Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd wehren sich gegen jedes „Gesetz“, das ihre natürlichen Menschenrechte untergräbt
Das sogenannte „Residenzpflicht“-Gesetz – oder besser das deutsche Apartheid-Gesetz – von dem behauptet wird, dass es in diesem angeblich demokratischen Rechtsstaat Deutschland seit letztem Jahr ‚abgeschafft‘ wäre, wird noch immer exekutiert.
Dieses Gesetz, das willkürliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen postuliert, ist ein rassistisches Gesetz und wir lehnen es strikt ab.
Aufgrund dieses Gesetzes werden wir noch heute mit gerichtlichen Androhungen und Briefen bedroht, weil wir am 17. April 2014 nach Jena gereist sind. Im Zug nach Jena wurden wir von zwei Bundespolizisten gezielt angesprochen und kontrolliert. Seitdem werden wir fortlaufend von den Behörden und Gerichten verfolgt, wahlweise ein Bußgeld für die Ausübung unser eigenen Bewegungsfreiheit zu zahlen oder bei Nicht-Zahlung zur Erzwingungshaft ins Gefängnis geperrt zu werden.
Wie unser Freund und Mitflüchtling Raphael es ausdrückt, ist das Residenzpflicht-Gesetz ein Gesetzesmissbrauch, da es darauf ausgelegt ist, Flüchtlinge von der Gesellschaft zu isolieren und hierdurch sowohl das fundamentale Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit, als auch das Gebot zur Achtung der Menschenwürde und Gleichstellung aller Menschen sowie das Diskriminierungsverbot des deutschen Grundgesetzes verletzt. Wir haben uns alle gemeinsam der beispielhaften Entscheidung unseres Freundes Franklin angeschlossen und verweigern die Zahlung eines Bußgeldes für die praktische Ausübung unserer Bewegungsfreiheit. Die Zahlung eines solchen, ungerechtfertigten Bußgeldes würde bedeuten, den Gesetzesmissbrauch zu legitimieren und ein rassistisches „Gesetz“ zu befolgen. Wir stimmen Farooq Khan zu, dass es eine Schande ist, dass dieses Apartheid-Gesetz noch immer und ausschließlich in Deutschland praktiziert und juristisch verfolgt wird.
Die Propaganda, dass das Apartheid-Gesetz der Residenzpflicht abgeschafft worden sei, ist ein politischer Skandal. Wir werden noch heute von den Staatsorganen in Schwäbisch Gmünd kriminalisiert, die versuchen, uns ausschließlich repressive Optionen aufzuzwingen: entweder „freiwillig“ Bußgeld wegen „Verletzung“ des Apartheid-Gesetzes zu zahlen oder aber in Erzwingungshaft genommen zu werden, um diese Zahlung zu erpressen. Wir aber haben uns für eine andere Option entschieden – wir sind bereit ins Gefängnis zu gehen, um unseren Kampf bis zu Ende zu kämpfen. Wir rufen alle Flüchtlinge und Menschenrechtsaktivisten auf, sich mit unserem Widerstand in zivilem Ungehorsam zu solidarisieren und in unserem gemeinsamen Interesse zu intervenieren.
Wir Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) fragen uns ernsthaft, warum Flüchtlinge in Deutschland noch immer dafür mit krimineller Verfolgung überzogen werden, nur weil sie sich von einer Stadt in eine andere bewegen.
Bekenntnisse der Aktivisten aus Schwäbisch Gmünd (im Wortlaut):
Leke
Die Apartheid-Verfolgung gegen uns erfolgt nur deswegen, weil wir zu einem Workshop nach Jena über die Asyl- und Abschiebesituation in Deutschland gefahren sind.
Nur wegen des sogenannten Residenzpflicht-Gesetzes haben wir Bußgelder in Höhe von 126€ erhalten oder werden ins Gefängnis geschickt. Aber wir haben uns entschlossen lieber ins Gefängnis zu gehen, weil wir es ablehnen irgendein Gesetz zu respektieren, das gegen unsere fundamentalen Menschenrechte verstößt, denn es gibt keine Grenze, die unsere Bewegungsfreiheit stoppen könnten.
