Heraus auf die Straße - Flüchtlinge für die eigenen Rechte!
Demonstration in Weimar, Am 02. Oktober 2008
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kein deutschland - keine residenzpflicht !
An die Öffentlichkeit
*Ankündigung der Außerkraftsetzung der Residenzpflicht*
*Aufruf zu größter Aufmerksamkeit und Solidarität*
10 Jahre Internationale Solidarität -- 10 Jahre Widerstand gegen Rassimus
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und The VOICE Refugee Forum
laden vom 02. bis zum 05. Oktober 2008 nach Weinar/Jena ein
Die Wahrnehmung unserer Grundrechte wird vom Staat sanktioniert. Mit der sogenannten Residenzpflicht werden per Gesetz die Grundrechte auf Bewegungsfreiheit und Meinungsfreiheit verletzt.
*Wir akzeptieren die Verletzung unserer Rechte nicht und werden uns den rassistischen Gesetzen nicht beugen. Wir führen den Kampf bis zum Ende.*
In den vielfältigen Sondergesetzen, mit denen Flüchtlinge zu sicherheits- und ordnungspolitischen Verwaltungsakten gemacht wurden, spielt die sogenannte Residenzpflicht eine besondere Rolle. Sie besagt, daß sich die Flüchtlinge nur in dem Landkreis, in dem sich ihre zuständige Ausländerbehörde befindet, aufhalten dürfen. Deshalb wird diese auch als als deutsches Apartheidsgesetz bezeichnet.
Zum Verlassen des zugewiesenen Landkreises muß eine Reiseerlaubnis von der Ausländerbehörde beantragt werden, auch wenn es sich nur um 5 Meter handelt. Für die Erteilung der Reiseerlaubnis gibt es keine nachvollziehbaren Regeln, deshalb ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der sogenannten Ausländerbehörden, die in der Regel im Ordnungsamt integriert sind, jede Form von Willkür möglich.
Unsere Aktionen, unserer Versammlungen und unsere kulturellen Zusammenkünfte sind deshalb immer auch ein Akt des Widerstands gegen die Residenzpflicht.
*Es gibt nur eine Lösung - die vollständige Abschaffung der Beschneidung der Bewegungsfreiheit.*
Wir rufen alle Menschen und alle Zivilorganisationen auf sich zusammen mit uns dafür einzusetzen.
Insbesondere rufen wir für die Zeit vor, während und nach der Aktionskonferenz anläßlich des zehnjährigen Bestehens des Netzwerks der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen vom 02. bis zum 05. Oktober in Thüringen zur verstärkten Aufmerksamkeit und zur sofortigen Unterstützung und falls nötig zur sofortigen Intervention auf.
Die Residenzpflicht ist einmalig in Europa. Während zahlreiche Praktiken, vor allem das System der Deportationen und der Lager, von Deutschland auf ganz Europa und auf angrenzende Staaten ausgeweitet wurde, existiert die Residenzpflicht nur in dem Kernland des staatlichen europäischen Rassismus. Eisern hält der Staat an seinen Apartheidsgesetzen fest. Der Widerstand dagegen hört niemals auf.
*Kein Deutschland - keine Residenzpflicht! *
*Bewegungsfreiheit ist eines jeden Menschen Recht!*
Nördliches Mitteleuropa, 22.09.2008
*Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen*
Sektion Nord / Koordinationskreis Hamburg
Tel: 0049-(0)40-43 18 90 37
c/o Brigittenstraße 5
Fax: 0049-(0)40-43 18 90 38
20359 Hamburg
Mail: free2move@nadir.org /www.thecaravan.org
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weitere informationen
http://thecaravan.org/node/1626
https://thevoiceforum.org/node/918
http://thecaravan.org/node/1626
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The VOICE Africa Forum (Jena): 17.-19. Mai 2001 Protestmarsch und Aktionen in Berlin
Wir fordern die sofortige und bedingungslose Abschaffung des gegen die Flüchtlinge in Deutschland gerichteten ApartheidResidenzpflichtgesetzes!
Wir protestieren gegen die ständigen Kontrollen und die Unterdrückung von Flüchtlingen durch deutsche Behörden und gegen die Politiker und Legislative, die diese verantworten. Bewegungsfreiheit ist unser individuelles und fundamentales Recht!
Beteiligt euch an Aktionen zivilen Ungehorsams!
In einem demokratischen Land wäre der einzige Grund für die staatliche Kontrolle und Überwachung von Personen eine gravierende Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der Schutz der BürgerInnen. Eine solche Kontrolle geschähe auf der Grundlage der Verfassung durch ein Organ des Staates. Dabei dürfte nicht nach Herkunft, Religion, Hautfarbe oder Rasse der kontrollierten Person unterschieden werden. Die Realität in Deutschland ist jedoch eine andere.
