Zusammenfassung des dritten Prozessblock vom 8.5. bis 10.5.2007
In den drei Tagen vom 3. Prozessblock wurden der Arzt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat, ein an diesem Tag diensthabender Polizist und der Verwaltungsleiter befragt. In ihrem Aussageverhalten komplettieren sie das Bild, das in den Prozesstagen zuvor entworfen wurde und verdeutlicht, was Menschen, die in dieser Gesellschaft ausgeschlossen und diskriminiert werden, in der Polizeiwache passieren kann und was nur - bis hin zu tödlichen - Folgen für die Opfer hat. Es braucht keine Spekulationen über das, was am 7.1.05 hinter diesen Mauern passiert ist, um zu verstehen, wie Oury Jalloh umgebracht worden ist. Ob die PolizistInnen auf Anordnung handeln oder diese auf ihre Weise umsetzen, sie können sich auf die Deckung durch ihre Kollegen und die gesammelten Autoritäten verlassen. Solange die Ausrüstung stimmt, können sie fortfahren mit ihrer seit Jahrhunderten praktizierten Verachtung von Menschen dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft, diese Sicherheit war auch in diesen Tagen zu erleben.
Am 7. Verhandlungstag zu Beginn des dritten Prozessblocks wurde der Arzt Blodau befragt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat und durch einen Telefonmitschnitt schon vorher bekannt geworden ist. Besagtes Telefonat wurde vom Richter gleich zu Beginn mit der Frage abgehandelt, ob bei Menschen schwarzer Hautfarbe die Vene tatsächlich so schwer aufzufinden sei, was von Blodau bejaht wurde (und vom Staatsanwalt später bestätigt). In der Vernehmung ging es hauptsächlich um die Untersuchung und seine Empfehlung der Fixierung von Oury Jalloh sowie seine Bestätigung von dessen Gewahrsamstauglichkeit. Blodau gab an, dass aufgrund der „Autoaggressivität“ eine Fixierung nötig gewesen sei, um eine Selbstverletzung zu verhindern. Er habe auch einmal gesehen, wie Oury Jalloh mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe. In seiner polizeilichen Vernehmung am 7.1.05 sprach Blodau nicht davon, was nicht an Erinnerungslücken liegen könne, wie er jetzt zugab. Zugleich sah er Oury Jalloh nach der Untersuchung als gewahrsamstauglich an, womit Wegsperrung und Fixierung ebenfalls legitimiert waren. Denn er konnte weder eine Intoxikation durch Alkohol oder andere Drogen feststellen noch eine eingeschränkte Vigilanz (entspricht der Wachheit). Ein Pupillentest ohne Reaktion habe ihm gezeigt, dass Oury Jalloh unter Drogeneinfluss stand und deswegen fixiert werden müsste. Den Blutdruck habe er nicht messen können eben wegen der Aggressivität, die die Fixierung begründete. Dennoch sagte Blodau aus, dass der Kreislauf in Ordnung gewesen wäre, was die Gewahrsamnahme zuließ. Für diese war ihm zufolge die Vigilanz ausreichend, die er nach seiner subjektiven Einschätzung beurteilt habe, so wie es in der Psychopathologie üblich sei. Offensichtlich ist es diesem Arzt ein Leichtes, einen Menschen wegsperren und anketten zu lassen, auch wenn dieselben Gründe, die dafür vorgegeben werden, ihn an einer ausreichenden Untersuchung zur Gewahrsamsfähigkeit hindern. Es wäre weder möglich gewesen, Oury Jalloh auszuziehen noch mit ihm zu kommunizieren, sagt Blodau. Obwohl keines der erforderlichen Symptome geschweige denn ihre Kombination für ausreichende Vigilanz sprechen, genügt ihm sein „subjektiver Eindruck“. Denn er weiß, dieser kommt vom ihm als Arzt und ist damit ausreichend gedeckt, rechtlich sowie durch seine Autorität als Mediziner, die er mit zunehmenden Einsatz der Fachsprache entgegen seinen widersprüchlichen Aussagen wieder herzustellen versuchte. Diese wirkt auch bis zum Richter, der in der Befragung viel Verständnis für Blodau zeigt und andererseits die Nebenklage in ihrer Befragung unterbricht.
