PRESSEMITTEILUNG
Berlin / Potsdam, den 10. November 2008
Trotz eingetragener Lebenspartnerschaft kein Schutz für Nico P. Ausländerbehörde Burg lässt Nico wieder nicht zu seiner transsexuellen Partnerin nach Berlin. Ausländerbehörde Burg lehnt Antrag auf Aufenthaltstitel für Nico P. ab, "Urlaubsschein" für Berlin und Arbeitserlaubnis ebenfalls verweigert. Zur Ausreise aufgefordert, Abschiebung zum 16. Dezember 08 angekündigt.
Als Nico P. mit seiner Partnerin Daniela am Donnerstag den 30.10. für die monatliche Verlängerung seiner Duldung auf der Ausländerbehörde Burg erschien, erwartete sie eine böse Überraschung. Die dortige Leiterin, Frau Brendel, teilte Nico P. die Ablehnung seines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde Burg mit. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wurde ebenfalls verweigert. Selbst ein "Urlaubsschein" für Berlin wurde abgelehnt. Als Begründung sagte die Leiterin der dortigen Ausländerbehörde, Frau Brendel, auch ein deutsches Ehepaar könne schließlich nicht immer zusammen sein. Damit kehrt die Ausländerbehörde Burg zur Praxis der Verweigerung von "Urlaubsscheinen" zurück, die sie aufgrund öffentlicher Proteste vorübergehend seit März 2008 unterbrochen hatte. Nico und Daniela sind seit 1 1/2 Jahren verheiratet und dürfen auf Betreiben der Ausländerbehörde Burg nicht zusammen sein!
In der schriftlichen Begründung der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, die inzwischen der Anwältin von Nico vorliegt, erscheinen neue skandalöse Argumentationsstränge:
1. Ein Aufenthalt wird unter anderem verweigert, weil wegen fehlender Einkünfte von Nico dessen Lebensunterhalt als "bisher nicht gesichert gilt". Gleichzeitig wird der wiederholte Antrag auf Arbeitserlaubnis (Antrag vom 27.12.07; erneut am 30.9.08) abermals abgelehnt, obwohl Nico seit fünf Jahren in Deutschland lebt.
2. Noch im Vorbescheid an die Anwältin vom 5. September 2008 hatte Frau Streblow geschrieben: "??Auch unter dem Gesichtspunkt höherrangigen Rechts (Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK) kann ihrem Mandanten keine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 erteilt werden, da die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nicht unter den Schutz des höherrangigen Rechts fällt." Sie lehnt den Schutz der Familie für eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft (nach dem Partnerschaftsgesetz von 2001) ab und führt als juristische Belegstelle ein Gerichtsurteil von 1996 an. Jetzt gilt der Ausländerbehörde der Ehevertrag zwischen Daniela und Nico als Indiz dafür, dass eine Partnerschaft gar nicht existiert! Aus einer in Eheverträgen üblichen Einschränkung des gegenseitigen Versorgungsausgleichs schlussfolgert die Ausländerbehörde Burg kurz und bündig: "Diese Vereinbarungen lassen den Schluss zu, das [!] wohl eine feste Beziehung zwischen den Partner [!] nicht besteht." (Originalzitat aus dem aktuellen Bescheid vom
4.11.2008)**
In ihrem Schlüsselargument bewegt sich die Ausländerbehörde jedoch keinen Millimeter: Polizeikontrollen aufgrund der Residenzpflicht und damit verbundene Verstöße gegen das Gesetz werden als Anlass zur Kriminalisierung von Nico genommen. Hier ist die Ausländerbehörde unverbesserlich. Der letzte "Verstoß" (10.8.2006) liegt inzwischen über zwei Jahre zurück (Verurteilung zu 15 Tagessätzen am 12.4.2007).
Bei einem weiteren Gerichtsprozess im März dieses Jahres stellte der Richter das Verfahren ein. Er wollte explizit den Kreislauf einer Kriminalisierung, dafür dass Nico sich innerhalb seiner Ehe bei seiner Lebenspartnerin in Berlin aufhält, durchbrechen. Jetzt kündigt die Ausländerbehörde an, Nico aufgrund dieser "Verstöße" als "kriminellen Ausländer" zum 16. Dezember abschieben zu wollen.
** Wir fordern einen Integrationskurs für Frau Brendel.
Weitere Informationen:
Antirassistische Initiative: 01520 567 0288
Rechtsanwältin von Nico P.: Frau Müller 030 5363 3990
Ausländerbehörde Burg, In der alten Kaserne 9, 39281 Burg
Tel: 03921 949 - 32 95 Fax.: 03921 949 - 32 99.
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Subject: [coyote-l] Weiterhin kein Aufenthalt für Nico P. - Abschiebung angekündigt
From: "ARI"
Date: Mon, November 10, 2008 2:04 pm
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