Wir rufen nun alle Flüchtlinge aus allen Teilen Deutschlands, Aktivisten, Studenten, interessierte Politiker, Anwälte zur Solidarität in unserem gemeinsamen Kampf gegen dieses Apartheid-Gesetz der Residenzpflicht auf.
Raphael
Die Residenzpflicht ist ein rassistisches Gesetz, weil es Flüchtlinge von der Gesellschaft ausschließt und das fundamentale Recht von Menschen auf Bewegungsfreiheit vergewaltigt. Die Flüchtlingsinitiative Schwäbisch Gmünd lehnt es lautstark ab, ein solches Gesetz stillschweigend zu ertragen.
Wir wurden beschuldigt, gegen dieses rassistische Gesetz verstoßen zu haben, weil wir einfach nur unser Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen haben. Wir haben ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber wir lehnen es einfach ab. Wir haben verschiedenste Einschüchterungsschreiben erhalten, in denen uns angedroht wird, ins Gefängnis geworfen zu werden, wenn wir dieses Bußgeld nicht bezahlen sollten. Wir (Flüchtlingsinitiative Schwäbisch Gmünd) haben öffentlich erklärt, dass wir nicht für unsere Bewegungsfreiheit bezahlen werden, weil Bewegungsfreiheit für jeden Menschen gilt.
Wir rufen die Menschenrechtsaktivisten in Deutschland und der ganzen Welt auf, sich für unsere Situation einzusetzen.
Franklin
Wir Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd stehen für eine Verurteilung eines jeden Gesetzes, das unsere Menschenrechte untergräbt. Das sogenannte Residenzpflicht- oder Apartheid-Gesetz, das eigentlich längst abgeschafft sein soll, existiert noch immer in diesem demokratischen Staat Deutschland. Dieses Gesetz, das die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränkt, ist ein rassistisches Gesetz, welches wir scharf verurteilen.
Wir sind noch heute von diesem Apartheid-Gesetz betroffen, weil wir letztes Jahr zu einem Workshop über Abschiebungen und zur Vorbereitung des 20. Jubiläums von The VOICE Refugee Forum Germany nach Jena gereist sind.
An diesem 17. April 2014 wurden wir im Zug von 2 Bundespolizisten gezielt angesprochen und kontrolliert. Als wir fragten „warum nur uns?“, antworteten diese „wir tun nur unsere Pflicht.“ Und fuhren damit fort, uns zu erklären, dass es uns nicht erlaubt sei, uns in Jena aufzuhalten. Daraufhin antworteten wir ihnen, dass jeder Mensch das Recht auf Bewegungsfreiheit hat.
Seitdem werden wir von Staatsbeamten in Schwäbisch Gmünd kriminalisiert und vor die Wahl gestellt, entweder ins Gefängnis zu gehen oder 126€ wegen Verstoßes gegen das Apartheid-Gesetz zu zahlen. Wir haben entschieden, nicht für unsere Bewegungsfreiheit zu zahlen, weil eine Zahlung die Anerkennung dieses Gesetzes bedeuten würde und Bewegungsfreiheit außerdem jedem Menschen nach dem deutschen Grundgesetz garantiert ist.
Wir befinden uns in einer schwierigen Situation, weil wir als Unruhestifter gebrandmarkt werden, nur weil wir unsere grundlegenden Rechte einfordern. Deswegen rufen wir nach deutschlandweiter Solidarität, gemeinsam dafür zu kämpfen, dass dieses rassistische Gesetz auch wirklich beendet wird.
Wir sind bereit so weit zu gehen, wie es dafür notwendig ist und kein Versuch der Erniedrigung oder Repression wird uns von unserem Aktivismus abhalten können.
Farooq Khan
Hallo, ich bin gegen das Residenzpflicht-Gesetz, weil dieses Gesetz meine Bewegungsfreiheit verhindert. Ich bin gegen dieses Apartheid-Gesetz, weil es nur in Deutschland und sonst keinem anderen Land Europas existiert. Wir sind von diesem Gesetz betroffen, weil wir von Schwäbisch Gmünd nach Jena zu einem Workshop gereist sind. Deswegen wurden wir in Jena am Bahnhof aufgehalten und es wurde gesagt, dass es uns nicht erlaubt sei, außerhalb Baden-Württembergs zu reisen. Wir wurden nicht nur einfach kontrolliert, sondern rassistisch kontrolliert. Jetzt sollen wir Strafe für unsere Bewegungsfreiheit zahlen, aber ich frage mich, warum ich für meine Bewegungsfreiheit bezahlen muss? Nein! Ich werde nicht für mein Recht bezahlen!
