knapp 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – Zeit zu handeln?!
Die Bundesregierung hat bereits Handlungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht – einen Gesetzesentwurf zur Asylrechtsverschärfung. Der „Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der schon über ein Jahr in der Diskussion steht, soll nun noch vor der Sommerpause von der großen Koalition verabschiedet werden.
Auch für uns Zeit zu handeln!
Die rassistischen Zustände spitzen sich zu. Während es seit Jahren selbstorganisierte Kämpfe von Geflüchteten und Unterstützer*innen gibt, formieren sich in verschiedenen Städten rassistische Bürger*inneninitiativen. Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte nehmen zu. In der öffentlichen Debatte wird ein „Flüchtlingsproblem“ heraufbeschworen. Das Bundesinnenministerium trägt seinen Teil dazu bei und will nun die rechte Hetze in Gesetzesform gießen. In den nächsten Tagen soll die gravierendste Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes seit der Abschaffung des Grundrechts auf Asyl Anfang der 90er Jahre verabschiedet werden.
Bundesweit gibt es dagegen Proteste von Geflüchteten und Unterstützer*innen, doch in Erfurt blieb es bisher ruhig – viel zu ruhig.
Deshalb fordern wir Euch auf, Stellung zu beziehen!
Positioniert Euch zu diesem rassistischen Gesetz!
Schafft Öffentlichkeit! Nutzt Eure Netzwerke!
Lasst uns gemeinsam gegen die geplante Asylverschärfung auf die Straße gehen!
Kommt am 29.6. um 17.00 Uhr mit Euren Redebeiträgen auf den Erfurter Anger zur Kundgebung „Asylrechtsverschärfung stoppen!“
Refugees Welcome! Kein Mensch ist illegal! Für ein bedingungsloses Bleiberecht! Flucht ist kein Verbrechen!
Mit solidarischen Grüßen
Aktivist*innen gegen die Asylrechtsverschärfung
Konsequenzen des Gesetzes und Hintergrundinfos:
+ massive Ausweitung von Abschiebehaft // das bedeutet 18 Monate Knast bei Einreise über ein anderes EU-Land, oder wenn Identitätspapiere fehlen, wenn Geld für Fluchthelfer*innen bezahlt wurde, oder wenn eine Abschiebung verhindert werden kann
+ 5-jährige Einreise- und Aufenthaltssperren bei einem abgelehnten Asylantrag // diese gelten im gesamten EU-Raum, währenddessen ist Mensch nicht mehr berechtigt, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, es hebelt Bleiberecht aus
+ Ausweisungsinteresse auch bei Menschen mit Aufenthaltstitel // bei Straffälligkeit oder bei Verletzung der “Grundordnung” (Bsp.: politische Betätigung)
+ Von Abschiebehaft und" Ausreisegewahrsam", effizienteren Abschiebungen und verhängnisvollen Aufenthaltsverboten und Wiedereinreisesperren sind insbesondere betroffen: Menschen im Dublin verfahren, langjährig Geduldete, die ihre Identität nicht preisgegeben haben, sich bisher einer Abschiebung widersetzt haben oder auf ihrem Weg Fluchthelferinnen in Anspruch nehmen mussten, und alle Neuankommenden, bei denen dies der Fall ist.
+ Im Gesetzgebungsdiskurs werden die Perspektiven der Betroffenen, der Migrierenden, all derer, die auf der Flucht ihr Leben riskieren und hier noch immer nicht ankommen dürfen, konsequent ausgeblendet und Flüchtende stattdessen zur Projektionsfläche für soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeiten und Probleme gemacht.
Initiative fight racism and isolation
Von. frai@systemausfall.org
Montag, 22. Juni 2015
mehr Infos unter:
http://stopasyllaw.blogsport.eu/details-zum-neuen-gesetz/asylrechtsvers…
pro-asyl.de
http://www.freiburger-forum.net/tag/asylrechtsverschaerfung/