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Antwort auf eine E-Mail des auswärtigen Amtes vom 26.8.14 (s.u.) - Visumverweigerung trotz Ladung durch den BGH

By voice, 27 August, 2014

teurer herr pfaunholz

obwohl ich mich durchaus in der lage fühle nachzuvollziehen, dass der bundesminister des äußeren im angesicht der anhaltenden internationalen krisen nur schwerlich in der lage sein kann, sich jedem einzelschicksal höchstselbst zu widmen, kann ich ihren dank leider nicht wirklich erwidern.

bedauerlicherweise muss ich ihnen mitteilen, dass es vor dem hintergrund der fluganbindung conakrys und anhaltend starkem ausreisedrang aus der region nicht mehr gelingen konnte, für mamadou saliou diallo einen ersatzflug zu buchen.

so gesehen kam die von ihnen formvollendet berichtigend erwähnte, nochmalige "umfassend“(e Prüfung) durch die botschaft conakry wissentlich und faktisch zu spät! man muss nicht einmal versuchen ein schelm zu sein, um bei dieser sachlage ganz und gar bösartige hintergedanken zu entwickeln.

insbesondere erschliesst mir nicht, inwiefern durch den wegfall des langfristig gebuchten (und im übrigen ja auch bezahlten!) fluges vom sonntag, den 24. August 2014 und damit entsprechend fehlender, essentieller reisevorraussetzung dann die erteilung des mithin fristgerecht beantragten visums nach bis dahin geradezu "grundsätzlich" "nicht glaubhaften", "nicht nachgewiesenen", "nicht festgestellten" oder anderweitig "nicht gewährleisteten" "regelvoraussetzungen" nach einem mutmaßlich beflissenen wochenende am montag,den 25. August 2014 urplötzlich möglich geworden sein soll?
auch bemühte sich der zuständige servicemitarbeiter der rechts- und konsiliarabteilung der botschaft, herr robert dietl zu betonen, dass die erteilung des visums sowieso nur "unter zurückstellung sonstiger bedenken" erfolgen könne. selbige "bedenken" wurden von herrn dietl - obwohl argumentativ schon deutlich auf dem gönnerhaften rückzug - leider nicht näher präzisiert.

insofern bleiben die von mir bereits am 22. August 2014 erhobenen vorwürfe gegen die deutsche botschaft conakry in verantwortung des botschafters herrn hartmut krausser, die frist- und sachgerechte erteilung eines visums mit zuerst zynisch-technokratischer dann scheinheilig bemühter und zuletzt gönnerhafter jovialer begründung faktisch verhindert zu haben, bestehen.

damit reiht sich die deutsche botschaft conakry in meinen augen nahtlos in die kette der erniedrigung von herrn mamadou saliou diallo durch deutsche institutionen ein - die polizei in dessau, die seinen bruder angekettet im schlichtgewahrsam verbrannte - die staatsanwaltschaft dessau, die ermittlungen verschleppte, verdrehte und auf der grundlage einer absurden selbstentzündungstheorie bis heute zielführend verhindert hat - die gerichte sachsen-anhalts in dessau und magdeburg, die durchführung ergebnisoffener und ergebnisorientierter untersuchungen zu brandentstehung, -verlauf und -intensität im vorgegebenen zeitfenster immer wieder mit der begründung durch dieselbe hahnebüchene und durch keinerlei fakten belegbare "überzeugung" abgelehnt hat, dass es ausgeschlossen bleiben müsse, dass dritte an der brandlegung und -beschleunigung beteiligt gewesen sein könnten - dem generalbundesanwalt, der genau diese "richterliche überzeugung" geradezu blindäugig adelt, kein "besonderes vorkommnis" erkennen will und im spendenfinanzierten brandgutachten der initiative in gedenken an oury jalloh keinerlei neue fakten- oder verdachtslage erkennen will.

die mutter ourys mariama djombo diallo ist ohne ein rechtskräftig angemessenes urteil gegen die mörder ihres sohnes erleben zu dürfen nach bereits 8-jährigen juristischem schmierentheater am 23. Juli 2013 in tourahol (dalaba, guinea) an herzversagen gestorben. und nun wird dem einzigen verwandten, der überhaupt noch bereit ist, als nebenkläger auch persönlich vor deutschen schwurgerichten für die aufklärung des mordes an seinem bruder durch deutsche polizisten zu kämpfen, auf perfideste art und weise sein recht verweigert, an der urteilsverkündigung des bundesgerichtshofes am 28. August 2014 teilzunehmen.

der mord an oury jalloh und das damit verbundene justizversagen sind und bleiben ein institutionsübergreifend organisiertes verbrechen - und nun auch noch ein diplomatisches!

thomas ndindah
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
26. August 2014, 11:17 Uhr

Sehr geehrter Herr Nandindah,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. August 2014 an Bundesminister Dr. Steinmeier.

Leider ist es ihm aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen nicht möglich, sich jedem Anliegen persönlich zu widmen,
auch wenn er dies gern tun würde. Ihre Nachricht ist deshalb an das Fachreferat für Visumrecht im Auswärtigen Amt
weitergeleitet worden. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Visumantrag wurde letzten Freitag keineswegs endgültig abgelehnt,
sondern wurde noch einmal umfassend durch die Botschaft Conakry geprüft.

Das Visum für Herrn Diallo konnte gestern erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Jan Fraunholz

Auswärtiges Amt
Ref. 509
10117 Berlin
Tel.: 030 18 17 3337 (Mo, Di, Fr 09:00 bis 12:00)
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