Nun sagen uns alle Rechtshüter in Schwäbisch Gmünd, dass wir bezahlen müssen oder aber ins Gefängnis gehen, bis wir bezahlen. Wir aber haben eine andere Wahl getroffen und sind bereit ins Gefängnis zu gehen und bis zum Ende zu kämpfen. Wir rufen jeden Flüchtling dazu auf, uns zu unterstützen, denn wir brauchen die Solidarität jedes Einzelnen, um gegen dieses Residenzpflicht-Gesetz zu kämpfen, denn ich glaube daran, dass wir gemeinsam dieses Gesetz für jeden von uns beenden können. Damit wir uns frei und ohne Angst überall in Deutschland bewegen können.
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Residenzpflicht ist ein Apartheid-Gesetz
Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd wehren sich gegen jedes „Gesetz“, das ihre natürlichen Menschenrechte untergräbt
Das sogenannte „Residenzpflicht“-Gesetz – oder besser das deutsche Apartheid-Gesetz – von dem behauptet wird, dass es in diesem angeblich demokratischen Rechtsstaat Deutschland seit letztem Jahr ‚abgeschafft‘ wäre, wird noch immer exekutiert.
Dieses Gesetz, das willkürliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen postuliert, ist ein rassistisches Gesetz und wir lehnen es strikt ab.
Aufgrund dieses Gesetzes werden wir noch heute mit gerichtlichen Androhungen und Briefen bedroht, weil wir am 17. April 2014 nach Jena gereist sind. Im Zug nach Jena wurden wir von zwei Bundespolizisten gezielt angesprochen und kontrolliert. Seitdem werden wir fortlaufend von den Behörden und Gerichten verfolgt, wahlweise ein Bußgeld für die Ausübung unser eigenen Bewegungsfreiheit zu zahlen oder bei Nicht-Zahlung zur Erzwingungshaft ins Gefängnis geperrt zu werden.
Wie unser Freund und Mitflüchtling Raphael es ausdrückt, ist das Residenzpflicht-Gesetz ein Gesetzesmissbrauch, da es darauf ausgelegt ist, Flüchtlinge von der Gesellschaft zu isolieren und hierdurch sowohl das fundamentale Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit, als auch das Gebot zur Achtung der Menschenwürde und Gleichstellung aller Menschen sowie das Diskriminierungsverbot des deutschen Grundgesetzes verletzt. Wir haben uns alle gemeinsam der beispielhaften Entscheidung unseres Freundes Franklin angeschlossen und verweigern die Zahlung eines Bußgeldes für die praktische Ausübung unserer Bewegungsfreiheit. Die Zahlung eines solchen, ungerechtfertigten Bußgeldes würde bedeuten, den Gesetzesmissbrauch zu legitimieren und ein rassistisches „Gesetz“ zu befolgen. Wir stimmen Farooq Khan zu, dass es eine Schande ist, dass dieses Apartheid-Gesetz noch immer und ausschließlich in Deutschland praktiziert und juristisch verfolgt wird.
Die Propaganda, dass das Apartheid-Gesetz der Residenzpflicht abgeschafft worden sei, ist ein politischer Skandal. Wir werden noch heute von den Staatsorganen in Schwäbisch Gmünd kriminalisiert, die versuchen, uns ausschließlich repressive Optionen aufzuzwingen: entweder „freiwillig“ Bußgeld wegen „Verletzung“ des Apartheid-Gesetzes zu zahlen oder aber in Erzwingungshaft genommen zu werden, um diese Zahlung zu erpressen. Wir aber haben uns für eine andere Option entschieden – wir sind bereit ins Gefängnis zu gehen, um unseren Kampf bis zu Ende zu kämpfen. Wir rufen alle Flüchtlinge und Menschenrechtsaktivisten auf, sich mit unserem Widerstand in zivilem Ungehorsam zu solidarisieren und in unserem gemeinsamen Interesse zu intervenieren.
