Feuerzeugrest war nicht in der Zelle Nr. 5 ! Oury Jalloh kann das Feuer gar nicht selbst entzündet haben!
Pressemitteilung der Initiative in Gedenken am Oury Jalloh vom 5. August 2016
Feuerzeugrest war nicht in der Zelle Nr. 5 !
Staatsanwaltschaft Dessau ermittelt mit den neuen Brandversuchen „ergebnisoffen“ an der zentralen Frage nach den Täter*innen vorbei
Oury Jalloh kann das Feuer gar nicht selbst entzündet haben!
Seit dem 7.1.2005 hält die Staatsanwaltschaft Dessau beharrlich an ihrer Hypothese fest, dass die Entzündung der Matratze durch Oury Jalloh selbst erfolgt sei und gibt vor, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter am Brandgeschehen gäbe.
Dabei hatte sie im Dezember 2012 selbst ein Prüfverfahren zur Ermittlung der Todesumstände im Fall eröffnet nachdem gerichtlich beauftragte Gutachter des LKA Sachsen-Anhalt bestätigt hatten, dass an dem Feuerzeugrest – der erst drei Tage nach der Tatortuntersuchung in einem Brandschuttbeutel - „aufgetaucht“ war, keinerlei Spuren der tödlichen Brandszene aufgefunden werden konnten.
Stattdessen konnten die Sachverständigen eine Vielzahl tatortfremder Einzelfasern und Faserverbünde nachweisen, die zwar mit dem Plastikmantel des Feuerzeuges verschmolzen waren, aber weder mit der Kleidung noch mit der Matratze, auf welcher Oury Jalloh festgekettet war, übereinstimmen.
Weitergehende Untersuchungen des LKA Baden-Württemberg haben darüber hinaus ergeben, dass sich an diesem entscheidenden „Beweismittel“ zusätzlich zwei Tierhaare unbekannter Herkunft befinden.
Zudem wurde die am Feuerzeugrest nachweisbare DNA als Nicht-Afrikanisch klassifiziert. DNA-Spuren von Oury Jalloh wären am unterstellten Auffinde-Ort des Feuerzeugrestes jedoch zwingend zu erwarten gewesen, erklärten die britischen Brandexpert*innen Iain Peck und Emma Wilson auf einer Pressekonferenz am 27. Oktober 2015 in Berlin. In ihrem Gutachten kommen die renommierten Brandsachverständigen zu dem Schluss, dass DIESES Feuerzeug zum Zeitpunkt des Brandes nicht in der Zelle gewesen sein kann.
Damit ist die oben unwidersprochene These der Staatsanwaltschaft nachhaltig und zwingend erschüttert bzw. hinreichend widerlegt!
Die konsequente Schlussfolgerung lautet daher:
Oury Jalloh kann die tödliche Feuersbrunst gar nicht selbst entzündet haben!
Er hatte schlichtweg kein geeignetes Zündmittel zu seiner Verfügung!
Die zentralen und zielführenden Fragen zur Ausrichtung der Ermittlungen müssten also demnach sein:
1. WER hat Oury Jalloh angezündet?
und
2. WER hat das „Beweismittel“ Feuerzeug in wessen Auftrag manipuliert?
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bezweifelt daher grundsätzlich die Sinnhaftigkeit der für den 18.08.2016 „angeordneten“ Brandversuche durch den beauftragten Sachverständigen Zollinger.
Verschleppung und mauern mit neuer „Transparenz“?
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Am 26.7.2016 hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Anwältinnen der Familie kurzfristig über die geplante Durchführung eines Brandversuches am 18.8.2016 informiert und eine formelle Einladung zur persönlichen Teilnahme ausgesprochen.
Da diese „Einladung“ – außer „zur Nachstellung des Zellenbrandes am 7.1.2005“ – keinerlei Informationen zu konkreten Fragestellungen, Versuchsplanung und -durchführung oder zum Auswertungsdesign enthielt und der Termin im Übrigen vorher nicht abgestimmt wurde, erging am 1.8.2016 ein Antwortschreiben des Rechtsbeistands der Familie in der Sache an den zuständigen StA Olaf Braun, in welchem die Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke die Verlegung des Termins beantragte.
Ohne den Antrag von Rechtsanwältin Heinecke zu berücksichtigen und diese entsprechend zu informieren, erfolgte indirekt die Antwort des Herrn Braun am 2.8.2016 über die Pressestelle der Behörde in Form einer offiziellen Presseeinladung zum Brandgeschehen am 18.8.2016 am sächsischen Institut für Brand- und Löschforschung in Schmiedeberg.
Ohne erkennbaren Grund hat die Staatsanwaltschaft zudem die Journalistinnen Susan Bonath und Margot Overath, beide arbeiten über lange Zeit an diesem Fall, vom Presseverteiler der Staatsanwaltschaft gelöscht.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh protestiert im Namen der Familie Oury Jallohs gegen das respektlose, bevormundende und ausgrenzende Verhalten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegenüber der Familie Oury Jallohs und deren Anwältinnen im laufenden Todesermittlungsverfahren z.N. Oury Jallohs.
Eine ernst gemeinte Einladung der juristischen Vertretung der Familie kann nur dann sinnvoll sein, wenn dazu unaufgefordert auch sachdienliche Informationen zu konkreten Fragestellungen sowie Unterlagen zur Zweckmäßigkeit des gewählten Versuchsaufbaus und der geplanten Durchführung erteilt und notwendige Absprachen getroffen werden.
Eine angemessene Vorbereitung des Rechtsbeistandes der Familie unter Hinzuziehung der fallkundigen Sachverständigen aus Irland, Großbritannien und der Schweiz oder eine fundierte wie kritische Begleitung dieser Versuche wurde durch die vorliegend kurzfristige und unabgesprochene Terminfestsetzung ganz grundsätzlich unterlaufen.
Die wiederholte, teils öffentliche Ankündigungen der Staatsanwaltschaft der Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Nebenklage, den allseits bestellten Sachverständigen sowie auch Vertreter*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh - zuletzt nach der Pressekonferenz mit dem internationalen Sachverständigen-Team aus Großbritannien und Kanada im Oktober 2015 - können mit dem tatsächlichen Vorgehen dieser selben Staatsanwaltschaft nicht in Einklang gebracht werden.
Bisher wurden WEDER die Sachverständigen, NOCH die Initiative WEDER von der Staatsanwaltschaft, NOCH durch den jetzt neu bestellten Leiter des angekündigten Brandversuches Dr. Kurt Zollinger oder durch von ihm Beauftragte kontaktiert, geschweige denn involviert!
Laut Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau soll durch die jetzigen Brandversuche „ergebnisoffene Transparenz“ in das laufende Verfahren eingeführt werden.
Es drängt sich jedoch eher der Verdacht auf, dass hier unter presse-öffentlichem Deckmantel weiter an der zentralen Frage des Falls „vorbei“ ermittelt werden soll:
WER HAT OURY JALLOH ERMORDET ???
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
AUFKLÄRUNG – GERECHTIGKEIT – VERANTWORTUNG – ENTSCHÄDIGUNG
TOUCH ONE – TOUCH ALL
#StopKillingBlackLives
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Pressekontakt mobil: +49 176 – 99 621 504
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