Flüchtlinge in Deutschland sind das Opfer der Residenzpflichtgesetzes, eines Systems von Aufenthaltszuweisungen und -beschränkungen, vergleichbar mit der Ära der rassistischen Apartheid in Südafrika. Auch Deutschland hat seine "Passgesetze". Es ist Flüchtlingen verboten, sich in Deutschland frei zu bewegen. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen und sind verpflichtet in einer ihnen zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft (oft abgelegen oder mitten im Wald) zu wohnen. Die Realität dieser Gesetze ist die Unterwerfung der MigrantInnen unter erniedrigende Polizeikontrollen. Diese Kontrollen finden auf der Basis von äußerlich sichtbaren Unterschieden zu den weißen Mehrheitsdeutschen statt.
Bewegungsfreiheit ist nicht verhandelbar und sollte in jeder demokratischen Gesellschaft geschützt werden, denn sie ist die Grundlage, auf der sich die menschliche Persönlichkeit erst entwickeln kann.
Artikel 13 der auch von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit und auf freie Wahl des Wohnortes innerhalb eines Staates. Wir protestieren deshalb entschieden gegen diese Form der Polizeikontrollen, die uns diskriminieren und unsere Bewegungsfreiheit unter völliger Missachtung unserer Menschenwürde und unserer Menschenrechte einschränken. Wie die Passgesetze der Apartheidära in Südafrika ist auch die Residenzpflicht Grundlage für rassistisch motivierte selektive Polizeigewalt nach den Unterscheidungskriterien von "Rasse", Hautfarbe, Religion und Nationalität. Dies ist nicht nur grundgesetzwidrig, es ist vor allem unzivilisiert. Es gefährdet die Flüchtlinge, die allgemeine Unsicherheit, in der Flüchtlinge und MigrantInnen leben, wird so staatlich gefördert.
Diese Polizeikontrollen, die uns daran hindern, uns von einem Ort zum anderen zu bewegen, - und zwar ohne dass wir straffällig geworden wären - bedeuten bewusst zugefügtes schweres physisches und psychisches Leid, bewusst ausgelöst von staatlichen Institutionen. Wir werden mit willentlicher Brutalität unmenschlich und erniedrigend behandelt und in unserer persönlichen Entwicklung bedroht, nicht selten sogar zerstört. Geschützt von Staat und Gesetz zementieren deutsche Polizeibeamte tagtäglich den institutionellen Rassismus, verstoßen gegen den Datenschutz, indem sie in unsere Privatsphäre eindringen und in die Privatsphäre derjenigen Deutschen, die zu Flüchtlingen und MigrantInnen in Verbindung stehen. Sie tun dies, um ein Gesetz umzusetzen, das uns unser Recht auf Bewegungsfreiheit abspricht.
Auf der Grundlage von § 36 des Ausländergesetzes und § 56 des Asylverfahrensgesetzes werden wir zu Kriminellen gestempelt: Wir werden erkennungsdienstlich behandelt und unter Zwang fotografiert, unsere Fingerabdrücke werden abgenommen und eine Kriminalakte über uns angelegt. In den Polizeikontrollen, die sich gegen unsere Bewegungsfreiheit richten, werden wir wie Kriminelle behandelt. Wir werden das Opfer von staatlich gedeckter Polizeibrutalität, werden geschlagen und müssen uns ausziehen, bekommen den Finger in den Hals gesteckt und in den Anus, eine Behandlung, die einige von uns schon das Leben gekostet hat.
Wir nennen dies Apartheid, weil die Residenzpflicht, diese deutschen "Passgesetze", uns zu öffentlich Verdächtigen machen, ohne dass wir Kriminelle sind; weil wir aus rassistischen Gründen eingesperrt werden, ohne ein Verbrechen begangen zu haben - und dies alles "legal" auf der Grundlage von § 59 und § 85 (2) Asylverfahrensgesetz. Für den wiederholten Verstoß gegen die Residenzpflicht können wir mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, die Entscheidungsgewalt darüber liegt bei den staatlichen Stellen. Oder wir können für den Verstoß gegen die Residenzpflicht zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000 DM verurteilt werden (nach AsylVfG § 86). Und wenn wir die Strafe (bei einem Einkommen von nur 80 DM Bargeld monatlich) nicht bezahlen können, müssen wir als zusätzliche Strafe wie Zwangsarbeiter oder Sklaven arbeiten.
