Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
Isolationslager für geflüchtete Menschen
Oberbettringer Straße 176
73525 Schwäbisch Gmünd
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Staatsministerium Baden-Württemberg
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Fax : +49 711 2153-340
Mail : poststelle@stm.bwl.de
Schwäbisch Gmünd, den 24. Februar 2015
Betreff: Anhaltende repressive Strafverfolgung wegen zivilen Ungehorsams gegen die sog. „Residenzpflicht“
Herr Ministerpräsident…
Wir sind Flüchtlinge und politische Aktivisten aus verschiedenen Ländern (Nigeria, Kamerun, Afghanistan) und werden seit mehreren Jahren genötigt, im Isolationslager Schwäbisch Gmünd zu leben – zumindest so lange unsere Asylverfahren noch beim BAMF Karlsruhe „bearbeitet“ werden.
Wir möchten Sie hiermit über unsere bald anzutretenden Haftstrafen informieren. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen (Strafvollstreckungs- und Gnadenabteilung) hat uns diese Erzwingungshaftstrafe – trotz der angeblich nicht mehr geltenden „Residenzpflicht“ – nach Gerichtsentscheid durch das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd auferlegt. Wir fordern eine sofortige Intervention bei den verantwortlichen Verwaltungsbehörden und Strafverfolgungsorganen gemäß Grundgesetz Artikel 17, um eine anhaltende Kriminalisierung sowie weitere Anklagen und Strafverfolgung wegen der abgeschafften Residenzpflicht zu verhindern, indem die Haftstrafen gegen uns und andere Betroffene widerrufen bzw. fallengelassen werden.
Am 17. April 2014 reisten wir von Schwäbisch Gmünd mit dem Zug nach Jena, um an einem politischen Workshop zu selbstorganisiertem Widerstand gegen staatliche Menschenrechtsverletzungen teilzunehmen, welcher von 'The VOICE Refugee Forum' organisiert wurde. Auf unserem Weg dorthin wurden wir im Zug von zwei Polizeibeamten der Bundespolizei nach rassischen Kriterien kontrolliert. Diese setzten uns über die Verletzung der sog. „Residenzpflicht“ in Kenntnis, konnten aber keine Angaben zum Strafmaß machen, da dieses in die Verantwortung der Behörden der Stadt Schwäbisch Gmünd fallen würde.
Im Juni 2014 erreichten uns Bußgeldbescheide der Stadt Schwäbisch Gmünd. In diesen wurden wir aufgefordert jeweils 103 Euro und 50 Cents (inklusive Gebühren und Auslagen) zu bezahlen. Als Grund wurden jeweils Verstöße gegen die damals exklusiv in Deutschland geltende „Residenzpflicht“ angegeben. Wir weigern uns aus ganz prinzipiellen Gründen, dieser Zahlungsaufforderung Folge zu leisten, da sie eine klare Verletzung unserer Grundrechte auf Selbstbestimmung, Bewegungsfreiheit und politischer Betätigung darstellt, die entsprechend der Artikel 1 (Absätze 2 und 3), 2, 3 (Absätze 1 und 3) und 19 (Absatz 2) des Grundgesetzes verfassungsmäßig festgeschrieben sind und sich darüber hinaus auch durch die Ratifizierungen der Internationalen und Europäischen Menschenrechtskonventionen ergeben.
Unsere Beweggründe und eine Forderung die Anklage fallen zu lassen, haben wir in einer öffentlichen Erklärung an die Stadtverwaltung und Behörden in Schwäbisch Gmünd dargelegt (https://de-de.facebook.com/ refugeesinitiative/posts/633210956792039 – s. Anlage). Das Verfahren wurde jedoch ohne Antwort weiter fortgeführt und wir weiterhin vor die Wahl gestellt, entweder Strafe für unser Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu bezahlen oder uns genau diese komplett nehmen zu lassen und so lange ins Gefängnis zu gehen, bis wir dann doch bereit sein könnten, zu bezahlen. Das können für uns keine Alternativen sein.
Wir haben die konsequente Weiterführung des Verfahrens nun miterlebt: Die konstante Erhöhung der zu leistenden Strafzahlungen bis hin zur Aufforderung uns in Ellwangen zu einer dreitägigen Erzwingungshaftstrafe zu melden, da wir die Strafe nicht gezahlt haben. Diese drei Tage Haft zählen aber nicht zur Begleichung der Strafe!
Wir unterstreichen unseren Standpunkt, dass wir keinem Gesetz Folge leisten werden, dass uns in unseren Grundrechten einschränkt! Darüber hinaus machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die entsprechenden, aktuellen Änderungen des Asylverfahrensgesetzes auch nicht etwa durch den „guten Willen“ des Gesetzgebers oder gar „freiwillige“ politische Einsicht zustande kam, sondern vielmehr auf den vielfach geleisteten, konsequenten, zivilen und legalen Ungehorsam von betroffenen Aktivisten auf allen politischen und juristischen Ebenen zurückzuführen ist.
Bereits vor der (ausdrücklich nur teilweisen!) „Abschaffung der Residenzpflicht“ in Deutschland sahen wir eben dieses Gesetz als ein Apartheid-Gesetz zur systematischen Isolierung von geflüchteten Menschen aus der deutschen Zivilgesellschaft an.
Wir haben dazu in der o.g. Erklärung veröffentlicht, dass wir für unser Recht auf Bewegungsfreiheit nicht zahlen werden – und übrigens auch gar nicht können. Wir sind sehr wütend darüber, dass wir uns auch weiterhin einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen müssen, nur weil wir von unserem Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.
Gerade Sie, Herr Kretschmann, haben ja Ihre Zustimmung zur – in Ihrer eigenen Partei höchst umstrittenen – „Asylrechtsreform“ u.a. explizit mit der „Abschaffung der Residenzpflicht“ begründet! Speziell vor dem Hintergrund der „substantiellen“ Begründung Ihrer Kompromissbereitschaft bezüglich der bereits im Regierungsprogramm der Großen Koalition angekündigten „Asylrechtsreform“ ist es eine Schande, dass Menschen in Ihrem eigenen Bundesland selbst nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderungen noch immer mit uneinsichtiger Härte bis hin zur Erzwingungshaft verfolgt und kriminalisiert werden!
Unsere Entscheidung, nicht für unser Recht auf Bewegungsfreiheit, für unsere politischen Überzeugungen und unsere Menschenwürde bezahlen zu wollen, ist eine Gewissensentscheidung, die nicht verhandelbar ist.
Wie stehen Sie zu Ihren Entscheidungen, Herr Kretschmann?
In der Anlage haben wir uns erlaubt, die beteiligten Verantwortungsträger aufzulisten. Den dort gelisteten Behörden und Amtsträgern wird dieses Schreiben in Kopie zugestellt werden.
Mit ungebrochen freiheitsliebenden Grüßen
Paul Akhamiojie
Leke Aremu
Ahmad Haidari
Stanley Inegbenosa
Farooq Khan
Frankline Ndam
James Ogoloma
Efe Omorogbe
Raphael Paul
Ernest Uwaila
Anlagen:
Erklärung vom 21.08.2014: „Die Stadt Schwäbisch Gmünd droht Flüchtlingsaktivisten wegen Residenzpflichtsverletzung mit Haft“
beteiligte Verantwortungsträger, Behörden und Institutionen