TELEPOLIS
Zweierlei Grundrechtsschutz
Birgit v. Criegern 28.05.2008
Immer wieder mahnen Juristen und Flüchtlingsorganisationen auf Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland
Während die Bundesregierung bei anderen Staaten auf Einhaltung der Menschenrechte pocht, leben hier Flüchtlinge im rechtlichen Abseits. Alltägliche Realität: Die Grundrechte von Flüchtlingen werden in Deutschland dauerhaft angegriffen. Tatsächlich gebe es "zweierlei Grundrechtsschutz für MigrantInnen und Deutsche" – so urteilen die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und kritische Juristen wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein. Dieses Thema beleuchteten sie auf einem Berliner Kongress über den Sicherheitsstaat und die Zukunft der Bürgerrechte am 23. und 24. Mai, den u. a. die Humanistische Union organisiert hatte. Schwerpunkt der Tagung war die sicherheitspolitische Ausrichtung der EU, mit der in Bürgerrechte eingegriffen werde. Dabei wurde erinnert: Migranten in den EU-Ländern sind von grundrechtlichen Beschränkungen schon längst betroffen.
Automatismus gegen Asylsuchende
Wer in der EU um Asyl bat, bekam längst die Folgen von internationaler Datenerhebung zu spüren. Etwa mit der Biometriedatenbank EURODAC . In der zentralen Datenbank werden seit 2003 Fingerabdrücke von Migranten bei der EU-Einreise genommen, um gemäß dem Dublin-II-Verfahren festzustellen, welches Land für ihren Asylantrag zuständig ist. Von der Regelung, Asylanträge von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten abzulehnen, machte das deutsche Bundesamt für Migration dann auch ausgiebigen Gebrauch. Rund dreißig Prozent der deutschen Asylverfahren jährlich würden gar nicht mehr überprüft, weil sie nach EURODAC-Ermittlung automatisch zur Ablehnung führten, berichtet Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl.
Die Organisation verwehrt sich gegen diesen Automatismus. Die Fluchtbiographie und die persönlichen Umstände der Betroffenen blieben dabei auf der Strecke. Beispielsweise würden Migranten von hier nach Griechenland zurückgewiesen, wo ihnen wegen mangelnder Unterbringungsplätze die Obdachlosigkeit droht. Pro Asyl fordert daher die Aussetzung von Abschiebungen in dieses Land.
Ein unverhohlenes Lob sprach die EU-Kommission dem EURODAC-System wegen merklicher "Abschreckungswirkung" bei Asylgesuchen aus. Zugleich forderte sie im Bericht über das Dublin-System in 2007, "Lücken" in der Kontrolle an den EU-Außengrenzen zu schließen, und mehr Daten zu erheben. Pro Asyl wendet sich jedoch gegen diese Praktik der Zuständigkeitsregelung, mit der Flüchtlinge auf einem "Verschiebebahnhof" landeten.
Daten von Flüchtlingen, wie von allen Ausländern, werden außerdem im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration gespeichert. Damit zieht sich das Netz der Verwaltung um die Betroffenen enger. Nicht nur Aufenthaltsstatus und Einreisedatum, sondern auch Verdachtsmomente über Schleusertum oder Terrorismus können aus dem Register abgerufen werden.
"Das AZR dient grundsätzlich nur der Ausländerverwaltung, es wird aber auch systematisch zur Strafverfolgung genutzt," sagt Sönke Hilbrans, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältevereins. Weil es ein vergleichbares Zentralregister für Deutsche nicht gebe, würden Ausländer durch Erfassung im AZR offenkundig diskriminiert. "Zudem verstoßen die Verwendungsmöglichkeiten des AZR gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Über diese Frage wird der Europäische Gerichtshof demnächst entscheiden."
Die Zusammenarbeit von Polizei- und Nachrichtendiensten mit Ausländerbehörden ist mit AZR und dem Schengen-Informationssystem SIS auf dem Vormarsch. Geplant ist etwa ein Visa-Informationssystem. Um die "Overstayer", Einreisende, die länger als Visumsfrist in der EU bleiben, zu ermitteln, soll diese einheitliche Visa-Datenbank der EU entstehen. Angestrebt ist eine Registrierung der Ein- und Ausreisen, bei der Visumüberschreiter selbsttätig zum Ermittlungsfall auf EU-Ebene werden könnten.
Kinder ohne Betreuung
Hilfesuchende im Asylverfahren leben in einer rechtlichen und gesellschaftlichen Grauzone – beispielsweise im Transitbereich des Flughafens Frankfurt. Das Verfahren läuft routinemäßig: Flüchtlinge ohne gültige Papiere, die bei ihrer Ankunft um Asyl bitten, werden auf dem Flughafengelände inhaftiert. Auch Kinder. 400 Minderjährige seien hier in den vergangenen fünf Jahren festgehalten worden, berichtet Pro Asyl. Nur für die wenigsten Kinder im Flughafentransit hielten die Behörden jedoch eine pädagogische Betreuung bereit.
Marei Pelzer von Pro Asyl: "Minderjährige ab 16 Jahren werden nach dem deutschen Asylverfahrensrecht sogar wie Erwachsene behandelt." Pelzer erklärt es für skandalös, dass unbegleitete Minderjährige ab 16 Jahren in der Einrichtung im Frankfurter Flughafen mit fremden Erwachsenen in einem Zimmer untergebracht werden. Zu ihrer Anhörung vor dem Bundesamt für Migration würden sie selten von einem Anwalt begleitet.
