2. Juli 2015 Prozess zu Racial Profiling | nächste Runde
12:30 Landgericht Erfurt (Domplatz)
Prozess und Kundgebung: Wir laden euch ein, den nächsten öffentlichen Prozess zu Polizeirassismus solidarisch zu begleiten. Die interessierte Öffentlichkeit wird beim Betreten des Gerichtes von Justizbeamt*innen kontrolliert werden. Zusätzlich zu diesen „Routinekontrollen“ werden aller Voraussicht nach auch wieder zusätzliche polizeiliche Kontrollen direkt vor dem Gerichtssaal mit Dokumentation der Personalien angeordnet werden. Da in diesem Zusammenhang mitwillkürlich erniedrigenden und auch rassistischen Übergriffen durch die kontrollierenden Polizeibeamt*innen zu rechnen ist, wird es auch eine Kundgebung vor dem Gericht geben. Um 12:45 Uhr wird ein Pressegespräch zum Thema rassistische Polizeiwillkür und institutionalisierter Rassismus in Gesetzgebung, Behördenpraxis und Justiz stattfinden. Um 13:30 Uhr beginnt dann der Prozess . Bitte dokumentiert den Prozessverlauf und veröffentlicht eure Beobachtungen.
Was bisher geschah: Am 17. April 2014 führten zwei Polizisten (Christ und Jendrzeyewski) der Thüringer Landespolizei eine Kontrolle nach dem Prinzip des Profiling am Erfurter Anger durch. Sie hielten diesen Akt der Aberkennung von Menschenrechten auf der Grundlage von rassischen Zuschreibungen auch in ihren Akten fest. Demnach wurden die zwei kontrollierten Personen durch die beiden Polizeibeamten zu Unrecht in aller Öffentlichkeit kriminalisiert – letztlich nur aufgrund eines rassistischen Menschenbildes. B. beobachtete, dass die zwei Beamten zielgerichtet auf zwei nicht weiß konstruierte Personen zuliefen. Er forderte die Polizisten auf, die Kontrolle abzubrechen. Da diese jedoch die Kontrolle auch nach längerem Disput nicht einstellen wollten und keine Reaktion auf die formulierte Kritik zeigten, benannte er daraufhin das Problem, dass sie Rassisten sind. Die Polizisten stellten nach Feststellung seiner Personalien eine Anzeige wegen "Beleidigung" gegen ihn. Gegen den von der Staatsanwältin Ohlendorf beantragten und von Niedhammer richterlich bestätigten Strafbefehl wegen dieser Anzeige widersprach der Beschuldigte und wurde im folgenden Prozess am 24.10.2014 zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt. Der nun stattfindende Prozess kommt v.a. deswegen zustande, weil neben der Berufung und Revision des Angeklagten selbst auch die Staatsanwaltschaft durch Staatsanwältin Zawadil Berufung eingelegt hat, da sie findet, dass der Intervenierende zu gering bestraft worden sei.
Erster Prozesstermin: Gerichtsdiener*innen filzten jede Person und stellten sicher, dass keine Person etwas Gefährliches einstecken hatte. Vor dem Sitzungssaal gab es dann auf richterliche Anordnung noch zusätzliche Polizeikontrollen. Sharif, ein Schwarzer von der Gruppe Lampedusa in Hamburg, musste sich als Einziger in aller Öffentlichkeit des Justizzentrums bis auf die Unterhose ausziehen. Thomas Ndindah, dunkelhäutiger Deutscher von der Oury Jalloh Initiative und The Voice Forum wurde als Einziger gefragt, ob er „zufällig“ ansteckende Krankheiten habe. Bei der Sicherung des Gerichtsraumes waren dieselben Beamten anwesend, die auch die Anzeige wegen „Beleidigung“ eingereicht hatten. Die Richterin begann den Prozess ohne zu warten, bis die interessierte Öffentlichkeit vollständig eintreten konnte, entzog dem Angeklagten das Wort bei seiner Erklärung zum Vorfall und stoppte die Übergriffe durch die Polizist*innen nicht. Die Staatsanwaltschaft wollte kein rassistisches Verhalten der handelnden Polizisten erkennen. Aufgrund dieses Ablaufes kann geschlossen werden, dass das Urteil gegen den Beklagten bereits vor dem Prozess feststand. Im Zeitraum des letzten Jahres fanden noch weitere Prozesse in Erfurt rund um die Thematik Rassismus, diskriminierende Polizeiwillkür und „beleidigte“ Polizeibeamt*innen statt. Jeder dieser Prozesse hatte immer wieder zur Folge, dass Intervenierende und kommentierende Personen wegen entsprechender Anzeigen verurteilt wurden. Eine Auseinandersetzung mit Rassismus in der Polizei soll so offensichtlich verhindert werden. Prozessbericht und Analyse: http://breakisolation.blogsport.de „Polizeirassismus vor Gericht“.
Weiterere Prozessberichte zu Polizeirassismus und Justiz: http://rotehilfeerfurt.blogsport.de „Von Rassenanthropologie und anderem Unsinn“.
Racial Profiling ist letztlich nur eine Facette von Polizeirassismus. Wir werden diesen Prozess jedoch nutzen, um Rassismus in Gesellschaft, Polizei und Justiz weiterführend zu thematisieren: rassistische Morde durch die NSU – Ermittlungen unter Familien und Angehörigen der Opfer durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz oder auch Menschen, die nur aufgrund ihrer Hautfarbe gefragt werden, woher sie kommen, Fälle tödlicher Polizeigewalt wie Oury Jalloh u.v.a.m., Knäste und Gesetze ausschließlich für Geflüchtete, Abschiebungen, die tausenden Toten im Mittelmeer bereits seit Jahre u.v.w.m. Das geht uns alle an!
Bist du Betroffene_r von Rassismus und Racial Profiling und möchtest anonym oder öffentlich den Prozess als Plattform nutzen, kannst du dich bei: frai@systemausfall.org melden.
Spenden: Rote Hilfe Erfurt, Verwendungszweck: "Polizeirassismus", IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 BIC: GENODEM1GLS