DEUTSCH: Aufruf zur Spende für die Flüchtlingscommunitys in den Lagern: Brecht die Isolation! Alle Lager schließen!
ENGLISH: Make Donation for the Refugee Community in the lagers! - Break the Isolation! Close all lagers!
Wir kämpfen für die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht - The VOICE Refugee Forum (Freitag Press)
Flüchtlinge sind selbst Kämpfer – von Rex Osa The VOICE Forum
Residenzpflicht - The VOICE Refugee Forum >> »Ein zynisches Spiel mit unseren Rechten« Ein Gespräch mit Osaren Igbinoba
English: PressRelease from THE VOICE Refugee Forum on Brandenburg State intention to loosen the residence restriction for Asylum seekers
French: Communiqué de presse: The VOICE sur l'annonce du gouvernement du Brandebourg d'abolir les restrictions de résidence pour les demandeurs d'asile
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The VOICE Online Links on Residenzpflicht und Asylbewerber-Isolationslager in Thueringen und Deutschland
Residenzpflicht+Asylbewerber+thueringen
Deutschland: residenzpflicht
"Die Leute hier sind fix und fertig" - Lagerverwaltung Gerstungen will Elend im Flüchtlingslager vor der Öffentlichkeit verbergen
PM Von The VOICE - Anläßlich der Auflockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Brandenburg
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Pressermitteilung des THE VOICE Refugee Forum
Berlin, den 19.07.2010
zur Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Aufenthaltsbeschränkungen von AsylbewerberInnen zu lockern
Wir begrüßen das Vorhaben der brandenburgischen Landesregierung die Aufenthaltsbeschränkungen die sogenannte „Residenzpflicht“ zu lockern. Trotzdem bleibt das aus unserer Sicht nur ein Spiel der Deutschen und des deutschen rassistischen Systems mit den Rechten der Flüchtlinge und MigrantInnen. Wir sagen: Dieses Spiel entlarvt die Überzeugung einiger Deutscher -auch einiger linker Aktivisten- dass die Geburtsrechte von Menschen, die als Flüchtlinge hierher gekommen sind, verhandelbar sind.
Der Trend, die Residenzpflicht zu „lockern“, besteht nicht nur in Berlin oder Brandenburg sondern auch in Bremen und Bayern. Wir betrachten solche Ansätze, als Heuchelei, die die Existenz der Residenzpflicht nicht grundsätzlich in Frage stellt und kritisieren sie als eine Art von latentem Rassismus und versteckter Unterstützung der Apartheid.
Die Anerkennung der Bewegungsfreiheit jedes Menschen als sein unantastbares Recht steht noch aus.
Geduldete Flüchtlinge werden weiterhin unter der Residenzpflicht leiden müssen. Diese Aufteilung zwischen Menschen, die ihre Rechte bekommen, und welchen die keine bekommen, gehört zu einem rassistisches Denkmuster und muss bekämpft werden.
THE VOIC E fordert keine halben Rechte! Keine Kompromisse, wenn es um Menschenrechte geht! Recht auf Bewegungsfreiheit in ganz Deutschland und ganz Europa für alle! Die Residenzpflicht gehört abgeschafft!
Die Aufhebung der Bewegungsbeschränkungen im Land Brandenburg werden in den letzten Tage als Erfolg der Menschenrechte und “ein wichtiger Schritt“ in die richtige Richtung gefeiert und bejubelt1. Wir als THE VOICE REFUGEE FORUM können uns über die „Lockerungen“ nicht freuen. Nicht nur, weil die Freiheit der Asylsuchenden, auch nach der Aufhebung, immer noch stark eingeschränkt ist, sondern auch, weil die Regelung zunächst nur die 1100 Flüchtlinge betrifft, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Geduldete haben immer noch kein Recht auf Freizügigkeit und sind immer noch den Schikanen der Ausländerbehörden ungeschützt ausgesetzt.
Seit 1982 hatte die Residenzpflicht die Bewegungsfreiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verletzt. Die Residenzpflicht ist nur ein Teil von strukturellem Rassismus, darunter verstehen wir ein breites Spektrum von Sondergesetzen, die für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verabschiedet wurden2.
Die Unterbringung von Flüchtlingen in abgelege nen Orten führt zu ihrer Isolation und Entfremdung. Menschen die oftmals durch ihre Erfahrungen in ihrer Heimat und auf dem Weg nach Europa schwere Traumatas erlebt haben, müssen in Deutschland erneut unter psychischer Folter leiden.