Der zweite Zeuge Möbes, der als erster während des Feuers im Gewahrsamsbereich gewesen sein soll, konnte sich an so gut wie nichts mehr erinnern, sein häufigster Satz lautet: "Weiß ich nicht mehr". Auffällig gut konnte er sich an einige entscheidende Details erinnern, die in seiner ersten Vernehmung am 7.1.2005 noch anders klangen. Nach seiner heutigen Aussage kam Schubert zu ihm, der in seinem Dienstzimmer saß, mit den Worten, er solle mitkommen, weil es im Gewahrsam „plätschernde Geräusche“ gäbe. In seiner ersten Vernehmung war von diesem Plätschern keine Rede. Als er an der Zelle angekommen ist, sei dort an allen Seiten der Tür schwarzer Rauch hervorgequollen, wohingegen in der ersten Vernehmung noch von den unteren Seiten die Rede war. Auf dem Weg dorthin habe er Schubert gefolgt und eingeholt, konnte sich jetzt aber auch daran erinnern, dass Schubert gerannt sei. Darauf hat Möbes nun bestanden, obwohl er Schubert der eigenen Aussage zufolge auf der Treppe nicht gesehen haben kann und er in seiner ersten Vernehmung davon sprach, dass dieser gegangen sei. Seitdem habe es aber keine Gespräche mehr mit seinen Kollegen über den 7.1. gegeben und auch die Presseberichte habe er sich weder angeschaut noch durchgelesen. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass er doch inzwischen Dienstgruppenleiter sei und an einer genauen Erinnerung interessiert sein müsste, dauerte es auch nach jeder Frage etwas, bis er sich wieder an nichts erinnern konnte.
Der letzte Zeuge in dieser Woche, Köhler, Leiter des Reviereinsatzdienstes und direkter Vorgesetzter von Schubert, hat dahingegen viel Erinnerung vorzuweisen. Er hat auch sein Vernehmungsprotokoll zur Vorbereitung gelesen. Er weiß sehr viel über den Ablauf zu sagen, nachdem Schubert ihn um 12.03 Uhr angerufen hatte. Schubert kam ihm schon an der Treppe aus dem Keller entgegen und Köhler ist dann runter gegangen. Dort hat er niemanden wahrgenommen. Es waren aber laut anderen Aussagen noch zwei Polizisten im Keller. Zur Vorbereitung auf den Prozess hat er außerdem die Brandschutzordnung und die Gewahrsamsordnung gelesen. Nun kann er sich wieder an Details erinnern, die er bei der ersten polizeilichen Vernehmung noch nicht wusste. Im Gewahrsamstrakt waren zwei Feuerlöscher, die ihm vorher nicht bekannt waren. Er konnte in der Befragung insgesamt kaum auseinander halten, was er aus dem gelesenen Vernehmungsprotokoll, seinen jetzigen Erinnerungen oder seiner Wahrnehmung, was gewesen sein müsste, zu sagen weiß. Schließlich konnte sich Köhler im Gegensatz zu den bisherigen Befragten daran erinnern, dass unter Kollegen schon über die Ereignisse vom 07.01.2005 gesprochen wurde. Und es gab zum ersten mal die Aussage, dass es zu internen Hausmittelungen gekommen ist, die Erkenntnisse beinhalteten, wie sich das Geschehen von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft aus darstellte. Dazu gibt es einen Ordner, der in der Polizeiwache steht und jetzt auf Antrag der Nebenklage vom Gericht beschlagnahmt wurde.