Dies ist übelste Ausbeutung, wie sie die Vereinten Nationen in Artikel 4, 5, 6, 9, 13 und 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten haben. Wir werden mit diesen Polizeikontrollen kriminalisiert, wie Kriminelle oder Mörder behandelt. Aber es geht noch weiter: Ein Flüchtling kann festgenommen und für bis zu 18 Monate bis zu seiner Abschiebung inhaftiert werden, ohne dass er kriminell geworden ist - all das auf legaler Grundlage (geregelt in § 57 Ausländergesetz und Artikel 59 Asylverfahrensgesetz). Sind wir Reisende gleichgestellt mit Mördern in Eurem Land? Wir protestieren gegen rassistische Kontrollen, grundlose Festnahmen und Haft und den institutionalisierten Rassismus!
Deutsche haben oft die Tatsache vergessen oder verdrängt, dass sie mehr als andere Länder von dem internationalen Recht auf Asyl profitiert haben, zuerst in der Zeit des Nationalsozialismus, als unzählige Deutsche überall in der Welt um Asyl nachsuchten, ein zweites Mal nach dem Zweiten Weltkrieg, als sogar schuldige Nazis im Ausland Zuflucht fanden, teilweise in den selben Ländern aus denen heute Flüchtlinge und MigrantInnen nach Deutschland kommen - Flüchtlinge die unter dem Schutz der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN stehen. Aber wie ist die Lage in Deutschland heute? Die deutsche Realität ist bestimmt von der politisch gewollten Zerschlagung des individuellen und fundamentalen Rechts des Individuums auf Asyl. Wir wollen die deutsche Gesellschaft in diesem Kontext an ihre historischen Verpflichtungen erinnern.
Die repressive Politik gegen Flüchtlinge durch den deutschen Staat wirkt weltweit und eskaliert ständig. Die deutschen Behörden arbeiten dabei engstens mit den Faschisten, Diktatoren und korrupten Regimen der Herkunftsländer der Flüchtlinge zusammen.
Wir protestieren und rufen zur sofortigen Abschaffung der Residenzpflicht auf, die es nur in Deutschland seit 1982 gibt. Wir tun dies in Fortsetzung unseres politischen Kampfes für menschliche Freiheit im Exil. Denn die Residenzpflicht schränkt auch unser Recht auf Meinungs- und Redefreiheit sowie das Recht auf Vereinigung ein und verstößt damit gegen die Artikel 13, 19, 20, 27 und 29 der von Deutschland unterzeichneten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Jeder Kompromiss mit der Einschränkung des Rechts des Einzelnen auf Bewegungsfreiheit und mit der Beschränkung von Flüchtlingen auf Aufenthaltsbereiche ist der Ausdruck politischer Korruption, bedeutet Diskriminierung und stellt einen groben Verstoß gegen die Menschenrechte dar.
Wir fordern ein Ende der Polizeikontrollen, die uns das Recht nehmen, uns frei zu bewegen, die uns das Recht nehmen, frei zu leben. Denn Bewegung ist Leben und Freiheit. Wir fordern Freiheit in einem als demokratisch angesehenen Staat.
Hört damit auf, rassistische Gesetze umzusetzen. Es gibt nur eine Menschheit, sie kann nicht aufgespalten werden, auch nicht vom deutschen Staat.
Die Zeit ist reif, gegen diese Gesetze zivilen Ungehorsam zu leisten.
Nieder mit der Residenzpflicht, den Apartheid-Gesetzen Deutschlands!
Bewegungsfreiheit ist unser Recht! Deutschland ist für Flüchtlinge nicht sicher!
17.-19. Mai 2001 Protestmarsch und Aktionen in Berlin
Für die Abschaffung der Residenzpflicht nach Asylverfahrensgesetz § 56 und Ausländergesetz § 36!
Wir fordern Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland!
Da Flüchtlinge kein Geld besitzen, um die Kampagne zu finanzieren und überhaupt an ihr teilnehmen zu können, sind Spenden absolut notwendig. Am dringlichsten ist die Finanzierung von Bussen und anderen Reisemöglichkeiten, ohne viele Flüchtlinge nicht kommen können.
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland Koordinierung der Kampagne: The VOICE Africa Forum, Flüchtlings-Menschenrechtsgruppe, Schillergässchen 5, 07745 Jena, Thüringen,
In Zusammenarbeit mit: Brandenburger Flüchtlingsinitiative; Karawane-Koordination - Bremen. Münchenerstr. 17, 28215 Bremen
Berliner Vorbereitungsbündnis c /o Antirassistische Initiative, Yorckstr. 59, 10965 Berlin,