Zu dieser institutionellen Folter gehört auch die Residenzpflicht, die ebenfalls dazu dient, Flüchtlinge zu kriminalisieren.
Die Lagerunterbringung, das Gutscheinsystem und die Residenzpflicht sind alles Lebensbedingungen für Flüchtlinge, die mit der bewussten und rassistischen Absicht geschaffen wurden, das Leben von Flüchtlingen schwerer zu machen und ihre Abschiebung zurück in die Lebensgefahr zu ermöglichen.
Seit dem Jahr 2000 kämpft The VOICE politisch gegen solche Sondergesetze wie die Residenzpflicht und hat die Strategie des Zivilen Ungehorsams ins Leben gerufen3.
„Einige Aktivisten von uns sind im Gefängnis gelandet und für andere besteht bereits ein Haftbefehl. Felix Otto wurde 6 Monate inhaftiert und danach nach Kamerun abgeschoben, wo er jetzt leidet. Deshalb macht es uns wütend, dass andere jetzt Kompromisse machen und über die „Lockerung“ in einem Bundesland jubeln. Das ist eine Schande für Deutschland“, sagt The VOICE Sprecher Yufanyi Mbolo. „Die Abschaffung der Residenzpflicht in Deutschland ist der einzige Weg die Rechte der Flüchtlinge anzuerkennen und wir werden nicht aufhören bis dieses Apartheid-Gesetz, das in ganz Europa nur in Deutschland existiert, abgeschafft wird“.
Deshalb ruft THE VOICE weiterhin alle betroffenen Flüchtlinge zu zivilem Ungehorsam gegen die Residenzpflicht auf und fordert die sofortige Abschaffung dieses und aller anderen Sondergesetze!
Lasst uns nicht vergessen dass Deutschland schon während der Nazi-Ära eine ähnliche Verordnung bereits hatte.
Im Jahr 1938 wurde eine ähnliche Regelung (für Ausländer) in der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 19384 erlassen.
Für mehr Info:
Kontakt: Yufanyi Mbolo: The VOICE Berlin: +49(0)170/8788124
http://residenzpflicht-apartheid.de/download/residenzpflicht-reader.pdf
https://thevoiceforum.org/taxonomy/term/18/
http://thecaravan.org/taxonomy/term/16
1 Ulla Jelpke Pressemitteilung von 7.7.2010
2 Siehe z.B das Asylbewerberleistungsgesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asylblg/gesamt.pdf
3 Siehe: http://www.thevoiceforum.org/Apartheidgesetzen)
4 Reichsgesetzblatt, Teil I, 25. August 1938, Nr. 132, Seite 1055
Mehr links:
thevoiceforum - Residenzpflicht
thecaravan-residenzpflicht
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The VOICE (Refugee) Forum Berlin
Haus Bethanien- Südflügel
Mariannenplatz 2 / 10997 Berlin
Handy:+49 (0)170/8788124
E-mail: The_voice_berlin@gmx.de
Bankverbindung: Kto.Nr.: 127 829, BLZ: 260 500 01, Sparkasse Göttingen
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http://www.jungewelt.de/2010/07-28/036.php
28.07.2010 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt
Hintergrund: Residenzpflicht
Seit 1982 unterliegen Asylsuchende, deren Anträge noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz Paragraph 56 (»Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.«) – die sogenannte Residenzpflicht. Derzeit unterliegen ihr über 120000 Menschen. Im Extremfall ist ein Flüchtling bis zu zehn Jahre an sie gebunden. Eine Genehmigung für eine kleine Reise zu erhalten, kostet häufig Gebühren. Die Sondergesetze geben der Polizei immer wieder Anlaß, ausländisch aussehende Menschen zu kontrollieren.
Die Ausländerbehörden entscheiden – oft von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich –, wohin ein Asylsuchender reisen darf, wie oft er einen Freund besuchen darf, wann er Verwandte sehen kann und ob er auf ein politisches Treffen fahren darf. Die Residenzpflicht bedeutet damit Einschränkung der Reisefreiheit, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und oft auch der Religionsfreiheit. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 2500 Euro oder der Ausweisungsbescheid. Rund 40 Prozent aller Flüchtlinge werden pro Jahr mit Strafen wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht belegt. 2008 saßen mindestens 200 Flüchtlinge deswegen in Haft.