Wir Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) fragen uns ernsthaft, warum Flüchtlinge in Deutschland noch immer dafür mit krimineller Verfolgung überzogen werden, nur weil sie sich von einer Stadt in eine andere bewegen.
Bekenntnisse der Aktivisten aus Schwäbisch Gmünd (im Wortlaut):
Leke
Die Apartheid-Verfolgung gegen uns erfolgt nur deswegen, weil wir zu einem Workshop nach Jena über die Asyl- und Abschiebesituation in Deutschland gefahren sind.
Nur wegen des sogenannten Residenzpflicht-Gesetzes haben wir Bußgelder in Höhe von 126€ erhalten oder werden ins Gefängnis geschickt. Aber wir haben uns entschlossen lieber ins Gefängnis zu gehen, weil wir es ablehnen irgendein Gesetz zu respektieren, das gegen unsere fundamentalen Menschenrechte verstößt, denn es gibt keine Grenze, die unsere Bewegungsfreiheit stoppen könnten.
Wir rufen nun alle Flüchtlinge aus allen Teilen Deutschlands, Aktivisten, Studenten, interessierte Politiker, Anwälte zur Solidarität in unserem gemeinsamen Kampf gegen dieses Apartheid-Gesetz der Residenzpflicht auf.
Raphael
Die Residenzpflicht ist ein rassistisches Gesetz, weil es Flüchtlinge von der Gesellschaft ausschließt und das fundamentale Recht von Menschen auf Bewegungsfreiheit vergewaltigt. Die Flüchtlingsinitiative Schwäbisch Gmünd lehnt es lautstark ab, ein solches Gesetz stillschweigend zu ertragen.
Wir wurden beschuldigt, gegen dieses rassistische Gesetz verstoßen zu haben, weil wir einfach nur unser Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen haben. Wir haben ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber wir lehnen es einfach ab. Wir haben verschiedenste Einschüchterungsschreiben erhalten, in denen uns angedroht wird, ins Gefängnis geworfen zu werden, wenn wir dieses Bußgeld nicht bezahlen sollten. Wir (Flüchtlingsinitiative Schwäbisch Gmünd) haben öffentlich erklärt, dass wir nicht für unsere Bewegungsfreiheit bezahlen werden, weil Bewegungsfreiheit für jeden Menschen gilt.
Wir rufen die Menschenrechtsaktivisten in Deutschland und der ganzen Welt auf, sich für unsere Situation einzusetzen.
Franklin
Wir Flüchtlingsaktivisten aus Schwäbisch Gmünd stehen für eine Verurteilung eines jeden Gesetzes, das unsere Menschenrechte untergräbt. Das sogenannte Residenzpflicht- oder Apartheid-Gesetz, das eigentlich längst abgeschafft sein soll, existiert noch immer in diesem demokratischen Staat Deutschland. Dieses Gesetz, das die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränkt, ist ein rassistisches Gesetz, welches wir scharf verurteilen.
Wir sind noch heute von diesem Apartheid-Gesetz betroffen, weil wir letztes Jahr zu einem Workshop über Abschiebungen und zur Vorbereitung des 20. Jubiläums von The VOICE Refugee Forum Germany nach Jena gereist sind.
An diesem 17. April 2014 wurden wir im Zug von 2 Bundespolizisten gezielt angesprochen und kontrolliert. Als wir fragten „warum nur uns?“, antworteten diese „wir tun nur unsere Pflicht.“ Und fuhren damit fort, uns zu erklären, dass es uns nicht erlaubt sei, uns in Jena aufzuhalten. Daraufhin antworteten wir ihnen, dass jeder Mensch das Recht auf Bewegungsfreiheit hat.
Seitdem werden wir von Staatsbeamten in Schwäbisch Gmünd kriminalisiert und vor die Wahl gestellt, entweder ins Gefängnis zu gehen oder 126€ wegen Verstoßes gegen das Apartheid-Gesetz zu zahlen. Wir haben entschieden, nicht für unsere Bewegungsfreiheit zu zahlen, weil eine Zahlung die Anerkennung dieses Gesetzes bedeuten würde und Bewegungsfreiheit außerdem jedem Menschen nach dem deutschen Grundgesetz garantiert ist.
