Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Karlsruhe hat am 04.09.2014, das Urteil des Landgerichts Magdeburg (schriftl. Urteil vom Mai 2013) gegen den damaligen ienstgruppenleiter Andreas Schubert für rechtskräftig erklärt.
Damit wird auch ein Hypothesenkonstrukt über die mutmaßliche Nutzung eines so nicht vorhandenen Feuerzeugs zur Selbstanzündung als rechtsfehlerfreie Überzeugung höchstrichterlich geadelt.
Trotz Anerkennung polizeilicher Willkür durch fehlende Aufklärung, Ignoranz gegenüber dem notwendigen Richtervorbehalt und andauernder gewalttätiger Zwangsmaßnahmen fügt der Karlsruher Strafsenat, der ohnehin schon überlangen Kette von Hypothesen, seine höchst eigene hinzu.
Der Senat unterstellt, dass ein beauftragter Richter den fortgeführten polizeilichen Rechtsbruch für zulässig erklärt hätte.
Damit erteilen die höchsten Richter der BRD einen Freifahrtsschein selbst für tötliche polizeiliche Willkür und ermächtigen verfassungswidrige Exikutive durch judikative Gewalt.
OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
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