Nach den bisherigen Tagen lässt sich sagen: Die Zeit wird von den Zeugen genutzt, um die Aussagen zu kennen, die zur Entlastung der Angeklagten beitragen könnten. Zunehmend kehren in den Befragungen nur noch einige bestimmte Details wieder, umgeben von Vergessen, Nicht-Erinnern oder dem, was schon in den Protokollen gelesen wurde. Wenn die Zeugen auf Widersprüche zu vorherigen Aussagen angesprochen werden, dann "wird es schon so gewesen sein", wie dort gesagt, und auf jeden Fall im Sinne der Vorschriften. Ihre Sorge dreht sich in den Aussagen darum, Dienst nach Vorschrift geleistet zu haben, soweit er unter gegebenen Bedingungen möglich war. Was mit Oury Jalloh passiert ist, davor, in der Zelle und während des Feuers, kommt in ihren Erinnerungen und persönlichen und kollektiven Verarbeitungen nicht vor. Analog zur Befragung seitens des Gerichts, das sich ausschließlich um Kenntnis und Einhaltung der Verordnungen und die "Schlamperei" kümmert, taucht Oury Jalloh als "Delinquent" auf, der gesichert und weggesperrt werden musste. Ansonsten sind die wenigen Details, die erinnert werden, bei allen Zeugen auffällig darin übereinstimmend, dass sie den Hauptangeklagten Schubert entlasten sollen. Selbst wenn diese Angaben anderen, auch eigenen Schilderungen oder den vorherigen Vernehmungen widersprechen, sollen die Details aufrecht gehalten werden, die sich in den ersten Prozesstagen als entscheidend herausgestellt hatten. Sei es die Zeitdauer vom ersten Alarm bis zur Bewegung von Schubert in den Keller, sei es seine diversen Telefonate in diesem Zeitraum oder sei es die Möglichkeit der Brandbekämpfung. Es ist eine eigene Entwicklung in den Befragungen der Polizeibeamten darin zu sehen, welche Aussagen noch gemacht und welche ausgelassen werden. Einzig der Einsatzdienstleiter schien sich mit dem Protokoll dahingehend vorbereitet zu haben, möglichen Widersprüchen vorbeugen zu können, was auch als Empfehlung an seine Untergebenen zu verstehen ist. Gegenstand des Verfahrens, der Fragen des Gerichts und der gesammelten Aussagen ist ein ordnungsgemäßer Ablauf im Brandfall. Das Leben und der Tod von Oury Jalloh spielen keine Rolle. Obwohl dieses Leben ausgelöscht ist, wird noch in dem Verfahren, das lange nicht absehbar gewesen ist, ausgeklammert, wie es dazu gekommen ist. Geschehen und vorbei, so die Geschichtsschreibung des Verfahrens, der Zeugen und des Gerichts.
Die Wirklichkeit, wie sie uns seit langem bekannt ist, wird hier fortgesetzt. Als ein Zuhörer vom Richter mit Verweis und Anzeige bedroht wird, spricht dieser über die alltägliche Gewalt von Polizisten gegen Menschen von dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft und deren Folgenlosigkeit für die TäterInnen: Wenn es überhaupt zu Verfahren kommt, werden diese bald eingestellt, die Polizisten decken sich und (re)agieren mit Anzeigen gegen die Opfer. Ein weiterer Zuhörer berichtet deutlich von Angriffen von Nazis gegen ihn, infolgedessen er auf einem Auge kaum noch sehen kann und die Verfahren gegen die Täter ebenfalls eingestellt wurden. Dieser kurze Einbruch der Realität in den Gerichtssaal, in dem diese ausgeklammert werden soll, obwohl sie erst Anlass für das Verfahren ist, und eine folgende Erklärung der Nebenklage dazu werden vom Richter ohne Kommentar abgehakt. Das System der Kollaboration von Polizei, politischen Vorgaben und Medizin bei der Auslöschung des Lebens eines Menschen schwarzer Hautfarbe und aus Guinée, das sich Tag für Tag vor den Teilnehmenden des Prozesses entfaltet, findet in diesem Saal seine rechtliche Legitimierung. Und kehrt damit wieder zum Anfang zurück.
Die folgenden Verhandlungstermine:
Do 24.5.07, Di 12.6.07, Mi 13.6.07, Do 14.6.07, Fr 15.6.07, Mo 18.6.07, Di 19.6.07, Mi 20.6.07, Do 21.6.07, Fr 22.6.07, Fr 6.7.07, Do 19.7.07, Mo 20.8.07, Di 21.8.07, Mi 22.8.07, Do 23.8.07, Fr 24.8.07, Di 28.8.07, Do 30.8.07