Wir befinden uns in einer schwierigen Situation, weil wir als Unruhestifter gebrandmarkt werden, nur weil wir unsere grundlegenden Rechte einfordern. Deswegen rufen wir nach deutschlandweiter Solidarität, gemeinsam dafür zu kämpfen, dass dieses rassistische Gesetz auch wirklich beendet wird.
Wir sind bereit so weit zu gehen, wie es dafür notwendig ist und kein Versuch der Erniedrigung oder Repression wird uns von unserem Aktivismus abhalten können.
Farooq Khan
Hallo, ich bin gegen das Residenzpflicht-Gesetz, weil dieses Gesetz meine Bewegungsfreiheit verhindert. Ich bin gegen dieses Apartheid-Gesetz, weil es nur in Deutschland und sonst keinem anderen Land Europas existiert. Wir sind von diesem Gesetz betroffen, weil wir von Schwäbisch Gmünd nach Jena zu einem Workshop gereist sind. Deswegen wurden wir in Jena am Bahnhof aufgehalten und es wurde gesagt, dass es uns nicht erlaubt sei, außerhalb Baden-Württembergs zu reisen. Wir wurden nicht nur einfach kontrolliert, sondern rassistisch kontrolliert. Jetzt sollen wir Strafe für unsere Bewegungsfreiheit zahlen, aber ich frage mich, warum ich für meine Bewegungsfreiheit bezahlen muss? Nein! Ich werde nicht für mein Recht bezahlen!
Nun sagen uns alle Rechtshüter in Schwäbisch Gmünd, dass wir bezahlen müssen oder aber ins Gefängnis gehen, bis wir bezahlen. Wir aber haben eine andere Wahl getroffen und sind bereit ins Gefängnis zu gehen und bis zum Ende zu kämpfen. Wir rufen jeden Flüchtling dazu auf, uns zu unterstützen, denn wir brauchen die Solidarität jedes Einzelnen, um gegen dieses Residenzpflicht-Gesetz zu kämpfen, denn ich glaube daran, dass wir gemeinsam dieses Gesetz für jeden von uns beenden können. Damit wir uns frei und ohne Angst überall in Deutschland bewegen können.
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Änderungen der ›Residenzpflicht‹
Lockerungen der Residenzpflicht “bedeuten eine Änderung, nicht aber die Aufhebung der ›Residenzpflicht‹”(www.residenzpflicht.info) .
Die wichtigsten Änderungen:
Für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung „erlischt“ die räumliche Aufenthaltsbeschränkung nach drei Monaten Aufenthalt.
Sie dürfen sich im ganzen Bundesgebiet erlaubnisfrei bewegen.
Die Wohnsitzauflage, also die Verpflichtung, an einem bestimmten Ort zu wohnen, bleibt bestehen.
Leider gibt es viele Ausnahmen:
1. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat (ohne Mindeststrafmaß oder Verjährung), wenn sie keine ausländerrechtlichen Straftat ist.
2. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (=Drogenbesitz), auch wenn es zu keiner Verurteilung durch ein Gericht kam.
3. wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung” bevorstehen. Das dürfte eigentlich bei Personen mit Aufenthaltsgestattung nie! der Fall sein.
Flüchtlinge, die unter diese Ausnahmegründe fallen, sind wie bisher der Willkür der Ausländerbehörden ausgeliefert.
Für Flüchtlinge mit Duldung „erlischt“ die räumliche Aufenthaltsbeschränkung ebenfalls nach drei Monaten Aufenthalt.
Theoretisch jedenfalls: RechtsanwältInnen befürchten, dass die Behauptung von Ausländerbehörden, es stünden “konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung” bevor, ihnen jederzeit ermöglicht, Flüchtlinge wie bisher willkürlich an den Landkreis zu fesseln.
Was bleibt wie es war:
• Für Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung bleibt der Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Das ist in Brandenburg der Landkreis Eisenhüttenstadt.
• Die absurde und im gesamten deutschen Rechtssystem einmalige Regelung, dass Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung zuerst als Ordnungswidrigkeiten und im Wiederholungsfall als Straftaten gelten