Die Residenzpflicht existiert in der EU nur innerhalb der Bundesrepublik. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert seit den 80er Jahren die »einzigartigen Abschreckungsmaßnahmen gegen Asylbewerber«. Die Flüchtlingsorganisationen The Voice und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative vergleichen die Residenzpflicht mit den Paßgesetzen des südafrikanischen Apartheidsystems: »Auch Deutschland hat seine ›Paßgesetze‹.« Derzeit klagen zwei Mitglieder von Flüchtlingsselbsthilfeorganisationen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Residenzpflicht, die ihnen auferlegt wurde.
Residenzpflicht »Ein zynisches Spiel mit unseren Rechten« Ein Gespräch mit Osaren Igbinoba
Flüchtlingsinitiaitve Biberach stellt sich auf!
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07.10.2010 / Inland / Seite 4Inhalt
Besuch bei Ehefrau verboten
Iraker steht wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht vor Gericht. Er war aus Niedersachsen zu seiner Frau nach Dessau gefahren und hatte dabei die Residenzpflicht verletzt
Von Reimar Paul
Ghassan Z. soll eine Straftat begangen haben. In der kommenden Woche muß sich der im niedersächsischen Northeim lebende Iraker wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Die Anklage legt ihm zur Last, er habe ohne behördliche Erlaubnis seine in Sachsen-Anhalt lebende Ehefrau besucht. Wird er verurteilt, droht ihm eine empfindliche Geldstrafe. »Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, müßten Sie vorgeführt oder verhaftet werden«, heißt es in der Vorladung des Amtsgerichts.
Z. floh 2002 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Als Flüchtling ist er lediglich geduldet. Das bedeutet, er hat keinen gesicherten Aufenthaltsstatus und kann in sein Heimatland abgeschoben werden, sobald sich die Verhältnisse dort stabilisiert haben. Duldung heißt aber auch, daß Z. der sogenannten Residenzpflicht unterliegt. Er darf den Kreis Northeim nur nach Antrag und mit einer Reisegenehmigung der Behörde verlassen.
Seine Frau kam Ende 2009 mit zwei Kindern in die Bundesrepublik. Sie wurde nach Dessau in Sachsen-Anhalt geschickt. Ihren ersten Mann verlor sie nach eigenen Angaben im Irak. Im Januar heiratete sie Ghassan Z. – nach muslimischem Recht, wie der Kreis Northeim betont. Im Frühjahr wollte Z. seine Frau besuchen, auch um mit ihr Sex zu haben, und beantragte dafür eine »Verlassenserlaubnis«. Das Gesuch wurde abgelehnt. Eine solche Erlaubnis, belehrte die Ausländerbehörde den Antragsteller, werde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur bei »bestehendem dringenden öffentlichen Interesse« erteilt. Etwa, »wenn der Ausländer unter Zeugenschutz steht, oder zur Beschaffung von Heimreisedokumenten«.
Auch beim Vorliegen »zwingender Gründe« könne eine Reiserlaubnis gewährt werden – dazu zählten beispielsweise der Besuch eines Facharztes oder eines schwerkranken Familienmitglieds. Der Wunsch nach Sex mit der Ehefrau sei aber kein solch zwingender Grund: »Bei Ihrem Vortrag, Ihre Frau zu treffen, um mit ihr Sex zu haben, handelt es sich nicht um einen Grund, der den genannten Voraussetzungen entspricht«, hieß es in dem Behördenschreiben.
Das Amt führte auch an, daß der Flüchtling selbst erklärt habe, mit seiner Frau nicht standesamtlich, sondern lediglich nach irakischem Recht verheiratet zu sein. Im übrigen sei die Ehefrau im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und »somit an keine räumliche Beschränkung gebunden«. Z. hatte zuvor darauf hingewiesen, daß die kleinen Kinder die Anwesenheit der Mutter in Dessau erforderten.
Flüchtlingsorganisationen übten scharfe Kritik am Landkreis Northeim. »Das von der Northeimer Ausländerbehörde verhängte Zwangszölibat ist ein bürokratischer Exzeß«, erklärten der niedersächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl. Die Residenzpflicht gilt innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland. Alle anderen EU-Mitgliedsstaaten gewähren auch Asylsuchenden das Recht auf Freizügigkeit.
http://www.jungewelt.de/2010/10-07/050.php
Nachdem Medien im Spätsommer über den Fall berichtet hatten, erteilte der Landkreis Z. eine mündliche Verlassenserlaubnis für einen Besuch in Dessau. Die Reise, über die das Gericht in der kommenden Woche verhandelt, soll der Iraker schon vorher unternommen haben.