamadou Saliou Diallo soll eingeschüchtert und demotiviert werden, weiter als Nebenkläger für die Aufklärung des Mordes an seinem Bruder durch deutsche Polizisten zu
kämpfen.

Die Mutter von Oury Jalloh war ebenfalls mehrmals in Deutschland, um als Nebenklägerin am Prozess teilzunehmen. Zuletzt musste sie miterleben, wie das Magdeburger Landgericht den Prozess gegen Andreas Schubert im März 2012 unwiderruflich und ohne Urteil einstellen wollte. Zwei Wochen nachdem sie nach Guinea zurückgekehrt war, ist sie dann an Herzversagen gestorben.

Es stellt sich auch in dieser Situation die Frage, ob hinter der Ablehnung des Visums mehr steckt, als „nur“ die alltägliche Willkür eines einzelnen deutschen Botschaftsangehörigen?

Wir verurteilen das Vorgehen der deutschen Botschaft in Guinea als wiederholten ungeheuerlich menschenverachtenden Akt, der der Besonderheit und der Verantwortung gegenüber der vorliegenden Sachlage nicht gerecht wird!

Das, was Oury Jalloh angetan wurde ist ein Verbrechen! Ein organisiertes Verbrechen!

Oury Jalloh – Das war Mord!

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