"Am Frankfurter Flughafen werden sogar ganz kleine Kinder - auch ohne Eltern – festgehalten", sagt Pelzer. Sie berichtet von einem besonders drastischen Fall, in dem ein sechsjähriges Mädchen hier ohne professionelle pädagogische Betreuung festgehalten wurde, nachdem die Mutter in ein Krankenhaus kam. "Das Kind wurde schließlich ins Krankenhaus in die Obhut der schwerkranken Mutter verbracht, die zu einer Betreuung nicht in der Lage war. Das Wohl der Sechsjährigen hat bei diesem Vorgehen der Bundespolizei keine Rolle gespielt." Laut UNHCR ist Haft für Asylbewerber, oftmals von Gewalt und Kriegserlebnissen Traumatisierte, abzulehnen. Dem steht die Maschinerie der deutschen Flüchtlingsverwaltung mit zahlreichen Abschiebegewahrsamen gegenüber. Auf dem Transitgelände leben viele Flüchtlinge monatelang.
Die Inhaftierung von Minderjährigen im Flughafentransit sei generell abzulehnen, so Marei Pelzer von Pro Asyl: "Diese Praxis verletzt das Kindeswohl und ist auch nicht mit europäischen Richtlinien vereinbar. Minderjährige Asylsuchende unter 16 Jahren dürfen nach der EU-Aufnahmerichtlinie nicht in Erwachseneneinrichtungen untergebracht werden. Dieselbe Richtlinie garantiert für Minderjährige das Recht auf einen Schulbesuch nach spätestens drei Monaten. Dagegen wird im Flughafentransit in Frankfurt ganz klar verstoßen."
Pelzer ist Mitautorin des neuen Grundrechte-Reports 2008. Die Autoren hatten u. a. das rechtliche Sonderregime für Flüchtlinge unter dem sicherheitspolitischen Aspekt erörtert.
Eine Vorschrift wie in Zeiten der Apartheid
Einmalig in der EU ist das deutsche Gesetz der Residenzpflicht für alle Migranten. Sie dürfen sich nur nach persönlicher Anfrage aus dem Landkreis ihrer Ausländerbehörde entfernen. Was das für den Alltag bedeutet, erläutert Hyacienth Nguh, Flüchtling aus Kamerun: "Das Gesetz ist ein Freibrief für Schikanen durch die Behörde. Besuche bei Freunden oder Verwandten in einem anderen Landkreis werden nur selten gewährt. Und die Teilnahme an politischen Veranstaltungen ist natürlich kein Anlass für einen Urlaubsschein."
Nguh lebte ein Jahr lang im Flüchtlingsheim Bahnsdorf in Brandenburg – Adresse: Friedhofstraße 1. Eine Einrichtung im Wald, abseits vom gesellschaftlichen und urbanen Leben. "Mit dem Entzug der Bewegungsfreiheit werden Flüchtlinge in Deutschland bestraft", urteilt Nguh. Eine Folge der Residenzpflicht seien rassistische Polizeikontrollen. Aufgrund ihrer Hautfarbe werden Menschen auf Straßen und Bahnhöfen ins Visier genommen und nach ihren Papieren gefragt – eine Praxis, die Nguh zur Genüge kennt. Wer sich ohne Erlaubnis außerhalb seines Landkreises aufhält, wird zu hohen Geldbußen verurteilt, bei mehreren Verstößen droht Gefängnishaft oder gar die Abschiebung.
Nguh, Mitglied der Flüchtlingsinitiative Brandenburg, fordert die Abschaffung des rassistischen Gesetzes. "Die Residenzpflicht lässt sich durchaus mit Regelungen aus der Zeit der Apartheid in Südafrika vergleichen." Diese Auskunft gibt Vera Everhartz vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Auch der Flüchtlingsrat fordert seit Jahren "die Aufhebung dieser diskriminierenden Regelung in ganz Deutschland." Pro Asyl erklärt, dass die BRD mit der Residenzpflicht gegen Artikel 13 Abs. 1 der UN-Menschenrechtserklärung verstoße.
Die Wahrung der Menschenwürde in Deutschland mahnen Flüchtlingsorganisationen immer wieder an. Derzeit fordert das Flüchtlingsforum The Voice die Schließung eines Asylbewerberheims in Thüringen: des Barackendorfes Katzhütte. "In den maroden Gebäuden dieses Lagers ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich", sagt Thomas Ndindah von The Voice. Die Hauswände wiesen Risse auf und seien stark verschimmelt. Es handelt sich um ein ehemaliges DDR-Ferienlager an einem abgelegenen Ort, die zuständige Kreisstadt Saalfeld ist hundert Kilometer entfernt.
Seit März sorgten Bewohner von Katzhütte für Proteste gegen ihre Lebensbedingungen – mit ersten Erfolgen. Die Landesverwaltung erklärte sich daraufhin zur Verlegung von Familien in andere Unterkünfte bereit. Doch zugleich wurde offenbar versucht, Proteste der Betroffenen zu unterbinden. Der Migrant Mohammed Sbaih hatte in Katzhütte besonders deutliche Kritik geäußert. Die Behörde überwies ihn gegen seinen Willen in ein Heim nach Eisenach. Und ordnete am 15. Mai seine Abschiebung nach Jordanien an. Sbaih: "Man wollte meine Proteste in der Einrichtung Katzhütte mundtot machen. Bei der Abschiebe-Anordnung wurde nicht einmal die gesetzliche Frist von einer Woche eingehalten. " Sbaih setzte mit einem gerichtlichen Eilantrag zur Wehr. Für die Abschaffung der Einrichtung Katzhütte bereitet The Voice nun eine Demonstration vor dem Landratsamt Saalfeld am 5. Juni vor. Denn in Katzhütte wohnen immer noch rund sechzig Flüchtlinge.