Pressemitteilung:
Aufruf zur Kundgebung am Mittwoch, 04.03. um 21.00 Uhr gegen Abschiebungen ERFURT STAUFFENBERGALLEE 25
Am kommenden Mittwoch, dem 04. März um 21.00 Uhr, findet vor der Stauffenbergallee 25 in Erfurt eine Kundgebung unter dem Motto "Für ein bedingungsloses Bleiberecht – den Abschiebestopp konsequent durchsetzen!" statt.
Bereits am Montag, dem 23.02.2015, konnte die Abschiebung der Familie C. durch den Protest vieler Menschen verhindert werden. Nun hat die Ausländerbehörde einen erneuten Abschiebebescheid für den 4.03.2015 zugestellt. „Für uns ist es selbstverständlich, auch am 04. März gemeinsam gegen die Abschiebung unserer Freundinnen und Freunde zu protestieren“, meint Alexandra Hoffmann, Pressesprecherin des Freundeskreises der Familie C..
Familie C. war 2014 aus Kambodscha bis nach Deutschland geflohen. Die dreiköpfige Familie sollte und soll wieder nach Tschechien abgeschoben werden, wo sie zum ersten Mal das Gebiet der Europäischen Union betreten hatte. Grund dafür ist die Dung, die vorsieht, dass Geflüchtete dort ein Asylverfahren zu durchlaufen haben, wo sie zum ersten Mal EU-Territorium betreten haben. Unmittelbar vor derblin-III Verordnu angekündigten Abschiebung nach Tschechien erklärte die Mutter der Kinder ihrem Freundeskreis in Erfurt, warum sie nicht nach Tschechien könne:
„Ich habe Angst, dass meine Kinder in Tschechien nicht zur Schule gehen können.“ Tatsächlich ist über die Bedingungen für Asylsuchende im östlichen Nachbarland wenig bekannt. Die zunehmende Überlastung in den EU-Grenzstaaten, wie in Italien, Griechenland oder Bulgarien lässt keinen Raum für Zuversicht. „Ich weiß nicht, ob wir genug zum Leben haben, wenn wir dort leben müssen“, so Kanha C. weiter. „Ich möchte, dass meine Kinder hier zur Schule gehen können und ich möche selbst die deutsche Sprache lernen und hier Arbeit finden.“
„Dies ist nun der zweite Versuch, die Mutter mit ihren zwei Kindern abzuschieben, einen Tag bevor die sechsmonatige Frist abläuft, nach der sich aufgrund des Dublin III Verfahrens Deutschland um das Asylverfahren kümmern müsste. Stattdessen soll die Verantwortung auf ein anderes Land abgewälzt werden“, beklagt Alexandra Hoffmann. Auch wenn in Thüringen noch der Winterabschiebestopp gilt, schützt dies die Familie C. nicht, da es im Amtsdeutsch der Dublin III Verordnung Überstellung statt Abschiebung heißt. Abschiebungen nach der Dublin III Verordnung sind somit durch den Winterabschiebestopp nicht ausgesetzt. Ab April können dann auch wieder alle bislang ausgesetzten Abschiebungen durchgeführt werden. Deshalb fordern wir ein Bleiberecht für alle Menschen, denn die gewaltsamen Eingriffe in das Leben von Menschen, was Abschiebungen immer bedeuten, sind mit einem selbstbestimmten Leben nicht vereinbar“, so Hoffmann weiter.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen, auch telefonisch unter 0176/39647472, gerne zur Verfügung. Beachten Sie auch die Informationen auf der Internetseite: http://breakdeportation.blogsport.de/.
Mit freundlichen Grüßen,
Freundeskreis der Familie C.