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Erfolg für syrische Familie vor dem Gericht in Meiningen

By voice, 28 April, 2008

Erfolg für syrische Familie

Erfolg vor dem Gericht in Meiningen

In einer kurzen und knappen Gerichtsverhandlung der syrischen oppositionellen Flüchtlingsfamilie gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die Familie gewonnen und einen regulären Aufenthaltstitel errungen.

Die 10-minütige Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht sei für den Rechtsanwalt und arabischen Dolmetscher eine einzigartige Erfahrung. Auch die über 30 anwesenden FreundInnen der Familie waren genauso überrascht und viele konnten in der Schnelle nicht realisieren, was da überhaupt vor sich ging. Es wurde sich auf einen Aufenthaltstitel nach Art. 60 Abs. 1 als Ergebnis eines Vergleiches zwischen dem Rechtsanwalt, Klaus Walliczek aus Minden, und einer Vertreterin der Bundesrepublik geeinigt. Der Bescheid soll nun innerhalb von 14 Tagen der Familie zugesendet werden, versicherte die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Argumentation des Richters habe die Familie alle Voraussetzungen für eine Asylberechtigung gebracht, da sie aber ihren Fluchtweg nicht nachweisen konnte, wurde ihnen jedoch das Recht auf Asyl nach Art. 16 a GG verweigert. Die vorgelegten Unterlagen überzeugten den Richter auch von den exilpolitischen Aktivitäten des Sohnes, der an Protesten der syrischen Opposition teilgenommen hat.

In einem kurzen Gespräch mit dem irakischen Dolmetscher nach der Verhandlung sagte dieser, dass er in seiner 12-jährigen Berufspraxis als Dolmetscher keine so kurze Verhandlung erlebt habe. Das verdankt die Familie der internationalistischen Solidarität vieler FreundInnen und GenossInnen. In den letzten Monaten wurden die politischen Aktivitäten der Familie intensiviert, so starten The Voice Refugee Forum und die Karawane mit anderen Gruppierungen eine bundesweite Kampagne, durch die viele Menschen über die Menschenrechtssituation in Syrien informiert wurden.
Durch diese Entscheidung darf die Familie jetzt das Lager verlassen und ihren Wohnort innerhalb Thüringens wählen. Der Sohn kann nun ungehindert ein Studium anfangen. Die ganze Familie kann weiter bei den Aktivitäten der syrischen Opposition teilnehmen ohne mit einer potenziellen Bestrafung wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu rechnen.

Im Namen der Familie bedanke Ich Tawfik mich bei allen solidarisierenden Menschen und Gruppen.

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